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   BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68   

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BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68 (https://dejure.org/1968,1586)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68 (https://dejure.org/1968,1586)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 1968 - RReg. 2a St 135/68 (https://dejure.org/1968,1586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen des Vergehens der Verkehrsunfallflucht; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen eines fahrlässigen Vergehens der Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit am ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2118
  • MDR 1968, 1030
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68
    Diese Entscheidungen sind durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs BGHSt 18, 274 überholt.

    Diese Norm hat letztlich ihre Grundlage im Rechtsstaatsprinzip (BVerfGE 7, 89, 92 [BVerfG 24.07.1957 - 1 BvL 23/52]; 9, 167, 170; BayVerfGH 19, 21, 23; BGHSt 18, 274, 277).

  • BGH, 08.06.1962 - 4 StR 126/62

    Zurechnungsunfähigkeit - Alkoholgehalt - Ausschluß des Hemmungsvermögens -

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68
    Dabei ist zu beachten, daß bei Prüfung des Ausschlusses oder der Verminderung der Zurechnungsfähigkeit, wenn der individuelle Abbauwert nicht feststellbar oder aus besonderen Gründen nicht anwendbar ist, der höchstmögliche stündliche Abbausatz (bis 0, 29 Promille; BGH VRS 23, 209, 211 [BGH 08.06.1962 - 4 StR 126/62]; OLG Hamburg VRS 28, 108) und nicht wie bei Prüfung der Fahruntüchtigkeit der niedrigstmögliche (0,10 Promille; BGH VHS 20, 444, 445; OLG Hamm VRS 30, 118, 119) anzusetzen ist.
  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68
    Diese Norm hat letztlich ihre Grundlage im Rechtsstaatsprinzip (BVerfGE 7, 89, 92 [BVerfG 24.07.1957 - 1 BvL 23/52]; 9, 167, 170; BayVerfGH 19, 21, 23; BGHSt 18, 274, 277).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68
    Diese Norm hat letztlich ihre Grundlage im Rechtsstaatsprinzip (BVerfGE 7, 89, 92 [BVerfG 24.07.1957 - 1 BvL 23/52]; 9, 167, 170; BayVerfGH 19, 21, 23; BGHSt 18, 274, 277).
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68
    Denn es liegt auch dann nur eine Tat des strafbaren Vollrauschs vor, wenn die Bedingung ihrer Strafbarkeit, nämlich die Begehung einer strafbaren Handlung, mehrfach erfüllt worden ist (RGSt 73, 11, 12; RG HRR 1938 Nr. 190 BGHSt 16, 124, 127; BayObLG, Urteil vom 7.10.1964, RReg. 1 a St 345/64, mitgeteilt bei Rüth, DAR 1965, 281).
  • BGH, 09.10.1952 - 4 StR 124/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68
    In Widerspruch hierzu verlangten der Oberste Gerichtshof für die britische Zone a.a.O., und der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 9.10.1952 - 4 StR 124/51 -, mitgeteilt bei Herlan MDR 1955, 527, und vom 19.2.1954 - 2 StR 581/53 -, mitgeteilt bei Sarstedt a.a.O., für jedes Prozeßhindernis den vollen Nachweis.
  • RG, 22.09.1938 - 2 D 467/38

    1. Zum Begriffe der "Tat" i. S. des § 264 Abs. 1 StPO. 2. Ist eine wahlweise

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68
    Tat im Sinne von von § 264 Abs. 1 StPO ist dabei nicht nur das einzelne in der Anklage erwähnte Tun, sondern "der vom Eröffnungsbeschluß nach der Anklage betroffene Vorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, also das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch den Eröffnungsbeschluß bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet" (RGSt 72, 339, 340; ebenso Löwe-Rosenberg, StPO 21. Aufl. Anm. 2 zu § 264; Müller-Sax (KMR), StPO 6. Aufl. Anm. 4 zu § 264; OLG Celle DAR 1966, 137 mit weiteren Hinweisen).
  • RG, 25.11.1938 - 1 D 765/38

    1. Der § 330 a StGB. ist auch dann anwendbar, wenn der Täter gegen den Genuß

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68
    Denn es liegt auch dann nur eine Tat des strafbaren Vollrauschs vor, wenn die Bedingung ihrer Strafbarkeit, nämlich die Begehung einer strafbaren Handlung, mehrfach erfüllt worden ist (RGSt 73, 11, 12; RG HRR 1938 Nr. 190 BGHSt 16, 124, 127; BayObLG, Urteil vom 7.10.1964, RReg. 1 a St 345/64, mitgeteilt bei Rüth, DAR 1965, 281).
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68
    Straftaten, die durch ein und dieselbe Handlung verübt werden, sind aber stets auch eine Tat im Sinne des § 264 StPO (BGHSt 15, 268, 272).
  • BGH, 19.02.1954 - 2 StR 581/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68
    In Widerspruch hierzu verlangten der Oberste Gerichtshof für die britische Zone a.a.O., und der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 9.10.1952 - 4 StR 124/51 -, mitgeteilt bei Herlan MDR 1955, 527, und vom 19.2.1954 - 2 StR 581/53 -, mitgeteilt bei Sarstedt a.a.O., für jedes Prozeßhindernis den vollen Nachweis.
  • BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62

    Tateinheit mehrerer mit Strafe bedrohter Handlungen eines Täters im Zustand der

  • BGH, 15.06.1954 - 4 StR 310/54

    Rechtsmittel

  • RG, 26.01.1915 - V 385/14

    Ist in der Revisionsinstanz der Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache zu

  • RG, 12.10.1897 - 3436/97

    Ist der Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache (ne bis in idem) auch dann

  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    Diese Entscheidungen sind jedoch durch BGHSt 18, 274 überholt (vgl. BayObLG NJW 1968, 2118).
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung

    Mit dieser Entscheidung wird nicht in Frage gestellt, daß bei tatsächlichen Zweifeln daran, ob eine Handlung im Zusammenhang mit einer abgeurteilten Tat begangen worden ist, von der für den Angeklagten denkbar günstigsten Sachlage auszugehen ist, die zur Annahme des Strafklageverbrauchs führt (BayObLG NJW 1968, 2118; 2119; vgl. BGH, Beschluß vom 4. März 1988 - 2 StR 447/88).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 1 Ws 948/99

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen und Verhältnismäßigkeit

    Dabei wird auch überwiegend anerkannt, daß die §§ 121, 122 StPO nicht entsprechend anzuwenden sind (so OLG Frankfurt NJW 1968, 2118), was angesichts ihrer eindeutigen, auf das Haftprüfungsverfahren beschränkten und deshalb nicht analogiefähigen Regelung ausgeschlossen ist, sondern daß Grundlage des weitreichenden Beschleunigungsgebots § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO ist, wonach der Haftbefehl aufzuheben ist, wenn die weitere Untersuchungshaft unverhältnismäßig ist.
  • OLG Köln, 04.02.1992 - 2 Ws 9/92

    Haftbefehl; Aufhebung; Verfahrensverzögerung; Schwere der Tat; Mittäterschaft;

    Dabei kann dahinstehen, ob dieser Rechtssatz unmittelbar aus dem allgemeinen Gebot der Verhältnismäßigkeit i.V.m. § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO abzuleiten ist (so OLG München NJW 1970, 156; OLG Saarbrücken NJW 1975, 941; OLG Hamburg JR 1983, 259; Rieß JR 1983, 260), ob das Beschleunigungsgebot aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK folgt (so Dünnebier in Löwe-Rosenberg, StPO , 23. Aufl., § 122 Rdn. 46; ähnlich Wendisch in LR, 24. Aufl., § 122 Rdn. 41), oder ob die §§ 121, 122 StPO auch für die Zeit nach Urteilserlaß entsprechend anzuwenden sind (so vereinzelt OLG Frankfurt NJW 1968, 2118; ablehnend hierzu wegen des eindeutigen, nicht analogiefähigen Gesetzeswortlauts Rieß JR 1983, 260).
  • BGH, 03.04.1981 - 2 StR 152/81

    Revisionsverwerfung ohne teilweise Verfahrenseinstellung

    Da die Urteilsgründe offen lassen, welcher der sieben festgestellten Fälle nicht vom Schuldspruch erfaßt ist, könnte der Angeklagte einer Verfolgung wegen dieses Falles stets entgegenhalten, daß es sich dabei um einen der bereits abgeurteilten Fälle handele und somit die Strafklage verbraucht sei: das Gegenteil wäre nicht zu beweisen, und der damit verbleibende Zweifel wirkte zu seinen Gunsten (vgl. Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 261 Rdn. 34; BayObLG NJW 1968, 2118).
  • LG Hamburg, 20.11.1980 - 8/76

    Deportation des grössten Teiles der jüdischen Bevölkerung von Przemysl in drei

    Dem ist das Bayerische Oberste Landesgericht für den Fall gefolgt, dass zweifelhaft bleibt, ob der Angeklagte wegen derselben Tat bereits schuldig gesprochen worden ist (NJW 1968, Seite 2118 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 06.04.1971 - 4 Ks 1/70

    Tötung von 115 Häftlingen durch Blausäure zum Zwecke der Aufstellung einer

    Wenn auch sein Anwendungsbereich im Verfahrensrecht zunehmend ausgedehnt wird (BGHSt 18, 277; BayObLG in NJW 1968, 2118; Löwe-Rosenberg, StPO, 21.Aufl. Einl. Kap.10 Anm.A 7), so ist er doch nicht auf den vorliegenden Fall zu erstrecken.
  • BVerwG, 05.03.1970 - I D 32.69

    Disziplinarrechtliche Würdigung einer erneuten Verwendung versehentlich nicht

    Da der Grundsatz "in dubio pro reo" auch bei der Prüfung der Prozeßvoraussetzungen anwendbar ist (vgl. BayObLG in MDR 1968, 1030 und die dort zitierten Entscheidungen BGHSt 18, 274), muß zugunsten des beschuldigten Beamten angenommen werden, daß es sich bei allen diesen Einzelfällen um sogenannte vordienstliche Verfehlungen gehandelt hat, die einer disziplinaren Verfolgung entzogen sind.
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