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   BAG, 14.12.1966 - 5 AZR 168/66   

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https://dejure.org/1966,233
BAG, 14.12.1966 - 5 AZR 168/66 (https://dejure.org/1966,233)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1966 - 5 AZR 168/66 (https://dejure.org/1966,233)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1966 - 5 AZR 168/66 (https://dejure.org/1966,233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zessionar einer Lohnforderung - Lohnabtretung - Grundgeschäft - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verletzung einer Hauptpflicht - Pauschalierter Schadensersatzanspruch - Aufrechnung - Gegenforderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 751
  • WM 1967, 305
  • BB 1967, 333
  • DB 1967, 470
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.06.1960 - VII ZR 229/58

    Vorausabtretung durch Erblasser

    Auszug aus BAG, 14.12.1966 - 5 AZR 168/66
    Im Falle der Lohnabtretung kann der Arbeitgeber mit einer Gegenforderung gegen den Arbeitnehmer, mit der er vor der Abtretung mangels Fälligkeit noch nicht aufrechnen konnte, dann noch gegen die abgetretene Forderung aufrechnen, wenn er die Gegenforderung vor Kenntnis der Abtretung erworben hat und ihre Fälligkeit spätestens zugleich mit der Lohnforderung des Arbeitnehmers eintritt (Bestätigung von BGHZ 32, 367 [370] = NJW 1960, 1715).
  • LG Stuttgart, 20.01.2022 - 30 O 176/19

    Sammelklage-Inkasso, Rundholzvermarktung - Fehlende Aktivlegitimaton eines

    Im Hinblick auf die Bestätigungsverträge ergibt sich das schon daraus, dass die Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte in einer einheitlichen Urkunde zusammengefasst sind (BAG Urteil vom 14.12.1966 - 5 AZR 168/66; BGH, Urteil vom 23-09-1981 - VIII ZR 242/80).
  • OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 113/15

    Formularmäßige Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts in einem Darlehensvertrag

    Zu berücksichtigen ist demgegenüber jedoch, dass bei der Beurteilung allgemeiner Geschäftsbedingungen wegen ihres typischen Charakters weniger von den individuellen Umständen des einzelnen Falles, sondern vielmehr von der regelmäßigen Interessenlage bei den Beziehungen zwischen den beteiligten Personen auszugehen ist, also eine abstrakte Betrachtungsweise geboten ist (siehe BAG NJW 1967, 751 ).
  • BGH, 30.10.1990 - IX ZR 9/90

    Bedingtheit einer Sicherungsübereignung

    Er hat diese Verknüpfung zwischen Verfügungs- und Grundgeschäft im Anschluß an eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1967, 751 f.) auf eine Auslegung des seinerzeit geschlossenen einheitlichen Vertrages gestützt.
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 342/81

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel

    Es wird die Auffassung vertreten, daß § 4 AGBG eingreift, wenn eine bestimmte Lieferfrist individuell zugesagt ist, während die Geschäftsbedingungen die Überschreitung der Lieferfrist um einen bestimmten Zeitraum zulassen (z.B. Ulmer in: Ulmer/Brandner/Hensen, § 4 Rdn. 22; Staudinger/Schlosser. AGB-Gesetz, § 4 Rdn. 4, § 10 Nr. 1 Rdn. 4; Schmidt-Salzer. AGB 1977, Rdn. E.11 (10); anders wohl BAG NJW 1967, 751).
  • BGH, 10.11.1976 - VIII ZR 115/75

    Darlegungs- und Beweislast bei vereinbarter Schadenspauschalierung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist eine Schadenspauschale dann nicht zu beanstanden, wenn sie "nicht in einem offenen Mißverhältnis zur Höhe des brancheüblichen Gewinns steht" (BAG Urt. vom 14. Dezember 1966 - WM 1967, 305 - NJW 1967, 751).
  • BGH, 08.10.1969 - VIII ZR 20/68

    Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kfz und

    Dagegen erblicken andere in einer solchen Bestimmung die Vereinbarung über Voraussetzung und Höhe des bei einer Vertragsverletzung zu leistenden Schadensersatzes (von Brunn NJW 1967, 712; Schmidt-Salzer NJW 1969, 289, 295; derselbe Betrieb 1969, 1091, 1094)" Ebenso sieht das Bundesarbeitsgericht (NJW 1967, 751 = WM 1967, 305) die Abrede einer pauschalierten Schadensersatzforderung in einer Kaufvertragsbedingung, nach der der Verkäufer bei schuldhaften Vertragsverstößen des Käufers zum Rücktritt berechtigt ist und statt des Rücktritts Schadensersatz wegen Nichterfüllung mindestens in Höhe von 25 # des Kaufpreises.

    Desweiteren begegnet gerade bei gebrauchten Kraftfahrzeugen, die einem raschen Verschleiß unterliegen, die Feststellung, ob der später anderweit verkaufte Kraftwagen etwa unter Ausnutzung der Marktlage einen höheren Kaufpreis hätte erbringen können, besonderen Schwierigkeiten0 Die Pauschalierung kommt, worauf schon das Bundesarbeitsgericht (NJW 1967, 751) hinge wiesen hat, dem Vertragsstrafenversprechen, aber auch der abstrakten Schadensberochnung nahe" Der Umstand allein, daß die Abrede der Pauschalierung dem vertragsuntreuen Käufer nachteilig sein kann, macht sie nicht unzulässig« Nenn die Rechtsprechung in elastischer Weise je nach den besonderen Bedürfnissen der einzelnen Wirtschaftszweige einemehr oder weniger starke Abweichung der Verkaufsbedingungen zuläßt, so hat das seinen guten Grund (Kaiser NJW 1956, 504; für die Wirksamkeit von Pauschalierungsbestimmungen auch Esser, Schuldrecht; Allg Teil 3- Aufl, § 42 II c)c.

  • BGH, 06.10.1982 - VIII ZR 201/81

    Unwirksamkeit einer Vielzahl einzelner Bestimmungen in einem Formularvertrag -

    Die Höhe der Pauschale ist jedoch dann zu beanstanden, wenn sie in einem offenen Mißverhältnis zur Höhe des branchenüblichen Gewinns steht (vgl. BGHZ 67, 312, 314 und Senatsurteil vom 8. Oktober 1969 - VIII ZR 20/68 = NJW 1970, 29, 32 = WM 1969, 1391, 1394; BAG NJW 1967, 751, 752 = WM 1967, 305, 307).
  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 593/07

    Aufrechnung in der Insolvenz

    Die Aufrechnung sollte sich vielmehr im Interesse der Arbeitnehmer unmittelbar und automatisch mit Entstehung der Forderungen vollziehen, bei zeitlichem Auseinanderfall dieser Forderungen mit dem zeitlich später entstehenden Recht (vgl. Klaus-Peter Berger Der Aufrechnungsvertrag S. 174, 152; vgl. BAG 14. Dezember 1966 - 5 AZR 168/66 - AP BGB § 138 Nr. 26, wonach die Abrede, ein Arbeitgeberdarlehen durch Verrechnung mit dem Lohn zu tilgen, einen vorweggenommenen Aufrechnungsvertrag darstellt).
  • BGH, 06.11.1967 - VIII ZR 81/65

    Makierprovision als Vertragsstrafe

    Kaufverträgen als zweckmäßig erweist (vgl. BAG NJW 1967, 751; LG Tübingen NJW 1964, 1798 [LG Tübingen 13.12.1963 - HO 85/63]; LG Berlin NJW 1966, 1818 [LG Berlin 25.04.1966 - 52 S 276/65]; Franz NJW 1966, 2342; Zugehör NJW 1967, 1895).
  • BGH, 24.11.1975 - III ZR 81/73

    Wirksamkeit einer Abtretungserklärung - Abtretung aller gegenwärtigen und

    Die Vorausabtretung künftiger Lohnforderungen ist zulässig (vgl. BGH NJW 1965, 2197; BAG NJW 1967, 751, 752; BAG AP § 398 BGB Nr. 3 = BB 1968, 1040).

    Es wird als Vertragsmuster einseitig von der Klägerin wie durch allgemeine Geschäftsbedingungen festgelegt und von der anderen Vertragspartei ohne Einfluß auf den Inhalt nur im ganzen hingenommen oder abgelehnt (vgl. BGHZ 8, 55, 56; 17, 1, 3; BGH MDR 1974, 293, 294; vgl. auch BAG NJW 1967, 751).

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07

    Abgrenzung zwischen Vertragsstrafe und Schadenspauschalierung - Auslegung

  • BGH, 16.04.1973 - VII ZR 140/71

    Wirksamkeit des § 18 Abs. 1 GOI 1956?

  • BFH, 25.04.1989 - VII R 36/87

    Die Finanzbehörde kann gegenüber dem Neugläubiger (Zessionar) mit einem

  • OLG Frankfurt, 15.06.1982 - 11 U 1/82

    Schadensersatzpauschale, Provisionskosten als Bestandteil des

  • BGH, 23.09.1981 - VIII ZR 242/80

    Abtretung - Darlehn - Zessionar - Rückzahlung eines Darlehns - Keine Hingabe der

  • LG Flensburg, 23.03.2018 - 2 O 354/17

    Schadensersatz des Verkäufers einer Einbauküche wegen Erfüllungsverweigerung

  • BGH, 13.01.1975 - VII ZR 194/73

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch

  • LAG Hessen, 12.07.1993 - 10 Sa 1727/91

    Anspruch auf Erstattung aufgewendeter Ausbildungskosten; Anforderungen an die

  • LAG Hamm, 17.12.1991 - 2 Sa 233/91

    Hinterlegung; Lohnpfändung; Hinterlegungsstelle; Bank; Pfändungs-und

  • BGH, 14.01.1976 - VIII ZR 203/73

    Pauschalierter Schadenersatzanspruch - AGB - Pauschale - Unangemessener Vorteil -

  • OLG Nürnberg, 07.12.2020 - 8 U 2028/19

    Einwendungen des Schuldners aus dem Abtretungsvertrag zwischen Zessionar und

  • BGH, 30.01.1974 - VIII ZR 4/73

    Abtretung künftiger Ansprüche keine Vermögensübernahme i.S. des § 419 BGB

  • BGH, 30.10.1990 - IV ZR 9/90

    Abhängigkeit der Sicherungsübereignung von Bestand der gesicherten Forderung

  • BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 162/81
  • OLG Frankfurt, 26.05.1983 - 6 U 109/82

    Zu einem Unterlassungsanspruch eines Verbraucherschutzvereins gegen einen

  • BGH, 16.02.1983 - IVa ZR 198/81

    Zulässiger Inhalt einer Feststellungsklage - Wirkungen einer ausdrücklichen

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