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   BayObLG, 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64   

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https://dejure.org/1965,649
BayObLG, 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64 (https://dejure.org/1965,649)
BayObLG, Entscheidung vom 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64 (https://dejure.org/1965,649)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Februar 1965 - BReg. 2 Z 276/64 (https://dejure.org/1965,649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitere sofortige Beschwerde der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die Abberufung; Regelungen in einer Miteigentümerordnung bzgl. der unwiderruflichen Verwalterbestellung und des Stimmrechts abhängig von der Zahlung der Anteile; Beschwerdebefugnis ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 2 UR II 247/63
  • BayObLG, 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 821
  • MDR 1965, 483
  • BayObLGZ 1965, 34
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 24.11.1959 - BReg. 2 Z 164/59

    Streitigkeit innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BayObLG, 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64
    Die Regelungen müssen sich nur im Rahmen des Grundcharakters der von den Wohnungseigentümern gebildeten besonders gearteten Gemeinschaft halten und dürfen außerdem von einzelnen Vorschriften nicht abweichen, die das WEG selbst ausdrücklich als unabdingbar bezeichnet (vgl. BayObLGZ 1959, 457/461 = NJW 1960, 292 = MDR 1960, 313; Pritsch aaO § 10 Anm. 16).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    b) Demgegenüber wird in der Rechtsprechung fast einhellig die Anfechtungsbefugnis des abberufenen Verwalters insoweit bejaht, als gerade die Gültigkeit seiner Abberufung zur Entscheidung gestellt ist (BayObLGZ 1965, 34, 39 f; BayObLG WEM 1980, 125, 127; KG - 1. Zivilsenat - OLGZ 1978, 142, 143; ohne nähere Begründung auch: OLG Schleswig SchlHAnz 1965, 67; OLG Oldenburg NdsRpfl 1970, 205; OLG Köln OLGZ 1969, 389, 391 f).

    Mit Zugang des Abberufungsbeschlusses stehen dem abgewählten Verwalter Verwaltungsbefugnisse nicht mehr zu (vgl. BayObLGZ 1965, 34, 40; KG ZMR 1987, 392; Merle, Festschrift für Weitnauer aaO. S. 195).

    Daraus wird deutlich, daß der Verwalter in seinem Recht beeinträchtigt ist, wenn die angefochtene Entscheidung ungerechtfertigt wäre (vgl. § 20 Abs. 1 FGG ; BayObLGZ 1965, 34, 40; Merle aaO. S. 197 ff).

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Dieses mitgliedschaftsrechtliche Element des Wohnungseigentums verbietet einen allgemeinen Ausschluß des Wohnungseigentümers vom Stimmrecht als einem Mitverwaltungsrecht im Sinne des § 20 Abs. 1 WEG (BayObLGZ 1965, 34, 42; OLG Hamm Rpfleger 1975, 401, 402).
  • LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16

    Pflicht des Altverwalters auf Erstellung der Jahresabrechnung

    Nach h.M. ist der Anspruch auf Erstellung der Jahresabrechnung in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres fällig (vgl. etwa BayObLG NJW 1965, 821; BayObLG NJW-RR 1990, 659; OLG Düsseldorf, NZM 2002, 487; OLG Karlsruhe WE 1998, 189 f.).
  • BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92

    Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach

    Damit steht § 20 Abs. 2 FGG der zulässigen Einlegung des Rechtsmittels der Beschwerdeführer entgegen (vgl. BayObLGZ 1965, 34, 40; 1991, 235, 237; Jansen, FGG 2. Aufl. § 20 Rdn. 25; Weitnauer, WEG 7. Aufl. § 45 Rdn. 1; Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG § 45 Rdn. 6; Bassenge, Rpfleger 1981, 92, 93).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2002 - 3 Wx 8/02

    Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund trotz Billigung des

    Verzögert der Verwalter die ihm gemäß § 28 Abs. 3 WEG obliegende Abrechnung nach Ablauf eines Kalenderjahres ungebührlich, so kann darin ein wichtiger Grund zur Abberufung zu sehen sein (BayObLGZ 1965, 34, 43 f.; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. Rdz. 168; vgl. auch § 28 Rdz. 55).
  • OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02

    Wohnungseigentümerbeschluss über eine Verwalterabberufung und

    Die Erläuterungen, die die Beteiligte zu 1) hierzu im Schriftsatz vom 8. Dezember 1999 gegeben hat, gehen rechtsfehlerhaft davon aus, sie "amtier(e) nach wie vor als Verwalterin." Dies trifft seit dem Zeitpunkt des Zugangs des (zweiten) Abberufungsbeschlusses spätestens am 3. September 1999 - dem Datum der Antragsschrift - nicht mehr zu (vgl. BayObLGZ 1965, 34, 45 f.; KG ZMR 1987, 392; Bärmann/Pick/Merle aaO § 26 Rdnr. 202).
  • OLG Saarbrücken, 06.11.2019 - 5 W 59/19

    1. Im Grundbuchverfahren ist die Verfügungsbefugnis von Ehegatten insoweit

    Die Verfügungsbefugnis von Ehegatten allerdings ist nur insoweit nachzuweisen, als der Verfügende nach dem für ihn maßgeblichen Güterrecht nicht allein verfügungsberechtigt ist (Demharter, Grundbuchordnung 31. Aufl., § 33 Rn. 30); diese Frage ist in Fällen mit Auslandsbezug anhand des nach kollisionsrechtlichen Regeln in Frage kommenden Güterrechts zu prüfen (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1965, 342; OLG Köln, OLGZ 1972, 171; KG, NJW 1973, 428; Krause, in: Meikel, GBO 11. Aufl., § 33 Rn. 34; Hertel, in: Meikel, a.a.O., Einl. G Rn. 181 ff.).
  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

    Die Anfechtung beeinflußt die Wirksamkeit der Verwalterstellung nicht; würde der Bestellungsbeschluß freilich rechtskräftig für ungültig erklärt, so hätte dies die Unwirksamkeit des Beschlusses und den Verlust der Verwalterstellung mit rückwirkender Kraft zur Folge (BayObLGZ 1965, 34/40; 1976, 211/213; 1981, 50/55 f.; KG ZMR 1987, 392; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 9 und § 26 Rn. 15).
  • BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 52/03

    Beteiligung des ausgeschiedenen Verwalters am Verfahren über Ungültigerklärung

    Zwar findet die Gestaltungsfreiheit der Wohnungseigentümer ihre Grenze dort, wo die personenrechtliche Gemeinschaftsstellung des einzelnen Wohnungseigentümers ausgehöhlt wird, weil das Stimmrecht als Mitverwaltungsrecht im Sinn von § 20 Abs. 1 WEG zum Kernbereich des Wohnungseigentums gehört und auch durch Vereinbarung einem Wohnungseigentümer nicht vollständig entzogen werden kann (BGHZ 99, 90/94; Staudinger/Bub § 25 Rn. 34; siehe auch schon BayObLGZ 1965, 34/41 f.).
  • LG Stralsund, 12.05.2004 - 2 T 516/03

    Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Teilnahme an der

    wegen der besonderen Bedeutung des Stimmrechts ist nämlich ein Wohnungseigentümer mit seinem Stimmrecht wegen bestehender Wohngeldrückstände nicht ausgeschlossen (Bayerisches Oberlandesgericht Beschluss vom 05.11.1998, abgedruckt in Rechtspfleger 1999, 190; BGH-Beschluss vom 11.11.1986, abgedruckt in NJW 1987, 650 ; Bayerisches Oberlandesgericht Beschluss vom 09.02.1965, abgedruckt in NJW 1965, 821).
  • KG, 10.01.1994 - 24 W 4817/93

    Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Änderung des in der Teilungserklärung

  • OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86

    Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte

  • OLG Düsseldorf, 09.10.1998 - 3 Wx 162/98

    Wiederholung einer Eigentümerversammlung wegen Beschlußunfähigkeit der

  • OLG Celle, 19.05.1999 - 4 W 49/99

    Unwirksamkeit von Jahresabrechnungen für eine Wohnungseigentümergemeinschaft;

  • BayObLG, 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Einberufung;

  • KG, 27.11.1985 - 24 W 4858/85

    Wohnungseigentümer; Stimmrecht; Ruhen; Entziehung; Wohnungseigentum

  • BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Bestellung und Abberufung

  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

  • BayObLG, 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87

    Anfechtbarkeit eines selbstständigen Eigentümerbeschlusses über den

  • BayObLG, 04.12.1970 - BReg. 2 Z 9/70

    Zur Gültigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung bei dem die

  • BayObLG, 06.09.1979 - BReg. 2 Z 51/78

    Anspruch auf Wohngeldvorschuss; Verbindlichkeit des Eigentümerbeschlusses;

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