Rechtsprechung
   BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,47
BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65 (https://dejure.org/1967,47)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1967 - Ib ZR 59/65 (https://dejure.org/1967,47)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1967 - Ib ZR 59/65 (https://dejure.org/1967,47)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,47) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs durch den Deutschen Anwaltsverein - Geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch einen Wirtschaftsprüfer - Beanstandung der Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers im Aufsichtswege durch die Wirtschaftsprüferkammer ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art 12 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 48, 12
  • NJW 1967, 1558
  • MDR 1967, 651
  • BB 1967, 690
  • DB 1967, 1081
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.01.1956 - I ZR 98/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65
    In der Rechtsprechung sind deshalb auch bisher keine Bedenken dagegen erhoben worden, die Prozeßführungsbefugnis des Klägers in diesem Rahmen zu bejahen (vgl. BGHZ 15, 315 = HJW 1955, 422; NJW 1956, 591 - Klage einer Anwaltskammer - NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54]; GRUR 1961, 418; BGHZ 38, 71).

    Ihre Tätigkeit ist geeignet, ihr im geschäftlichen Verkehr auf Kosten dieses Personenkreises einen Vorteil zu verschaffen, gleichgültig, wie groß der Kreis derjenigen gewesen wäre, die in keinem Falle einen Anwalt oder einen Rechtsberater mit den notwendigen Maßnahmen betraut haben würden (BGH NJW 1956, 749, 750) [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54].

    In einem derartigen Falle handelt gegen die guten wettbewerblichen Sitten, wer die erlaubnispflichtige Tätigkeit ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt (BGH NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54]; GRUR 1961, 418; vgl. auch BGHZ 22, 167, 181 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneimittel).

    Es genügt, daß der Zuwiderhandelnde die Umstände kennt, die sein Verhalten zu einem unlauteren machen; ein rechtlicher Irrtum über die Geltung und Tragweite des Rechtsberatungsgesetzes würde dem Unterlassungsanapruch nicht entgegenstehen (BGH NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54]; RG MuW XXXIII, 113, 114).

  • BGH, 28.06.1962 - I ZR 32/61

    Auftreten von Versicherungsangestellten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65
    In der Rechtsprechung sind deshalb auch bisher keine Bedenken dagegen erhoben worden, die Prozeßführungsbefugnis des Klägers in diesem Rahmen zu bejahen (vgl. BGHZ 15, 315 = HJW 1955, 422; NJW 1956, 591 - Klage einer Anwaltskammer - NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54]; GRUR 1961, 418; BGHZ 38, 71).

    Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist gegeben, wenn die betreffende Maßnahme das Ziel verfolgt, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH NJW 1956, 591; BGHZ 38, 71, 75 [BGH 28.06.1962 - I ZR 32/61]; KG DJ 1939, 1668).

  • BGH, 20.02.1961 - II ZR 139/59

    Regulierungsverhandlungen durch den Rechtsschutzversicherer als unerlaubte

    Auszug aus BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65
    In der Rechtsprechung sind deshalb auch bisher keine Bedenken dagegen erhoben worden, die Prozeßführungsbefugnis des Klägers in diesem Rahmen zu bejahen (vgl. BGHZ 15, 315 = HJW 1955, 422; NJW 1956, 591 - Klage einer Anwaltskammer - NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54]; GRUR 1961, 418; BGHZ 38, 71).

    In einem derartigen Falle handelt gegen die guten wettbewerblichen Sitten, wer die erlaubnispflichtige Tätigkeit ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt (BGH NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54]; GRUR 1961, 418; vgl. auch BGHZ 22, 167, 181 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneimittel).

  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 147/53

    Unzulässige Rechtsberatung

    Auszug aus BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65
    In der Rechtsprechung sind deshalb auch bisher keine Bedenken dagegen erhoben worden, die Prozeßführungsbefugnis des Klägers in diesem Rahmen zu bejahen (vgl. BGHZ 15, 315 = HJW 1955, 422; NJW 1956, 591 - Klage einer Anwaltskammer - NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54]; GRUR 1961, 418; BGHZ 38, 71).

    Das Gesetz will hiernach auch verhindern, daß Rechtsanwälte und Rechtsbeistände einem uneingeschränkten Wettbewerb juristischer Personen ausgesetzt werden (BGHZ 15, 315, 317) [BGH 30.11.1954 - I ZR 147/53].

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53

    Verfassungsmäßigkeit des § § 157 Abs. 3 S. 2 ZPO

    Auszug aus BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65
    Es kann auch unerörtert bleiben, inwieweit die Frage des Bedürfnisses hier anders zu beurteilen wäre als im Falle der Gestattung des Auftretens in der mündlichen Verhandlung gemäß § 157 Abs. 3 ZPO, für die entschieden ist, daß es sich nur um eine mit Art. 12 GG vereinbare Regelung der Berufsausübung handelt (BVerfGE 10, 185).

    Die Beklagte muß sich insoweit entgegenhalten lassen, daß für juristische Personen das besondere Zulassungserfordernis des § 10 der 1. AusfVO besteht und daß Wirtschaftsprüfer neben ihrem Beruf eine gewerbliche Tätigkeit nicht ausüben dürfen (§ 43 Abs. 3 Nr. 1 der Wirtschaftsprüferordnung vom 24. Juli 1961 - BGBl 1, 1049), die geschäftsmäßige entgeltliche Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, soweit sie über die in der Wirtschaftsprüferordnung aufgeführten Tätigkeitsbereiche hinausgeht, aber ihrer Art nach als gewerbliche Tätigkeit anzusehen sein könnte (vgl. BVerfGE 10, 185).

  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58

    Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung

    Auszug aus BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65
    Der Verband oder Verein kann jedoch die Prozeßführungsbefugnis auf Grund abgeleiteten Rechts nach den auch sonst für die Wirksamkeit der sog. gewillkürten Prozeßstandschaft geltenden Grundsätzen erwerben (dazu vgl. BGHZ 25, 250, 259 [BGH 26.09.1957 - II ZR 267/56]; 31, 279, 281) [BGH 14.12.1959 - V ZR 197/58].

    Das Revisionsgericht ist hierbei, weil es sich um die Prüfung einer Prozeßvoraussetzung handelt, an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht gebunden (BGHZ 31, 279, 281) [BGH 14.12.1959 - V ZR 197/58].

  • BVerwG, 10.05.1955 - I C 121.53
    Auszug aus BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65
    Hiervon abgesehen könne das Rechtsberatungsgesetz, auch insoweit von der in der Rechtsprechung bisher allgemein vertretenen Auffassung abweichend, nicht mehr als Schutzgesetz zugunsten der Anwälte angesehen werden, nachdem die Zulassung als Rechtsbeistand im Hinblick auf Art. 12 GG nicht mehr von einem Bedürfnis nach Zulassung abhängig gemacht werden dürfe (BVerwG NJW 1955, 1532); der Kläger könne deshalb die Sachbefugnis auch nicht durch Übertragung oder Ermächtigung im Wege einer Satzungsbestimmung erworben haben.

    Hierbei kann zugunsten der Beklagten davon ausgegangen werden, daß das in Art. 1 § 1 des Gesetzes aufgestellte Zulassungserfordernis eines örtlichen Bedürfnisses nicht mit der durch Art. 12 des Grundgesetzes gewährleisteten Freiheit der Berufswahl vereinbar ist (so BVerwG NJW 1955, 1532; ablehnend Heuss a.a.O. und Stein-Jonas-Schönke-Pohle, ZPO, 19. Aufl., § 157 Fußnote 4).

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65
    Darunter fallen beispielsweise auch Verhandlungen eines Wirtschaftsbieraters mit Gläubigern seines Auftraggebers über einen Schuldnachlaß und eine vergleichsweise Erledigung der Schulden (BGH NJW 1962, 2010).
  • BGH, 13.07.1959 - II ZR 192/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65
    Aus dem von der Revisionserwiderung angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Mai 1959 (BB 1959, 935) ergibt sich nichts Gegenteiliges; bei dem dort zu beurteilenden Sachverhalt war der unmittelbare Zusammenhang gegeben.
  • RG, 03.05.1912 - II 48/12

    Wettbewerb; Sonderrabatt; Unterlassungsklage

    Auszug aus BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65
    Nun kann zwar weder in der bloßen Tatsache der Mitgliedschaft des Verletzten (RGZ 79, 321), noch in einer Satzungsbestimmung, wonach der Verein die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder vertritt, ohne weiteres eine Ermächtigung zur Prozeßführung im eigenen Namen erblickt werden, und ebensowenig ist mit einer solchen Satzungsbestimmung allein ein schutswürdiges Interesse an der gerichtlichen Geltendmachung der aus wirtschaftlicher Betätigung hervorgehenden Rechte der Mitglieder zu begründen.
  • BGH, 28.04.1953 - 1 StR 755/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 181/62
  • RG, 15.02.1927 - II 317/26

    Unterlassungsklage

  • BGH, 24.04.1964 - Ib ZR 73/63

    Zuständigkeit für Verbandsklagen in Wettbewerbssachen

  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56

    Konnossement

  • LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14

    Schadensersatz bei Vertragsschluss nach ColdCall

    Im Gegenteil: In weiteren - zum Teil vorangehenden, zum Teil späteren - Entscheidungen wird ausdrücklich der Schutzgesetzcharakter der §§ 1 und 3 UWG bestätigt (vgl. BGH NJW 1955, 382; NJW 1967, 1558; NJW 2006, 830, 838), so dass auch die Literatur jedenfalls mit Blick auf §§ 1 und 3 UWG deren Schutzgesetzcharakter im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anerkannt hat (vgl. nur Münchener Kommentar- Wagner , BGB, 6. Aufl. 2013, § 823 Rn. 424).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    aa) Der Gesichtspunkt eines erleichterten Ersatzes auch solcher Schäden, die durch fortgesetzte Handlungen entstehen können, scheidet aus, da der Klägerin als Verband ein eigener Schaden aus Verletzungshandlungen nicht entstehen kann (vgl. BGHZ 41, 314, 318 - Lavamat; BGHZ 48, 12, 15 [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65] - Anwaltsverein; BGHZ 52, 393, 397 - Fotowettbewerb) und die Vertragsstrafe daher hier die ihr sonst auch zukommende Funktion eines pauschalierten Schadensersatzes nicht hat.
  • BGH, 14.11.2006 - XI ZR 294/05

    BGH bejaht Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale aus abgetretenem Recht bei

    (b) Das Argument der Revision, anerkanntermaßen könne die Klagebefugnis von Verbänden auch aus abgeleitetem Recht durch Ermächtigungserklärungen oder Abtretungen begründet werden, aufgrund derer der Verband dann als treuhänderischer Rechtsinhaber Klage erhebt (vgl. BGHZ 48, 12, 15; 89, 1, 2 f.; MünchKommZPO/Lindacher 2. Aufl. vor § 50 Rdn. 60; Musielak/Weth, ZPO 4. Aufl. § 51 Rdn. 33 f.; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. vor § 50 Rdn. 58; Zöller/Vollkommer, ZPO 25. Aufl. vor § 50 Rdn. 60 f.), greift nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht