Rechtsprechung
   BayObLG, 17.03.1965 - BReg. 1b Z 293/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1920
BayObLG, 17.03.1965 - BReg. 1b Z 293/64 (https://dejure.org/1965,1920)
BayObLG, Entscheidung vom 17.03.1965 - BReg. 1b Z 293/64 (https://dejure.org/1965,1920)
BayObLG, Entscheidung vom 17. März 1965 - BReg. 1b Z 293/64 (https://dejure.org/1965,1920)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,1920) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins für die gesetzlichen Erben bei bestehenden Testaments hinsichtlich der Einsetzung der Stiftung zum Erben; Voraussetzung für die Errichtung einer Stiftung; Maßgeblichkeit des Sitzes der Stiftung für das anwendbare Recht bei der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1438 (Ls.)
  • BayObLGZ 1965, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1963 - V ZR 146/57

    Ausländischer Fiskus im Prozeß

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1965 - BReg. 1b Z 293/64
    Soll eine Stiftung im Ausland errichtet werden, so ist hiefür das Recht ihres Sitzes maßgebend (Soergel-Kegel 9. Aufl Anm. 4, Palandt-Lauterbach 24. Aufl. Anm. 2, Erman-Arndt 3. Aufl. Anm. 1, 2 je zu Art. 10 EGBGB ; Raape, Internationales Privatrec 5. Aufl. § 25 II; Lewald, Internationales Privatrecht S. 46, 47 s. auch BGHZ 40, 197/199; OLG Düsseldorf Die AG 1965, 16).
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1965 - BReg. 1b Z 293/64
    Die weitere Beschwerde ist statthaft (§ 27 FGG; BGHZ 20, 255).
  • OLG München, 08.04.2009 - 31 Wx 121/08

    Internationales Privatrecht: Anzuwendendes Erbrecht bei Tod eines deutschen

    Für eine ausländische Stiftung ist es ausreichend, dass sie nach ihrem Heimatrecht Rechtsfähigkeit erlangt; ist dies der Fall, so ist die ausländische Stiftung im Inland ipso iure rechtsfähig (BayObLG NJW 1965, 1438; Palandt/Ellenberger § 80 Rn. 3).
  • BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96

    Bindung des Grundbuchamtes an einen Erbschein; Heilung der Verfügung eines

    Der Erbschein, der der Beteiligten zu 3 als Nacherbin erteilt wurde, ist insoweit unvollständig, als er den Zeitpunkt nicht angibt, von dem an sie durch Anfall der Erbschaft (§ 2139 BGB ) Erbin geworden ist; dieser Zeitpunkt ist in dem Erbschein, der einem Nacherben erteilt wird, anzugeben (BayObLGZ 1965, 77/86; OLG Stuttgart DNotZ 1979, 104/107; Palandt/Edenhofer BGB 55. Aufl. § 2363 Rn. 10).
  • KG, 30.12.2015 - 6 W 46/15

    Nacherbschaft: Einziehung eines zugunsten einer Stiftung erteilten Erbscheins

    Nach überwiegender Auffassung in der Rspr. und Literatur, der der Senat folgen würde, wäre diese Vorschrift auch für Stiftungen unter Lebenden - entsprechend - anwendbar, sofern der Stifter vor der Genehmigung (heute: Anerkennung) stirbt (vgl. Palandt-Ellenberger a.a.O. § 84 Rn. 1; Staudinger-Hüttemann/Rawert, BGB (2010), § 84 Rn. 2), wobei § 84 BGB auch auf ausländische Stiftungen - analog - für anwendbar gehalten wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17.3.1965 - BReg. 1 b Z 293/64, NJW 1965, 1438, Gründe in: RzW 1965, 474 ff.; OLG München, NJW-RR 2009, 1019).
  • BayObLG, 27.06.1980 - BReg. 1 Z 47/80

    Gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Nachfolgeklausel für einen

    Der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1) könnte dann begründet sein, wenn der ihm zugewendete Vermögensteil ("gesamter Geschäftsanteil und alles, was in der Firma ist") nach den Vorstellungen der Erblasserin im Zeitpunkt der Testamentserrichtung praktisch den ganzen Nachlaß ausmacht (vgl. BGH FamRZ 1972, 561; BayObLGZ 1965, 77/84 f.; 1958, 248/250 f.) und die Erblasserin ihre wirtschaftliche Stellung durch ihren Sohn fortgesetzt wissen wollte (vgl. BayObLGZ 1965, 457/460).
  • OLG Zweibrücken, 05.11.1999 - 3 W 112/99

    Rechtmäßigkeit einer Stiftungsgründung durch Testament

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 117/97

    Abgrenzung von Nacherbfolge und Ersatzerbfolge

    Deshalb ist in dem der Nacherbin zu erteilenden Erbschein der Zeitpunkt des Nacherbfalls (§ 2355 i.V.m. § 2354 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 i.V.m. § 2356 BGB ) anzugeben (vgl. BayObLGZ 1965, 77/86; Palandt/Edenhofer § 2363 Rn. 10).
  • BayObLG, 07.11.1980 - BReg. 1 Z 64/80

    Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Letztwillige

    Bei den Voraussetzungen der Nacherbfolge sind insbesondere der Zeitpunkt des Eintritts zu bezeichnen (BayObLGZ 1965, 77/86; KGJ 50 A, 85/87; OLG Hamm JMBlNRW 1962, 63; Staudinger a.a.O.) sowie - gegebenenfalls - die Einsetzung des Nacherben unter Bedingungen zum Ausdruck zu bringen (LG Mannheim MDR 1961, 58 [LG Mannheim 11.05.1959 - 4 T 31/59] ; Palandt a.a.O.; vgl. KG JW 1939, 161 für den Grundbucheintrag).
  • OLG Karlsruhe, 17.06.2013 - 12 W 77/08

    Squeeze-out ABB AG

    Es bedarf keiner Vertiefung der Frage, ob in entsprechender Anwendung des § 320 ZPO eine Tatbestandsberichtigung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit möglich ist (vgl. hierzu etwa OLG Hamm, NJW 1967, 1619; BayObLG NJW 1965, 1438).
  • BayObLG, 08.10.1991 - BReg. 1 Z 34/91

    Widerspruch zwischen den im Testament gebrauchten Formulierungen und dem Willen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 12.05.1976 - BReg. 1 Z 109/75

    Kriterien für das Vorliegen einer letztwilligen Verfügung in Form eines

    K. wäre in diesem Fall nach dem Tod seines Vaters an sich auch berechtigt gewesen, einen Erbschein für sich zu beantragen, da der Nacherbfall durch den Tod seines Vaters eingetreten gewesen wäre ( §§ 2139, 2353, 2363 BGB ; BayObLGZ 1965, 77/86; Palandt BGB 35. Aufl. Anm. 2 a zu § 2363).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht