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   BGH, 14.12.1967 - III ZR 40/67   

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https://dejure.org/1967,1338
BGH, 14.12.1967 - III ZR 40/67 (https://dejure.org/1967,1338)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1967 - III ZR 40/67 (https://dejure.org/1967,1338)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1967 - III ZR 40/67 (https://dejure.org/1967,1338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs des "Verlustes" eines Briefes aus der Bestimmung des § 6 Postgesetz (PostG) - Haftungsausschluss gem § 6 Abs. 5 PostG bei Verstoß von Postbediensteten in strafbarer Weise gegen die für die Beförderung und Bestellung von Briefen gegebenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 646
  • MDR 1968, 306
  • DVBl 1968, 179
  • DB 1968, 566
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.1965 - III ZR 205/63

    Wahlen zur Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Form

    Auszug aus BGH, 14.12.1967 - III ZR 40/67
    An dieser zuletzt in der Entscheidung des Senats vom 22. Februar 1965 - III ZR 205/63 (LM Nr. 6 zu § 6 PostG = Archiv für das Post- und Fernmeldewesen 1965, 712 mit Anmerkung Schmidt) im einzelnen begründeten Auffassung, von der auch das Landgericht ausgegangen ist, hält der Senat fest, Es bleibt mithin allein zu fragen, ob die hier von den Postzustellern begangenen Pflichtverletzungen von dem in § 6 Abs. 5 PostG normierten Haftungsausschluß mitumfaßt werden.
  • BGH, 16.07.2002 - X ZR 250/00

    Zur Haftung der Deutschen Post AG bei Verlust von Wertsendungen

    Diese Voraussetzung ist auch dann gegeben, wenn Postbedienstete vorsätzlich oder gar in strafbarer Weise gegen ihre Dienstpflichten verstoßen (BGH, Urt. v. 14.12.1967 - III ZR 40/67, NJW 1968, 646, 647; BGH, Urt. v. 4.12.1975 - III ZR 110/73, NJW 1976, 1319; BGH, Urt. v. 12.6.2001 - VI ZR 29/00, NJW 2001, 3128, 3129).
  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 110/73

    Post - Ausstellung unrichtiger Bescheinigungen - Postwertzeichen

    Wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat, steht Art. 34 GG einer Beschränkung oder einem Ausschluß der Haftung der Post durch Gesetz oder auf gesetzlicher Grundlage jedenfalls nicht entgegen, wenn es sich um Bereiche mit besonderen ("typischen") Haftungsgefahren handelt, bei denen sowohl die Notwendigkeit, den Massenbetrieb zügig abzuwickeln, als auch die der Post gestellte Aufgabe, die Gebühren im Interesse der Öffentlichkeit so niedrig wie möglich zu halten, eine ständige Kontrolle der Betriebsvorgänge durch aufwendige Aufsichtsorgane verbieten (Senatsurteile in BGHZ 12, 89; NJW 1964, 41; 43/44; 1968, 646; LM PostG § 6 Nr. 6; vgl. auch RGZ 107, 41, 42/43).

    Entscheidend ist vielmehr, ob es sich um Haftungsgefahren handelt, die mit den besonderen Gefahren der einzelnen Bereiche der postalischen Tätigkeit, für die eine Haftungsbeschränkung normiert ist, im Zusammenhang stehen (Senatsurteil in NJW 1968, 646, 647).

    Das bedeutete einen umfassenden Haftungsausschluß für Schäden, die aus einer nicht ordnungsmäßigen Bestellung und Beförderung gewöhnlicher Briefsendungen erwachsen konnten (Senatsurteil in NJW 1968, 646, 647).

    Denn wenn ein BetriebsVorgang zu dem Bereich typischer Haftungsgefahren gehört, für den eine Haftungsbeschränkung normiert ist, gilt diese auch dann, wenn die Bediensteten der Post ihre Amtspflichten - fahrlässig oder vorsätzlich - mißachten, und dadurch gegebenenfalls sogar gegen die Strafgesetze verstoßen (Senatsurteil in NJW 1968, 646, 647).

  • BGH, 12.06.2001 - VI ZR 29/00

    Haftung der Post

    Voraussetzung für die beschränkte Haftung der Post gemäß §§ 11 ff. PostG ist lediglich, daß es sich um einen Schaden handelt, der mit einer typisch postalischen Tätigkeit und den damit verbundenen besonderen Gefahren in Zusammenhang steht (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 12, 96, 97 f. m.w.N.; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1967 - III ZR 40/67 - VersR 1968, 282; vom 4. Dezember 1975 und Beschluß vom 7. Mai 1992 jeweils aaO).

    Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann gegeben, wenn Postbedienstete vorsätzlich oder gar in strafbarer Weise gegen ihre Dienstpflichten verstoßen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1967 aaO; vom 4. Dezember 1975 zu III. 2) b) aaO; OLG Hamburg ArchPF 1973, 289).

  • BGH, 07.05.1992 - III ZR 74/91

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Haftung der Post für nicht

    Gerechtfertigt ist diese Regelung durch das Ziel, nicht umfangreiche und kostspielige Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen notwendig zu machen (Senatsurteil vom 14. Dezember 1967 - III ZR 40/67 - NJW 1968, 646).
  • BGH, 01.07.1976 - VII ZR 143/75

    Rechtsweg für Klage der Post auf Fehlbetrag aus Postscheckdienst

    Ob darüber hinaus von § 40 Abs. 2 VwGO auch Ersatzansprüche aus den verschuldensunabhängig gestalteten postrechtlichen Haftungsvorschriften erfaßt wurden, war vor Erlaß des Postgesetzes 1969 streitig (vgl. BGH NJW 1968, 646, 647 a.E.; Menger/Erichsen Verwaltungsarchiv 1966, 175, 188 ff; vgl. ferner BGHZ 43, 34, 40 und Altmannsperger § 26 PostG Rdn. 27-32).
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