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Rechtsprechung
   BAG, 27.06.1968 - 5 AZR 312/67   

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https://dejure.org/1968,538
BAG, 27.06.1968 - 5 AZR 312/67 (https://dejure.org/1968,538)
BAG, Entscheidung vom 27.06.1968 - 5 AZR 312/67 (https://dejure.org/1968,538)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 1968 - 5 AZR 312/67 (https://dejure.org/1968,538)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2078 (Ls.)
  • WM 1968, 1047
  • BB 1968, 1040
  • DB 1968, 1862
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.1965 - VIII ZR 265/63
    Auszug aus BAG, 27.06.1968 - 5 AZR 312/67
    Nach allgemeiner Auffassung kann Gegenstand der Abtretung zwar, worauf besonders bei der Abtretung künftiger Forderungen zu achten ist, nur das Recht an einer bestimmten, mindestens aber bestimmbaren Forderung sein (BGHZ 7, 365 ff. und 26, 185 ff«; ferner BGH in LM Nr. 16 zu § 398 BGB « MDR 1966, 47; RGRK, 11. Aufl., § 598 Anm. 19 und 22).

    Die Rechtslage ist nur dann anders, wenn, was hier nicht zutrifft, der Umfang 'der Abtretung selbst unmittelbar von der Höhe der Forderung abhängig ist, zu deren Sicherung die Abtretung vorgenommen wird; dies ist z.B. der Fall, wenn die, Abtretung "bis zur Höhe des Jeweiligen Schuldsaldos" erfolgt (vgl. hierzu den Sachverhalt des Urteils des BGH in LM Nr. 16 zu § 598 EGB = MDR 1966, 47).

  • BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52

    Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 27.06.1968 - 5 AZR 312/67
    Nach allgemeiner Auffassung kann Gegenstand der Abtretung zwar, worauf besonders bei der Abtretung künftiger Forderungen zu achten ist, nur das Recht an einer bestimmten, mindestens aber bestimmbaren Forderung sein (BGHZ 7, 365 ff. und 26, 185 ff«; ferner BGH in LM Nr. 16 zu § 398 BGB « MDR 1966, 47; RGRK, 11. Aufl., § 598 Anm. 19 und 22).
  • BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 27.06.1968 - 5 AZR 312/67
    Nach allgemeiner Auffassung kann Gegenstand der Abtretung zwar, worauf besonders bei der Abtretung künftiger Forderungen zu achten ist, nur das Recht an einer bestimmten, mindestens aber bestimmbaren Forderung sein (BGHZ 7, 365 ff. und 26, 185 ff«; ferner BGH in LM Nr. 16 zu § 398 BGB « MDR 1966, 47; RGRK, 11. Aufl., § 598 Anm. 19 und 22).
  • BGH, 23.08.2012 - VII ZR 242/11

    Abtretung von Gewährleistungsansprüchen wegen Werkmängeln: Ausschluss eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (AP Nr. 3 zu § 398 BGB) genügt eine Fotokopie der über die Abtretung ausgestellten Urkunde grundsätzlich den Erfordernissen des § 410 BGB; nur wenn der Schuldner verständliche Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Fotokopie erhebt, besteht die Verpflichtung zur Vorlage des Originals.
  • BGH, 20.09.2012 - IX ZR 208/11

    Insolvenzverfahren: Insolvenzfestigkeit einer Forderungsabtretung künftiger

    Die Abtretung künftiger Lohn- und Gehaltsansprüche in Höhe der pfändbaren Anteile - auch aus noch nicht bestehenden Arbeitsverhältnissen - ist deshalb regelmäßig wirksam (BGH, Urteil vom 24. November 1975, aaO; vom 25. März 1976 - VII ZR 32/75, WM 1976, 470; BAG, WM 1968, 1047, 1048; Ganter, aaO Rn. 46).
  • OLG Köln, 29.01.2021 - 9 U 184/20

    Auskunftsanspruch auf Offenlegung von Steuern und Gebühren für nicht angetretene

    Nur wenn der Schuldner verständliche Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Fotokopie erhebt, bestehe eine Verpflichtung zur Vorlage des Originals (so etwa BAG, Urteil vom 27.06.1968 - 5 AZR 312/67, juris Rn. 25).
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Rechtsprechung
   BAG, 27.06.1968 - 2 AZR 329/67   

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https://dejure.org/1968,754
BAG, 27.06.1968 - 2 AZR 329/67 (https://dejure.org/1968,754)
BAG, Entscheidung vom 27.06.1968 - 2 AZR 329/67 (https://dejure.org/1968,754)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 1968 - 2 AZR 329/67 (https://dejure.org/1968,754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2078
  • DB 1968, 1276
  • DB 1968, 1588
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 27.05.1927 - III 390/26

    35. Revisionsbegründung.

    Auszug aus BAG, 27.06.1968 - 2 AZR 329/67
    In einem solchen Pall muß zu jedem Anspruch eine besondere Begründung im Rechtsmittelschriftsatz enthalten sein (vgl. RGZ 117 168 [170]).
  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 23/85

    Zulässigkeit des bedingten Rücktritts vom Vertrag

    Für die Kündigung ist dies allgemein anerkannt (vgl. z. B. Staudinger/Dilcher aaO Rdn. 34 m. Nachw.; Soergel/Siebert aaO Rdn. 37; BAG Urt. vom 27. Juni 1968, 2 AZR 329/67, NJW 1968, 2878; BGH Urt. vom 28. Juni 1977, III ZR 13/75, LM Nr. 4 zu § 609 BGB; Urt. vom 4. April 1973, VIII ZR 47/72, WM 1973, 694).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99

    Kündigung unter auflösender Bedingung

    Die Verbindung mit einer unzulässigen (auflösenden) Bedingung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. bereits BAG 27. Juni 1968 - 2 AZR 329/97 - AP BGB § 626 Bedingung Nr. 1 = EzA BGB § 626 Nr. 9).

    Die streitige Kündigung ist schon deshalb unwirksam, weil sie mit einer auflösenden Bedingung versehen und deshalb nicht ausreichend klar und bestimmt ist (vgl. BAG 27. Juni 1968 - 2 AZR 329/67 - AP BGB § 626 Bedingung Nr. 1 = EzA BGB § 626 Nr. 9; APS-Preis Grundlagen D Rn. 13, 15; KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 179).

  • AG Bremen, 22.12.2011 - 10 C 331/11

    Zurückbehaltungsrecht bei fehlendem Nachweis der Anlage der Mietsicherheit

    Dies wird namentlich angenommen für Bedingungen, deren Erfüllung lediglich vom Willen des Erklärungsempfängers abhängen soll (siehe BAG, Urt.v. 27.06.1968 - 2 AZR 329/67,NJW 1968, 2078; Staudinger-Bork, a.a.O.).
  • KG, 10.02.2003 - 8 U 140/02

    Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen Zahlungsverzuges: Unwirksamkeit

    Eine bedingte Kündigung ist daher wirksam, wenn der Eintritt der Bedingung allein vom Willen des Kündigungsempfängers abhängt (sog. Potestativbedingung) oder der Kündigungsempfänger der Bedingung zustimmt (BGH NJW 1986, 2245,2246; BAG NJW 1968, 2078; vgl. Bub/Treier/Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, IV, Rdnr.10; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Auflage, Rdnr. 866; Staudinger/Sonnenschein, BGB, 1997, § 564 BGB, Rdnr. 74; a.A. Sternel, Mietrecht , 3. Auflage, IV, Rdnr. 25/26).
  • ArbG Berlin, 12.12.2014 - 28 Ca 10118/14

    Unwirksame bedingte Kündigung - Klagefrist

    Die Verbindung mit einer unzulässigen (auflösenden) Bedingung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung (...)"; s. auch bereits BAG 27.6.1968 - 2 AZR 329/67 - AP § 626 BGB Bedingung Nr. 1 = EzA § 626 BGB Nr. 9 [Leitsatz u. I. - "Juris"-Rn. 14]: "Eine bedingte außerordentliche Kündigung ist dann wirksam, wenn der Eintritt der Bedingung allein vom Willen des Kündigungsempfängers abhängt, wenn also der Gekündigte sich im Zeitpunkt der Kündigung sofort entschließen kann, ob er die Bedingung erfüllen will oder nicht.

    Die Verbindung mit einer unzulässigen (auflösenden) Bedingung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung (...)"; s. auch bereits BAG 27.6.1968 - 2 AZR 329/67 - AP § 626 BGB Bedingung Nr. 1 = EzA § 626 BGB Nr. 9 [Leitsatz u. I. - "Juris"-Rn. 14]: "Eine bedingte außerordentliche Kündigung ist dann wirksam, wenn der Eintritt der Bedingung allein vom Willen des Kündigungsempfängers abhängt, wenn also der Gekündigte sich im Zeitpunkt der Kündigung sofort entschließen kann, ob er die Bedingung erfüllen will oder nicht.

    Die Verbindung mit einer unzulässigen (auflösenden) Bedingung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung (...)"; s. auch bereits BAG 27.6.1968 - 2 AZR 329/67 - AP § 626 BGB Bedingung Nr. 1 = EzA § 626 BGB Nr. 9 [Leitsatz u. I. - "Juris"-Rn. 14]: "Eine bedingte außerordentliche Kündigung ist dann wirksam, wenn der Eintritt der Bedingung allein vom Willen des Kündigungsempfängers abhängt, wenn also der Gekündigte sich im Zeitpunkt der Kündigung sofort entschließen kann, ob er die Bedingung erfüllen will oder nicht.

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 207/94

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Aus Gründen der Rechtsklarheit ist die Kündigung im Arbeitsverhältnis jedoch grundsätzlich bedingungsfeindlich, mit Ausnahme der sogenannten Potestativbedingungen, wenn also der Eintritt der Bedingung vom Willen des Kündigungsempfängers abhängt (vgl. BAG Urteil vom 27. Juni 1968 - 2 AZR 329/67 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Bedingung, mit zust. Anm. A. Hueck; allg. Meinung vgl. etwa KR-Wolf, 3. Aufl., Grunds. Rz 270 f.; KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 15; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 134, 135).
  • LAG Düsseldorf, 05.06.1998 - 11 Sa 2062/97

    Interessenabwägung im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB; Entbehrlichkeit einer

    Zwar muß eine Kündigung wegen der mit ihr bezweckten Rechtsfolge, Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Termin, genügend bestimmt und klar sein, weshalb der Kündigungsempfänger nicht durch eine Kündigung in eine ungewisse Lage versetzt werden darf (BAG v. 27.06.1968 - 2 AZR 329/67 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB Bedingung; BAG v. 10.11.1994 - 2 AZR 207/94 - EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 43).
  • BGH, 04.04.1973 - VIII ZR 47/72

    Anforderungen an die bedingte Kündigung einer angemieteten Reklamefläche -

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die Kündigung genügend bestimmt und klar ist, so daß der Empfänger der Kündigung nicht in eine ungewisse Lage versetzt wird (BAG in NJW 1968, 2078; Staudinger/Coing, a.a.O. §§ 158 Vorbem. 6 e).
  • BAG, 22.02.1972 - 2 AZR 205/71

    Abschluss und Kündigung eines Berufsausbildungsvertrags

    Der Kündigungsempfänger würde sonst in eine ungewisse Lage versetzt, auf deren Klärung er selbst keinen Einfluß nehmen kann (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 626 BGB Bedingung).
  • BAG, 21.10.1981 - 7 AZR 407/79
    Es kann mithin dahinstehen, ob die vorliegende Kündigungserklärung auch deshalb unwirksam ist, weil in der Verknüpfung des Beendigungszeitpunkts mit der Fertigstellung des Werkstattbaues eine unzulässige Bedingung liegen könnte (vgl. BAG vom 27. Juni 1968 - 2 AZR 329/67 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Bedingung).
  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78

    Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitgliedes - Kündigung durch Arbeitgeber -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2012 - 11 Sa 42/12

    Weiterbeschäftigung - Abfindungsanspruch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2004 - 6 Sa 1276/03

    Kündigungsrecht - Verzicht

  • LAG Köln, 10.07.2003 - 10 Sa 177/03

    Kündigung, Bedingung, Betriebsübergang

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Rechtsprechung
   BSG, 28.05.1968 - 11 (12) RJ 234/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2880
BSG, 28.05.1968 - 11 (12) RJ 234/67 (https://dejure.org/1968,2880)
BSG, Entscheidung vom 28.05.1968 - 11 (12) RJ 234/67 (https://dejure.org/1968,2880)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 1968 - 11 (12) RJ 234/67 (https://dejure.org/1968,2880)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer geschiedenen Ehefrau auf Hinterbliebenenrente - Anwendung des § 1265 S. 1 RVO bei unzureichenden Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Versicherten - Maßgeblicher Zeitraum für das Vorliegen der Voraussetzungen des Rentenanspruchs - Ausschluss des ...

Papierfundstellen

  • BSGE 28, 88
  • NJW 1968, 2078
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.10.1964 - 4 RJ 383/61

    Zu einem Anspruch auf Hintebliebenenrente der geschiedenen Ehefrau - Bestehen

    Auszug aus BSG, 28.05.1968 - 11 (12) RJ 234/67
    Der Senat kann - zumal die Klägerin das Urteil des LSG nicht angefochten hat - dahingestellt lassen, ob das LSG auf Grund seiner tatsächlichen Feststellungen eine Verpflichtung der Beklagten zur Rentengewährung nach § 1265 Satz 1 RVO mit Recht verneint hat, ob es insbesondere annehmen durfte, daß zur Zeit des Todes des Versicherten eine Unterhaltspflicht im Sinne von § 1265 RVO - d.h. eine Pflicht des Versicherten zur Unterhaltsleistung in Höhe von mindestens 25 % des notwendigen Unterhalts der Klägerin (BSG 22, 44) - nach dem EheG nicht bestanden hat.
  • Drs-Bund, 23.09.1964 - BT-Drs IV/2572
    Auszug aus BSG, 28.05.1968 - 11 (12) RJ 234/67
    Mit ihm wollte der Gesetzgeber einerseits der geschiedenen früheren Frau helfen und andererseits der Witwe nicht schaden (vgl. BSG SozR Nr. 3 zu § 1265 RVO, Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen BT-Drucks. IV/2572 Anl. 2 zu § 9 und Bericht des Abgeordneten Ollesch zu Drucks. IV/3233 zu § 1265 RVO).
  • BSG, 12.09.1984 - 4 RJ 93/82

    Zuzahlung einer Witwenrentenabfindung - Rentenanspruch einer früheren Ehefrau

    Nach der mit Wirkung vom 1. Juli 1965 erfolgten Anfügung des Satzes 2 an § 1265 RVO durch das Rentenversicherungs-Änderungsgesetz (RVÄndG) hat zunächst der 11. Senat im Jahr 1968 offengelassen, ob im Sinn der neuen Vorschrift eine Witwenrente auch dann nicht zu gewähren sei, wenn die Witwe sich wieder verheirate und ihre Witwenrente deshalb wegfalle - gegebenenfalls abgefunden werde und später wieder auflebe - (BSGE 28, 88, 92 = SozR Nr. 43 zu § 1265 RVO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2013 - L 13 AS 245/12
    Daher kann auch eine Abwesenheit von längerer Dauer dem gewöhnlichen Aufenthalt dann nicht entgegen stehen, wenn die Absicht oder Wahrscheinlichkeit besteht, an den früheren Aufenthaltsort zurückzukehren und gefestigte Beziehungen dorthin aufrecht erhalten bleiben (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juli 1967 - 4 RJ 411/66 - in: BSGE 28, 88).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2013 - L 13 AS 246/12
    Daher kann auch eine Abwesenheit von längerer Dauer dem gewöhnlichen Aufenthalt dann nicht entgegen stehen, wenn die Absicht oder Wahrscheinlichkeit besteht, an den früheren Aufenthaltsort zurückzukehren und gefestigte Beziehungen dorthin aufrecht erhalten bleiben (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juli 1967 - 4 RJ 411/66 - in: BSGE 28, 88).
  • BSG, 12.12.1969 - 11 RA 52/67

    Witwenrente - Gleichstehende Renten - Rente der geschiedenen Frau -

    Entgegen der Auffassung des LSG ist demnach die erste Bedingung des @ 42 Satz 2 AVG, daß eine Witwenrente nicht zu gewähren ist, erfüllt, Das bedeutet allerdings nicht, daß der Senat schon abschließend in der Sache entscheiden könnte° Die tatsächlichen Feststellungen des LSG reichen nicht für die Beurteilung aus, ob auch die zweite Bedingung des @ 42 Satz 2 AVG erfüllt ist° Danach darf während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes eine Unterhaltsverpflichtung des Versicherten wegen dessen Vermögens» und Erwerbsverhältnissen nicht bestanden haben" Damit ist eine Unterhaltsverpflichtung im "Sinne der 10 oder der 2D AlternatiVe des 5 42 Satz 1 gemeint, also eine Verpflichtung zu einer mehr als geringfügigen Unterhaltsleistung (BSG 28, 88, 89) nach den Vorschriften des Ehegesetzes oder aus sonstigen Gründen" Auch hier ist zweckmäßig zuerst zu prüfen, ob eine yeg- ".-....-.
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 30.01.1968 - II A 154/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2630
OVG Bremen, 30.01.1968 - II A 154/67 (https://dejure.org/1968,2630)
OVG Bremen, Entscheidung vom 30.01.1968 - II A 154/67 (https://dejure.org/1968,2630)
OVG Bremen, Entscheidung vom 30. Januar 1968 - II A 154/67 (https://dejure.org/1968,2630)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2078 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72

    Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

    Das Oberverwaltungsgericht geht in seinem Urteil vom 24. Januar 1972 - IX A 1212/71 - (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VII C 43.72 -) ebenfalls von solchen Schranken aus, wenn es die Gemeinde für berechtigt hält, dafür zu sorgen, daß eine wochenlange Verschandelung und Verschmutzung des Stadtbildes durch sogenanntes wildes Plakatieren, dessen Genehmigung in jenem Fall lediglich allgemein für einzelne Straßenzüge, nicht aber für bestimmte Standorte begehrt worden war, verhindert wird, ähnliche und möglicherweise noch weitergehende Schranken mögen sich im Einzelfall etwa aus der Notwendigkeit ergeben, einen besonders schützenswerten historischen Stadtkern von einer Sichtwerbung für Wahlzwecke gänzlich freizuhalten (vgl. z.B. Urteil des OVG Bremen vom 30. Januar 1968 - II A 154/67, I BA 59/67 - S. 39 [Leitsätze in NJW 1968, 2078] für den Innenbereich in der Umgebung des Bremer Rathauses) oder dort der Wahlpropaganda nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit engere Grenzen zu setzen als anderswo.
  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72

    Bereitstellung gemeindeeigener Plakatflächen für Wahlpropaganda politischer

    Ähnliche und möglicherweise noch weitergehende Schranken mögen sich im Einzelfall etwa aus der Notwendigkeit ergeben, einen besonders schützenswerten historischen Stadtkern von einer Sichtwerbung für Wahlzwecke gänzlich freizuhalten (vgl. z.B. Urteil des OVG Bremen vom 30. Januar 1968 - II A 154/67, I BA 59/67 - S. 39 [Leitsätze in NJW 1968, 2078] für den Innenbereich in der Umgebung des Bremer Rathauses) oder dort der Wahlpropaganda nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit engere Grenzen zu setzen als anderswo.
  • StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/68

    Beschwerde der Deutschen Friedensunion gegen einen Beschluß des

    Auf eine Unterlassungsklage der DFU hin habe das Verwaltungsgericht Bremen - II. Kammer - durch Urteil vom 28. August 1967 (II A 154/67) die Stadt Bremen verurteilt, die DFU während des Wahlkampfs für die Bürgerschaftswahl 1967 nicht aufgrund der Stra- ßenordnung am Tragen von Plakaten und Verteilen von Handzetteln und anderem Werbematerial innerhalb des Gebietes U. L.-Frauenkirchhof, Obernstraße, Am Markt einschließlich vor dem neuen Rathaus und am Aufstellen von Werbestellschildern einschließlich des Anlehnens und Aufhängens von Schildern an Bäumen und Lichtmasten und sonstigen anderen 4.

    Das Oberverwaltungsgericht Bremen habe in seinem Urteil vom 30. Januar 1968 in dem Verwaltungsprozeß der DFU gegen die Stadtgemeinde Bremen (II A 154/67, I BA 59/67) sinngemäß ausgeführt, nach der Straßenordnung stelle das Verteilen von Handzetteln, das Tragen von Plakaten und das Aufstellen von Schildern auf öffentlichen Straßen und Plätzen eine Sondernutzung dar, zu der eine Gebrauchserlaubnis erforderlich sei.

  • OLG Stuttgart, 25.09.1975 - 3 Ss (8) 298/75

    Verteilung von Flugblättern ohne Sondernutzungserlaubnis; Begehen einer

    Dies schließt jedenfalls solche landesrechtlichen Regelungen, die, wie die §§ 15, 18, 56 StG-BW, primär nur die Rechte und Nutzungsverhältnisse an Straßen, nicht aber die Verkehrsüberwachung oder die Sicherheit des fließenden Verkehrs, zum Gegenstand haben, im Hinblick auf diese ihre andersgeartete Zielsetzung nicht aus (vgl. BVerfGE 32, 319, BVerwGE 34, 242, OVG Bremen NJW 1968, 2078, Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl. 1974, § 33 StVO Anm. 15).
  • OVG Bremen, 03.09.1971 - I BA 13/71

    Rechtmäßigkeit des Verbots einer Versammlung unter freiem Himmel; Unmittelbare

    Dass die Ausübung des Gemeingebrauchs an öffentlichen Strassen und Plätzen vorübergehend beschränkt werden darf und im übrigen in der Gemeinverträglichkeit ihre Grenze findet, ist ebenfalls nicht zweifelhaft (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 8.11.1967 - II V 201/67, I B 28/67 - und Urteil vom 30.1.1968 - II A 154/67, I BA 59/67 -).
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