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   BGH, 31.03.1969 - VII ZR 35/67   

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BGH, 31.03.1969 - VII ZR 35/67 (https://dejure.org/1969,218)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1969 - VII ZR 35/67 (https://dejure.org/1969,218)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1969 - VII ZR 35/67 (https://dejure.org/1969,218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Zustandes der Unterbrechung mit Beginn des Laufs der Verjährungsfrist bei Anhängigkeit eines Prozesses - Fortlaufen der Verjährungsunterbrechung bei Weiterbetreiben des Verfahrens durch Zahlung einer halben Prozessgebühr

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zahlung der vollständigen Prozesskosten unterbricht Verjährung, § 209 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 209 Abs. 1
    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung

Papierfundstellen

  • BGHZ 52, 47
  • NJW 1969, 1164
  • MDR 1969, 565
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 02.10.1911 - VI 476/10

    Berechnung der Revisionssumme. ; Unterbrechung der Verjährung.

    Auszug aus BGH, 31.03.1969 - VII ZR 35/67
    Hing demnach die Terminsbestimmung durch das Landgericht nur noch von der Zahlung der Gebühr ab, so hat das Berufungsgericht mit Recht in dieser ein Weiterbetreiben des Verfahrens im Sinne des § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB gesehen; denn unter diese Bestimmung fällt jede Prozeßhandlung, die geeignet ist, den Prozeß wieder in Gang zu setzen, wobei ein nicht zu enger Maßstab anzulegen ist (BGH LM Nr. 9 zu § 209 BGB; vgl. ferner RGZ 77, 324, 332, wonach schon die Einreichung eines Armenrechtsgesuchs als Weiterbetreiben des Prozesses anzusehen ist; RGZ 97, 66).
  • RG, 30.10.1919 - VI 185/19

    Wird eine nach § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB. begonnene neue Verjährung schon durch die

    Auszug aus BGH, 31.03.1969 - VII ZR 35/67
    Hing demnach die Terminsbestimmung durch das Landgericht nur noch von der Zahlung der Gebühr ab, so hat das Berufungsgericht mit Recht in dieser ein Weiterbetreiben des Verfahrens im Sinne des § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB gesehen; denn unter diese Bestimmung fällt jede Prozeßhandlung, die geeignet ist, den Prozeß wieder in Gang zu setzen, wobei ein nicht zu enger Maßstab anzulegen ist (BGH LM Nr. 9 zu § 209 BGB; vgl. ferner RGZ 77, 324, 332, wonach schon die Einreichung eines Armenrechtsgesuchs als Weiterbetreiben des Prozesses anzusehen ist; RGZ 97, 66).
  • BGH, 25.04.2017 - VI ZR 386/16

    Anspruchsverjährung: Wirkung der Hemmung

    Danach lag bei Klageerhebung oder Einreichung eines Mahnbescheidantrags vor Verjährungsbeginn (erst) mit Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ein Zustand der Unterbrechung vor (vgl. BGH, Urteile vom 31. März 1969 - VII ZR 35/67, BGHZ 52, 47, 49 f.; vom 27. September 1995 - VIII ZR 257/94, NJW 1995, 3380, 3381).
  • BGH, 08.01.2013 - VIII ZR 344/12

    Anspruchsverjährung: Neubeginn der Verjährung bei Anerkenntnis vor

    Einer solchen Hilfestellung bedarf es im Streitfall schon deswegen nicht, weil der in § 212 BGB verwendete Begriff des "Neubeginns der Verjährung" inhaltlich mit dem im alten Schuldrecht gebrauchten Begriff "Unterbrechung der Verjährung" (vgl. § 217, § 208 BGB aF) identisch ist (vgl. BT-Drucks. 14/6040, S. 120; Senatsurteil vom 9. Mai 2007 - VIII ZR 347/06, NJW 2007, 2843 Ls) und sich die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Leitlinien zu den Auswirkungen einer vor Verjährungsbeginn eingetretenen und beendeten Unterbrechung (BGH, Urteile vom 31. März 1969 - VII ZR 35/67, BGHZ 52, 47, 49 f. [vor Verjährungsbeginn zugestellter Mahnbescheid]; vom 27. September 1995 - VIII ZR 257/94, NJW 1995, 3380 unter III 3 b [Rückwirkung eines Mahnbescheids auf Zeitpunkt vor Verjährungsbeginn]; vom 9. Juli 1998 - IX ZR 272/96, NJW 1998, 2972 unter I 1, insoweit in BGHZ 139, 214 ff. nicht abgedruckt [vor Verjährungsbeginn abgegebenes Anerkenntnis]) damit ohne weiteres auf die vorliegende Fallkonstellation übertragen lassen.

    Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof für den inhaltsgleichen Begriff der Unterbrechung der Verjährung (vgl. BT-Drucks. 14/6040, aaO) entschieden, dass es in den Fällen bei dem ursprünglichen Verjährungsbeginn bleibt, in denen eine Unterbrechung vor dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, eingetreten und beendet worden ist (BGH, Urteile vom 31. März 1969 - VII ZR 35/67, aaO; vom 27. September 1995 - VIII ZR 257/94, aaO unter III 3 b aa; vom 9. Juli 1998 - IX ZR 272/96, aaO).

  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

    Einen Einfluß auf den Eintritt der Verjährung kann der vorliegende Rechtsstreit nur für die bis zu seinem rechtskräftigen Abschluß fällig werdenden Grundschuldzinsen nehmen, denn eine Verjährungsunterbrechung ist erst nach Fälligkeit des Anspruchs möglich (BGHZ 52, 47, 48).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Wirksam hätte eine nach § 208 BGB mit einem Anerkenntnis eintretende Unterbrechung erst zu Beginn des Laufs der Verjährungsfrist am 1. Januar 1985 werden können (vgl. BGHZ 52, 47, 48).

    Damit blieb es bei dem ursprünglichen Verjährungsbeginn am 1. Januar 1985 (vgl. BGHZ 52, 47, 49; BGH, Urt. v. 27. September 1995 - VIII ZR 257/94, WM 1995, 2107, 2109).

  • BGH, 27.09.1995 - VIII ZR 257/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags

    »Zur Frage der Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags vor Verjährungsbeginn (Bestätigung von BGHZ 52, 47 ff).«.

    aa) Für den Fall eines vor Beginn des Laufs der Verjährungsfrist des § 201 BGB zugestellten Mahnbescheids hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 52, 47, 49 f) entschieden, daß mit Beginn des Laufs der Verjährungsfrist zugleich ein Zustand der Unterbrechung vorliegt (vgl. auch MünchKommBGB/Feldmann, 3. Aufl., § 217).

    Endet die Unterbrechung aber noch vor Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, so bleibt es bei dem ursprünglichen Verjährungsbeginn nach § 201 BGB (BGHZ 52, 47, 49, Soergel/Walter, BGB, 12. Aufl., § 201 Rdnr. 6, Palandt/Heinrichs, BGB, 54. Aufl., § 201 Rdnr. 1).

  • BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92

    Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf

    Die Revision vertritt zu Recht den Standpunkt, daß die Ehefrau den Ausgleichsanspruch bereits gerichtlich geltend gemacht hatte, als dieser durch den Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsausspruchs und die damit verbundene Beendigung des Güterstandes am 22. März 1988 fällig wurde und die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen begonnen hätte, wäre sie nicht durch einen Tatbestand im Sinne des § 209 BGB sogleich unterbrochen worden (BGHZ 52, 47, 48 f).
  • BGH, 07.07.2004 - V ZB 61/03

    Verjährung von Ansprüchen eines Gebührennotars nach Zustellung eiern

    Durch die Zahlungsaufforderung des Notars vom 30. Januar 1998, die in der Übersendung der Kostenberechnung zu sehen ist, wurde die Verjährung nicht gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2 KostO unterbrochen, weil der Lauf der Verjährungsfrist zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen hatte (vgl. BGHZ 52, 47, 48).
  • BGH, 06.07.1995 - IX ZR 132/94

    Weiterbetreiben des Prozesses

    Es ist anerkannt, daß im Sinne des § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB der Rechtsstreit durch eine Prozeßhandlung weiterbetrieben wird, die dazu bestimmt und geeignet ist, das stillstehende Verfahren wieder in Gang zu bringen; unerheblich ist, ob diese Handlung im Einzelfall zum Erfolg führt (BGHZ 52, 47, 51; 73, 8, 10 f; BGH, Urt. v. 20. Oktober 1987 - VI ZR 104/87, NJW-RR 1988, 279 f; v. 19. Januar 1994 - XII ZR 190/92, NJW-RR 1994, 514, 515 [BGH 19.01.1994 - XII ZR 190/92], jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.10.1987 - VI ZR 104/87

    Begriff des Stillstands und des Weiterbetreibens eines Prozesses

    So sind der Antrag auf Verweisung des Prozesses an das örtlich und sachlich zuständige Gericht (BGH, Urt. vom 17. Oktober 1975 - I ZR 3/75 = VersR 1976, 36, 37), die Einreichung eines Armenrechtsgesuchs ohne Rücksicht auf seine Erfolgsaussicht (RGZ 97, 66, 67) und die Zahlung der Prozeßgebühr (BGHZ 52, 47, 51) als Weiterbetreiben des Prozesses betrachtet worden.
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 41/78

    Begriff der Förderung des Prozesses

    Bei der zweiten, erst 1973 fällig gewordenen Forderung (548,26 DM) habe die Verjährung aus dem gleichen Grunde gar nicht erst begonnen (BGHZ 52, 47, 48).

    Zur Unterbrechung genügt vielmehr jede zur Förderung des Prozesses bestimmte und geeignet erscheinende Handlung einer Partei (vgl. BGHZ 52, 47, 51; 55, 212, 216; BGH NJW 1960, 1947, 1948).

  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 275/09

    Staatshaftung in den neuen Bundesländern: Unterbrechung der Verjährung eines

  • BGH, 07.05.2003 - IV ZR 121/02

    Zulässigkeit einer wiederholenden Feststellungsklage

  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 249/85

    Fälligkeit der Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines VOB -Bauvertrags

  • BGH, 17.10.1975 - I ZR 3/75

    Enden der Unterbrechung der Verjährung durch den Stillstand des Verfahrens -

  • BGH, 24.06.1982 - VII ZR 302/81

    Prozeßförderung durch Überleitung in das Streitverfahren

  • LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13

    Beginn des Laufs der Verjährungsfrist

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 207/91

    Wiederholte Unterbrechung der Verjährung im Mahnverfahren

  • OLG Naumburg, 12.05.2005 - 8 UF 258/04

    Unterbrechung der Verjährung durch eine als Stufenklage erhobene Leistungsklage

  • BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 74.88

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialleistung - Unterbrechung der Verjährung

  • BGH, 21.01.1971 - VII ZR 137/69

    Rechtsfolgen eines Verfahrensstillstands nach Überleitung des Mahnverfahrens in

  • BGH, 11.03.1976 - II ZR 127/74

    Rückwirkende Beseitigung einer Beitrittserklärung nach Eintragung in die Liste

  • BSG, 24.09.1992 - 9a RV 22/91

    Sozialrechtlicher Berufsschadensausgleich - Verjährung von Ansprüchen auf

  • LAG Berlin, 13.05.1997 - 3 Sa 3/97

    Erhebung der Einrede der Verjährung von Entgeltansprüchen bei klageweiser

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 8 U 143/05

    Verjährungsunterbrechung durch gerichtliche Geltendmachung: Anforderungen an das

  • OLG Naumburg, 04.11.2005 - 10 U 11/05

    Inhaltskontrolle der VOB/B -Regelungen

  • BGH, 29.01.1981 - III ZR 168/79

    Hemmung der Verjährung durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

  • BGH, 04.02.1975 - VI ZR 85/73

    Rückwirkung der Zustellung eines Zahlungsbefehls

  • KG, 30.10.2003 - 1 W 215/03

    Notarkosten: Vorlage an den BGH bezüglich der Frage der Verjährung der

  • BGH, 18.12.1974 - VIII ZR 179/73

    Fehlende Täuschung, bei fehlender Kenntnis des Vertreters von der Unwirksamkeit

  • OLG Zweibrücken, 16.01.2001 - 5 UF 89/00

    Berechnung des Zugewinnausgleichs nach § 1378 BGB; Berechnung der Verjährung der

  • OLG Jena, 27.09.2018 - 4 U 173/17

    Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten aufgrund einer

  • BGH, 21.01.1971 - VII ZR 90/69

    Beginn der Verjährung einer der VOB unterliegenden Werklohnforderung -

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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.07.1968 - 2 BvR 270/67   

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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatbestand des § 1 StVO - Tatbestand im Sinne von Art. 103 Abs. 2 GG

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1164 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvL 120/53

    Verfassungsmäßigkeit eines besonderen Ehrenschutzes für Politiker

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1968 - 2 BvR 270/67
    Auch das Strafrecht kann nicht darauf verzichten, allgemeine Begriffe zu verwenden, die in besonderem Maße einer Deutung durch den Richter bedürfen (BVerfGE 4, 352 [358]).
  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1968 - 2 BvR 270/67
    Diese Vorschrift nimmt ausdrücklich auf Regelungen Bezug, die zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs erforderlich sind, und ist damit in dem hier erheblichen Teil hinreichend deutlich bestimmt; die Verkehrsteilnehmer können voraussehen, welche Handlungen oder Unterlassungen unter diese Strafandrohungen fallen (BVerfGE 14, 245 [253]).
  • BGH, 20.12.1977 - 4 StR 560/77

    Schilderverbindungen "km bei Nässe" als wirksame Grundlage für die Verhängung

    Das Oberlandesgericht Celle übersieht bei seinen Bedenken den verfassungsrechtlichen Grundsatz, daß die Tatbestandsmerkmale umso weniger einer kasuistischen Ausführung bedürfen, je niedriger der Gesetzgeber die Tatbestandsverwirklichung im Hinblick auf ihre Sanktion bewertet (BVerfG zu § 1 StVO in DAR 1968, 329).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Überschreiten der "mäßigen Geschwindigkeit"

    Insbesondere in Bußgeldsachen dürfen die Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot wegen der weniger einschneidenden Folgen eines Verstoßes nicht überspannt werden (BVerfG DAR 1968, 329; BGHSt 27, 321; Göhler, OWiG, zu § 3 Rn. 5).
  • OLG Celle, 24.11.2021 - 2 Ss OWi 261/21

    Bestimmtheit von Bußgeldtatbeständen bei Verstoß gegen Corona-Vorschriften;

    Das Bestimmtheitsgebot verlangt nicht, bei der Fassung von Tatbeständen die größtmögliche Präzision walten zu lassen, gerade wenn eine solche Festlegung der Abgrenzung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden und wenig praktikabel wäre, sondern lässt eine auch unter Berücksichtigung der praktischen Handhabung ausreichende Bestimmtheit zu (vgl. BVerfG a.a.O.; BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 25. Juli 1968 - 2 BvR 270/67 -, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Mai 2010 - 1 Ss (B) 109/09 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 06. Februar 2008 - 2 Ss OWi 866/07 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 3 Ss OWi 439/03 -, juris; KK-OWiG/Rogall, 5. Aufl. 2018, OWiG § 3 Rn. 35; BeckOK OWiG/Gerhold, 32. Ed. 1.10.2021, OWiG § 3 Rn. 26).
  • OLG Naumburg, 14.05.2010 - 1 Ss (B) 109/09

    Elektro- und Elektronikgeräte: Begriff des Haushaltsgroßgerätes und dessen

    Dabei darf das Bestimmtheitsgebot jedoch gerade bei Bußgeldtatbeständen wegen der weniger einschneidenden Unrechtsfolgen als im Strafrecht nicht überspannt werden (BverfG NJW 1969, 1164).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.02.1990 - 12 C 3/86
    Eine solche Bußgeldandrohung verpflichtet den Ortsgesetzgeber zu einer weitgehend bestimmten und präzisen Beschreibung des Ordnungswidrigkeitentatbestandes (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25.7.1968, 2 BvR 270/67, DAR 1968, 329 = VkBl. 68, 488 = NJW 1969, 1164 (L).
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