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   BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66   

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https://dejure.org/1967,67
BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66 (https://dejure.org/1967,67)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.1967 - 2 BvL 1/66 (https://dejure.org/1967,67)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 1967 - 2 BvL 1/66 (https://dejure.org/1967,67)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 3; WDO § 6 Abs. 1 § 43 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung neben Kriminalstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrdisziplinarordnung - Disziplinarstrafen - Verbot der Doppelbestrafung - Laufbahnstrafe

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 391
  • NJW 1967, 1654
  • MDR 1967, 903
  • DVBl 1967, 722
  • DÖV 1967, 679
  • JR 1967, 668
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66
    Der Gesetzgeber hat die Tatbesta nde nach Voraussetzungen und Rechtsfolgen möglichst genau zu normieren (vgl. BVerfGE 11, 234 [237]; 14, 174 [185] und 245 [251]).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66
    Der Gesetzgeber hat die Tatbesta nde nach Voraussetzungen und Rechtsfolgen möglichst genau zu normieren (vgl. BVerfGE 11, 234 [237]; 14, 174 [185] und 245 [251]).
  • BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 6/64

    Tötungserlaubnis von Hunden und Katzen nach niedersächsischem Jagdrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66
    Aus dem Gesaminhalt des Beschlusses (vgl. BVerfGE 18, 305 [308]) ist aber zu schließen, daß das Gericht gerade eine "nicht reinigende" Laufbahnstrafe als an sich angemessen betrachtet.
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    (2) Das Mehrfachverfolgungsverbot des Art. 103 Abs. 3 GG bezieht sich nur auf die Anwendung der allgemeinen Strafgesetze, das heißt des Kriminalstrafrechts (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 21, 391 ; 27, 180 ; 43, 101 ; 66, 337 ).

    103 Abs. 3 GG knüpft an das mit einer Strafe verbundene autoritative Unwerturteil über die schuldhafte Verletzung eines allgemein gewährleisteten Rechtsgutes und die Störung des allgemeinen Rechtsfriedens an (vgl. BVerfGE 21, 391 ; 43, 101 ).

    Nach dem dokumentierten Willen des Verfassungsgebers (vgl. Wortprotokoll der 8. Sitzung des Ausschusses für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege vom 7. Dezember 1948, abgedruckt in: Büttner/Wettengel, Der Parlamentarische Rat, Bd. 13/2, 2002, S. 1449 ) ist hierunter allein das "eigentliche" Strafrecht im Sinne des Strafgesetzbuches und seiner Nebengesetze im Gegensatz zum Dienst-, Disziplinar-, Ordnungs-, Polizei- und Berufsstrafrecht zu verstehen (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 21, 391 ; 27, 180 ; 28, 264 ; 43, 101 ; 66, 337 ).

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Neben ihrer Aufgabe abzuschrecken und zu resozialisieren, stellt sie eine Antwort auf strafrechtlich verbotenes Verhalten dar (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 45, 187 ; 95, 96 ; 110, 1 ).

    Bei der Beurteilung des Strafcharakters einer Rechtsfolge sind vielmehr weitere, wertende Kriterien heranzuziehen, insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und der vom Gesetzgeber mit ihr verfolgte Zweck (vgl. BVerfGE 9, 137 ; 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 23, 113 ; 27, 36 ; 80, 109 ; 110, 1 ).

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Sie ist - neben ihrer Aufgabe abzuschrecken und zu resozialisieren - eine angemessene Antwort auf strafrechtlich verbotenes Verhalten (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 45, 187 ; 95, 96 ).

    Bei der Beurteilung des pönalen Charakters einer Rechtsfolge sind vielmehr weitere, wertende, Kriterien heranzuziehen, insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und der vom Gesetzgeber mit ihr verfolgte Zweck (vgl. BVerfGE 9, 137 ; 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 23, 113 ; 27, 36 ; 80, 109 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - ; siehe auch Volk, ZStW 1971, S. 405 ff.).

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