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   BGH, 14.11.1963 - III ZR 19/63   

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https://dejure.org/1963,502
BGH, 14.11.1963 - III ZR 19/63 (https://dejure.org/1963,502)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1963 - III ZR 19/63 (https://dejure.org/1963,502)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1963 - III ZR 19/63 (https://dejure.org/1963,502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 288
  • NJW 1964, 449
  • MDR 1964, 214
  • VersR 1964, 161
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13

    Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und

    Dies folgt aus der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden und damit für den Senat maßgeblichen Rechtsprechung der Fachgerichte (vgl. BGHZ 40, 288 ; BGHSt 38, 369 ), die auch dem Vorlagebeschluss zugrunde liegt.
  • BGH, 16.05.2013 - II ZB 7/11

    Partnerschaftsregistersache: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung

    Dementsprechend unterliegt auch der nur gutachterlich tätige Arzt grundsätzlich der nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbewehrten Verschwiegenheitspflicht (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1992 - 3 StR 367/92, BGHSt 38, 369, 370 f.), und das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO umfasst grundsätzlich alle Tatsachen, deren Kenntnis der Arzt als ärztlicher Sachverständiger erlangt hat (BGH, Urteil vom 14. November 1963 - III ZR 19/63, BGHZ 40, 288, 293 f.).
  • BGH, 12.04.2016 - II ZB 7/11

    Partnerschaftsgesellschaft: Verfassungswidrigkeit des Verbots einer Partnerschaft

    Dementsprechend unterliegt auch der nur gutachterlich tätige Arzt grundsätzlich der nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbewehrten Verschwiegenheitspflicht (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1992 - 3 StR 367/92, BGHSt 38, 369, 370 f.), und das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO umfasst grundsätzlich alle Tatsachen, deren Kenntnis der Arzt als ärztlicher Sachverständiger erlangt hat (BGH, Urteil vom 14. November 1963 - III ZR 19/63, BGHZ 40, 288, 293 f.).
  • BGH, 04.07.1984 - IVa ZB 18/83

    Weitere Beschwerde in Nachlaßsachen - Ärztliche Schweigepflicht und Zeugniszwang

    Wie der Bundesgerichtshof bereits in BGHZ 40, 288, 293 f. im Anschluß an das Reichsgericht entschieden hat, muß der Begriff der "anvertrauten Tatsachen" vielmehr weit gefaßt werden; darunter sind auch solche Umstände zu verstehen, die ein Arzt aufgrund seiner Vertrauensstellung oder im Zusammenhang damit in dieser seiner Eigenschaft und Tätigkeit erfahren hat, gleichgültig ob diese Kenntnis auf einem besonderen Vertrauensakt beruht oder nicht (vgl. auch BGH, Urteil vom 20.4.1983 - VIII ZR 46/82 - ZIP 1983, 735).
  • BGH, 09.12.2004 - IX ZB 279/03

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts des Notars

    Umfaßt werden auch solche Umstände, die der zur Zeugnisverweigerung berechtigte Personenkreis aufgrund seiner Vertrauensstellung oder im Zusammenhang damit erfahren hat, gleichgültig ob diese Kenntnis auf einem besonderen Vertrauensakt beruht oder nicht (vgl. BGHZ 40, 288, 293 f; 91, 392, 397; BGH, Urt. v. 20. April 1983 - VIII ZR 46/82, DB 1983, 1921; RGZ 54, 360, 361).

    Der Bundesgerichtshof hat zu der Regelung in der Strafprozeßordnung bereits entschieden, daß die durch das Dritte Strafrechtsänderungsgesetz vom 4. August 1953 (BGBl. I S. 735) geänderte Fassung nur eine Klarstellung enthält, die den Gegenstand des Zeugnisverweigerungsrechts gegenüber der Regelung in der Zivilprozeßordnung nicht erweitern will (BGHZ 40, 288, 293 f; vgl. BT-Drucks. 1/3713 S. 47).

  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

    Zwar verliert eine Tatsache die Natur eines Geheimnisses, wenn sie allgemein bekannt (offenkundig) oder jedermann ohne weiteres zugänglich ist (vgl. BGHZ 40, 288, 292).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84

    Zeugenvernahme einer Krankenschwester trotz fehlender Entbindung von der

    Während die überwiegend vertretene, an den Gesetzeswortlaut anknüpfende Auslegung das Bekanntwerden kraft Berufsausübung als Voraussetzung des Zeugnisverweigerungsrechts ausreichen läßt (KMR-Paulus, StPO 7. Aufl. § 53 Rdn. 39; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 53 Rdn. 12, 15; für den Zivilprozeß: BGHZ 40, 289, 293 f [BGH 14.11.1963 - III ZR 19/63]; für die strafbewehrte Schweigepflicht: Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 203 Rdn. 8; Mösl in LK StGB, 9. Aufl. § 300 Rdn. 8; Rogall NStZ 1983, 413), finden sich im neueren Schrifttum auch Stimmen, die das berufsbezogene Zeugnisverweigerungsrecht durch Einfügung eines zusätzlichen Merkmals eingrenzen: danach soll der Berechtigte nur solche, ihm in seiner beruflichen Eigenschaft bekannt gewordenen Umstände verschweigen dürfen, die er im Rahmen einer Vertrauensbeziehung oder einer typischerweise auf Vertrauen beruhenden Sonderbeziehung erfährt (für § 53 StPO: Reichen in KK StPO § 53 Rdn. 18; für § 203 StGB: Samson in SK StGB II 17. Lfg. (April 1984), § 203 Rdn. 30, wohl auch Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 203 Rdn. 15, vor allem Stucke, Berufliche Schweigepflicht bei Drittgeheimnissen als Vertrauensschutz, Diss.
  • BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Arztes, der vorher als Gutachter in

    Ein Arzt hat in einem Strafverfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht nach allgemeinen Grundsätzen auch über Tatsachen, die ihm als Sachverständigen in einem anderen Verfahren bekannt geworden waren (vergleiche BGH, 14. November 1963, III ZR 19/63, BGHZ 40, 289).

    Darunter ist alles zu begreifen, was der Arzt in dieser seiner Eigenschaft wahrgenommen hat, gleichgültig ob die Wahrnehmungsmöglichkeit auf einem besonderen Vertrauensakt beruht oder nicht (BGHZ 40, 288, 293, 294; ebenso Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 53 Rdn. 20; Pelchen in KK, 2. Aufl. § 53 Rdn. 19; Jähnke in LK, StGB 10. Aufl. § 203 Rdn. 79; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 203 Rdn. 16; Lackner, StGB 19. Aufl. § 203 Rdn. 23; Krauß ZStW 97, 86 ff.).

  • BGH, 20.04.1983 - VIII ZR 46/82

    Ablehnung eines Beweisangebotes bei Indizienbeweisen; Prüfung der Schlüssigkeit

    Das Bedürfnis nach Geheimhaltung gegenüber jeder anderen Person und gegenüber jeder staatlichen Stelle besteht fort, weil geheime Tatsachen erst dann die Natur eines Geheimnisses verlieren, wenn sie allgemein bekannt oder jedermann ohne weiteres zugänglich sind (BGHZ 40, 288, 292).
  • BSG, 22.12.2021 - B 9 SB 42/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Daher hätte es dem Kläger oblegen, in der Beschwerdebegründung näher darzulegen, warum dies auch der Anordnung einer Begutachtung nach Aktenlage durch das LSG entgegenstehen könnte (vgl zu einer ähnlichen Konstellation OLG Hamm Beschluss vom 21.8.2018 - 3 Ws 312/18 - juris RdNr 19) und warum hieraus eine Schweigepflicht des Sachverständigen bezüglich der im Rahmen des Aktenstudiums gewonnenen Erkenntnisse resultieren könnte (vgl zum Nichtbestehen einer Schweigepflicht des vom Gericht bestellten Sachverständigen nach Untersuchung BGH Urteil vom 28.10.1992 - 3 StR 367/92 - BGHSt 38, 369 - juris RdNr 14; BGH Urteil vom 14.11.1963 - III ZR 19/63 - BGHZ 40, 288, 296) .
  • OLG Stuttgart, 23.11.2011 - 2 W 56/11

    Markenrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegenüber einer Bank

  • BSG, 28.11.2019 - B 8 SO 55/17 B

    Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

  • BSG, 28.11.2019 - B 8 SO 56/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • OLG Hamm, 03.03.2017 - 30 W 1/17

    Bankgeheimnis; Offenkundigkeit; Zeugnisverweigerungsrecht

  • BVerfG, 12.11.2002 - 2 BvR 1696/02

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch eines im Maßregelvollzug Untergebrachten auf

  • BSG, 29.02.2012 - B 9 V 34/11 B
  • BGH, 31.05.1976 - RiZ(R) 1/76

    Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 302/95

    Zulässigkeit der Revison bei Rechtsfehlerhaftigkeit des Berufungsurteils wegen

  • OLG Köln, 13.07.1968 - 9 W 47/68
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