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   BGH, 08.04.1965 - II ZR 77/63   

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https://dejure.org/1965,2465
BGH, 08.04.1965 - II ZR 77/63 (https://dejure.org/1965,2465)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1965 - II ZR 77/63 (https://dejure.org/1965,2465)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1965 - II ZR 77/63 (https://dejure.org/1965,2465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamwerden einer ohne vorherige Zustimmung vorgenommenen Abtretung eines Geschäftsanteils durch nachträgliche Genehmigung - Schutz von Gesellschaftern durch ein Zustimmungserfordernis bei Abtretung von Geschäftsanteilen - Wirksamkeit eines Zustimmungsbeschlusses einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 15 Abs 5 GmbHG, § 398
    Abtretung im Treuhandverhältnis, Geschäftsanteil, Übertragung der Rechtsstellung von Treugeber und Treuhänder, Vinkulierung

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1376
  • MDR 1965, 555
  • DNotZ 1966, 300
  • DB 1965, 698
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 23.12.1938 - II 102/38

    1. Wie ist es zu verstehen, wenn nach der Satzung einer Gesellschaft mbH. die

    Auszug aus BGH, 08.04.1965 - II ZR 77/63
    Wer seine Gesellschafterstellung einem anderen treuhänderisch überträgt, behält nach Maßgabe des Treuhandvertrages Einfluß auf die Ausübung der Gesellschafterrechte durch den Treuhänder und kann seine Treugeberrechte nur in der für die Abtretung eines Geschäftsanteils vorgeschriebenen Form der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 3 GmbHG) übertragen (RGZ 159, 272, 281/82).
  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 73/92

    Rechtsfolgewille bei Anteilsübernahme - Stimmrechtsausschluß bei personengleicher

    Daß sie nicht zu einer Gesellschafterversammlung zum Zweck der Beschlußfassung über die Klageerhebung geladen worden ist, macht die Entscheidung des Klägers zu 1, die Klage zu erheben, nicht nichtig (vgl. Sen.Urt. v. 8. April 1965 - II ZR 77/63, NJW 1965, 1376, 1377).
  • BGH, 30.06.1980 - II ZR 219/79

    Sicherungsabtretung eines Kommanditanteils

    Stimmen die Mitgesellschafter der treuhänderischen Sicherungsabtretung eines Kommanditanteils zu, so liegt darin nicht nur die Einwilligung zur Rückübertragung des Gesellschaftsanteils auf den Treugeber, sondern auch die bindende Erklärung der Unwiderruflichkeit (Erweiterung des SenUrt. vom 8.4. 65 - II ZR 77/63).

    Es hat auf der Grundlage des Urteils des erkennenden Senats vom 8. April 1965 (II ZR 77/63, NJW 1965, 1376) zwar angenommen, daß die Kläger mit der Genehmigung der treuhänderischen Abtretung des Kommanditanteils der Beklagten an die Darlehensgeberin ihre Einwilligung auch zur Rückübertragung auf die Beklagte erteilt haben.

    Ihre Erklärung, sie seien mit der Sicherungsabtretung einverstanden, schließt nicht nur die Zustimmung zur Rückübertragung mit ein (vgl. hierzu SenUrt. v. 8.4. 65 - II ZR 77/63, NJW 1965, 1376).

  • OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 6 U 159/18

    Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen Abberufung eines Geschäftsführers und

    II ZR 77/63, juris Rn. 15 ff.), so dass für die Erfüllung des Formerfordernisses des § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHG die notarielle Beurkundung der Abtretung genügt.
  • BGH, 19.09.1983 - II ZR 12/83

    Vorausabtretung einer Auseinandersetzungsforderung

    Sie konnte aber, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ohne Einhaltung der in § 15 Abs. 3 GmbHG vorgeschriebenen Form und ohne eine Genehmigung der Gesellschafter nach § 7 des GmbH-Vertrages nicht dinglich wirksam vereinbart werden (vgl. zur Treuhandabtretung Urt. d. Sen. v. 8.4.1965 - II ZR 77/63, LM GmbHG § 15 Nr. 8).
  • BGH, 24.01.1974 - II ZR 65/72

    Voraussetzung des Stimmrechts eines für einen Gesellschafter eingesetzten

    Zwar betrifft der Beschluß, die Geschäftsführer der Beklagten zur Benennung eines bestimmten Übernehmers für den Geschäftsanteil des verstorbenen Gesellschafters Schwabe anzuweisen, die Abgabe einer auf einen Rechtserfolg gerichteten Erklärung und damit die "Vornahme eines Rechtsgeschäfts" gegenüber den Erben S.; soweit der Senat in früheren Urteilen (BGHZ 48, 163, 167 und Urt. v. 8.4.65 - II ZR 77/63, LM GmbHG § 15 Nr. 8) ausgeführt hat, bei der Abstimmung über eine Abtretungsgenehmigung nach § 15 Abs. 5 GmbHG handle es sich nicht um ein Rechtsgeschäft zwischen der Gesellschaft und dem veräußernden Gesellschafter, hat er den Begriff "Rechtsgeschäft" nicht in seiner allgemeinen Bedeutung, sondern in einem engeren, auf § 47 Abs. 4 Satz 2 GmbHG bezogenen Sinne gebraucht.

    Sie richtete sich vielmehr an die jeweiligen Anteils Inhaber als Gesellschafter, betraf wesentlich deren Mitgliedsstellung und fiel damit für sie wie für alle Gesellschafter eindeutig in den mitgliedschaftlichen Bereich, Die Erben unterlagen daher bei dieser Entscheidung ebensowenig dem Stimmverbot des § 47 Abs. 4 Satz 2 GmbHG wie ein Gesellschafter, der seinen Geschäftsanteil veräußern will, bei der Beschlußfassung der Gesellschafterversammlung über eine nach dem Gesellschaftsvertrag hierfür notwendige Genehmigung (BGHZ 48, 163, 166 f; Urt. d. Sen. v. 8.4.65 - II ZR 77/63, LM GmbHG § 15 Nr. 8).

  • KG, 21.01.2013 - 23 U 179/12

    Treuhandvertrag: Zeitpunkt des Erlöschens der vom Treuhänder erteilten Vollmacht

    (2) Eine solche insoweit jeweils ausreichende Zustimmung ist unter Berücksichtigung von § 6 Ziffer 2. a) i.V.m. § 4 Ziffer 3. des Treuhandvertrages darin zu sehen, dass sämtliche Gesellschafter bei der Beurkundung des Treuhandvertrages vom 18.12.2009 (Anlage K2) mitgewirkt und diesen unterschrieben haben (vgl. DNotI-Report 2003, 185-186; Fastrich, in: Baumbach, GmbHG, 20. Aufl., § 15 Rz. 45 und 58; BGHZ 15, 324-333; BGH BB 1968, 1053; BGH NJW 1965, 1376; BGHZ 77, 392-400 Rz. 17 nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 26.08.1983 - 20 W 528/83

    Beschlußfassung der Gesellschafterversammlungtrotz Nichtladung eines

    Das bezieht die Billigung der Beschlußfassung vom 19.1.1983 ein und schließt damit die Geltendmachung deren Nichtigkeit aus (vgl. auch BGH NJW 1965, 1376 f. [= DNotZ 1966, 300 ]).
  • KG, 30.04.2019 - 4 U 15/18

    Urkundenprozess über die Verpflichtung eines Bürgen auf die Rückführung eines

    Aus der von der Berufung angeführten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 8. April 1965 - II ZR 77/63, MDR 1965, 555) folgt nichts anderes.
  • OLG Hamburg, 22.02.1989 - 11 W 14/89

    Geltung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft für die Übertragung von

    Ob unter diesen Umständen die Zustimmung zu den Übertragungen an DNG und GFV zugleich die Zustimmung zu ihrer etwaigen Rückgängigmachung einschloß (vgl. hierzu BGH NJW 1965, 1376, 1377) [BGH 08.04.1965 - II ZR 77/63] , ist aber zweifelhaft, zumal streitig und nicht aufgeklärt ist, ob dem damals amtierenden Aufsichtsrat der Inhalt des Schreibens vom 18. September 1986 bekannt war.
  • KG, 10.02.1992 - 12 U 1491/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Dieses ist entsprechend dem gestellten Antrag ab Rechtshängigkeit zu verzinsen (vgl. BGH NJW 1965, 1376; KG NJW 1966, 259; Palandt-Thomas, BGB , 51. Aufl., § 847 Rdn. 14/15).
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