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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1968 - IV ZR 585/68   

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BGH, 10.07.1968 - IV ZR 585/68 (https://dejure.org/1968,1958)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1968 - IV ZR 585/68 (https://dejure.org/1968,1958)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1968 - IV ZR 585/68 (https://dejure.org/1968,1958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1825
  • MDR 1968, 911
  • FamRZ 1968, 510
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    gegen d. unlauteren Wettbewerb (UWG) = NJW 1962, 2149; BGH LM Nr. 92 zu § 48 Abs. 2 Ehegesetz (EheG) = NJW 1968, 1825; BGH NJW 1971, 241, 242 f; BGHZ 72, 132, 136) und der Zurechenbarkeit der Ungewißheit bzw Unaufklärbarkeit zur Verantwortungssphäre der einen oder anderen Seite (BVerwGE 44, 265, 271; 55, 288, 297).
  • BGH, 03.02.1971 - IV ZR 24/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Scheidung - Anforderungen an die heillose

    Dabei muß auch die etwaige Ursächlichkeit solchen Verhaltens untersucht werden, auf das eine Klage nach § 43 EheG nicht gestützt werden kann, etwa weil es verziehen ist oder weil es keine schwere Eheverfehlung darstellt (vgl. BGH LM ZPO § 616 Nr. 16 = NJW 1964, 249 = FamRZ 1964, 35; BGH FamRZ 1968, 510 und NJW 1970, 896).
  • BGH, 04.02.1970 - IV ZR 1039/68

    Unheilbare Zerrüttung nach drei Jahre des Getrenntlebens - Schuldprinzip der

    Diese Ausführungen stimmen mit der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Beweislastregelung im Rahmen des § 48 Abs. 2 EheG (vgl. insbesondere die Urteile vom 12. Juni 1968 - IV ZR 590/68 -, vom 5. Juli 1968 - IV ZR 659/68 - und vom 10. Juli 1968 - IV ZR 585/68 - (FamRZ 1968, 510, 592, 508) nicht überein und halten daher der rechtlichen Nachprüfung nicht stand.).
  • BGH, 23.01.1970 - IV ZR 719/68

    Anforderungen an die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft - Voraussetzungen für

    Ist der Kläger jedoch dieser Pflicht nachgekommen und ergibt sich, daß ihn unter den dargelegten Umständen nicht die alleinige oder überwiegende Schuld an der Zerrüttung der Ehe treffen würde, so muß nunmehr der beklagte Ehegatte beweisen, daß der Kläger seine eheliche Gesinnung aus anderen, ihm zum Vorwurf gereichenden Gründen oder doch jedenfalls nicht aus den von ihm genannten aufgegeben hat (Urteile vom 5. Juli 1968 - IV ZR 659/68 = FamRZ 1968, 592 und vom 10. Juli 1968 - IV ZR 585/68 = FamRZ 1968, 508; vgl. dazu Johannsen FamRZ 1969, 353, 364).
  • BGH, 04.06.1971 - IV ZR 197/69

    Anforderungen an die Durchführung eines Scheidungsverfahrens - Voraussetzungen

    Erst wenn in dieser Weise aufgeklärt worden ist, wodurch es zur Zerrüttung der Ehe gekommen ist, ist die Beurteilung der Frage möglich, ob der klagende Ehegatte die Zerrüttung überwiegend verschuldet hat (BGH LM ZPO § 616 Nr. 16 = NJW 1964, 249; FamRZ 1968, 510 und NJW 1970, 896).
  • BGH, 22.01.1971 - IV ZR 57/69

    Voraussetzungen für eine Scheidung der Ehe - Zerrüttung der Ehe durch grundloses

    Zum Unterschied von einem Verfahren nach § 43 EheG, wie es Gegenstand des Vorprozesses war, ist im Verfahren nach § 48 EheG auch die Ursächlichkeit solchen Verhaltens von Bedeutung, auf das eine Klage nach § 43 EheG nicht gestützt werden kann, etwa weil es verziehen ist oder weil es keine schwere Eheverfehlung darstellt (vgl. BGH LM ZPO § 616 Nr. 16 = NJW 1964, 249; BGH FamRZ 1968, 510).
  • BGH, 26.11.1969 - IV ZR 766/68

    Vermutung der ehezerrüttenden Wirkung ehewidriger bzw. ehebrecherischer

    Diese Ausführungen stimmen mit der neueren Rechtsprechung des IV. Zivilsenats zur Beweislastregelung im Rahmen des § 48 Abs. 2 EheG (vgl. insbesondere die Urteile vom 12. Juni 1968 - IV ZR 590/68 - und vom 5. Juli 1968 - IV ZR 659/68 -, FamRZ 1968, 510 und 592) nicht überein und halten deshalb der rechtlichen Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 05.05.1969 - IV ZR 1085/68

    Rechtlich unangreifbare Feststellung der unheilbaren Zerrüttung einer Ehe durch

    Bei der Prüfung dieser weiteren und eigentlichen Ursachen der Trennung ist das Berufungsgericht nicht den Grundsätzen gerecht geworden, die in solchen Fällen für den Nachweis der Ehezerrüttungstatsachen gelten und in den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 5. Juli 1968 (FamRZ 1968, 592) und 10. Juli 1968 (FamRZ 1968, 508 = NJW 1968, 1825) niedergelegt sind.
  • BGH, 20.12.1968 - IV ZR 687/68

    Rechtsmittel

    Unter diesen Umständen ist das Berufungsgericht mit Recht davon ausgegangen, daß eine für das Verschulden des Klägers sprechende Vermutung ausgeräumt und daß die Beklagte verpflichtet ist, die Zulässigkeit des von ihr erhobenen Widerspruchs zu beweisen (BGHZ 39, 34 [BGH 16.01.1963 - IV ZR 110/62]; LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 73; die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 5. Juli 1968, IV ZR 662/68 und 10. Juli 1968, IV ZR 585/68; Hoffmann/Stephan, EheG, 2. Aufl. § 48 Anm. 158-161).
  • BGH, 07.01.1970 - IV ZR 1014/68

    Anforderungen an die Begründetheit eines Widerspruches gegen eine Ehescheidung -

    Erst wenn in dieser Weise aufgeklärt ist, wodurch es zur Zerrüttung der Ehe gekommen ist, wobei sich die Prüfung unter Umständen auf den gesamten Eheverlauf zu erstrecken hat, ist die Beurteilung der Frage möglich, ob der klagende Ehegatte die Zerrüttung überwiegend verschuldet hat (BGH LM ZPO § 616 Nr. 16 = NJW 1964, 249; FamRZ 1965, 35; 1968, 510).
  • BGH, 19.03.1969 - IV ZR 722/68

    Scheidung einer Ehe nach dem überwiegenden Verschulden eines der Ehegatten -

  • BGH, 07.03.1969 - IV ZR 689/68

    Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe - Zerrüttung einer Ehe - Auflösung

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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1968 - IV ZR 590/68   

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https://dejure.org/1968,1790
BGH, 12.06.1968 - IV ZR 590/68 (https://dejure.org/1968,1790)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1968 - IV ZR 590/68 (https://dejure.org/1968,1790)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1968 - IV ZR 590/68 (https://dejure.org/1968,1790)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1825 (Ls.)
  • MDR 1968, 910
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.02.1970 - IV ZR 1039/68

    Unheilbare Zerrüttung nach drei Jahre des Getrenntlebens - Schuldprinzip der

    Diese Ausführungen stimmen mit der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Beweislastregelung im Rahmen des § 48 Abs. 2 EheG (vgl. insbesondere die Urteile vom 12. Juni 1968 - IV ZR 590/68 -, vom 5. Juli 1968 - IV ZR 659/68 - und vom 10. Juli 1968 - IV ZR 585/68 - (FamRZ 1968, 510, 592, 508) nicht überein und halten daher der rechtlichen Nachprüfung nicht stand.).
  • BGH, 26.11.1969 - IV ZR 766/68

    Vermutung der ehezerrüttenden Wirkung ehewidriger bzw. ehebrecherischer

    Diese Ausführungen stimmen mit der neueren Rechtsprechung des IV. Zivilsenats zur Beweislastregelung im Rahmen des § 48 Abs. 2 EheG (vgl. insbesondere die Urteile vom 12. Juni 1968 - IV ZR 590/68 - und vom 5. Juli 1968 - IV ZR 659/68 -, FamRZ 1968, 510 und 592) nicht überein und halten deshalb der rechtlichen Nachprüfung nicht stand.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1968 - IV ZR 593/68   

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https://dejure.org/1968,1878
BGH, 12.06.1968 - IV ZR 593/68 (https://dejure.org/1968,1878)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1968 - IV ZR 593/68 (https://dejure.org/1968,1878)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1968 - IV ZR 593/68 (https://dejure.org/1968,1878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1825
  • MDR 1968, 743
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.1962 - IV ZR 28/62

    Revision nach § 547 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - IV ZR 593/68
    Der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings den Grundsatz entwickelt, daß schicksalsbedingten Umständen ein derartiges Gewicht beigemessen werden können, daß die in früherer Zeit von dem klagenden Ehegatten überwiegend verschuldete Zerrüttung der Ehe im späteren Zeitpunkt von dem klagenden Ehegatten nicht mehr als Überwiegend verschuldet angesehen zu werden brauche, wenn eine Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft für die Zukunft ausgeschlossen erscheine (vgl. insbesondere BGHZ 36, 357; 38, 116 [BGH 18.10.1962 - V BLw 20/62]; 39, 139) [BGH 21.12.1962 - IV ZR 121/62].
  • BGH, 18.10.1962 - V BLw 20/62

    Streithilfe in der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - IV ZR 593/68
    Der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings den Grundsatz entwickelt, daß schicksalsbedingten Umständen ein derartiges Gewicht beigemessen werden können, daß die in früherer Zeit von dem klagenden Ehegatten überwiegend verschuldete Zerrüttung der Ehe im späteren Zeitpunkt von dem klagenden Ehegatten nicht mehr als Überwiegend verschuldet angesehen zu werden brauche, wenn eine Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft für die Zukunft ausgeschlossen erscheine (vgl. insbesondere BGHZ 36, 357; 38, 116 [BGH 18.10.1962 - V BLw 20/62]; 39, 139) [BGH 21.12.1962 - IV ZR 121/62].
  • BGH, 21.12.1962 - IV ZR 121/62

    Widerspruch gegen Scheidung nach § 48 Abs. 2 EheG

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - IV ZR 593/68
    Der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings den Grundsatz entwickelt, daß schicksalsbedingten Umständen ein derartiges Gewicht beigemessen werden können, daß die in früherer Zeit von dem klagenden Ehegatten überwiegend verschuldete Zerrüttung der Ehe im späteren Zeitpunkt von dem klagenden Ehegatten nicht mehr als Überwiegend verschuldet angesehen zu werden brauche, wenn eine Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft für die Zukunft ausgeschlossen erscheine (vgl. insbesondere BGHZ 36, 357; 38, 116 [BGH 18.10.1962 - V BLw 20/62]; 39, 139) [BGH 21.12.1962 - IV ZR 121/62].
  • BGH, 09.02.1962 - IV ZR 90/61

    Bindung nach § 616 ZPO

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - IV ZR 593/68
    Der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings den Grundsatz entwickelt, daß schicksalsbedingten Umständen ein derartiges Gewicht beigemessen werden können, daß die in früherer Zeit von dem klagenden Ehegatten überwiegend verschuldete Zerrüttung der Ehe im späteren Zeitpunkt von dem klagenden Ehegatten nicht mehr als Überwiegend verschuldet angesehen zu werden brauche, wenn eine Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft für die Zukunft ausgeschlossen erscheine (vgl. insbesondere BGHZ 36, 357; 38, 116 [BGH 18.10.1962 - V BLw 20/62]; 39, 139) [BGH 21.12.1962 - IV ZR 121/62].
  • BGH, 22.11.1968 - IV ZR 674/68

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 12. Juni 1968 (MDR 1968, 743 = NJW 1968, 1825) ausgesprochen hat, handelt es sich bei der Erklärung des beklagten Ehegatten, nicht geschieden werden zu wollen, jedenfalls auch um die Ausübung des materiell-rechtlichen Gestaltungsrechts nach § 48 Abs. 2 EheG.
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