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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1965 - 2 A 88/64   

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https://dejure.org/1965,2296
OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1965 - 2 A 88/64 (https://dejure.org/1965,2296)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.03.1965 - 2 A 88/64 (https://dejure.org/1965,2296)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. März 1965 - 2 A 88/64 (https://dejure.org/1965,2296)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1622
  • DÖV 1965, 464
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 02.08.2016 - 1 Ws 358/16

    Amtsträger; Bestechlichkeit; Sachkundeprüfung; Schießsportverein;

    Die Einordnung als hoheitliche Tätigkeit setzt eine Zuständigkeit zum Erlass von (außenwirksamen) Verwaltungsakten nämlich nicht zwingend voraus (BVerwG, Urteil vom 25.11.1971 - 1 C 7.70 - DÖV 1972, 500; OVG Koblenz, Urteil vom 24.3.1965 - 2 A 88/64).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1997 - 5 B 3201/96

    Stadt darf das Halten eines bissigen Hundes untersagen, wenn der Halter die dafür

    Dabei kann dahinstehen, inwieweit die beiden Verbände hoheitliche Maßnahmen mit Außenwirkung oder lediglich - wofür viel spricht - unselbständige Feststellungen behördeninterner Art treffen, zum vergleichbaren Problem amtlich anerkannter Prüfer und Sachverständiger bei der Erteilung der Fahrerlaubnis vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 1965 - 2 A 88/64 -, NJW 1965, 1622 f.;.
  • OVG Niedersachsen, 11.06.1993 - 12 L 1473/93

    Fahrerlaubnisprüfung kein Verwaltungsakt; Fahrerlaubnisprüfung; Verwaltungsakt

    Bei einer durch Prüfer eines Technischen Überwachungsvereines abgenommenen Fahrerlaubnisprüfung - hier der Fahrprobe vom 18. Juli 1991 - handelt es sich um keinen selbständig mit einer Anfechtungsklage angreifbaren Verwaltungsakt (ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 24.3.1965 - 2 A 88/64 -, DAR 1965, 163 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 16.2.1967 - VI A 27/67 -, DAR 1968, 137 f. = NJW 1968, 468 = VRS 34, 475; a.A. OVG Münster, Beschl. v. 22.6.1954 - VII B 172/54 -, NJW 1954, 1663 mit nicht überzeugender Begründung).
  • BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 16/65
    \Gegen die Zulässigkeit der Klage bestehen jedoch vorliegend selbst dann keine Bedenken, wenn man in der telefonischen Mitteilung des Arbeitsamts keine unmittelbare rechtserhebliche Regelung, sondern nur die informatorische Mitteilung einer verwaltungsinternen vorbereitenden Ermittlung erblicken wollte (vgl, Stern in Bayer° Verwaltungsblätter 57, 86 ff; Obermeier, Verwaltungsakt und innerdienstlicher Rechtsakt, S0 72; BVerwG, DVB1 61, 755; LVerwG Minden, DVBl 51, 448; OVG Koblenz NJW 65, 1622)° Denn die Beklagte hat über die Anzeige der Klägerin durch förmlichen Widerspruchsbescheid entschieden und darin ausgeführt, die Schledâ- r wettergeldregelung erfasse nur bereits begonnene Arbeiten, nicht aber die noch nicht in Angriff genommenen Nachfolgearbeiten der Klägerin, Dies stellt eine unmittelbare rechtserhebliche Vorabentscheidung über den ' Schlechtwettergeldanspruoh selbst, also einen Verwaltungsakt der, .
  • VG Karlsruhe, 22.03.1999 - 6 K 284/99

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Ermächtigungsgrundlage

    Das Gericht lässt vorliegend unerörtert, ob die Entscheidung des amtlichen Prüfers beim Technischen Überwachungsverein über Bestehen oder Nichtbestehen der Fahrprüfung ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt darstellt oder es sich hierbei um ein Verwaltungsinternum mit der Funktion und Bedeutung einer rechtlich geordneten Gutachtertätigkeit handelt und das Ergebnis der Fahrprüfung mithin im Rahmen eines einheitlichen Verwaltungsverfahrens als ein rechtlich unselbständiger Bestandteil der Verwaltungsentscheidung über die Erteilung oder Versagung der Fahrerlaubnis zu würdigen ist (so OVG Lüneburg, Urteil vom 16.02.1967, NJW 1968, 468; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.1965, NJW 1965, 1622; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 1954, 1663 = DVBl. 1955, 338).
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