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   BGH, 06.05.1968 - III ZR 63/66   

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BGH, 06.05.1968 - III ZR 63/66 (https://dejure.org/1968,1655)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1968 - III ZR 63/66 (https://dejure.org/1968,1655)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1968 - III ZR 63/66 (https://dejure.org/1968,1655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerb von Pachtzinsen durch eine Erbengemeinschaft - Anforderungen des Bezugs eines Rechtsgeschäft auf den Nachlass bezieht - Voraussetzungen des Handelns nur einer Person für die gesamte Erbengemeinschaft - Einfluss des Apothekengesetzes (ApoG) auf die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb von Pachtzinsen durch eine Erbengemeinschaft; Anforderungen des Bezugs eines Rechtsgeschäft auf den Nachlass bezieht; Voraussetzungen des Handelns nur einer Person für die gesamte Erbengemeinschaft; Einfluss des Apothekengesetzes ( ApoG ) auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1824
  • MDR 1968, 826
  • DNotZ 1969, 115
  • DB 1968, 1754
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 23.01.1918 - V 301/17

    Kauf eines Grundstücks unter Verwendung von Vorbehaltsgut im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 06.05.1968 - III ZR 63/66
    In RGZ 92, 139, 142 wird ausdrücklich auch die subjektive Beziehung gefordert.
  • BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53

    Entziehung einer Apothekenkonzession

    Auszug aus BGH, 06.05.1968 - III ZR 63/66
    Nachdem aber das Bundesverfassungsgericht die Niederlassungsfreiheit der Apotheker als durch das Grundgesetz geboten anerkennt (BVerfGE 7, 377 ff) und das Apothekengesetz erwartungsgemäß (Schiedermair-Blanke a.a.O.) eine entsprechende Regelung in seinem § 2 getroffen hat - mit der auch der Beklagte nach seinem Vortrag zur Zeit des Vertragsabschlusses mit K. rechnete - und damit die Konkurrenzfreiheit beseitigt war (vgl. BGHZ 15, 17, 20) [BGH 07.10.1954 - III ZR 106/53] , begründete die Betriebserlaubnis nicht mehr wie vorher eine besondere, bei der Verpachtung von Apotheken wesentlich ins Gewicht fallende Rechtsstellung (Hoffmann a.a.O. Einleitung Anm. 41).
  • BGH, 16.03.1961 - II ZR 190/59

    Verwaltung einer Gemeinschaft

    Auszug aus BGH, 06.05.1968 - III ZR 63/66
    Da unstreitig bis zum 1. Juli 1960 der Reinerlös aus der Verpachtung der Apotheke im Einvernehmen der Miterben unter diesen verteilt wurde, spricht viel dafür, daß die Miterben - sei es ausdrücklich oder stillschweigend - eine zulässige und ohne wichtigen Grund nicht einseitig auflösbare Vereinbarung dahin getroffen haben, während der Verpachtung der Apotheke den Reinertrag jährlich aufzuteilen (vgl. RGZ 81, 241; BGHZ 34, 367).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BGH, 06.05.1968 - III ZR 63/66
    Nachdem aber das Bundesverfassungsgericht die Niederlassungsfreiheit der Apotheker als durch das Grundgesetz geboten anerkennt (BVerfGE 7, 377 ff) und das Apothekengesetz erwartungsgemäß (Schiedermair-Blanke a.a.O.) eine entsprechende Regelung in seinem § 2 getroffen hat - mit der auch der Beklagte nach seinem Vortrag zur Zeit des Vertragsabschlusses mit K. rechnete - und damit die Konkurrenzfreiheit beseitigt war (vgl. BGHZ 15, 17, 20) [BGH 07.10.1954 - III ZR 106/53] , begründete die Betriebserlaubnis nicht mehr wie vorher eine besondere, bei der Verpachtung von Apotheken wesentlich ins Gewicht fallende Rechtsstellung (Hoffmann a.a.O. Einleitung Anm. 41).
  • RG, 23.01.1913 - IV 387/12

    Unterhalt; Erbauseinandersetzung; Teilung der Früchte

    Auszug aus BGH, 06.05.1968 - III ZR 63/66
    Da unstreitig bis zum 1. Juli 1960 der Reinerlös aus der Verpachtung der Apotheke im Einvernehmen der Miterben unter diesen verteilt wurde, spricht viel dafür, daß die Miterben - sei es ausdrücklich oder stillschweigend - eine zulässige und ohne wichtigen Grund nicht einseitig auflösbare Vereinbarung dahin getroffen haben, während der Verpachtung der Apotheke den Reinertrag jährlich aufzuteilen (vgl. RGZ 81, 241; BGHZ 34, 367).
  • BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05

    Wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache

    Denn gemäß § 2041 Satz 1 BGB würde die aufgrund dieses Vertrages entstehende Mietzinsforderung im Wege der Surrogation ebenfalls in den Nachlass fallen (vgl. BGH Urteil vom 6. Mai 1968 - III ZR 63/66 - NJW 1968, 1824).
  • BGH, 30.06.2017 - V ZR 232/16

    Nachlasssache: Wirksamkeit des Erwerbs von Eigentum an einer Garage durch die

    Daher ist die im Falle der Beziehungsurrogation erforderliche Beziehung zwischen Rechtsgeschäft und Nachlass - ungeachtet des Meinungsstreits um die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm im Übrigen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. Mai 1968 - III ZR 63/66, NJW 1968, 1824; MüKoBGB/Gergen, 7. Aufl., § 2041 Rn. 13 ff.) - nach allgemeiner Auffassung gegeben, wenn der Erwerb nach der Willensrichtung des rechtsgeschäftlich Handelnden dem Nachlass zu Gute kommen soll (subjektive Komponente) und weiter ein innerer Zusammenhang mit dem Nachlass besteht (objektive Komponente), der auch in einer wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit begründet sein kann (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 121, 122 f.; Staudinger/Löhnig, BGB [2016], § 2041 Rn. 7; Palandt/Weidlich, BGB, 76. Aufl., § 2041 Rn. 2; PWW/Zimmer, BGB, 10. Aufl., § 2041 Rn. 6 ff.; Erman/Bayer, BGB, 14. Aufl., § 2041 Rn. 4 ff.; aA MüKoBGB/Gergen, 7. Aufl., § 2041 Rn. 28, der die Beziehungssurrogation auf Fälle beschränken will, in denen der Erwerb aus Mitteln des Nachlasses erfolgt).
  • BFH, 07.05.2014 - II B 117/13

    Nachlassinsolvenzverfahren bei Erbengemeinschaft; Fehlen einer Prozessvollmacht

    Zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft und somit zum Nachlass gehören nach dieser Vorschrift auch die Pachtzinsen aus der Verpachtung von Gegenständen, die Bestandteil des Nachlasses sind (BGH-Urteil vom 6. Mai 1968 III ZR 63/66, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1968, 1824), sowie Schadensersatzansprüche gegen einen Notar, wenn dieser bei der Beurkundung eines Rechtsgeschäfts, das sich auf einen Nachlass bezieht, fahrlässig die ihm gegenüber den Miterben obliegende Amtspflicht verletzt hat (BGH-Urteil vom 30. Oktober 1986 IX ZR 126/85, NJW 1987, 434).
  • BFH, 18.10.1988 - VIII R 172/85

    Übergang des Vermögens vom Erblasser auf den oder die Erben - Voraussetzungen für

    Die im Unternehmen erwirtschafteten Erträge seien der Gesamthandsgemeinschaft schon deshalb zuzurechnen, weil sie durch Rechtsgeschäfte erzielt worden seien, die eine objektive Beziehung zum Nachlaß hätten (BGH-Urteil vom 6. Mai 1968 III ZR 63/66, NJW 1968, 1824; Urteil des Senats vom 10. Februar 1987 VIII R 297/87, BFH / NV 1987, 637).
  • BGH, 29.09.1999 - IV ZR 269/98

    Dingliche (Ketten-) Surrogation hinsichtlich eines vererbten Gegenstandes

    Ein solcher Bezug zum Nachlaß besteht bei einem Erwerbsgeschäft jedenfalls dann, wenn zu der objektiven Beziehung, die bei Erwerb mit Mitteln des Nachlasses ohne weiteres gegeben ist, der Wille hinzu kommt, für den Nachlaß erwerben zu wollen (vgl. BGH, Urteile vom 30. Oktober 1986 - IX ZR 126/85 - NJW 1987, 434 unter II 3 und vom 6. Mai 1968 - III ZR 63/66 - NJW 1968, 1824; Brox, Erbrecht 17. Aufl. Rdn. 581; MünchKomm/Dütz, 3. Aufl. § 2041 Rdn. 13, 22-24; Soergel/Wolf, 12. Aufl. § 2041 Rdn. 7-9).
  • BGH, 30.10.1986 - IX ZR 126/85

    Schadensersatzanspruch gegen einen Notar wegen Verletzung von Amtspflichten bei

    Deshalb gehörte der Anspruch auf den Kaufpreis ebenfalls zum Nachlaß, ohne daß es auf die Frage ankommt, ob für die Beziehungssurrogation nach § 2041 Satz 1 BGB eine bloße objektive Beziehung genügt (vgl. BGH, Urt. v. 6. Mai 1968 - III ZR 63/66, NJW 1968, 1824; RGRK/Kregel, 12. Aufl., BGB § 2041 Rdn. 3; zum Meinungsstand MünchKomm/Dütz, BGB § 2041 Rdn. 12 ff).
  • BFH, 12.01.1978 - IV R 5/75

    Einkommensteuer - Zurechnung des Gewinns - Gewerbebetrieb - Miterbe -

    In diesem Fall erweist sich nämlich, daß das gewerbliche Unternehmen objektiv tatsächlich für Rechnung aller Miterben geführt wurde (vgl. auch Urteil des BGH vom 6. Mai 1968 III ZR 63/66, NJW 1968, 1824).
  • OLG Bamberg, 17.05.2023 - 3 U 250/22

    Insolvenzanfechtung - Anfechtbarkeit von Zahlungen aus dem Verkaufserlös von

    Was also der Testamentsvollstrecker durch rechtsgeschäftliche Verfügung mit Mitteln des Nachlasses erwirbt, ist ausschließlich diesem zuzurechnen, selbst wenn ein entsprechender Wille nicht vorhanden ist (BGH NJW 1968, 1824; OLG Hamm, ZEV 2001, 275).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1997 - 9 U 115/97

    Auseinandersetzungsvereinbarung; Vollzug der Auseinandersetzung

    Nach ganz überwiegender Meinung, der der Senat sich anschließt, genügt aber für die Surrogation des § 2041 BGB eine nur objektive Beziehung zwischen Rechtsgeschäft und Nachlaß (BGH, NJW 1968, 1824 für ein Rechtsgeschäft, das sich objektiv als typische Maßnahme der Verwaltung des Nachlasses darstellt; OLG München, NJW 1956, 1880; Staudinger/Werner, a.a.O.; MüKo/Dütz, 3. Aufl., BGB, § 2041, 13, 22 mit Darstellung der abweichenden Theorien; Palandt/Edenhofer, BGB, 55. Aufl., § 2041, 2).
  • BFH, 10.02.1987 - VIII R 297/81

    Rechtswidrigkeit eines Gewinnfeststellungsbescheides wegen mangelhafter

    Die im Unternehmen erwirtschafteten Erträge sind der Gesamthandsgemeinschaft schon deshalb zuzurechnen, weil sie durch Rechtsgeschäfte erzielt wurden, die eine objektive Beziehung zum Nachlaß haben (§ 2041 BGB; BGH-Urteil vom 6. Mai 1968 III ZR 63/66, Neue Juristische Wochenschrift 1968, 1824; Kregel in Das Bürgerliche Gesetzbuch, Kommentar, herausgegeben von Mitgliedern des Bundesgerichtshofes, 12. Aufl., § 2041 Anm. 3).
  • OLG Köln, 20.03.1987 - 2 Wx 65/86
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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1968 - IV ZR 595/68   

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https://dejure.org/1968,1712
BGH, 12.06.1968 - IV ZR 595/68 (https://dejure.org/1968,1712)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1968 - IV ZR 595/68 (https://dejure.org/1968,1712)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1968 - IV ZR 595/68 (https://dejure.org/1968,1712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1824
  • MDR 1968, 910
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 22.11.1968 - IV ZR 674/68

    Rechtsmittel

    Das gilt in aller Regel insbesondere dann, wenn der beklagte Ehegatte die Scheidung der Ehe noch bis zur letzten mündlichen Verhandlung des vorliegenden Rechtsstreits verfolgt (so das in NJW 1968, 1824 veröffentlichte Urteil des erkennenden Senats).
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