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   BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62   

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https://dejure.org/1964,228
BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62 (https://dejure.org/1964,228)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1964 - V ZR 134/62 (https://dejure.org/1964,228)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1964 - V ZR 134/62 (https://dejure.org/1964,228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1321
  • MDR 1964, 583
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 05.05.1938 - V 241/37

    1. Kann der Notweg über ein Nachbargrundstück nur in Höhe des Erdbodens

    Auszug aus BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    3- Die Revision wirft dem Berufungsrichter vor, sich mit den Grundsätzen, die der Senat in dem erwähnten Urteil vom 4. November 1959 entwickelt habe, sowie mit der dort in Bezug genommenen RachsgerichtsentSchei dung RGZ 157, 305 ih Widerspruch gesetzt zu haben" Es gehe nicht an, ein Notwegrecht erst dann zuzubilligen, wenn die Wirtschaftlichkeit des Grundstücks ernstlich gefährdet oder gar aufgehoben würde" Vielmehr müßten bereite unverhältnismäßige Nachteile genügen.

    Der Sachverhalt in RGZ 157, 305 war besonders geartet; es ging dort um die Zufahrt zu einer mehrgeschossigen Großgarage, deren Inhaber, falls ihm der begehrte Notweg über das NaehbargrunästÜck verweigert wurde, eigens einen Kraftfahrzeug-Aufzug hätte einbauen müssen; der Einbau wäre, wie es in dem Urteil heißt (' S. 308 aaö"),.

  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 202/57

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    Seine Aufgabe auf diesem Rechtsgebiet ist jedoch, da die beiderseitigen Rechte und Pflichten im Gesetz (§§ 905 ff BGB) eine ins einzelne gehende Sonderregelung erfahren haben, vorwiegend einschränkender und ausgleichender Natur; aus ihm erwachsen im all gemeinen keine selbständigen Ansprüche und er kommt nur in Ausnahmefallen, deren Besonderheit einen über die gesetzliche Regelung hinausgehenden billigen Ausgleich der widerstreitenden Belange geboten erscheinen läßt, zur Anwendung, wobei er sich dann zumeist als Schranke' der Rechtsausübung auswirkt (BGHZ 28, 110, 114 f? vgl. auch Soergel/Siebert, BGB 9 Aufl. § 242 Anm. 40 und 41).
  • BGH, 11.11.1959 - V ZR 98/58

    Notweg

    Auszug aus BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    Der Notweganspruch setzt also eine durch das Peh len einer Verbindung nach außen hervorgerufeneld Notlage des Grundstücks voraus (BGH Urteil vom 11. November 1959, V ZR 98/58, m 1959, T4S.3, in BGH? 31, 159 insoweit nicht abgedruckt).Hinsiohtlioh dieser Notläge sind strenge Anforderungen zu stellen.
  • BGH, 04.11.1959 - V ZR 49/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    November 1959" V ZR 49/58 (WM 1959, 1461; auszugsweise abgedruckt LM BGB § 917 Nr. 3 und MDR 1960, 124).
  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18

    Gewohnheitsrechtliches Wegerecht auf Nachbargrundstücken

    Hinsichtlich dieser Notlage sind strenge Anforderungen zu stellen; sie besteht nicht, wenn eine andere Verbindungsmöglichkeit vorhanden ist, die ebenfalls ordnungsmäßige Grundstücksbenutzung gewährleistet (Senat, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, NJW 1964, 1321, 1322).

    Welche Art der Benutzung eines Grundstücks i.S.v. § 917 Abs. 1 BGB ordnungsmäßig ist, bestimmt sich nicht nach den persönlichen Bedürfnissen des Eigentümers des verbindungslosen Grundstücks, sondern danach, was nach objektiven Gesichtspunkten diesem Grundstück angemessen ist und den wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht (vgl. Senat, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, aaO; Urteil vom 26. Mai 1978 - V ZR 72/77, WM 1978, 1293, 1294; Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 117/08, NJW-RR 2010, 445 Rn. 15).

    Zu berücksichtigen sind dabei die Benutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalls (Senat, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, aaO; Urteil vom 28. Mai 1976 - V ZR 195/74, WM 1976, 1061, 1063; Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 117/08, aaO).

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Nichts anderes ergibt sich - entgegen der Ansicht der Revision - aus dem Urteil des Senats vom 15. April 1964 (V ZR 134/62, NJW 1964, 1321).

    Zwar ist dort ausgeführt, dass den Maßstab für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Grundstücksbenutzung die Bedürfnisse einer praktischen Wirtschaft bilden, wobei es jeweils auf die Benutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalls ankommt; dies steht jedoch unter dem Obersatz, dass es sich nach objektiven Gesichtspunkten bestimmt, ob eine Grundstücksbenutzung ordnungsmäßig ist (Senat, Urt. v. 15. April 1964, V ZR 134/62, NJW 1964, 1321, 1322).

  • BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13

    Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur

    Sind ihre tatbestandlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, so können sie nicht mithilfe des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses umgangen oder erweitert werden (Senat, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, NJW 1964, 1321, 1322; OLG Karlsruhe, DWW 2013, 261, 263; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 580, 581; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 204, 205).
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