Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.07.1966

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   BGH, 07.07.1966 - V BLw 9/66   

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BGH, 07.07.1966 - V BLw 9/66 (https://dejure.org/1966,1956)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1966 - V BLw 9/66 (https://dejure.org/1966,1956)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1966 - V BLw 9/66 (https://dejure.org/1966,1956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Genehmigung zu einem Kaufvertrag über ein Grundstück durch das Landwirtschaftsamt - Vorliegen eines groben Missverhältnisses zum Grundstückswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 2310
  • MDR 1966, 829
  • DNotZ 1967, 633
  • DB 1966, 1472
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Die Behörde darf die Genehmigung eines Vertrags über die Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks auch dann nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG versagen, wenn sie den Vertrag, obwohl das Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsrecht hätte ausgeübt werden können, entgegen § 12 GrdstVG dem Siedlungsunternehmen nicht vorgelegt hat (Fortführung von Senat, Beschluss vom 7. Juli 1966, V BLw 9/66, NJW 1966, 2310).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass bei Nichtausübung des Vorkaufsrechts, falls ein Versagungsgrund nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GrdstVG nicht vorliegt, die Genehmigung eines Vertrags über die Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke ohne weitere Prüfung zu erteilen ist, also auch dann, wenn der Erwerber schon genug Land hat oder das Grundstück zu anderen als landwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden soll oder Landwirte das Grundstück dringend brauchen und auch erwerben wollen (Beschluss vom 7. Juli 1966 - V BLw 9/66, NJW 1966, 2310).

    Da das Siedlungsunternehmen den Vertrag nur als Ganzes oder überhaupt nicht übernehmen kann, ist es nicht zulässig, bei der Auslegung des § 9 Abs. 5 GrdstVG danach zu differenzieren, ob das Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht wegen der Höhe des Kaufpreises oder aus anderen Gründen nicht ausgeübt hat (Senat, Beschluss vom 7. Juli 1966 - V BLw 9/66, aaO).

  • BGH, 08.12.1995 - BLw 34/95

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes bei Nutzung von Wiesenflächen als

    Dies gilt unabhängig davon, aus welchen Gründen das Siedlungsunternehmen von der Ausübung des Vorkaufsrechts abgesehen hat (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Juli 1966, V BLw 9/66, RdL 1966, 231, 232 ff).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2015 - 20 WLw 1/15

    Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung vom 07. Juli 1966 (Az. V BLw 9/66 = NJW 1966, 2310 = MDR 1966, 829) hervorgehoben, dass nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte des § 9 Abs. 5 GrdstVG im Falle der Nichtausübung des Vorkaufsrechtes nicht mehr zu prüfen ist, ob nicht doch ein Fall der ungesunden Verteilung von Grund und Boden vorliegt.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1966 - V BLw 8/66   

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https://dejure.org/1966,2042
BGH, 12.07.1966 - V BLw 8/66 (https://dejure.org/1966,2042)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1966 - V BLw 8/66 (https://dejure.org/1966,2042)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1966 - V BLw 8/66 (https://dejure.org/1966,2042)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 2310
  • MDR 1966, 921
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.12.1960 - KVR 2/60

    Ablehnung der Beiladung zum Kartellverwaltungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.07.1966 - V BLw 8/66
    Nicht in der Hauptsache erlassen sind Beschlüsse, die sich in der Entscheidung über Neben- und Zwischenfragen erschöpfen, ohne das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluß zu bringen und die infolgedessen ihren Sinn erst durch die Blickrichtung auf diese Entscheidung und von dieser Entscheidung her gewinnen (vgl. BGHZ 34, 47, 50 f) [BGH 15.12.1960 - KVR 2/60].
  • BGH, 09.07.1959 - V BLw 31/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.07.1966 - V BLw 8/66
    Diesen Kaufverträgen hat das Landwirtschaftsgericht die Genehmigung rechtskräftig versagt (Beschluß des Senats vom 9. Juli 1959 - V BLw 31/58).
  • BGH, 23.01.1992 - BLw 1/92

    Keine Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung vorläufiger Anordnung durch Kreisgericht

    Eine Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts nach § 18 LwVG ist keine Entscheidung in der Hauptsache (vgl. Barnstedt/Steffen, LwVG 4. Aufl. § 18 Rdn. 27 und 30; § 2 Rdn. 17 und 18), weil der angefochtene Beschluß eine Neben und Zwischenfrage betrifft, ohne das gerichtliche Verfahren in der Instanz zum Abschluß zu bringen (vgl. BGHZ 14, 381, 84; Senatsbeschlüsse v. 12. Juli 1966, V BLw 8/66, NJW 1966, 2310 m.w.N.; v. 23. Februar 1989, BLw 11/88, BGHR LwVG § 24 Abs. 3 - Hauptsacheentscheidung 1).
  • BGH, 23.02.1989 - BLw 11/88

    Verwirkung des Beschwerderechts in Landwirtschaftssachen

    Nicht in der Hauptsache erlassen sind Beschlüsse, die sich in der Entscheidung über Neben- und Zwischenfragen erschöpfen, ohne das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluß zu bringen und die infolgedessen ihren Sinn erst durch die Blickrichtung auf diese Entscheidung und von dieser Entscheidung her gewinnen (Senatsbeschl. v. 12. Juli 1966, V BLw 8/66, NJW 1966, 2310 m.w.N.; Barnstedt/Steffen, LwVG 4. Aufl. § 21 Rdn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.2005 - BLw 14/05

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten;

    Beschlüsse in der Hauptsache sind solche, durch die über einen Verfahrens- oder Sachantrag entschieden ist; nicht in der Hauptsache erlassen sind Beschlüsse, die sich in der Entscheidung über Neben- und Zwischenfragen erschöpfen, ohne das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluß zu bringen (Senat, Beschl. v. 12. Juli 1966, V BLw 8/66, RdL 1966, 239).
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