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   BGH, 22.09.1966 - III ZR 166/64   

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https://dejure.org/1966,407
BGH, 22.09.1966 - III ZR 166/64 (https://dejure.org/1966,407)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1966 - III ZR 166/64 (https://dejure.org/1966,407)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1966 - III ZR 166/64 (https://dejure.org/1966,407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ordnungsbehörde einer Gemeinde - Abwälzen der Streupflicht - Straßenanlieger - Ortsstatut - Pflichterfüllung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Pflichten der Gemeinde bei Abwälzung der Streupflicht auf die Straßenanlieger

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 2311
  • MDR 1966, 996
  • VersR 1966, 1078
  • DVBl 1966, 899
  • DB 1966, 1604
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62

    Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht der Gemeinde bei winterlichen

    Auszug aus BGH, 22.09.1966 - III ZR 166/64
    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß der Wortlaut des Gesetzes eine andere Auslegung erlaubt und daß das Kammergericht die Ansicht vertreten hat, es sei im Einzolfalle zu prüfen, ob der Weg über wiegend dem inneren Verkehr der Ortschaft diene» Diese Ansicht hat sich indessen nicht durchgesetzt» Vielmehr hat bereits das Preußische Oberverwaltungsgericht in 4 ständiger Rechtsprechung die hier vertretene Ansicht entwickelt las Reichsgericht hat sich ihr in soinem eingehend begründeten Urteil RGZ 155«, 161, 164 angeschlossen Sie wird auch von Schrifttum geteilt (Hecht-Hellich, Wegereinigungsgesetz 3 Aufl. § 1 Anm m; Ketterer-Priedrich, Streupflicht 2, Aufl S 28 Anm 1) Ihr hat sich auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen (BGH IM Nr. 7 zu § 823 (Eb) BGB = VersR 1956, 158; BGHZ 40, 379, 380; Urt. v. 8 November 1965 - III ZR 87/64 - S» 5) Von dieser Rechtsprechung abzugehen besteht kein Anlaß Auf den angebotenen Sachverständigenbev/eis kam es daher nicht an II.

    auch hinsichtlich der Fahrbahn wirksam abgewälzt war - auch aus sonstigen Gründen nicht zu beanstanden« Denn es ist nicht ersichtlich«, inwiefern die Anlieger ohne besondere Umstände auf den Gedanken hätten kommen müssen«, sio seien verpflichtet, die Fahrbahn zu streuen« Die Revision übersieht, daß die Grundsätze für die Streupflicht auf Fahrbahnen in der Hauptsache erst durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofiitv/ickolt worden sind (BGH NJW 1952, 1087; BGHZ 40, 379«/m"WoN«; vgl« Ketterer-Friedrich aaO S« 69/70) und es ist umstritten, wie weit die Abwälzung der Streupflicht auf die Anlieger hin sichtlich der Fahrbahnen überhaupt möglich ist« Unstreitig sind die städtischen Bestimmungen, durch die die Streu Pflicht mit Ausnahme der in einem Verzeichnis aufgenommenen Straßen allgemein den Straßenanliegern übertragen wurde, nur durch Veröffentlichung im städtischen Amtsblatt bekannt gemacht worden« Die Beklagte trägt nicht vor, daß sie dio Anlieger, insbesondere die Anlieger der hier in Frage kommenden Straße, auf ihre Streupflicht aufmerksam gemacht und sie zu deren Erfüllung angehalten habe« Sie hat violmehr vorgotragen, sie könne nicht sagen, wer an der Unfallstolle gestreut habe« Unter diesen Umständen mußte es zumindest als außerordentlich zweifelhaft er scheinen, ob Ersatzansprüche des Klägers gegen die Anlieger zum Erfolg führen würden«.

  • BGH, 24.04.1952 - III ZR 78/51

    Unfallansprüche eines Beamten

    Auszug aus BGH, 22.09.1966 - III ZR 166/64
    auch hinsichtlich der Fahrbahn wirksam abgewälzt war - auch aus sonstigen Gründen nicht zu beanstanden« Denn es ist nicht ersichtlich«, inwiefern die Anlieger ohne besondere Umstände auf den Gedanken hätten kommen müssen«, sio seien verpflichtet, die Fahrbahn zu streuen« Die Revision übersieht, daß die Grundsätze für die Streupflicht auf Fahrbahnen in der Hauptsache erst durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofiitv/ickolt worden sind (BGH NJW 1952, 1087; BGHZ 40, 379«/m"WoN«; vgl« Ketterer-Friedrich aaO S« 69/70) und es ist umstritten, wie weit die Abwälzung der Streupflicht auf die Anlieger hin sichtlich der Fahrbahnen überhaupt möglich ist« Unstreitig sind die städtischen Bestimmungen, durch die die Streu Pflicht mit Ausnahme der in einem Verzeichnis aufgenommenen Straßen allgemein den Straßenanliegern übertragen wurde, nur durch Veröffentlichung im städtischen Amtsblatt bekannt gemacht worden« Die Beklagte trägt nicht vor, daß sie dio Anlieger, insbesondere die Anlieger der hier in Frage kommenden Straße, auf ihre Streupflicht aufmerksam gemacht und sie zu deren Erfüllung angehalten habe« Sie hat violmehr vorgotragen, sie könne nicht sagen, wer an der Unfallstolle gestreut habe« Unter diesen Umständen mußte es zumindest als außerordentlich zweifelhaft er scheinen, ob Ersatzansprüche des Klägers gegen die Anlieger zum Erfolg führen würden«.
  • BGH, 05.12.1955 - III ZR 83/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1966 - III ZR 166/64
    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß der Wortlaut des Gesetzes eine andere Auslegung erlaubt und daß das Kammergericht die Ansicht vertreten hat, es sei im Einzolfalle zu prüfen, ob der Weg über wiegend dem inneren Verkehr der Ortschaft diene» Diese Ansicht hat sich indessen nicht durchgesetzt» Vielmehr hat bereits das Preußische Oberverwaltungsgericht in 4 ständiger Rechtsprechung die hier vertretene Ansicht entwickelt las Reichsgericht hat sich ihr in soinem eingehend begründeten Urteil RGZ 155«, 161, 164 angeschlossen Sie wird auch von Schrifttum geteilt (Hecht-Hellich, Wegereinigungsgesetz 3 Aufl. § 1 Anm m; Ketterer-Priedrich, Streupflicht 2, Aufl S 28 Anm 1) Ihr hat sich auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen (BGH IM Nr. 7 zu § 823 (Eb) BGB = VersR 1956, 158; BGHZ 40, 379, 380; Urt. v. 8 November 1965 - III ZR 87/64 - S» 5) Von dieser Rechtsprechung abzugehen besteht kein Anlaß Auf den angebotenen Sachverständigenbev/eis kam es daher nicht an II.
  • BGH, 08.11.1965 - III ZR 87/64

    Anforderungen an das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs gegenüber einer

    Auszug aus BGH, 22.09.1966 - III ZR 166/64
    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß der Wortlaut des Gesetzes eine andere Auslegung erlaubt und daß das Kammergericht die Ansicht vertreten hat, es sei im Einzolfalle zu prüfen, ob der Weg über wiegend dem inneren Verkehr der Ortschaft diene» Diese Ansicht hat sich indessen nicht durchgesetzt» Vielmehr hat bereits das Preußische Oberverwaltungsgericht in 4 ständiger Rechtsprechung die hier vertretene Ansicht entwickelt las Reichsgericht hat sich ihr in soinem eingehend begründeten Urteil RGZ 155«, 161, 164 angeschlossen Sie wird auch von Schrifttum geteilt (Hecht-Hellich, Wegereinigungsgesetz 3 Aufl. § 1 Anm m; Ketterer-Priedrich, Streupflicht 2, Aufl S 28 Anm 1) Ihr hat sich auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen (BGH IM Nr. 7 zu § 823 (Eb) BGB = VersR 1956, 158; BGHZ 40, 379, 380; Urt. v. 8 November 1965 - III ZR 87/64 - S» 5) Von dieser Rechtsprechung abzugehen besteht kein Anlaß Auf den angebotenen Sachverständigenbev/eis kam es daher nicht an II.
  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 217/89

    Reichweite der Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) der Gemeinden unter § 1

    WegereinigungsG Nr. 7; vom 22. September 1966 - III ZR 166/64 = BGHWarn 1966 Nr. 176 = LM NRW OBG Nr. 2; vom 24. April 1972 - III ZR 137/70 = BGHWarn 1972 Nr. 102 = LM Preuß.

    Schon für das preußische Wegereinigungsgesetz, zu dem die genannte (einschränkende) Senatsrechtsprechung zur Streupflicht entwickelt worden ist, wurde angenommen, daß sich die Reinigungspflicht über den Gesetzeswortlaut hinaus auf alle in der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Wege erstrecke (vgl. RGZ 155, 161, 164; Senatsurteile vom 5. Dezember 1955 - III ZR 83/54 = VersR 1956, 158 und vom 22. September 1966 - III ZR 166/64 = LM NRW OBG Nr. 2; zur späteren Entwicklung s. OVG Münster OVGE 24, 42, 48/49 und 191, 195/196).

  • LG Karlsruhe, 22.03.2013 - 6 O 205/12

    Verkehrssicherungspflicht: Mitverschulden bei Sturz infolge Eisglätte

    Da die Beklagte die Räum- und Streupflicht für den 28. Dezember 2010 auf die Eigentümerin S. übertragen hat, kommt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in diesem Bereich durch die beklagte Hauseigentümergemeinschaft nur in Betracht, wenn diese die bei ihr verbliebene Verpflichtung, die Erfüllung der Räum- und Streupflicht durch die Anlieger zu überwachen (so schon RGZ 113, 293, 296/297, vgl. BGHZ 118, 368, 373, NJW 1966, 2311, 2312; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Februar 2002, 7 U 117/00, OLGR Karlsruhe 2002, 351), verletzt hat.
  • BGH, 21.11.1996 - III ZR 28/96

    Verkehrssicherungs- und Streupflicht des Trägers der Straßenbaulast in

    1. Ausgangspunkt (auch des Berufungsgerichts) ist, daß die in § 17 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz LStrG - vom 15. Februar 1963 (GVBl. S. 57) in der Fassung vom 1. August 1977 (GVBl. S. 273) im einzelnen geregelte Pflicht zur Straßenreinigung innerhalb der geschlossenen Ortslage, die gemäß Absatz 2 insbesondere auch die Verpflichtung zum Schneeräumen und zum Streuen bei Schnee- und Eisglätte umfaßt, der Gemeinde - vorbehaltlich einer Übertragung auf die Anlieger, in diesem Falle allerdings unter Verbleib einer Überwachungspflicht (vgl. Senatsurteile vom 22. September 1966 - III ZR 166/64 - VersR 1966, 1078, 30. September 1970 - III ZR 81/67 - NJW 1971, 43 f und 11. Juni 1992 - III ZR 134/91 - NZV 1992, 357) - obliegt (§ 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG).
  • BGH, 28.03.1985 - III ZR 20/84

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verstoßes gegen die

    Hatte der Mieter die Reinigung des Gehweges wirksam übernommen, dann blieb die Stadt nur verpflichtet, die Einhaltung der Übernahme durch den Mieter zu überwachen (Arndt Straßenverkehrssicherungspflicht 2. Aufl. S. 98 f.; s. auch Senatsurteilevom 22. September 1966 - III ZR 166/64 = VersR 1966, 1078 undvom 30. September 1970 - III ZR 81/67 - NJW 1971, 43, 44 [BGH 30.09.1970 - III ZR 81/67] zur Abwälzung der Reinigungspflicht).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2004 - 7 U 143/03

    Verletzung der Räum- und Streupflicht: Vermeidung von Gefahren aus Eisglätte;

    Da die Gemeinde die Räum- und Streupflicht wirksam durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen hat, kommt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in diesem Bereich durch die beklagte Gemeinde nur in Betracht, wenn diese die bei ihr verbliebene Verpflichtung, die Erfüllung der Räum- und Streupflicht durch die Anlieger zu überwachen (vgl. BGHZ 118, 368, 373, NJW 1966, 2311, 2312; Senat, Urt. v. 13.02.2002, 7 U 117/00, OLGR Karlsruhe 2002, 351), verletzt hat.
  • OLG Hamm, 06.03.2009 - 9 U 153/08

    Räum- und Streupflicht; geschlossene Ortslage; verkehrswichtig; Anliegerstraße;

    Die Beklagte haftet auch nicht wegen einer Verletzung ihrer Pflicht, die Einhaltung der auf die Anlieger übertragenen Räum- und Streupflicht zu kontrollieren (vgl. zum Bestehen der Kontrollpflicht BGH NJW 1992, 2476; NJW 1966, 2311; OLG Düsseldorf, NVwZ-RR 1998, 708).
  • OLG Brandenburg, 02.12.1997 - 2 U 23/97

    Ursächlichkeit der Amtspflichtverletzung für die entstandenen Schäden;

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  • OLG Karlsruhe, 13.02.2002 - 7 U 117/00

    Amtspflichtverletzung der Gemeinde: Überwachung der Anlieger hinsichtlich der

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen (auf die Darlegungen des Landgerichts im Urteil wird insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen), dass die Beklagte dem Kläger gem. §§ 839, 847 BGB, Art. 34 GG trotz der Übertragung der Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch Satzung vom 14.11.1999 i. V. m. § 41 Abs. 2 Straßengesetz Baden-Württemberg haftet, denn der Beklagten oblag es auch in diesem Fall, durch die Überwachung der Anlieger Sorge dafür zu tragen, dass diese ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen (vgl. BGH NJW 1966, 2311, 2312; BGHZ 118, 368, 373).
  • BGH, 24.04.1972 - III ZR 137/70

    Haftung des Anliegers bei Delegierung der Streupflicht

    Das i s t in s b e s o n d e re bei d e r Abwälzung au fg ru n d von § 5 des P re u ß is c h e n W e g e re in ig u n g sg e se tz e s e n tw ic k e lt worden (BGH U r t. v . 22. Septem ber 1966 - I I I ZR 166/64 = Warn 1966 Nr. 176 = NJW 1967, 234 » VersR 1966, 1078; U r t. v . 30. Septem ber 1970 - I I I ZR 81/67 â- Warn 1970 Nr. 225 = VersR 1970, 1 1 5 4 ).
  • BGH, 30.09.1970 - III ZR 81/67

    Schädelbasisbruch auf Grund eines Sturzes bei Glätte - Reinigung öffentlicher

    Der Gemeinde verblieb die Verpflichtung, die Erfüllung der Reinigungs- und Streupflicht durch die Anlieger wirksam zu überwachen (BGH NJW 1966, 2311).
  • LG Karlsruhe, 20.06.2000 - 4 O 50/00

    Schadensersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Übertragung der

  • LG Kassel, 07.10.1980 - 3 O 144/80

    Schmerzensgeldanspruch gegen die Gemeinde wegen einer Verletzung der

  • OLG Frankfurt, 12.07.1972 - 13 U 241/71
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