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   OLG München, 14.02.1966 - 10 U 1672/65   

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OLG München, 14.02.1966 - 10 U 1672/65 (https://dejure.org/1966,1855)
OLG München, Entscheidung vom 14.02.1966 - 10 U 1672/65 (https://dejure.org/1966,1855)
OLG München, Entscheidung vom 14. Februar 1966 - 10 U 1672/65 (https://dejure.org/1966,1855)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1270
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 04.02.2014 - 9 U 149/13

    Grenzen des "faktischen Überholverbots"

    Soweit aus dem Umstand, dass ein Überholvorgang nur unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit möglich ist, auf ein sog. faktisches Überholverbot geschlossen wird (so OLG Schleswig, Urteil vom 29.11.1995 - 9 U 50/95); OLG München NJW 1966, 1270; Heß, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. A. 2012, § 5 Rn. 23) findet eine solche Konzeption nach Ansicht des Senats keine hinreichende Stütze im Gesetz: Insbesondere findet sich eine solche nicht in § 5 StVO.
  • OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 3 U 212/03

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden des zur Vorbereitung eines Überholens

    Fährt ein Entgegenkommender etwa schneller als mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, ist er am Begegnungszusammenstoß mitschuldig, sofern die Kollision ansonsten unterblieben wäre (vgl. BGH, VersR 1968, 577; OLG München, NJW 1966, 1270; LG Saarbrücken, zfs 1992, 78; Hentschel, aaO., § 5 StVO, Rdnr. 73; Grüneberg, aaO., Rdnr. 217).
  • OLG Köln, 13.03.2014 - 9 U 149/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen aus einem Versicherungsverhältnis

    Soweit aus dem Umstand, dass ein Überholvorgang nur unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit möglich ist, auf ein sog. faktisches Überholverbot geschlossen wird (so OLG Schleswig, Urteil vom 29.11.1995 - 9 U 50/95); OLG München NJW 1966, 1270; Heß, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. A. 2012, § 5 Rn. 23) findet eine solche Konzeption nach Ansicht des Senats keine hinreichende Stütze im Gesetz: Insbesondere findet sich eine solche nicht in § 5 StVO.
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