Rechtsprechung
BGH, 15.05.1968 - VIII ZR 29/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Eventualanfechtung - Wirkung der Anfechtung - Anspruch auf Rückübertragung der Mieterrechte - Anfechtung einer Willenserklärung wegen Irrtums - Treuhänderische Übertragung der Mieterstellung - Veräußerung der Mieterstellung - Nichtigkeit eines Vertrags ...
Papierfundstellen
- NJW 1968, 2099
- MDR 1968, 656
- DB 1968, 1622
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 59/16
Verkaufsaktion auf der eBay-Internetplattform: Auslegung der Erklärung der …
Dies ist auch in Form einer Eventualanfechtung möglich, die für den Fall erklärt wird, dass das Rechtsgeschäft nicht den in erster Linie behaupteten Inhalt hat oder nicht ohnehin nichtig ist (Bestätigung von BGH, Urteile vom 15. Mai 1968, VIII ZR 29/66, NJW 1968, 2099 unter B III mwN;… vom 28. September 2006, I ZR 198/03, NJW-RR 2007, 1282 Rn. 17).Die Wirkung der Anfechtung ergibt sich dann nämlich aus der künftigen gerichtlichen Klarstellung eines damals nur für die Parteien ungewissen, aber objektiv bereits bestehenden Rechtszustandes (BGH, Urteile vom 15. Mai 1968 - VIII ZR 29/66, NJW 1968, 2099 unter B III mwN;… vom 28. September 2006 - I ZR 198/03, aaO).
- BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85
Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die …
Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es darauf an, ob der Kläger aus von der Beklagten oder ihren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Gründen zur Anfechtung oder Kündigung des Vertrages berechtigt war (zur Zulässigkeit der hier nur hilfsweise erklärten Anfechtung vgl. u. a. Senatsurteil vom 15. Mai 1968 - VIII ZR 29/66 = NJW 1968, 2099 m. Nachw.), ob und in welcher Höhe hierfür Rechtsanwaltskosten entstanden sind, und ob er diese Kosten bezahlt hat. - BGH, 15.12.2016 - VII ZR 221/15
Handelsvertretervertrag eines inländischen Vertriebsmitarbeiters mit einem …
Das Schreiben vom 27. August 2001 enthält keine ausdrückliche Bedingung dahingehend, der Ausgleichsanspruch werde nur für den Fall geltend gemacht, dass die Vertragsbestimmung in § 13 Abs. 1 Satz 2 nach der objektiv bestehenden Rechtslage - entsprechend der Auffassung des Klägers - unwirksam ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1968 - VIII ZR 29/66, NJW 1968, 2099, juris Rn. 80, zu einer Eventualanfechtung;… vgl. generell zu derartigen, von § 158 BGB nicht unmittelbar erfassten Gegenwartsbedingungen BeckOGK/Reymann, BGB, Stand: 15. September 2016, § 158 Rn. 44 ff.).
- BGH, 22.02.1991 - V ZR 299/89
Haftung des Grundstückverkäufers wegen Verschweigen schikanösen Nachbarverhaltens
Eine solche Eventualstellung der Anfechtungserklärung ist rechtlich zulässig (…BGH, Urt. v. 28. September 1954, I ZR 180/52, aaO; v. 15. Mai 1968, VIII ZR 29/66, LM BGB § 119 Nr. 17). - BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04
Störung der Geschäftsgrundlage des Verkaufs von Geschäftsanteilen durch Aufnahme …
Für den Fall, dass nach alledem ein Kaufpreisanspruch des Klägers verbleibt, wird das Berufungsgericht weitere Feststellungen zu der vom Beklagten hilfsweise erklärten Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung zu treffen haben (§ 142 Abs. 1 BGB i.V. mit §§ 123 Abs. 1, 124 BGB; zur Zulässigkeit der Eventualanfechtung vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1991 - V ZR 299/89, NJW 1991, 1673, unter II 2 a; Senatsurteil vom 15. Mai 1968 - VIII ZR 29/66, NJW 1968, 2099, unter B III). - BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17
Hochschullehrkraft für besondere Aufgaben - konstitutive vertragliche …
Die Wirkung der Anfechtung ergibt sich dann aus der künftigen gerichtlichen Feststellung eines damals nur für die Parteien ungewissen, aber objektiv bereits bestehenden Rechtszustandes (BGH 15. Mai 1968 - VIII ZR 29/66 - zu B III der Gründe) . - BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03
Anforderungen an den Nachweis des Inhalts einer Sendung
Die Anfechtungserklärung hat Gestaltungscharakter und ist daher bedingungsfeindlich (vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1968 - VIII ZR 29/66, NJW 1968, 2990;… MünchKomm.BGB/Mayer-Maly/Busche, 4. Aufl., § 143 Rdn. 5, m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 5 U 209/10
Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung
aa) Zwar kann die Anfechtungserklärung gemäß § 143 BGB in wirksamer Weise auch im Zuge eines Rechtsstreits abgegeben werden (vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1968 - VIII ZR 29/66 - NJW 1968, 2099 ;… MünchKommBGB/Busche, 5. Aufl., § 143, Rdn. 4). - LG München I, 10.12.2009 - 5 HKO 13261/08
Aktiengesellschaft: Anforderungen an einen hinreichend bestimmten …
Die Entscheidung in einem Gerichtsverfahren, in dem der Nachteilsausgleich klageweise geltend gemacht wird, führt zu einer Klarstellung des bereits objektiv feststehenden Rechtszustandes (vgl. BGH NJW 1968, 2099). - BGH, 11.12.1978 - II ZR 41/78
Ausscheiden aus einer Gesellschaft im Wege der außerordentlichen Kündigung - …
In dem Schreiben kann mithin nur eine Eventualanfechtung liegen (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen BGH, Urt. v. 15.5.68 - VIII ZR 29/66 = NJW 1968, 2099 m.w.N. sowie Mayer-Maly in Münchener Komm. BGB § 143 Anm. 6 und Soergel/Hefermehl, BGB, 10. Aufl., § 143 Anm. 3 b). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - 10 B 1197/18
Übernahme der Beseitigung eines Paddocks durch öffentlich-rechtlichen Vertrag …
- OLG München, 02.06.2016 - 23 U 4084/15
Vereinbarung eines Pauschalhonorars für die Tätigkeit einer …
- OVG Sachsen, 30.01.2023 - 6 A 773/20
Antrag auf Zulassung der Berufung; Rubrum; Klägerbezeichnung; Auslegung; falsa …
- OLG Bamberg, 07.08.1998 - 6 U 31/98
Anfechtung eines durch einen Rechenfehler beeinflußten Vertragsangebots
- LG Bielefeld, 15.05.2007 - 20 S 136/06
Rechtsgrundlage und Art und Weise der Rückabwicklung eines wegen arglistiger …
- OLG Bamberg, 19.09.1997 - 6 U 30/97
Anfechtung eines Angebots: Keine Abrechnung der tatsächlich gewollten …
- OLG Köln, 18.02.1999 - 1 U 96/98
- LAG Hamburg, 29.09.1993 - 1 TaBV 5/93
Anspruch eines Betriebsrates auf Einhaltung einer Betriebsvereinbarung; Auslegung …
- BGH, 18.10.1978 - V BLw 22/78
Darlegungsanforderungen für die Abweichungsrüge - Abweichung des …
- BGH, 25.05.1973 - V ZR 78/71
Pflicht zur Befreiung eines Grundstücks von Ölleitungen wegen der …
- KG, 24.09.2007 - 20 Sch 2/07
Rechtsprechung
BGH, 15.05.1968 - VIII ZR 136/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nicht kaskoversichertes Kraftfahrzeug - Befreiung von Haftung - Grobfahrlässig verursachte Schäden - Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses - Vertragliche Vereinbarung - Feststellung des Unfallhergangs - Hinzuziehung der Polizei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 535
Voraussetzungen der Haftungsfreistellung des Mieters eines Kfz
Papierfundstellen
- NJW 1968, 2099
- MDR 1968, 656
- DB 1968, 1355
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 10.06.2009 - XII ZR 19/08
Unangemessene Benachteiligung des Mieters eines Kraftfahrzeugs aufgrund des in …
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 11. November 1981 - VIII ZR 271/80 - NJW 1982, 167 und vom 15. Mai 1968 - VIII ZR 136/66 - NJW 1968, 2099) wird, wenn in allgemeinen Geschäftsbedingungen die dem Mieter eines Kraftfahrzeuges gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung davon abhängig gemacht wird, dass er bei Unfällen die Polizei hinzuzieht, der Mieter nicht unangemessen benachteiligt. - BGH, 11.11.1981 - VIII ZR 271/80
Pflicht des Mieters eines Kfz zur Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall
Wird in allgemeinen Geschäftsbedingungen die dem Mieter eines Kraftfahrzeugs gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung davon abhängig gemacht, daß er bei Unfällen die Polizei hinzuzieht, liegt darin keine unangemessene Benachteiligung des Mieters (Bestätigung von BGH LM BGB § 535 Nr. 38 = NJW 1968, 2099).Hierfür kann - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - im wesentlichen auf die Erwägungen zurückgegriffen werden, die dem in einer vergleichbaren Sache ergangenenSenatsurteil vom 15. Mai 1968 - VIII ZR 136/66 zugrunde liegen (LM BGB § 535 Nr. 38 = NJW 1968, 2099).
- BGH, 14.01.1976 - VIII ZR 203/73
Pauschalierter Schadenersatzanspruch - AGB - Pauschale - Unangemessener Vorteil - …
In der vorliegenden Formulierung war sie bereits Vertragsinhalt in einem vom erkennenden Senat am 15. Mai 1968 entschiedenen Falle (Senatsurteil v. 15. Mai 1968 - VIII ZR 136/66 = VersR 1968, 774 = NJW 1968, 656). - OLG Zweibrücken, 05.12.1980 - 1 U 78/80
Unfall; Polizei; Meldung; Haftung; Mieter; Verschulden; Schaden; Entstehung; …
Die in den Geschäftsbedingungen einer Auto-Vermietwagenfirma enthaltene Bestimmung, daß der Mieter nach einem Unfall unverzüglich die Polizei und die Vermieterin bei Vermeidung der Einbuße vereinbarter Haftungsbeschränkungen zu benachrichtigen hat, stellt keine Überraschungsklausel dar, sondern ist als eine im Interesse der Vermieterin gebotene sachgemäße Regelung anzusehen (i. A. an BGH VersR 68, 774; NJW 76, 44). - LG Frankfurt/Main, 30.01.1978 - 24 S 234/77 Eine Regelung in den AGB eines Mietwagenunternehmens, wonach der Mieter auch bei Ausschluß der Selbstbeteiligung durch Zahlung einer besonderen Gebühr für alle Schäden haftet, wenn er im Falle eines Unfalls den Tatbestand nicht durch die Polizei feststellen läßt, ist unwirksam (entgegen BGH VersR 68, 774 = NJW 68, 2099).