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BGH, 26.10.1966 - VIII ZR 283/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pfandrecht an Erbteilen - Auszahlung eines hinterlegten Erlöses aus der Verwertung eines Grundstückes - Auseinandersetzung eines Nachlasses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1967, 200
- MDR 1967, 209
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 25.04.1914 - V 115/14
Pfandrecht an einem Erbanteil
Auszug aus BGH, 26.10.1966 - VIII ZR 283/64
Das Pfandrecht erstreckt sich nur auf diesen Erbteil, nicht jedoch auf den einzelnen Nachlaßgegenstand, auch nicht auf den Anteil des Miterben am einzelnen Nachlaßgegenstand (so schon RGZ 84, 395, 396 und ständig). - RG, 16.05.1917 - V B 1/17
Kann das Pfandrecht an dem Anteil eines Miterben am ungeteilten Nachlaß auf ein …
Auszug aus BGH, 26.10.1966 - VIII ZR 283/64
Das folgt sowohl für das Pfändungspfandrecht der Beklagten zu 1 an den Erbteilen der Klägerin zu 2, als auch für die Vertragspfandrechte der Beklagten zu 2 und 3 an den Erbteilen der Klägerin zu 1 aus der entsprechenden Anwendung der §§ 1276 Abs. 2, 135 BGB (vgl. RGZ 90, 232, 236; BayObLG NJW 1959, 1780 f).
- BGH, 22.02.2017 - XII ZB 137/16
Hinterlegung des Übererlöses aus der Zwangsversteigerung des Grundstücks einer …
- BGH, 12.05.1969 - VIII ZR 86/67
Konkurrierende Pfandrechte an einem Miterbenanteil bei der Erbauseinandersetzung
Geändert hatte sich bis dahin nicht der Gegenstand der Pfandrechte - dies war nach wie vor bei noch nicht beendigter Erbengemeinschaft der Miterbenanteil des Schuldners -, sondern lediglich der Nachlaß: Zu ihm gehörte nunmehr anstelle der Grundstücke die Forderung gegen die Hinterlegungsstelle (vgl. VIII ZR 283/64 Urteil vom 26.10.1966 NJW 1967, 200 = Warneyer 1966, 440 f = WM 1966, 1271). - BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 12/19
Örtliche Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in einen Miterbenanteil
Denn einzelne Gegenstände, die zum Nachlass gehören, werden von einem Pfandrecht an einem Miterbenanteil nicht erfasst (vgl. BGH Urt. v. 26. Oktober 1966, VIII ZR 283/64, NJW 1967, 200 [juris Rn. 14]; BayObLG…, Beschluss vom 27. Dezember 1982, BReg 1 Z 112/82, BayObLGZ 1982, 459 [juris Rn. 14]).
- BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
Pfändungspfandrecht am Miterbenanteil - Reichweite des Verfügungsverbotes des …
Das Ergebnis ist insoweit ähnlich wie nach § 1276 EGB (insbesondere Absatz 2) beim rechtsgeschäftlichen Pfandrecht (die dort betrittene bloß relative Wirkung des Verbots - vgl. einerseits BayObLG NJW 1959, 1780, 1781 zu 1 b;… andererseits Stein/Jonas/Schönke/Pohle a.a.O. § 829 VI 1 - ist beim Pfändungspfandrecht nach § 135 BGB unproblematisch, BayObLG und Stein/Jonas/Schönke/Pohle a.a.O.; vgl. auch. Urteil vom 26. Oktober 1966, VIII ZR 283/64 NJW 67, 200, 201 zu 2 b). - AG Köln, 27.04.2015 - 142 C 558/13
Mitverschulden einer Bank bei Auszahlung von gepfändeten Sparguthaben
Bleibt die Zustimmung aus, ist die Verfügung dem Pfandgläubiger gegenüber relativ unwirksam, Dritten gegenüber jedoch wirksam (BGH NJW 1967, 200, 201). - VG Berlin, 10.02.1995 - 3 A 34.94
Rechtsnachfolge in volkseigene Miterbenanteile
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 27.12.1982 - BReg. 1 Z 112/82
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; …
Das Pfandrecht ergreift den Erbanteil nur als einen Inbegriff von Rechten und Pflichten, verschafft dem Pfandgläubiger aber nicht die Stellung eines Miterben (BayObLGZ 1973, 224/226; OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 205;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 41. Aufl. § 859 Anm. 2 B); es erstreckt sich nur auf diesen Erbteil, nicht jedoch auf den einzelnen Nachlaßgegenstand, auch nicht auf den Anteil des Miterben am einzelnen Nachlaßgegenstand (BGH NJW 1967, 200/201; 1969, 1347/1348; Soergel RdNr. 18, MünchKomm RdNr. 36, Palandt Anm. 2 c, je zu § 2033 BGB ;… Thomas/Putzo ZPO 12. Aufl. § 859 Anm. 2 d). - BGH, 16.09.1970 - VIII ZR 201/68
Die Beweislast im Prätendentenrechtsstreit - Beweislast für rechtshindernde …
Im Prätendentenrechtsstreit muß zwar jeder, der Anspruch auf den hinterlegten Betrag erhebt, - ohne Rücksicht auf die Parteirolle - den Entstehungstatbestand seines Rechtes beweisen (Urteil VIII ZR 283/64 vom 26. Oktober 1966 = NJW 1967, 200, 201 [BGH 26.10.1966 - VIII ZR 283/64] = WM 1966, 1271 = Warn 1966, 440).