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   BGH, 08.07.1968 - III ZR 56/66   

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https://dejure.org/1968,1542
BGH, 08.07.1968 - III ZR 56/66 (https://dejure.org/1968,1542)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1968 - III ZR 56/66 (https://dejure.org/1968,1542)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1968 - III ZR 56/66 (https://dejure.org/1968,1542)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Genehmigung zum Bau einer Tankstelle - Schadensersatz wegen vorübergehender Bausperre - Unrichtige Gesetzesauslegung als schuldhafte Amtspflichtverletzung - Sinn und Zweck des § 9 Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) - Vermeidung von Störungspunkten in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2144
  • MDR 1968, 1000
  • DVBl 1969, 89
  • DB 1968, 1812
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.04.1963 - III ZR 6/62
    Auszug aus BGH, 08.07.1968 - III ZR 56/66
    Kann die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Beamten bei der Anwendung eines Gesetzes als rechtlich vertretbar angesehen werden, und hält er daran bis zur Klärung der Rechtsfrage durch die dazu berufenen Gerichte fest, so kann ihm der Umstand, daß seine Rechtsauffassung später von den Gerichten mißbilligt wird, nicht rückschauend als Verschulden angelastet werden (BGHZ 30, 19 [BGH 23.03.1959 - III ZR 207/57] ; BGH Warn 1963, 90 = NJW 1963, 1453).
  • BGH, 20.11.1967 - III ZR 161/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 08.07.1968 - III ZR 56/66
    Eine Enteignungsentschädigung wird in solchen Fällen nicht gewährt, weil die Enteignung einen Eingriff in bereits vorhandene, konkrete Werte voraussetzt (BGH Urt. v. 20. November 1967 - III ZR 161/65 = BGH Warn 1967 Nr. 265).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 114/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1968 - III ZR 56/66
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob nicht überhaupt eine Pflichtverletzung zu verneinen ist, weil die Beamten sich in diesem ihnen gewährten Beurteilungsspielraum gehalten hatten (vgl. dazu BVerwG 11, 139; 15, 251; BGH Urt. v. 13. Juni 1960 - III ZR 173/58 und Urt. v. 30. September 1963 - III ZR 114/62).
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 99.59

    Zusammenwirken zweier Behörden beim Erlass eines Verwaltungsakts - Anwendung des

    Auszug aus BGH, 08.07.1968 - III ZR 56/66
    Zwar hat auch die Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, daß doppelseitige Tankstellen geradezu erwünscht sind und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs grundsätzlich durch eine Tankstelle beeinträchtigt wird, der keine Tankstelle mit gleichartigem Warenangebot gegenüber liegt (BVerwG 16, 133 vom 28. Mai 1963), doch lag diese Entscheidung den Beamten noch nicht vor.
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

    Auszug aus BGH, 08.07.1968 - III ZR 56/66
    Der Senat stimmt deshalb der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zu (BVerwG 16, 116; 19, 238), daß die Entscheidung nach § 9 Abs. 2 und 3 FStrG keine Ermessensentscheidung ist.
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus BGH, 08.07.1968 - III ZR 56/66
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob nicht überhaupt eine Pflichtverletzung zu verneinen ist, weil die Beamten sich in diesem ihnen gewährten Beurteilungsspielraum gehalten hatten (vgl. dazu BVerwG 11, 139; 15, 251; BGH Urt. v. 13. Juni 1960 - III ZR 173/58 und Urt. v. 30. September 1963 - III ZR 114/62).
  • BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57

    Amtspflichten gegenüber Antragsteller

    Auszug aus BGH, 08.07.1968 - III ZR 56/66
    Kann die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Beamten bei der Anwendung eines Gesetzes als rechtlich vertretbar angesehen werden, und hält er daran bis zur Klärung der Rechtsfrage durch die dazu berufenen Gerichte fest, so kann ihm der Umstand, daß seine Rechtsauffassung später von den Gerichten mißbilligt wird, nicht rückschauend als Verschulden angelastet werden (BGHZ 30, 19 [BGH 23.03.1959 - III ZR 207/57] ; BGH Warn 1963, 90 = NJW 1963, 1453).
  • BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57

    Bausperre aus Planungsgründen

    Auszug aus BGH, 08.07.1968 - III ZR 56/66
    Das hat der Senat im einzelnen im Freiburger Bausperrenurteil entwickelt (BGHZ 30, 338 [BGH 25.06.1959 - III ZR 220/57] ); die Rechtsprechung ist kürzlich nochmals zusammenfassend dargestellt worden (Steffen DRiZ 1968, 126).
  • BVerwG, 29.02.2012 - 9 C 8.11

    Bundesfernstraße; Bundesautobahn; Anbauverbot; Anschlussstelle; Anlage der

    In diesem Sinne ist die Formulierung "äußerer Rand der befestigten Fahrbahn" seit jeher von der Rechtsprechung verstanden und angewandt worden (BGH, Urteil vom 8. Juli 1968 - III ZR 56/66 - NJW 1968, 2144; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 5 Ss (OWi) 109/08 u.a. - NStZ-RR 2009, 25).

    Dass wegen des dort regelmäßig langsameren Verkehrsgeschehens und der häufig anzutreffenden Lichtzeichenanlagen eine andere Verkehrssituation als auf der freien Strecke besteht, rechtfertigt nicht die Annahme des Berufungsgerichts, eine Werbeanlage in diesem Bereich sei nicht geeignet, eine (zusätzliche) potentielle Gefahrenquelle durch eine erhöhte Ablenkung der Verkehrsteilnehmer zu schaffen (ebenso BGH, Urteil vom 8. Juli 1968 a.a.O. S. 2145).

  • OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08

    Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei

    Eine infolge unrichtiger Gesetzesauslegung und Rechtsanwendung fehlerhafte Amtsausübung ist jedenfalls dann schuldhafte Amtspflichtverletzung, wenn die Auslegung gegen den klaren, bestimmten und völlig eindeutigen Wortlaut des Gesetzes verstößt (BGHZ 30, 19 [22]; BGH NJW 1968, 2144 [2145]; BGH WM 1976, 873 [875] ; Staudinger a.a.O. Rn. 204).

    Demgegenüber fehlt es an einem Verschulden bei einer zwar unrichtigen, aber nach gewissenhafter Prüfung der zu Gebote stehenden Hilfsmittel auf vernünftige Überlegungen gestützten Auslegung bei solchen Gesetzesbestimmungen, die für die Auslegung Zweifel in sich tragen: Dies gilt insbesondere bei neuen Regelungen und dann, wenn die auftauchenden Auslegungsfragen noch nicht ausgetragen sind (BGH MDR 1982, 35; BGH VersR 1967, 1150 [1151]; BGH NJW 1968, 2144 [2145]; Staudinger a.a.O. Rn. 204).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt eine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten vor, wenn der Beamte sich mit seiner Auslegung in Gegensatz zu einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt (BGHZ 30, 19 [22]; BGH NJW 1968, 2144 [2145]; Staudinger a.a.O. Rn. 205).

    Zudem ist jeder Amtsträger verpflichtet, die für sein Sachgebiet einschlägige Gesetzgebung und Rechtsprechung zu beachten - er darf sich dazu nicht in Widerspruch setzen (BGHZ 30, 19 [22]; BGH NJW 1968, 2144 [2145]; Staudinger, a.a.O., Rn. 124, 204 - 208).

  • OLG Bremen, 23.01.2019 - 1 U 25/18

    Amtshaftungsansprüche wegen Ablehnung der Übernahme eines angestellten Lehrers in

    Kann die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Beamten als rechtlich vertretbar angesehen werden und hält er daran bis zur Klärung der Rechtslage durch die dazu berufenen Gerichte fest, so kann ihm jedenfalls der Umstand, dass seine Rechtsauffassung später durch diese Gerichte missbilligt wird, nicht rückschauend als Verschulden angerechnet werden (vgl. BGH, Entscheidung vom 05.02.1968 - III ZR 162/66, juris Rn. 38, VersR 1968, 788; Urteil vom 08.07.1968 - III ZR 56/66, juris Rn. 29, NJW 1968, 2144).
  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 251/73

    Polizeiverwaltung - Haftung der Stadt - Unerlaubte Handlung -

    Es kommt angesichts dessen nicht mehr darauf an, ob das BerGer. zu Recht der mit der Auffassung der Bekl. rechtlich übereinstimmenden erstinstanzlichen Entscheidung der Zivilkammer (also eines Kollegialgerichts) im Verfahren der einstweiligen Verfügung eine Hinweiswirkung für die Schuldlosigkeit der Bekl. (vgl. BGH, NJW 1962, 793; 1968, 2144) abgesprochen hat.
  • VG Düsseldorf, 25.08.2009 - 16 K 3858/09

    Werbemöglichkeiten bei einem an einer Autobahnabfahrt gelegenen

    Sinn und Zweck der Vorschrift verlangten, dass auch dieser der Einmündung der Anschlussstelle gegenüberliegender Bereich von Anlagen mit störenden Einflüssen ferngehalten werden müsse, weil etwa Stauungen auf den Anschlussstrecken die Ausfahrten behinderten und sich auf den Verkehr der Autobahn auswirken könnten (vgl. BGH NJW 1968, 2144, zustimmend Aust in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, Seite 858).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - 11 A 2202/09

    Anspruch auf Feststellung der Erforderlichkeit bei Erteilung einer

    vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1968 III ZR 56/66 , NJW 1968, 2144; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 IV 5 Ss (Om) 109/08 ; Aust, in: Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, S. 953; Grupp, in: Marschall/Schroeter/Kastner, FStrG, 5. Aufl. 1998, § 9 Rn. 8.
  • OLG Schleswig, 29.01.2013 - 11 U 63/12

    Schadensersatz aus Amtshaftung bei rechtswidrigem Widerruf von

    Kann die nach sorgfältiger Prüfung getroffene Beurteilungsentscheidung des Amtsträgers bei der Anwendung eines Gesetzes als rechtlich vertretbar angesehen werden, so darf ihm allein der Umstand, dass seine Rechtsauffassung später gerichtlich missbilligt wird, nicht rückschauend als Verschulden angelastet werden (BGH, Urt. v. 8. Juli 1968 - II ZR 56/66, NJW 1968, 2144 [2145]; Urt. v. 18. Mai 2000 - III ZR 180/99, NJW 2000, 2672 [2673]).
  • BGH, 22.03.1979 - III ZR 22/78

    Ersatz von Zinsschäden für eine rechtswidrige Heranziehung zur Bardepotpflicht -

    Kann die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene und auf vernünftige Überlegungen gestützte Beurteilung des Beamten als rechtlich vertretbar angesehen werden und hält er an ihr bis zur Klärung der Rechtslage durch die dazu berufenen Gerichte fest, so fällt ihm kein Verschulden zur Last, auch wenn seine Auffassung später von den Gerichten nicht geteilt wird (vgl. Senatsurteile NJW 1963, 1453/4; 1968, 2144/5; LM BGB § 839 [Fi] Nr. 28; WM 1975, 426; 1976, 873).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2008 - 5 Ss OWi 109/08

    Anbringung von Werbetafeln eines Fast-Food-Restaurants mit einer Größe von 120 x

    Die Schutzzone umfasst deshalb nicht nur das parallel zur Fahrbahn gelegene Gebiet, sondern auch solche Bauwerke, die gegenüber der Einmündung einer Autobahnzu- bzw. -abfahrt in eine andere Straße parallel zu deren Straßenkörper - und damit quer zur Autobahn - liegen (vgl. BGH, 3.Zivilsenat, NJW 1968, 2144 f).
  • LAG Berlin, 03.06.1986 - 3 Sa 27/86

    Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung der Arbeitnehmeranteile im Falle der

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  • BGH, 29.05.1972 - III ZR 119/70

    Genehmigung zum Betrieb des Automaten "Bingo Royal" - Rechtswidrige Vorenthaltung

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