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   OLG Frankfurt, 12.04.1965 - 3 Ss 287/65   

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https://dejure.org/1965,1413
OLG Frankfurt, 12.04.1965 - 3 Ss 287/65 (https://dejure.org/1965,1413)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.04.1965 - 3 Ss 287/65 (https://dejure.org/1965,1413)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. April 1965 - 3 Ss 287/65 (https://dejure.org/1965,1413)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 2312
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    Dazu, ob der Angeklagte gemeinsam mit dem Verteidiger Akteneinsicht nehmen darf, werden unterschiedliche Meinungen vertreten (bejahend: OLG Zweibrücken NJW 1977, 1699 [OLG Zweibrücken 08.10.1976 - Ws 186/76]; KMR - Müller, StPO 7. Aufl. § 147 Rdn. 23; verneinend: OLG Frankfurt NJW 1965, 2312; Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 147 Rdn. 15; Isele BRAO 1976, S. 753, 754; Eb. Schmidt, Lehrk.
  • OLG Köln, 13.01.1969 - 10 U 97/68

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH als Halter der Fahrzeuge der

    Dabei ist sie immer wieder zu dem Ergebnis gekommen, daß beim Fehlen sicherer Kenntnis darüber, ob der in Ausicht genommene Fahrer eine ausreichende und uneingeschränkte Fahrerlaubnis besitze, ein Kraftfahrzeughalter der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht im allgemeinen nur dadurch nachkommen könne, daß er sich die notwendige Gewißheit durch Einsicht in den Führerschein verschaffe (BGH 6, 362; BGH VRS 12, 51; BayObLG DAR 1968, 212; OLG Hamm VRS 31, 64; OLG Oldenburg VRS 31, 155; OLG Frankfurt NJW 1965, 2312).
  • OLG Celle, 18.06.2014 - 1 Ws 181/14

    Zustimmung zur längerfristigen Absonderung im Maßregelvollzug auch nach Ablauf

    Die Sechsmonatsfrist der §§ 121, 122 StPO ist ebenfalls eine bloße Ordnungsvorschrift, deren Verletzung nicht zwangsläufig die Aufhebung des Haftbefehls nach sich zieht (OLG Hamm NStZ-RR 2003, 143; OLG Hamm NJW 1965, 2312; OLG Bamberg NStZ 1981, 403; OLG Bremen NStZ-RR 1997, 334, 336; OLG Karlsruhe NStZ 1997, 452 jew. m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 02.07.1981 - Ws 296/81

    Anordnung einer Haftfortdauer bei Verletzung der Vorlagefrist; Fortdauer der

    Die gegenteilige Ansicht, für die sich im übrigen auch aus der Entstehungsgeschichte der Jetzigen Fassung des § 121 StPO nichts entnehmen läßt (s. dazu OLG Hamm NJW 1965, 2312 [OLG Hamm 18.10.1965 - 2 HEs 118/65] ), kann sich nicht darauf berufen, daß bei der Auslegung des § 121 StPO als Ordnungsvorschrift im dargelegten Sinn die Einhaltung der Sechsmonatsgrenze in Gefahr geriete.
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