Rechtsprechung
BGH, 14.07.1969 - III ZR 158/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unmittelbarer und uneingeschränkter Ersatzanspruch bei Impfschaden - Subsidiarität der Haftung des entschädigungspflichtigen Landes - Forderungsübergang gemäß § 1542 der Reichsversicherungsordnung (RVO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 2283
- MDR 1969, 913
- DVBl 1970, 150
- DÖV 1969, 792
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.10.1968 - III ZR 16/66
Impfschädenanspruch und Sozialversicherung
Auszug aus BGH, 14.07.1969 - III ZR 158/68
Dies hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 3. Oktober 1968 - III ZR 16/66 (= BGHZ 51, 3 = NJW 1968, 2333) dargelegt.Vielmehr macht die - in der Entscheidung des Senats in BGHZ 51, 3 im einzelnen wiedergegebene - Entstehungsgeschichte des Gesetzes deutlich, daß allein die Schwierigkeiten, die sich für den Geschädigten selbst bei der Durchsetzung seines Entschädigungsanspruchs ergeben würden, wenn dieser Anspruch entsprechend dem Regierungsentwurf auch im Verhältnis zum Impfgeschädigten als lediglich subsidiärer begründet worden wäre, zu der Gesetz gewordenen Änderung des Entwurfs geführt hauen.
- BSG, 27.03.1968 - 3 RK 50/65
Anspruch auf Familienhilfe - Entschädigungsanspruch nach dem Bundesseuchengesetz …
Auszug aus BGH, 14.07.1969 - III ZR 158/68
Denn die durch §§ 51 Abs. 1, 52 Abs. 1 Nr. 1 BSeuchG begründeten Ansprüche seien - wie das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 27. März 1968, 3 RK 50/65, (= BSGE 28, 47 = Wege zur Sozialversicherung 1968, 244) entschieden habe - als anderweite gesetzliche Ansprüche auf Krankenpflege im Sinne des § 205 RVO anzusehen, die die Gewährung von Familienkrankenhilfe an ein unterhaltsberechtigtes Kind des Versicherten aussehlössen.Der erkennende Senat pflichtet der vom Bundessozialgericht in der oben erwähnten Entscheidung in BSGE 28, 47 vertretenen Auffassung bei, daß der Anspruch eines Impfgeschädigten gemäß §§ 51 Abs. 1, 52 Abs. 1 Nr. 1 BSeuchG - der zwar nicht unmittelbar auf die Sachleistung der Krankenpflege als solche gerichtet ist, aber doch die uneingeschränkte Gewährleistung der notwendigen Heilbehandlung des Impfgeschädigten bezweckt - als "gesetzlicher Anspruch auf Krankenpflege" im Sinne des § 205 RVO anzusehen ist.
- BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51
Aufopferungsanspruch bei Impfschäden
Auszug aus BGH, 14.07.1969 - III ZR 158/68
Das Bundesseuchengesetz hat den bei Impfschäden gegebenen allgemeinen Aufopferungsanspruch (vgl. BGHZ 9, 83 [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51] ) in der Bestimmung des § 51 positivrechtlich ausgestaltet.
- BGH, 26.11.2015 - III ZB 62/14
Rechtswegabgrenzung zwischen Zivil- und Verwaltungsgerichten: Abgrenzung zwischen …
Ob eine rechtsgrundlose Vermögensverschiebung öffentlich-rechtlich oder zivilrechtlich zu beurteilen ist, kann, wenn ihr ein erkennbares Leistungsmotiv zugrunde liegt, anhand des weggefallenen oder hypothetischen Rechtsgrunds bestimmt werden (vgl. Senatsurteil vom 14. Juli 1969 - III ZR 158/68, NJW 1969, 2283, 2284; BGH, Urteil vom 30. März 1978 - VII ZR 244/76, BGHZ 71, 180, 182 f;… Ossenbühl/Cornils aaO S. 531).