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   BGH, 08.10.1968 - VI ZR 168/67   

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https://dejure.org/1968,700
BGH, 08.10.1968 - VI ZR 168/67 (https://dejure.org/1968,700)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1968 - VI ZR 168/67 (https://dejure.org/1968,700)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1968 - VI ZR 168/67 (https://dejure.org/1968,700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arzt - Schweigepflicht - Abwägung widerstreitender Pflichten - Benachrichtigung an Verkehrsbehörde - Teinahme am Straßenverkehr - Beeinträchtigter Patient - Hinweispflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 1004, 823; StGB § 300
    Unterrichtung der Straßenverkehrsbehörde über Gesundheitszustand eines kraftfahrenden Patienten durch den Arzt

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2288
  • NJW 1969, 555 (Ls.)
  • MDR 1969, 40
  • DB 1968, 2034
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

    Ungeachtet des oben zu §§ 201, 201a StGB Gesagten erkennt die herrschende Meinung hier zwar ohnehin - neben dem als zu eng empfundenen § 34 StGB - weitgehend eine (ungeschriebene) Möglichkeit an, dass sich die Befugnis zur Offenbarung fremder Geheimnisse i.S. des § 203 StGB aus den allgemeinen Grundsätzen über die Abwägung widerstreitender Pflichten oder Interessen (analog § 193 StGB) ergeben kann (OLG Köln v. 04.07.2000 - Ss 254/00, NJW 2000, 3656, 3657; siehe auch BGH v. 08.10.1968 - VI ZR 168/67, NJW 1968, 2288, 2290; v. 09.10.1951 - 1 StR 159/51, NJW 1952, 151).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2015 - 2 Ws 101/15

    Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht durch Unterrichtung der

    Die Ermittlungsbehörden sind im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein Arzt trotz seiner grundsätzlichen Schweigepflicht nach den Grundsätzen über die Abwägung widerstreitender Pflichten oder Interessen berechtigt sein kann, die Straßenverkehrsbehörde zu benachrichtigen, wenn die Gefahr droht, dass sein Patient mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl dieser krankheitsbedingt nicht mehr fähig ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, ohne sich und andere zu gefährden (vgl. BGH NJW 1968, 2288).
  • OLG Köln, 04.07.2000 - Ss 254/00
    Denn die Befugnis zur Offenbarung fremder Geheimnisse im Sinne des § 203 StGB kann sich auch aus dem - die Rechtsordnung allgemein beherrschenden - Grundsätzen über die Abwägung widerstreitender Pflichten oder Interessen ergeben (BGHSt 1, 366, 368; BGH-Z-NJW 1968, 2288, 2290; OLG K. NJW 1984, 676; KG NJW 1994, 462; Tröndle/Fischer a.a.O., § 203 Rdnr. 31; Rogall NStZ 1983, 1, 6).
  • VG Düsseldorf, 16.11.2010 - 14 K 3188/10

    Alkoholabhängigkeit Arztbrief Schweigepflicht Verletzung Verwertbarkeit

    vgl. BGH, Urteil vom 08.10.1968 - VI ZR 168/67 -, NJW 1968, 2288; Leipziger Kommentar zum StGB, Bd 5, § 203 Rn. 139f; Fischer, StGB, § 203, Rn 47; so auch BVerwG, Beschluss vom 04.09.1970 - 1 B 50.69 -, DÖV 1972, 59; Bay VGH, Urteil vom 02.07.1986 - 11 B 85 A.3241 -, BayVBl 1987, 119; VG Braunschweig, Urteil vom 16.10.2000 - 6 A 222/00 -, juris.
  • OLG Frankfurt, 21.09.2012 - 12 U 181/11

    Ansprüche des Klägers gegen Versicherung wegen vertragswidrigen Verhaltens (hier:

    Der Bruch der Schweigeverpflichtung zur Abwendung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit bleibt stets ultima ratio (vgl. BGH NJW 1968, 2288).
  • BGH, 04.02.1969 - 1 StR 276/68

    Führen von Kraftfahrzeugen ohne Fahrerlaubnis - Gefahr für die öffentliche

    Das Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit - nicht nur für die öffentliche Ordnung - ist damit genügend dargetan (vgl. BGH NJW 1968, 2288 Nr. 3).
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