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   BGH, 04.01.1967 - V ZR 51/64   

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https://dejure.org/1967,2512
BGH, 04.01.1967 - V ZR 51/64 (https://dejure.org/1967,2512)
BGH, Entscheidung vom 04.01.1967 - V ZR 51/64 (https://dejure.org/1967,2512)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 1967 - V ZR 51/64 (https://dejure.org/1967,2512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 720
  • MDR 1967, 290
  • DB 1967, 280
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Das Verhalten des Anfechtungsberechtigten darf nur dann als stillschweigende Kundgabe eines Bestätigungswillens gewertet werden, wenn jede andere, den Umständen nach einigermaßen verständliche Deutung dieses Verhaltens ausscheidet (BGH Urteil vom 4. Januar 1967 - V ZR 51/64 - LM BGB § 144 Nr. 1 a = BGHWarn 1967 Nr. 3).
  • BayObLG, 12.11.2001 - 1Z BR 134/00

    Anfechtung der Anordnung einer Testamentsvollstreckung wegen Irrtums - ergänzende

    Das Verhalten des Anfechtungsberechtigten darf nur dann als stillschweigende Kundgabe eines Bestätigungswillens gewertet werden, wenn dieser weiß, dass sich aus den ihm bekannten Tatsachen für ihn ein Anfechtungsrecht ergibt, und jede andere den Umständen nach einigermaßen verständliche Deutung dieses Verhaltens ausscheidet (BGH NJW 1967, 720; 1971, 1795/1800).
  • OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 13 U 81/07

    Zum Investitionsbegriff bei Bauverpflichtung in Verträgen mit der Treuhand /

    Dieser Wille setzt denknotwendigerweise aber voraus, dass ihre Eigentümerstellung nicht in Frage gestellt ist, weshalb das Gericht den Abschluss des Vertrages vom ....11.2007 als Ausdruck eines Bestätigungswillens betreffend Kaufvertrag vom ....01.1995 sieht, auch wenn bei der Prüfung der Frage, ob ein Bestätigungswille konkludent zum Ausdruck gebracht wurde, ein strenger Maßstab anzulegen ist (siehe hierzu Urteil des BGH vom 04.01.1967 zu V ZR 51/64, u.a. abgedruckt in WM 1967, 119).
  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
    Sein Verhalten darf nur dann als stillschweigende Kundgebung des Bestätigungswillens gewertet werden, wenn jede andere, den Umständen nach einigermaßen verständliche Deutung dieses Verhaltens ausscheidet (vgl. BGH NJW 1967, 720; 1971, 1795).
  • LAG Thüringen, 23.07.1997 - 4 Sa 165/96

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Wahrheitswidriges

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  • BGH, 03.05.1974 - V ZR 140/72

    Arglistanfechtung eines Hauskaufvertrages - Unkenntnis von Holzskelettbauweise -

    Nur wenn das Verhalten des Zeugen, gedeckt vom Willen der Klägerin, den Umständen nach keine andere Deutung zuließ, als daß die Klägerin aus der Täuschung nichts mehr herleiten wolle, durfte der Berufungsrichter sie jedoch als Bestätigung im Sinne des § 144 BGB behandeln (BGH NJW 1967, 720).
  • BGH, 27.06.1969 - I ZR 111/67

    Wirksamkeit eines Geschäftsübernahmevertrages - Täuschung über voraussichtliche

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1967, 720; vgl. Staudinger-Coing, Anm. 2 zu § 144 BGB) darf das Verhalten eines Anfechtungsberechtigten nur dann als stillschweigende Kundgabe eines Bestätigungswillens gewertet werden, wenn jede andere, den Umständen nach einigermaßen verständliche Deutung dieses Verhaltens ausscheidet.
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