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   OLG Stuttgart, 08.12.1965 - 1 Ss 632/65   

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OLG Stuttgart, 08.12.1965 - 1 Ss 632/65 (https://dejure.org/1965,1511)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.12.1965 - 1 Ss 632/65 (https://dejure.org/1965,1511)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Dezember 1965 - 1 Ss 632/65 (https://dejure.org/1965,1511)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 745
  • JR 1966, 228
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 26.05.1997 - 2 Ss 54/97

    Zur Frage, in welchen Fällen das Zufahren mit einem Pkw auf eine eine Parklücke

    In einem solchen Fall ist die Erzwingung eines Parkplatzes nicht sozial verwerflich i.S. von § 240 Abs. 2 StGB, wenn das Hineinfahren in die Parklücke in maßvoller Weise geschieht und die dort stehende Person keiner erheblichen Gefährdung ausgesetzt ist, im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart NJW 1966, 745 mit ablehnender Anmerkung Bockelmann und OLG Hamburg NJW 1968, 662.
  • OLG Köln, 13.03.1979 - 1 Ss 29/79

    Nötigungsstrafbarkeit eines die Einfahrt eines Parkplatzbewerbers in die

    An einer Parklücke hat nämlich derjenige Kraftfahrer den Vorrang, der sie als erster erreicht; entscheidend ist dabei die Ankuft an einer Stelle, von der das Einfahren unmittelbar möglich ist, beabsichtigt wird und bevorsteht (OLG Düsseldorf VRS 36/127; OLG Hamm VRS 37/360 u. NJW 1970/2074, 2075; OLG Stuttgart NJW 1966/745, 747; BayObLG NJW 1961/2074 u. NJW 1977/115 = VRS 52/57).

    Eine Gewaltanwendung ist erst dann verwerflich gemäß § 240 Abs. 2 StGB , wenn sie gegenüber dem angestrebten Zweck sittlich zu mißbilligen ist und ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht darstellt (BGHSt 18/389 = NJW 1963/1629; BGH NJW 1964/1426; SenE NJW 1968/1892; SenE vom 16.1.1979 - Ss 1008/78; OLG Stuttgart NJW 1966/745; OLG Hamburg NJW 1968/662; OLG Hamm NJW 1970/2074 u. VRS 37/360; OLG Koblenz MDR 1975/243; BayObLG …

    Mag dies auch noch keine eigene Nötigung des Parkplatzbewerbers dargestellt haben (vgl. OLG Suttgart, NJW 1966, 745 und OLG Hamm, VRS 37, 360), so hielt es sich doch für jenen im Grenzbereich des gerade noch Erlaubten (vgl.: in jedem Beiseitedrängen eines Fußgängers durch ein Kraftfahrzeug liegende Gefährdung; OLG Düsseldorf, VerkMitt. 1978, 59 f, Nr. 68).

    Demgemäß ist dann auch bisher - soweit feststellbar - das (unberechtigte) Freihalten eines Parkplatzes und die bloße Abwehrreaktion des Freihaltenden gegen das Erzwingen der Einfahrt durch den (bevorrechtigten) Parkplatzbewerber noch nie als Vergehen der Nötigung nach § 240 StGB , sondern stets (nur) als Ordnungswidrigkeit nach § 1 Abs. 2 StVO beurteilt worden (vgl. OLG Stuttgart NJW 1966/745, 748; OLG Hamm NJW 1970/2074, 2075; BayObLG NJW 1963/824; 825; vgl. auch Jagusch, 24. Aufl., § 12 StVO Rdn. 62; Cramer 2. Aufl. § 12 StVO Rdn. 109 ff; Mühlhaus, 8. Aufl., § 12 StVO Anm. 5 d).

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2000 - 2a Ss 164/00

    Nötigung; Verfolgung; Zufahren auf Polizeibeamte; Gewaltbegriff; Gefährdung eines

    Dabei wird die Frage, wann und unter welchen konkreter Voraussetzungen eine Gefährdung als erheblich anzunehmen ist, in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet (vgl. BGH VRS 44, 437, 439; BayObLG VM 1963 Nr. 40; OLG Hamburg NJW 1968, 662, 663; OLG Hamm NJW 1970, 2074, 2075; VM 1969 Nr. 123; OLG Stuttgart VM 1973 Nr. 94; NJW 1966, 745, 748; Voß-Broemme NZV 1988, 2, 5).
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