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   OLG Karlsruhe, 21.08.1969 - 3 W 47/69   

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OLG Karlsruhe, 21.08.1969 - 3 W 47/69 (https://dejure.org/1969,1348)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.08.1969 - 3 W 47/69 (https://dejure.org/1969,1348)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. August 1969 - 3 W 47/69 (https://dejure.org/1969,1348)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1968
  • MDR 1969, 1006
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10

    Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in

    Anders als es das Oberlandesgericht Karlsruhe gemeint hat (NJW 1969, 1968), liegt der Schwerpunkt der Verwaltertätigkeit nicht am Ort der Wohnungseigentumsanlage.
  • OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87

    Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen; Eigentümer; Ausschluss durch

    Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage hat die Abrechnungsbelege dabei grundsätzlich nicht nur der Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern jedem einzelnen Wohnungseigentümer zur Einsichtnahme zugänglich zu machen (BayObLGZ 1972, 161, 166 u. 246; 1978, 231, 233; KG a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 1969, 1968; MDR 1976, 758; OLG Frankfurt NJW 1972, 1376).

    Diese kann - im Gegensatz zu einer auch vor Ablauf eines Kalenderjahres zu erstellenden Rechnung nach § 28 Abs. 4 WEG, die jederzeit vom Verwalter, jedoch nur durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümerversammlung angefordert werden kann -, jeder einzelne Wohnungseigentümer verlangen (vgl. Diester NJW 1969, 1968).

  • OLG Köln, 04.06.1997 - 16 Wx 87/97

    Einsichtnahme der Wohnungseigentümer in die mit der Gesamtabrechnung erstellten

    Die Wohnungseigentümer müssen deshalb nach einhelliger Rechtsprechung hinreichend Gelegenheit haben, sämtliche Abrechnungsunterlagen und inbesondere die Einzelabrechnungen einzusehen (Senatsbeschluß a. a. O.; BayOLGZ 1978, 231 (233); KG NJW-RR 1987, 462 (463); OLG Frankfurt NJW 1972, 1376; OLG Karlsruhe NJW 1969, 1968 f).

    Entsprechend § 269 Abs. 1 BGB fordert vielmehr die Natur des Schuldverhältnisses, die Auskünfte dort zu geben, wo sie benötigt werden (so schon OLG Karlsruhe NJW 1969, 1968 (1969)), also am Ort der Eigentümerversammlung.

  • OLG Köln, 28.02.2001 - 16 Wx 10/01

    Ort der Einsichtnahme in die WEG -Verwalterunterlagen

    Andernfalls wäre das Prüfungrecht der Wohnungseigentümer wegen der großen Entfernung zwischen den beiden Orten wesentlich beeinträchtigt ( vgl. OLG Karlsruhe, NJW 69, 1968; im Ansatz OLG Hamm, NZM 98, 722; Staudinger/Bub, aaO., Rz. 76; Bärmann/Pick,WEG, 8.Aufl., § 28, Rz. 91 ).
  • OLG Köln, 29.03.1995 - 16 Wx 36/95

    Zur ordnungsgemäßen Abrechnung einer Wohnungseigentumsanlage - Wohnungseigentum,

    Mit einer gleichlaufenden Begründung ist in der Rechtsprechung deshalb jede Einschränkung in der Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen abgelehnt worden (vgl. BayObLGZ 1972, 161, 166; 1978, 231; OLG Karlsruhe NJW 1969, 1968; MDR 1976, 758).
  • LG Düsseldorf, 28.02.2018 - 25 S 60/17
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist der Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung ein Individualanspruch, den jeder Eigentümer selbständig gegenüber dem Verwalter gerichtlich geltend machen kann (so: OLG München, ZWE 2007, S. 147, Juris Rz. 44; OLG Karlsruhe, WE 1998, S. 500, Juris Rz. 10; OLG Hamm, NJW-RR 1993, S. 847, Juris Rz. 15; vgl. ferner: OLG Karlsruhe, NJW 1969, S. 1968; Bärmann-Becker, WEG 13. Auflage, § 28 Rz. 107; Urteil der Kammer vom 15.11.2017 - 25 S 155/16).
  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Zwar kann auch ein einzelner Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 3 WEG vom Verwalter die Aufstellung einer Abrechnung verlangen (OLG Karlsruhe NJW 1969, 1968 [OLG Karlsruhe 21.08.1969 - 3 W 47/69] mit zustimmender Anm. von Diester; Palandt/Degenhart a.a.O. § 28 Anm. 3).
  • OVG Hamburg, 13.01.1977 - Bs II 79/76

    Bauleitplanung: Nachbarklage gegen eine Stromfreileitung, Befreiung vom

    Im übrigen ergibt sich aus dem Wesen der Planung, daß die im Planfeststellungsbeschluß enthaltene Entscheidung über Linienführung und technische Ausgestaltung des Vorhabens im Ermessen der zuständigen Behörde steht (BVerwG in BBauBl 1966 S 209, 211; DVBl 1968 S 342; HmbOVG, Urt v 4.3.1965 - OVG Bf II 1/65; v 14.3.1968 - OVG Bf II 21/65; Eiser/Riederer/Obernolte aaO, Anm 5d 2 zu § 11 EnergG) und daher insoweit nur auf Ermessenfehler hin zu untersuchen ist sowie auf die Beachtung des Gebots, die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (BVerwG in NJW 1969 S 1968; BVerwGE 34 S 301, 307; BVerwG in DVBl 1971 S 186 und 1974 S 562).
  • BayObLG, 17.07.1972 - BReg. 2 Z 16/72

    Erhebung einer Sonderumlage; Recht des Verwalters auf Einsichtnahme in die

    Deshalb hat der Verwalter die Abrechnungsbelege jedem einzelnen Wohnungseigentümer zur Einsichtnahme zugänglich zu machen (BayObLGZ 1972 Nr. 28 = Rpfleger 1972, 262/263; OLG Karlsruhe NJW 1969, 1968).
  • LG Hanau, 18.06.1985 - 2 S 53/85
    Nach der "Natur des Schuldverhältnisses" (§ 269 Abs. 1 BGB ) kann aber die Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters (§ 535 Satz 1 BGB ) ausschließlich am Ort der Mietwohnung erbracht werden (AG Mönchengladbach-Rheydt, aaO.; Palandt/Heinrichs, Rdn. 3 b zu § 269 BGB ; LG Flensburg, SchlHA 1967, 267; vgl. auch - zur Zahlungspflicht des Mieters - RGZ 140, 67 ff:, sowie - zur Hauptpflicht des Verwalters auf Rechnungslegung nach dem WEG - OLG Karlsruhe, NJW 1969, 1968 f.).
  • BayObLG, 16.02.1979 - BReg. 2 Z 20/78

    Berechtigung der Wohnungseigentümer zur Geltendmachung eines Anspruchs auf

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