Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 05.10.1965

Rechtsprechung
   VG Minden, 03.11.1965 - 3 K 460/65   

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VG Minden, 03.11.1965 - 3 K 460/65 (https://dejure.org/1965,2510)
VG Minden, Entscheidung vom 03.11.1965 - 3 K 460/65 (https://dejure.org/1965,2510)
VG Minden, Entscheidung vom 03. November 1965 - 3 K 460/65 (https://dejure.org/1965,2510)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 901
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.10.1965 - IV C 58.65   

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BVerwG, 05.10.1965 - IV C 58.65 (https://dejure.org/1965,1203)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1965 - IV C 58.65 (https://dejure.org/1965,1203)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1965 - IV C 58.65 (https://dejure.org/1965,1203)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Maßgebender Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung von Verwaltungsakten unabhängig von der formalen Gestaltung des gegen sie von der Rechtsordnung gegebenen Rechtsbehelfs

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 901
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56

    Abbruchverfügung bei Änderung der Bauklasseneinteilung

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1965 - IV C 58.65
    Jedenfalls in einem solchen Falle muß aber aus den in BVerwGE 5, 351 ff. [BVerwG 14.11.1957 - I C 168/56] niedergelegten Erwägungen bei der Beurteilung die im Augenblick der letzten richterlichen Überprüfungsentscheidung gegebene Rechtslage zugrunde gelegt werden.
  • BVerwG, 21.12.1977 - 1 B 314.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 58.65 - (NJW 1966, 901) befaßt sich mit der für die gerichtliche Entscheidung maßgebenden Rechtslage bei der Anfechtung eines die Baubehörde zur Erteilung einer Bauerlaubnis an einen Beigeladenen verpflichtenden Widerspruchsbescheides.
  • VG Würzburg, 27.07.2021 - W 5 S 21.877

    Antrag auf Änderung einer Eilentscheidung wegen geänderter Rechtslage -

    Bei der Beurteilung der angefochtenen Baugenehmigung sind inzwischen zu Gunsten des Bauherrn und zu Lasten des Nachbarn eingetretene Änderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen (BVerwG in st. Rspr., so schon U.v. 5.10.1965 - IV C 58/65 - NJW 1966, 901; Dirnberger in Busse/Kraus, BayBO, 141. EL März 2021, Art. 66 Rn. 591).
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