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   BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67   

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BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67 (https://dejure.org/1967,187)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1967 - 2 StR 616/67 (https://dejure.org/1967,187)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1967 - 2 StR 616/67 (https://dejure.org/1967,187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines Beweismittels - Anforderungen an die Begründung des Gerichtsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 18
  • NJW 1968, 806
  • MDR 1968, 432
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Auszug aus BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung den § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO als Ausnahmevorschrift eng ausgelegt und dessen Anwendungsbereich streng auf den Wortlaut des Gesetzes beschränkt (vgl. zuletzt die Entscheidung Vom 16. Oktober 1967 - 2 StR 477/67 in JZ 1968, 72 und früher BGHSt 15, 194).

    Bleibt wegen des Fehlens einer Begründung zweifelhaft, ob das Gericht von zulässigen Erwägungen ausgegangen ist, so ist der unbedingte Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO gegeben (BGHSt 15, 194, 196) [BGH 28.09.1960 - 2 StR 429/60].

  • BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67

    Beweisaufnahme in Abwesenheit des Angeklagten - Verlesung von Briefen zum Zweck

    Auszug aus BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung den § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO als Ausnahmevorschrift eng ausgelegt und dessen Anwendungsbereich streng auf den Wortlaut des Gesetzes beschränkt (vgl. zuletzt die Entscheidung Vom 16. Oktober 1967 - 2 StR 477/67 in JZ 1968, 72 und früher BGHSt 15, 194).
  • BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66

    Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur

    Auszug aus BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67
    Der Senat hat in BGHSt 21, 186 [BGH 25.01.1967 - 2 StR 424/66] entschieden, daß es nicht Aufgabe des erkennenden Richters sei, bei der Gesamtstrafenbildung nach § 79 StGB den bereits verbüßten Teil der einbezogenen Einzelstrafe auf die Gesamtstrafe anzurechnen.
  • RG, 09.11.1939 - 3 D 632/39

    Das Gericht kann den Angeklagten auch dann aus dem Sitzungszimmer entfernen, wenn

    Auszug aus BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67
    Der Senat schließt sich der Entscheidung des Reichsgerichts in HRR 1935 Nr. 1361 (vgl. auch RGSt 73, 355) und der fast einhelligen Ansicht im Schrifttum an (Geier in Loewe-Rosenberg, 21. Aufl., Anm. 3 c; Eb. Schmidt, Lehrkomm. Rdn. 9; Sax in Müller-Sex (KMR) 6. Aufl., Anm, 4 je zu § 247 StPO).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Schließlich kann dem Verlangen des Zeugen nach Entfernung des Beschuldigten (BGHSt 22, 18 [20 f.]; BGH in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 1970, S. 111 f.) oder Ausschluß der Öffentlichkeit zum Schutz seiner Privatsphäre oder etwa eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses im Einzelfall besondere Bedeutung zukommen.
  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    a) Dieser Begriff ist im Regelungszusammenhang der §§ 247 und 248 StPO aufgrund der hohen Bedeutung der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung, die als Anspruch auf rechtliches Gehör und angemessene Verteidigung in Art. 103 Abs. 1 GG sowie durch Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK garantiert wird, restriktiv auszulegen (BGHSt 15, 194, 195; 22, 18, 20; BGH NJW 1957, 1161; 1976, 1108; so auch schon RGSt 29, 30, 31; Becker aaO § 247 Rdn. 6; Diemer in KK StPO 6. Aufl. § 247 Rdn. 2; Frister aaO § 247 Rdn. 3).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08

    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die

    Der Gesetzgeber hat die grundlegende Beschneidung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten mit § 247 StPO in weitem Maße dem tatgerichtlichen Ermessen überantwortet (BGHSt 22, 18, 20 f.; BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1 und 2).
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08

    Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des

    Der Gesetzgeber hat die grundlegende Beschneidung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten mit § 247 StPO in weitem Maße dem tatgerichtlichen Ermessen überantwortet (BGHSt 22, 18, 20 f.; BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1 und 2).
  • BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01

    Betrug; Anwesenheit des Angeklagten (Ausschluß stets durch förmlichen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der zeitweise Ausschluß des Angeklagten stets durch förmlichen Gerichtsbeschluß anzuordnen, der zu begründen und zu verkünden ist (BGHR StPO § 247 Ausschließungsgrund 1; BGHSt 22, 18, 20).

    Der Angeklagte kann nicht wirksam auf seine vom Gesetz vorgeschriebene Anwesenheit verzichten (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 22; BGHSt 22, 18, 20).

    Die Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal ist nicht bereits dann zulässig, wenn ein Zeuge sich in Gegenwart des Angeklagten befangen fühlt und daher den Wunsch äußert, in dessen Abwesenheit aussagen zu dürfen (vgl. BGHSt 22, 18, 21; BGH NStZ 1999, 419, 420).

    Nach der Rechtsprechung ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben, wenn - wie im vorliegenden Fall - wegen der unvollständigen oder unzureichenden Begründung zweifelhaft bleibt, ob das Gericht von zulässigen rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1 und 2; BGHSt 22, 18, 20; 15, 194, 196).

  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01

    Entfernung des Angeklagten bei Zeugnisverweigerung in einer Drucksituation

    Der Nebenkläger hat angegeben, bei weiterer Anwesenheit seiner Mutter (der Angeklagten) werde er keine weiteren Angaben mehr machen; damit droht der Verlust des Beweismittels, d. h. der Nebenkläger will überhaupt nichts mehr, also auch die Wahrheit nicht sagen (vgl. BGHSt 22, 18, 21).

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann das Gericht - nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BGH NStZ 1987, 84, 85) - gem. § 247 Satz 1 StPO anordnen, dass sich der Angeklagte aus dem Sitzungssaal entfernt, wenn ein Zeuge, der - wie hier - zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt ist, in der Hauptverhandlung erklärt, unter dem Druck der Anwesenheit des Angeklagten von diesem Recht Gebrauch zu machen, falls er in Gegenwart des Angeklagten vernommen werde (BGHSt 22, 18, 21; BGH StV 1995, 509; NStZ 1997, 402; BGH, Beschluß vom 17.1.2001- 1 StR 480/00 = BGHR StPO § 247 Satz 1 Begründungserfordernis 4).

    Diese nachvollziehbare (Selbst-) Einschätzung trägt den von der Rechtsprechung für eine Entfernung der Angeklagten geforderten "Druck der Anwesenheit des Angeklagten" für den Zeugen (BGHSt 22, 18, 21; s. auch BGH NStZ 1999, 94 f.), auch wenn Michael H. bei anderer Gelegenheit seine Angaben (ohne "immer alles" zu sagen) in Gegenwart der Angeklagten gemacht hat.

  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 257/00

    Anwesenheit; Entfernung des Angeklagten; Widerspruch eines Betreuers; Sexueller

    Nach der danach angewandten Bestimmung § 247 Satz 1 StPO ist eine vorübergehende Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal zulässig, "wenn zu befürchten ist, ... ein Zeuge werde bei seiner Vernehmung in Gegenwart des Angeklagten die Wahrheit nicht sagen." Diese Voraussetzung für einen Angeklagtenausschluß ist z.B. auch erfüllt, wenn ein zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigter Zeuge erklärt, daß er nur in Abwesenheit des Angeklagten aussagen wolle; ein solcher Zeuge, der unter dem Druck der Anwesenheit des Angeklagten von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen droht, will dann überhaupt nichts mehr, also auch die Wahrheit nicht sagen (BGHSt 22, 18, 21).

    Zum anderen ist § 247 Satz 1 StPO als Ausnahmevorschrift eng auszulegen und sein Anwendungsbereich streng auf den Wortlaut des Gesetzes zu beschränken; der zeitweise Ausschluß des Angeklagten ist stets durch Gerichtsbeschluß anzuordnen, der sich nicht auf eine bloß förmliche Begründung beschränken darf; bleibt - wie hier - wegen des Fehlens einer ausreichenden Begründung zweifelhaft, ob das Gericht von zulässigen Erwägungen ausgegangen ist, so ist der unbedingte Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO gegeben (BGHSt 22, 18, 20).

  • BGH, 09.06.1999 - 1 StR 325/98

    Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit

    Angesichts des Zwecks der Begründungspflicht nach § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG ist der Verstoß, der zudem nur das Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit betraf und nicht zu deren unzulässiger Beschränkung geführt hat, nicht so schwer, daß deshalb der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO zu bejahen wäre (vgl. zu § 338 Nr. 5 StPO BGHSt 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH NStZ 1987, 84; 1993, 500).
  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 2 Ss 94/09

    Entfernung; Hauptverhandlung; Freiwilligkeit; Einverständnis; Verteidiger;

    Vor diesem Hintergrund ist § 247 StPO als eng auszulegende Ausnahmevorschrift anzusehen, deren Anwendungsbereich streng auf den Gesetzeswortlaut beschränkt ist (ständige Rechtsprechung des BGH, vergleiche nur: NJW 1961, 132; NJW 1968, 806 mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 21. September 2000 - 1 StR 257/00 -, zitiert nach juris Rn. 7) und die bei vorübergehender Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung ein formstrenges Vorgehen durch förmlichen Gerichtsbeschluss erfordert, dessen Begründung aus Transparenzgesichtspunkten alle tragenden Erwägungen für den Ausschluss enthalten muss.

    Wie sich bereits aus § 338 Nr. 5 StPO ergibt, kann der Angeklagte nicht wirksam auf seine ihm vom Gesetz vorgeschriebene Anwesenheit verzichten (BGHSt 22, 18, 20; NStZ 2002, 44, 45; BGH, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 2 StR 492/02 -, zitiert nach juris Rn. 7).

  • BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00

    Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung

    Das sollte aber - zur gebotenen Vermeidung überspannter Formstrenge bei Anwendung der absoluten Revisionsgründe - jedenfalls dann nicht gelten, wenn die Voraussetzungen für eine Abwesenheitsverhandlung zweifelsfrei vorliegen, entsprechend das Einverständnis des auf sein Anwesenheitsrecht verzichtenden Angeklagten - wie das sämtlicher Prozeßbeteiligter - auf der Anerkennung dieser verfahrensrechtlich eindeutigen Situation beruht (vgl. zum Meinungsstand BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 18; BGH NJW 1976, 1108; BGH NStZ 1983, 36; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 724/77; jeweils m.w.N.; so jedenfalls für das Fehlen einer Beschlußbegründung: BGHSt 22, 18, 20; BGHR StPO § 247 Satz 2 - Begründungserfordernis 1; vgl. auch BGHSt 45, 117 m. Anm. Rieß JR 2000, 253; a.A. Diemer in KK 4. Aufl. § 247 Rdn. 16).
  • BGH, 26.02.2003 - 2 StR 492/02

    Zeugenvernehmung; Ausschließung des Angeklagten (Verzicht des Angeklagten auf

  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 172/18

    Absolute Revisionsgründe (Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 715/98

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung; Entfernung aus der Hauptverhandlung;

  • BGH, 24.06.2014 - 3 StR 194/14

    Rechtsfehlerhafte vorübergehende Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal

  • BGH, 17.01.2001 - 1 StR 480/00

    Unterrichtungspflicht des Gerichts gegenüber dem Angeklagten über den

  • BGH, 20.10.1998 - 1 StR 325/98

    Sexuelle Nötigung durch Entkleidung, Fotographie und Fesselung des Opfers; Sinn

  • BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09

    Vorübergehender Ausschluss des Angeklagten von der Verhandlung bei Weigerung

  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine

  • BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75

    Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des

  • BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der

  • BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09

    Anfrageverfahren zur Revisibilität der Augenscheinseinnahme anlässlich einer

  • BGH, 14.03.2002 - 1 StR 504/01

    Entfernung des Angeklagten (nur bei der ersten Vernehmung einer Zeugin);

  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 132/97

    Zeugenvernehmung und Verlesen von Aussagen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit

  • BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75

    Zeugenbeweis - Zeuge - Beweiserhebung - Wert des Zeugnisses

  • BGH, 18.05.1995 - 1 StR 247/95

    Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Freiwilligkeit - Tatplanverwirklichung -

  • BGH, 15.04.1992 - 2 StR 574/91

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit

  • BGH, 01.07.1983 - 1 StR 138/83

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 01.06.1989 - 1 StR 170/89

    Rechtmäßige Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer während der

  • OLG Oldenburg, 18.12.2009 - 1 Ss 196/09

    Entfernung des Angeklagten während der Vernehmung des Opfers einer Sexualstraftat

  • BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72

    Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit während der Hauptverhandlung -

  • BGH, 06.02.1991 - 4 StR 35/91

    Verzicht des Angeklagten auf sein Recht auf Teilnahme an der Hauptverhandlung -

  • BGH, 30.03.1983 - 4 StR 122/83

    Ausschluss der Öffentlichkeit und des Angeklagten während der Vernehmung eines

  • BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82

    Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge in Bezug auf die zweitweilige

  • OLG Hamburg, 14.01.1975 - 2 Ss 132/74

    Betäubungsmittel; Mengenbegriff; Anzahl der Rauschzustände; Anwendungsmöglichkeit

  • BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83

    Einnahme des Augenscheins am Tatort und Vereidigung ohne Anwesenheit des

  • BGH, 01.08.1975 - 2 StR 336/75

    Begründungslose Entfernung eines Angeklagten durch eine Strafkammer bei der

  • KG, 10.09.1998 - 1 Ss 171/98

    Strafprozeßrecht: Begründungpflicht bei Ausschließung des Angeklagten von einer

  • BGH, 10.06.1975 - 1 StR 184/75

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Diebstahls, Unterschlagung und Fahrens ohne

  • BGH, 19.06.1984 - 4 StR 304/84

    Zurückweisung einer Revision mangels Durchgreifen von einer Verfahrensrüge

  • BGH, 15.06.1977 - 2 StR 204/77

    Weiterführung einer Verhandlung vor der Jugenndkammer, ohne den Angeklagten

  • BGH, 16.11.1976 - 4 StR 127/76

    Zweifelsfragen bei der Besetzung eines Gerichts mit Schöffen - Umfang der

  • BGH, 18.08.1976 - 3 StR 236/76

    Anforderungen an die Begründung eines Gerichtsbeschlusses über die zeitweilige

  • BGH, 29.11.1972 - 3 StR 134/72

    Anforderungen an die Begründung des Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer

  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 81/92

    Verwerfung einer Revision als unbegründet aufgrund mangelnden Rechtsfehlers zum

  • BGH, 06.12.1977 - 5 StR 724/77

    Freiwilliges, aber nicht eigenmächtiges Verlassen des Sitzungssaals durch den

  • BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 27.03.1973 - 1 StR 50/73

    Verurteilung wegen Notzucht - Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal

  • BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71

    Rüge der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und des sachlichen Rechts

  • BGH, 25.06.1969 - 4 StR 53/69

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.01.1969 - 2 StR 674/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Diebstahls -

  • BGH, 27.11.1968 - 2 StR 408/68

    Revisionseinlegung wegen Durchführung der Hauptverhandlung ohne den Angeklagten

  • BGH, 19.10.1971 - 5 StR 492/71

    Anforderungen an die Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht -

  • BGH, 28.04.1971 - 2 StR 78/71

    Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte - Entfernung des Angeklagten aus dem

  • BGH, 20.04.1971 - 5 StR 118/71

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Missbrauchs Abhängiger zur Unzucht in Tateinheit

  • BGH, 11.11.1969 - 1 StR 331/69

    Verurteilung wegen Diebstahls - Zeugenvernehmung in Abwesenheit eines Angeklagten

  • BGH, 28.01.1969 - 5 StR 690/68

    Anwesenheit des Angeklagten bei der Vernehmung eines Zeugen - Gefahr eines

  • BGH, 19.11.1968 - 5 StR 594/68

    Strafprozessuale Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Zeugenvernehmung eines

  • BGH, 18.03.1969 - 1 StR 4/69

    Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung während der Vernehmung der

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