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   BGH, 18.04.1969 - V ZR 179/65   

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https://dejure.org/1969,275
BGH, 18.04.1969 - V ZR 179/65 (https://dejure.org/1969,275)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1969 - V ZR 179/65 (https://dejure.org/1969,275)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1969 - V ZR 179/65 (https://dejure.org/1969,275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klageanspruch auf Grundbuchberichtigung - Anspruch auf Auflassung der Grundstücke - Wirksamkeit der Generalvollmacht bei Tod des Vollmachtgebers - Weiterbestehen des in der Ermächtigungsurkunde enthaltenen Auftrages - Bestehen eines Zustimmungsvorbehaltes zu Gunsten der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 168
    Rechtswirkung einer postmortalen Vollmacht

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1245
  • NJW 1969, 1624 (Ls.)
  • MDR 1969, 648
  • DNotZ 1969, 481
  • BB 1969, 600
  • Rpfleger 1969, 237
  • JR 1969, 459
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Auszug aus BGH, 18.04.1969 - V ZR 179/65
    Daß die Porstdirektion Sü.- H. den Kaufvertrag, soweit er die Waldgrundstücke in Mariazell betraf, erst nachträglich, nämlich im November 1961 genehmigte, hat das Berufungsgericht mit Recht für unschädlich erachtet, weil der behördlichen Genehmigung rückwirkende Kraft zukam und mit ihrer Erteilung sowohl das schuldrechtlich Vereinbarte als auch das dingliche Erfüllungsgeschäft vom Zeitpunkt des Abschlusses an voll wirksam wurden (BGHZ 32, 383, 389) [BGH 15.06.1960 - V ZR 105/59] .
  • BGH, 25.10.1994 - XI ZR 239/93

    Ausführung von Weisungen aufgrund einer postmortalen Vollmacht

    Daß das auf den Erben übergegangene Widerrufsrecht häufig keinen Schutz gewährt, weil sein Widerruf zu spät erklärt wird, ist im Hinblick auf den Zweck der postmortalen Vollmacht hinzunehmen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. April 1978 - IV ZR 68/77 - NJW 1978, 2027): Sie soll es dem Bevollmächtigten gerade ermöglichen, unabhängig vom Willen der Erben und auch vor ihrer Ermittlung tätig werden zu können (BGH, Urteil vom 18. April 1969 - V ZR 179/65 - NJW 1969, 1245, 1247).
  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 191/08

    Berechtigung zur Umschreibung eines Kontos auf den bevollmächtigten Ehegatten

    Bis zum Widerruf der Vollmacht durch den Erben soll daher im Zweifel allein der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers und nicht der des Erben für den Bevollmächtigten maßgeblich sein (Senat BGHZ 127, 239, 244 f. ; siehe ferner BGH, Urteil vom 18. April 1969 - V ZR 179/65, NJW 1969, 1245, 1247; Gößmann in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 30 Rn. 49 f.).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 20 W 49/15

    Wirkungsumfang einer transmortalen Vollmacht

    Auf die Zustimmung des Erben zum Handeln des Bevollmächtigten kommt es danach gerade nicht an, denn abgesehen von Unzuträglichkeiten in solchen Fällen, in denen die Person des Erben noch nicht feststeht bzw. dieser nicht reagiert, liefe die Bejahung eines allgemeinen Zustimmungszwangs dem Zweck von über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkenden Vollmachten zuwider, den Auftrag und seine Verwirklichung gerade von dem Willen späterer Erben unabhängig zu machen (BGH WM 1969, 702 und ZEV 1995, 187).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    a) Der abweichenden obergerichtlichen Rechtsprechung liegt die Auffassung zugrunde, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müsse dahin ausgelegt werden, daß für die Anordnung des Fahrverbots wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in jedem Einzelfall die tatrichterliche Feststellung unerläßlich sei, der mit dem Fahrverbot angestrebte Erfolg könne auch mit einer empfindlichen Geldbuße nicht erreicht werden (BVerfG aaO NJW 1969, 1624).
  • BFH, 29.01.1997 - XI R 23/96

    Für Betriebsaufspaltung notwendige personelle Verflechtung bei Beteiligung des

    Die Bestimmung, daß die Vollmacht über den Tod des Vaters hinaus gelten sollte, bedurfte nicht der Einhaltung der für letztwillige Verfügungen vorgeschriebenen Form (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. April 1969 V ZR 171/65, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1969, 1245).

    Er brauchte dazu weder die Zustimmung seiner Mutter noch mußte er sie darüber informieren, um ihr Gelegenheit zu Weisungen oder zum Widerruf zu geben (vgl. BGH-Urteil in NJW 1969, 1245; vgl. auch Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 3. Aufl., Bd. 1, § 168 Rdnr. 20).

  • OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ss OWi 550/09

    Rotlichtverstoß, Rotlichtzeit, Zeugenaussagen, qualifizierter Verstoß

    Da das Fahrverbot gem. § 25 I 1 StVG nach der gesetzgeberischen Intention in erster Linie als Denkzettel - und Besinnungsmaßnahme mit erzieherischer Funktion gedacht und ausgeformt ist (BVerfG, NJW 1969, 1624), kann es seinen Sinn verlieren, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden seiner Anordnung ein erheblicher Zeitraum liegt, und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten festgestellt worden ist (Bay OLG, NZV 2004, 210).
  • BGH, 11.01.1984 - IVa ZR 30/82

    Klage des Erben auf Herausgabe von Geld und Wertpapieren gegen die

    Um dies zu beurteilen, darf aber nicht einseitig auf die Interessen des Erben abgehoben werden; vielmehr wirken die Interessen des Erblassers fort und sind daher ebenfalls zu beachten (BGH, Urteil vom 18.4.1969 - V ZR 179/65 = NJW 1969, 1245).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 13 U 40/06

    Beratungspflicht und Anwaltshaftung bei erbrechtlichem Mandat

    Handelt die Bevollmächtigte wie vorliegend innerhalb dieses Rahmens, dann braucht sie sich nicht jeweils erst der Zustimmung der Erben zu vergewissern; ihre Vertretungsmacht steht außer Frage (BGH NJW 1969, 1245, 1247; 1983, 1887, 1889 m. w. N.).
  • OLG München, 10.02.2022 - 34 Wx 431/21

    Grundbucheintragung nach Auflassung aufgrund einer transmortalen Vollmacht

    Die Bejahung eines allgemeinen Zustimmungszwangs liefe dem Zweck der über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkenden Vollmacht zuwider, den Auftrag und seine Verwirklichung gerade von dem Willen späterer Erben unabhängig zu machen (BGH NJW 1969, 1245; NJW 1995, 250; OLG Frankfurt ZEV 2015, 648).
  • KG, 13.06.2003 - 25 U 214/02

    Geschäftsbesorgungsvertrag: Fortbestand der dem Beauftragten erteilten Vollmacht

    Es genügt, dass er sich innerhalb des vom Erblasser bestimmten Rahmens hält (BGH NJW 1969, 1245, 1247).
  • BGH, 19.03.1991 - XI ZR 102/90

    Voraussetzungen des Aufwendungsersatzanspruchs einer mit einer

  • OLG Köln, 10.02.1992 - 2 Wx 50/91

    Wirksamkeit einer postmortalen Auflassungsvollmacht für Vermächtnisnehmer

  • BayObLG, 11.04.1995 - 1Z BR 86/94

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers von Amts wegen; Wichtiger Grund für die

  • LG Berlin, 18.06.2020 - 84 T 256/19

    Notarieller Grundbuchantrag und Eintragungsbewilligung: Verweigerung der

  • LG Stuttgart, 17.07.2009 - 1 T 61/09

    Bestehen eines für die Anordnung der Nachlasspflegschaft erforderlichen

  • OLG Celle, 26.04.1995 - 3 U 113/94
  • BGH, 05.05.1982 - IVa ZR 264/80

    Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag - Rücktritt vom

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