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   BGH, 06.10.1965 - 2 StR 560/64   

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https://dejure.org/1965,809
BGH, 06.10.1965 - 2 StR 560/64 (https://dejure.org/1965,809)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1965 - 2 StR 560/64 (https://dejure.org/1965,809)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1965 - 2 StR 560/64 (https://dejure.org/1965,809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Wahl einer Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss per Dringlichkeitsentscheidung des Kreisausschusses

  • Wolters Kluwer

    Wahl einer Vertrauensperson nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) - Aufnahme der Angaben über Warenart und Warenmenge als Ergebnis der Zollbeschau als Beurkundung - Begriff der Beurkundung - Verurteilung wegen gemeinschaftlicher schwerer mittelbarer Falschbeurkundung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 309
  • NJW 1966, 359
  • MDR 1966, 250
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64

    Besetzung des Schwurgerichts mit richterlichen Beisitzern - Zustandekommen der

    Auszug aus BGH, 06.10.1965 - 2 StR 560/64
    Die Revision beruft sich für diese Auffassung vor allem auf die Entscheidung des 1, Strafsenats des Bundesgerichtshofs in BGHSt 20, 37.

    Allerdings hat der 1. Strafsenat in BGHSt 20, 37 entschieden, daß im Lande Baden-Württemberg der Kreisrat (§ 26 der Landkreisordnung) die Vertrauensperson für den in § 40 GVG genannten Ausschuß nicht selbst wählen könne, daß diese Befugnis vielmehr ausschließlich dem Kreistag selbst zustehe; insofern könne auch der Kreistag der vom Kreisrat getroffenen Wahl nicht nachträglich mit rückwirkender Kraft zustimmen.

    Darauf hat der 1. Strafsenat in BGHSt 20, 37 mit Recht hingewiesen.

  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe

    Auszug aus BGH, 06.10.1965 - 2 StR 560/64
    Es mag zwar sein, daß der Umfang der Sachverhaltsschilderung, der noch ein Hinweis auf das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft vorausgeschickt ist, auf den ersten Blick zu der Annahme Anlaß geben könnte, der Eröffnungsbeschluß stehe nicht im Einklang mit der Auffassung, zu der sich der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 5, 261 bekannt hat.

    Infolgedessen greifen hier die Erwägungen nicht Platz, die in der Entscheidung BGHSt 5, 261 Veranlassung gaben, den - damaligen - Eröffnungsbeschluß als dem Gesetz (§ 207 StPO a.F.) widersprechend zu beanstanden.

  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 119/61
    Auszug aus BGH, 06.10.1965 - 2 StR 560/64
    Beurkundet in diesem Sinne sind aber nur diejenigen Erklärungen Verhandlungen oder Tatsachen, auf die sich die Beweiskraft der jeweiligen öffentlichen Urkunde erstreckt (BGHSt 17, 66 und die dort angeführten Nachweise).

    Hier greifen vielmehr die Erwägungen Platz, aus denen der Senat in BGHSt 17, 66, 68 [BGH 20.11.1961 - 2 StR 119/61] eine solche Möglichkeit für Bescheinigungen der Verwaltungsbehörden nach § 7 c Abs. 2 Satz 3 EStG 1951 verneint hat, Darauf kann verwiesen werden.

  • BGH, 31.03.1955 - 3 StR 4/55
    Auszug aus BGH, 06.10.1965 - 2 StR 560/64
    Diese Art der Auslosung ist nicht gesetzwidrig, wie der Bundesgerichtshof bereits in dem Urteil vom 31. März 1955 - 3 StR 4/55 - (LM Nr. 3 zu § 45 GVG) ausgesprochen hat.
  • BGH, 02.04.1957 - 5 StR 55/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1965 - 2 StR 560/64
    Das hat die Strafkammer zutreffend angenommen (vergl., Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2.4.1957 - 5 StR 55/57).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50

    Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter

    Auszug aus BGH, 06.10.1965 - 2 StR 560/64
    Während für die Haupttat die Verjährung erst mit dem letzten Teilakt der als Einheit aufzufassenden Handlung beginnt (BGHSt 1, 84, 91) [BGH 03.04.1951 - 1 StR 77/50], läuft die Verjährungsfrist bei der auf einen Einzelakt beschränkten Teilnahme von dessen Beendigung an (RGSt 65, 361).
  • RG, 02.10.1931 - I 326/31

    Wann beginnt die Verjährung der Beihilfe zu einer fortgesetzten Handlung oder

    Auszug aus BGH, 06.10.1965 - 2 StR 560/64
    Während für die Haupttat die Verjährung erst mit dem letzten Teilakt der als Einheit aufzufassenden Handlung beginnt (BGHSt 1, 84, 91) [BGH 03.04.1951 - 1 StR 77/50], läuft die Verjährungsfrist bei der auf einen Einzelakt beschränkten Teilnahme von dessen Beendigung an (RGSt 65, 361).
  • BGH, 02.12.2014 - 1 StR 31/14

    Falschbeurkundung im Amt (Begriff der öffentlichen Urkunde: Umfang des

    Nach der Rechtsprechung erstreckt sich die besondere Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde aber allein auf die in der Urkunde enthaltenen Angaben (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 1968 - GSSt 1/68, BGHSt 22, 201; BGH, Urteile vom 2. März 1965 - 1 StR 543/64, BGHSt 20, 186 und vom 6. Oktober 1964 - 2 StR 560/64, BGHSt 20, 309; OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1987 - Ss 240/87, NStZ 1988, 26).
  • OLG Karlsruhe, 27.01.2012 - 3 (4) Ss 561/11

    Mittelbare Falschbeurkundung: Beurkundung einer nicht geschehenen Tatsache bei

    Ergänzend ist noch anzumerken, dass die Auffassung der StA, die strafrechtliche Würdigung in den Fällen, in denen ein Betroffener wahrheitswidrig angibt, die Ware bei sich zu führen, begegne im Bezirk keinen Bedenken, im Hinblick auf BGHSt 20, 309, 313 nicht unproblematisch sein dürfte, zumal Nr. 42 Satz 2 der Dienstvorschrift ("Die Zollstelle überwacht die tatsächliche Ausfuhr der Ware") vom 2.5.2008 (zu dieser Rechtslage siehe LG Landshut, NStZ-RR 2010, 78) heute nicht mehr gilt (vgl. Dienstvorschrift A 0693 "Mitwirkung der Zolldienststellen bei dem Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke" vom 17.3.2011, Nrn 306 bis 308).
  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Dabei ist auch die Anschauung des Rechtsverkehrs zu beachten (BGHSt 17, 66 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung; 20, 309, 313).
  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90

    Verfahrensrüge bei Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen eines

    Sie betrifft den als besonders schwerwiegend erachteten Verstoß gegen § 40 Abs. 3 GVG dadurch, daß sämtliche Vertrauenspersonen nicht vom Kreistag als der Vertretung der Einwohner des Landkreises, sondern vom Kreisrat, einem Verwaltungsorgan des Landkreises, gewählt worden sind (einschränkend schon BGHSt 20, 309 [BGH 06.10.1965 - 2 StR 560/64]).
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß der Ausschuß nicht gesetzmäßig sei und Geschworene und Schöffen nicht wirksam wählen könne, wenn eine Person als Vertrauensperson an der Ausschußsitzung teilgenommen hatte, die nicht von der zuständigen Vertretung des Verwaltungsbezirks gewählt war (BGHSt 20, 37, 39 f; 20, 309).
  • BayObLG, 13.06.1989 - RReg. 4 St 206/88
    Zwar setzt die Ausstellung eines Zeugnisses über die Tatsachen regelmäßig entsprechende Feststellungen eines Amtsträgers voraus; die Notwendigkeit von Wahrnehmungen durch die Behörde als Voraussetzung der Erklärung rechtfertigt es ja im Regelfall überhaupt erst, die Urkunde als öffentliche anzusehen (BGHSt 20, 309 [314/315] = NJW 1966, 359; Senatsbeschl. v. 8.12.1986; Tröndle, in: LK, § 271 Rdnr. 35).
  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 607/76

    Bedeutung des Erwerbs, Besitzes und der Abgabe von Betäubungsmitteln im Rahmen

    Außerdem kann dafür die Auffassung des Rechtsverkehrs bedeutsam werden (BGHSt 20, 309, 314).
  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 605/69

    Besetzung einer Strafkammer mit einem von einem nicht gesetzmäßigen Ausschuss

    Der Senat fügt dem lediglich hinzu, daß ein Ausnahmefall der in BGHSt 20, 309 [BGH 06.10.1965 - 2 StR 560/64] geschilderten Art nicht vorliegt.
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