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   BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64   

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https://dejure.org/1966,244
BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64 (https://dejure.org/1966,244)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1966 - VI ZR 252/64 (https://dejure.org/1966,244)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64 (https://dejure.org/1966,244)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug - Erwerb eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs - Erwerb eines Neuwagens - Zumutbarkeit der Reparatur eines im Rahmen eines Unfalls beschädigten Wagens - Verkehrswert eines Wagens - Bemessung eines ...

  • kneifel.de PDF

    BGB § 249
    Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1454
  • NJW 1966, 1807 (Ls.)
  • NJW 1966, 2159 (Ls.)
  • MDR 1966, 829
  • DB 1966, 975
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64
    Eine gewisse, dem Ersatzberechtigten günstige Objektivierung der Schadensberechnung ergibt sich ferner aus der Rechtsprechung zum Ausgleich der gestörten Gebrauchsmöglichkeit eines Personenkraftwagens (BGHZ 40, 345; ferner das zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehene Urteil des Senats - VI ZR 271/64 - vom 15. April 1966 = VersR 1966, 497).
  • BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60

    Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64
    Diese Objektivierung führt vielfach auch zu einer Begünstigung des Ersatzberechtigten, dem etwa der im Handel anerkannte merkantile Minderwert selbst dann ersetzt wird, wenn er den Wagen weiterbenutzt und ausfährt, ohne daß sich Unfallfolgen zeigen (BGHZ 35, 396).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64
    Eine gewisse, dem Ersatzberechtigten günstige Objektivierung der Schadensberechnung ergibt sich ferner aus der Rechtsprechung zum Ausgleich der gestörten Gebrauchsmöglichkeit eines Personenkraftwagens (BGHZ 40, 345; ferner das zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehene Urteil des Senats - VI ZR 271/64 - vom 15. April 1966 = VersR 1966, 497).
  • KG, 02.12.1965 - 12 U 942/65
    Auszug aus BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64
    Dabei geht es nicht an, den Schädiger generell deshalb mit einem Risikozuschlag zu belasten, weil beim Kauf eines gebrauchten Wagens stets damit gerechnet werden müsse, daß der Wagen verborgene Mängel aufweise (so mit Recht OLG Hamburg, VersR 1965, 963 [OLG Hamburg 13.04.1965 - 7 U 145/65]; a.M. KG NJW 1966, 735).
  • BGH, 23.05.2017 - VI ZR 9/17

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Fiktive Schadensabrechnung für ein

    Entscheidend ist daher nicht, wie gerade der Geschädigte den Wert seines alten und den Wert eines Ersatzfahrzeugs ansetzt, sondern ob eine Schätzung unter objektiven Wertmaßstäben zur Feststellung einer wirtschaftlichen Gleichwertigkeit führt (Senatsurteil vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64, NJW 1966, 1454, 1455).
  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 16/79

    Merkantile Wertminderung

    Bei der Bewertung von Sachschäden ist eine Objektivierung, die von individuellen Besonderheiten absieht und sich an die im Verkehr geltenden Wertmaßstäbe hält, unerläßlich (Senatsurteil vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64 = VersR 1966, 830, 831).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit einer geöffneten

    Der Senat verkennt nicht, dass der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einer Entscheidung vom 29.11.1989 (12 U 32/89 = VersR 90, 1367) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.5.1966 (VI ZR 252/64 = NJW 1966, 1454) die Auffassung vertreten hat, dass der unfallgeschädigte PKW-Halter nach einem Totalschaden bei Anschaffung eines gebrauchten Ersatzfahrzeugs grundsätzlich Ersatz fiktiver Gutachterkosten verlangen kann.
  • OLG Koblenz, 19.06.2007 - 5 U 467/07

    Rechtstellung des Patienten bei der Herstellung mangelhafter Prothetik durch den

    Damit sind sie gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB , auch ohne dass die Klägerin in Vorleistung getreten ist, ersatzfähig (BGH NJW 1966, 1454 ; BGH NJW 1974, 34 ).
  • BGH, 04.03.1976 - VI ZR 14/75

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß der Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf volle Wiederherstellung des vor dem Unfall bestehenden Zustandes hat; der Schädiger hat den Zustand, der vor dem Unfall bestanden hatte, zumindest wirtschaftlich wiederherzustellen (BGHZ 40, 345, 347/348; Senatsurteil vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64 - VersR 1966, 830, 831).
  • BGH, 04.05.1982 - VI ZR 166/80

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Totalschaden eines relativ wenig

    Dies bedeutet, daß derjenige, der im Fall eines Kraftfahrzeugtotalschadens ersatzpflichtig ist, den Wiederbeschaffungswert des zerstörten Kraftfahrzeugs zu ersetzen hat (Urteile des erkennenden Senats vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64 - VersR 1966 S. 830 f. und vom 7. März 1978 - VI ZR 237/76 = VersR 1978 S. 664 f.).

    Der erkennende Senat hat schon 1966 entschieden, daß der Geschädigte vom Schädiger die Kosten ersetzt verlangen kann, die sich ergeben, wenn er einen dem total beschädigten Fahrzeug ähnlichen Wagen nach einer gründlichen technischen Überprüfung von einem seriösen Gebrauchtwagenhändler erwirbt und sich von diesem Händler für eine gewisse Zeit eine Werkstättengarantie geben läßt (Urt.v. 17.05.1966 - VI ZR 252/64 - aaO).

  • OLG Celle, 26.11.2008 - 14 U 45/08

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein unzulässiges Teilurteil gegenüber einem nicht

    In der Rechtsprechung ist zwar durchaus anerkannt, dass der Geschädigte, dessen PKW einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat, zusätzlich zum Ersatz des Fahrzeugschadens einen angemessenen Betrag für eine gründliche sachverständigtechnische Überprüfung eines zu erwerbenden gleichwertigen Ersatzfahrzeuges beanspruchen kann (BGH VersR 1966, 830 - juris Rdnr. 8. OLG Frankfurt NJW 1982, 2198. ZfSch 1986, 39).
  • OLG München, 08.07.2020 - 10 U 3947/19

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfallgeschehen - seltener PKW aus dem

    Entscheidend ist daher nicht, wie gerade der Geschädigte den Wert seines alten und den Wert eines Ersatzfahrzeugs ansetzt, sondern ob eine Schätzung unter objektiven Wertmaßstäben zur Feststellung einer wirtschaftlichen Gleichwertigkeit führt (vgl. BGH NJW 1966, 1454, 1455).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2012 - 9 U 97/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen im

    Denn bei dem VW Golf handelte es sich weder um einen besonders teuren Wagen mit geringer Fahrleistung noch um einen alten Wagen ohne Marktwert (vgl. BGH, NJW 1966, 1454, 1455 f.) und auf den Wert des Materials und der Arbeitsleistung für den größtenteils in Eigenarbeit vorgenommenen Umbau des Fahrzeugs kann bei der Wertermittlung nicht abgestellt werden (vgl. BGH, NJW 2010, 2121, 2122).
  • LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 26/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden:

    a) Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug unter Berücksichtigung aller wertbildenden Faktoren nach gründlicher technischer Überprüfung (uU mit Werkstattgarantie) bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler zu erwerben (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64, VersR 1966, 830; Urteil vom 7. März 1978 - VI ZR 237/76, VersR 1978, 664 f.; OLG Frankfurt NZV 2014, 454 f.; OLG Köln VersR 2004, 1145 ff.; KG, Urteil vom 30. März 1995 - 12 U 5057, juris).
  • BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 255/05

    Erstattung des Zeitwerts einer Wasserversorgungsanlage durch die übernehmende

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Bestimmung eines

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72

    Ersatzfähigkeit des Aufwandes für die Haftungsfreistellung bei Inanspruchnahme

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 11.07.2014 - 1 C 430/13

    Verkehrsunfall: Schätzung des merkantilen Minderwertes eines Unfallfahrzeugs;

  • BGH, 07.03.1978 - VI ZR 237/76

    Schadensberechnung bei Totalschaden

  • OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 90/19

    1. Beim wirtschaftlichen Totalschaden eines gebrauchten Kraftrads mit

  • LG Halle, 01.02.2018 - 3 O 278/14
  • OLG Schleswig, 10.02.2021 - 7 U 200/20

    Anforderungen an Schätzgutachten zum Wiederbeschaffungswert eines amerikanischen

  • BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 230/90

    Schadensersatz wegen fahrlässiger Beschädigung eines Lkw - Haftung des

  • KG, 30.03.1995 - 12 U 5057/93
  • OLG München, 26.05.1987 - 5 U 5260/86
  • AG Köln, 02.08.1985 - 266 C 245/85

    Fiktive Abrechnung der Durchsichtkosten für Ersatzfahrzeug nach Totalschaden -

  • OLG Bamberg, 01.03.1983 - 5 U 217/82

    Höhe des Schadensersatzes für die Beschädigung eines PKW bei einem

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 226/72

    Nichtigkeit eines Kreditvertrages auf Grund eines Verstoßes gegen das

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 1/73

    Möglichkeit des Verstosses gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG), wenn neben

  • AG Duisburg, 10.11.2003 - 6 C 3863/03
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