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   BAG, 11.07.1968 - 5 AZR 395/67   

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BAG, 11.07.1968 - 5 AZR 395/67 (https://dejure.org/1968,581)
BAG, Entscheidung vom 11.07.1968 - 5 AZR 395/67 (https://dejure.org/1968,581)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 1968 - 5 AZR 395/67 (https://dejure.org/1968,581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Deutscher Bundestag - Angestellter des öffentlichen Dienstes - Wahrnehmung hoheitlicher Funktionen - Rechtsform des Dienstherrn - Vereinbarkeit mit GG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 21, 106
  • NJW 1969, 74
  • MDR 1969, 83
  • DB 1968, 1318
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BAG, 11.07.1968 - 5 AZR 395/67
    Der Schwere des Eingriffs muß das Gewicht der Gründe des Gemeinwohls entsprechen, durch die der Eingriff gerechtfertigt wird (vgl» BVerfGE 7, 377 [4053 = AP Nr. 13 zu Art» 12 GG; BVerfGE 11, 30 [4-2] = AP Nro 18 zu Art. 12 GG; BVerfGE 16, 14-7 [1671 = NJV/ 1963, S. 124-3).

    Das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl und -ausübung ist zwar für alle Berufe gewährleistet, im öffentlichen Dienst ermöglicht aber Art. 33 GG weithin Sonderregelungen,- wie das Bundesverfassungsgericht schon in seiner Entscheidung vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377 C398]) festgestellt hat.

  • BAG, 17.11.1961 - 1 AZR 247/60

    Zulassung der Revision - Begründung der Zulassung - Richterliches

    Auszug aus BAG, 11.07.1968 - 5 AZR 395/67
    71 und Recht (Art. 20 Abs» 3 GG) außer Acht lassen, wollte er etwa aus Billigkeitsgründen den Kläger von der Anwendung des Rechtsstellungsgesetzes ausnehmen (BAG 12, 43 [47] = AP Nr, 2 zu § 143 d AVAVG; BAG 13, 220 [226" J.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BAG, 11.07.1968 - 5 AZR 395/67
    Demgemäß hat z.B. das Bundesverfassungsgericht es für zulässig erachtet, daß dem Steuerberater und dem Steuerbevollmächtigten die Ausübung berufsfremder anderer Tätigkeiten untersagt sind (vgl. Beschluß vom 15c Februar 1967, BVerfGE 21, 173 = AP Nr. 37 zu Art. 12 GG).
  • BAG, 28.09.1962 - 1 AZR 347/61

    Beschäftigung am Sonntag - Anspruch auf Feiertagsbezahlung - Bindung des Richters

    Auszug aus BAG, 11.07.1968 - 5 AZR 395/67
    71 und Recht (Art. 20 Abs» 3 GG) außer Acht lassen, wollte er etwa aus Billigkeitsgründen den Kläger von der Anwendung des Rechtsstellungsgesetzes ausnehmen (BAG 12, 43 [47] = AP Nr, 2 zu § 143 d AVAVG; BAG 13, 220 [226" J.
  • BAG, 16.03.1962 - GS 1/61

    Anspruch arbeitender Frauen mit eigenem Hausstand auf einen bezahlten

    Auszug aus BAG, 11.07.1968 - 5 AZR 395/67
    = AP Nr» 14 zu § 1 Feiertagslohnzahlungsgesetz), Es ist hier auch-kein Sachverhalt zu beurteilen und etwa ein Interessenkonflikt anstelle des Gesetzgebers von den Gerichten zu entscheiden, dessen Regelung der Gesetzgeber im Jahre 1953 noch nicht ins Auge fassen konnte, weil er etwa erst durch spätere Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse in Erscheinung getreten wäre (vglo die Fälle BAG 13, 1 [14'J = AP Nr« 19 zu § 1 Hausarbeitstagsgesetz NRW; BGHZ 17, 266 [275), 18, 44 [49])» Denn bereits im Jahre 1953 waren alle deutschen Rundfunkanstalten Anstalten des öffentlichen Rechts (Nordwestdeutscher Rundfunk: Art« I der VO Nr, 118 der Britischen Militärregierung; Bayerischer Rundfunk: § 1 des Gesetzes vom 10, August 1948, Bayerisches GVB1, 48, 135; Hessischer Rundfunk: § 1.des Gesetzes vom 2, Oktober 1948, Hess, GVB1, 4S, 123; Radio Bremen: § 1 des Gesetzes vom 22, November 1948, GVB1, Bremen 48, 225; Süddeutscher Rundfunk: § 2 des Gesetzes vom 21, November 1950, RegBl, Württemberg-Baden 51, S, 1; Südwestfunk: § 1 des Staatsvertrages über den Südwestfunk vom 27» August 1951, GVB1, Rheinland-Pfalz, 1952, 71, 79; Sender Freies Berlin: § 1 des Gesetzes vom 12, November 1953, Berliner GVB1, 53, 1400), Demnach waren auch damals schon die Angestellten der Rundfunkanstalten Angestellte des öffentlichen Dienstes, 3) Die Vorschriften der § § 1, 5 des Rechtsstellungsgesetzes verstoßen entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht gegen das Grundgesetz, insbesondere nicht gegen Art, 12, Schon kraft des Wortlauts von Art, 12 Abs, 1 Satz 2 GG kann die Berufsausübung im Gegensatz zur Berufswahl durch Gesetz geregelt und auch beschränkt werden, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls es zweckmäßig erscheinen lassen und Ausmaß und Auswirkung der Einschränkung zumutbar sind.
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus BAG, 11.07.1968 - 5 AZR 395/67
    = AP Nr» 14 zu § 1 Feiertagslohnzahlungsgesetz), Es ist hier auch-kein Sachverhalt zu beurteilen und etwa ein Interessenkonflikt anstelle des Gesetzgebers von den Gerichten zu entscheiden, dessen Regelung der Gesetzgeber im Jahre 1953 noch nicht ins Auge fassen konnte, weil er etwa erst durch spätere Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse in Erscheinung getreten wäre (vglo die Fälle BAG 13, 1 [14'J = AP Nr« 19 zu § 1 Hausarbeitstagsgesetz NRW; BGHZ 17, 266 [275), 18, 44 [49])» Denn bereits im Jahre 1953 waren alle deutschen Rundfunkanstalten Anstalten des öffentlichen Rechts (Nordwestdeutscher Rundfunk: Art« I der VO Nr, 118 der Britischen Militärregierung; Bayerischer Rundfunk: § 1 des Gesetzes vom 10, August 1948, Bayerisches GVB1, 48, 135; Hessischer Rundfunk: § 1.des Gesetzes vom 2, Oktober 1948, Hess, GVB1, 4S, 123; Radio Bremen: § 1 des Gesetzes vom 22, November 1948, GVB1, Bremen 48, 225; Süddeutscher Rundfunk: § 2 des Gesetzes vom 21, November 1950, RegBl, Württemberg-Baden 51, S, 1; Südwestfunk: § 1 des Staatsvertrages über den Südwestfunk vom 27» August 1951, GVB1, Rheinland-Pfalz, 1952, 71, 79; Sender Freies Berlin: § 1 des Gesetzes vom 12, November 1953, Berliner GVB1, 53, 1400), Demnach waren auch damals schon die Angestellten der Rundfunkanstalten Angestellte des öffentlichen Dienstes, 3) Die Vorschriften der § § 1, 5 des Rechtsstellungsgesetzes verstoßen entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht gegen das Grundgesetz, insbesondere nicht gegen Art, 12, Schon kraft des Wortlauts von Art, 12 Abs, 1 Satz 2 GG kann die Berufsausübung im Gegensatz zur Berufswahl durch Gesetz geregelt und auch beschränkt werden, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls es zweckmäßig erscheinen lassen und Ausmaß und Auswirkung der Einschränkung zumutbar sind.
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BAG, 11.07.1968 - 5 AZR 395/67
    Der Schwere des Eingriffs muß das Gewicht der Gründe des Gemeinwohls entsprechen, durch die der Eingriff gerechtfertigt wird (vgl» BVerfGE 7, 377 [4053 = AP Nr. 13 zu Art» 12 GG; BVerfGE 11, 30 [4-2] = AP Nro 18 zu Art. 12 GG; BVerfGE 16, 14-7 [1671 = NJV/ 1963, S. 124-3).
  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvR 547/60

    Inkompatibilität/Kommunalbeamter

    Auszug aus BAG, 11.07.1968 - 5 AZR 395/67
    7 1 An dieser Stelle ermächtigt das Grundgesetz selbst zum Erlaß von Vorschriften über die Inkompatibilität von öffentlichem Amt und Abgeordnetenraandat durch einfaches Gesetzo Damit sanktioniert das Grundgesetz eine Beschränkung der Wählbarkeit von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes» Diese Möglichkeit füllt das Rechtsstellungsgesetz aus, das weiter zu berücksichtigen hatte, daß nach Art» 48 Abs» 2 Satz 2 GG eine Kündigung oder Entlassung wegen Übernahme eines Abgeordnetenmandats unzulässig ist» Im Rahmen dieser verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Gebote konnte das Rechtsstellungsgesetz die unterstellte Interessenkollision zwischen der Tätigkeit als Angehöriger des öffentlichen Dienstes und als Abgeordneter des Deutschen Bundestages auch dadurch lösen, daß nicht die Tätigkeit als Abgeordneter sondern die als Angehöriger des öffentlichen Dienstes für die Dauer der Ausübung des Mandats ausgeschlossen wird» Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Entscheidungen keine Bedenken gegen entsprechende landesrechtliche Regelungen aus Art» 137 Abs» 1 oder aus Art» 3 GG hergeleitet (Beschlüsse von 17» Januar 1961 und 27» Oktober 1964, BVerfGE 12, 73 und 18, 172).
  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus BAG, 11.07.1968 - 5 AZR 395/67
    In einer anderen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift des § 8 Satz 2 der Notarordnung für Rheinland-Pfalz, die eine Neubestellung von Notaranwälten oder Anwaltsnotaren ausschloß, für verfassungsgemäß angesehen (Beschluß vom 2. April 1963, BVerfGE 16, 6 [21]).
  • BVerfG, 27.10.1964 - 2 BvR 319/61

    Inkompatibilität/Oberstadtdirektor

    Auszug aus BAG, 11.07.1968 - 5 AZR 395/67
    7 1 An dieser Stelle ermächtigt das Grundgesetz selbst zum Erlaß von Vorschriften über die Inkompatibilität von öffentlichem Amt und Abgeordnetenraandat durch einfaches Gesetzo Damit sanktioniert das Grundgesetz eine Beschränkung der Wählbarkeit von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes» Diese Möglichkeit füllt das Rechtsstellungsgesetz aus, das weiter zu berücksichtigen hatte, daß nach Art» 48 Abs» 2 Satz 2 GG eine Kündigung oder Entlassung wegen Übernahme eines Abgeordnetenmandats unzulässig ist» Im Rahmen dieser verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Gebote konnte das Rechtsstellungsgesetz die unterstellte Interessenkollision zwischen der Tätigkeit als Angehöriger des öffentlichen Dienstes und als Abgeordneter des Deutschen Bundestages auch dadurch lösen, daß nicht die Tätigkeit als Abgeordneter sondern die als Angehöriger des öffentlichen Dienstes für die Dauer der Ausübung des Mandats ausgeschlossen wird» Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Entscheidungen keine Bedenken gegen entsprechende landesrechtliche Regelungen aus Art» 137 Abs» 1 oder aus Art» 3 GG hergeleitet (Beschlüsse von 17» Januar 1961 und 27» Oktober 1964, BVerfGE 12, 73 und 18, 172).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BAG (vgl. BAGE 1, 329 [BAG 06.04.1955 - 1 ABR 25/54] = AP Nr. 5 zu § 76 BetrVG mit zust. Anm. von A. Hueck und BAGE 21, 106 = AP Nr. 1 zu § 5 RechtsstellungsG).
  • LAG Hamm, 24.01.2003 - 10 Sa 1158/02

    Vertragsstrafenvereinbarung, Zulässigkeit in vorformulierten Verträgen nach der

    Ausnahmevorschriften sind jedoch grundsätzlich eng auszulegen und in aller Regel einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich (BAG, Urteil vom 11.07.1968 - AP Nr. 1 zu § 5 RechtsstellungsG = NJW 1969, 74; BAG, Urteil vom 24.11.1988 - AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG, Urteil vom 26.03.1997 - AP Nr. 20 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV; BAG, Urteil vom 27.01.1998 - AP Nr. 45 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BAG, Urteil vom 29.10.1998 - AP Nr. 13 zu § 79 BPersVG; LAG Hamm, Urteil vom 24.01.1997 - LAGE § 611 BGB Gratifikation Nr. 35 m.w.N.).
  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11

    Restitution: Verjährungsfrist für die durch Restitutionsbescheid bestandskräftig

    Er steht ihr aber auch nicht entgegen, wenn das - wie hier - dem der Ausnahmevorschrift zugrunde liegenden engeren Regelungskonzept entspricht (BGH, Urteil vom 19. November 1957 - VIII ZR 409/56, BGHZ 26, 78, 83; Senat, Beschluss vom 7. Juli 2004 - V ZB 61/03, NJW-RR 2004, 1578, 1579; BAG, NJW 1969, 74; BayObLG, NJW 2000, 1875, 1876).
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Wenn aber dieser Punkt für die Frage der Zulassung der Nichtzulassungsbeschwerde relevant sein kann, wie § 160 Abs. 2 Satz 3 SGG zeigt, und dies das tragende Regelungsmotiv des Gesetzgebers war, dann kann von einem "planwidrigen" Differenzierungsmangel im Gesetzestext, der eine ergänzende oder berichtigende analoge Anwendung einer Ausnahmeregel, wie sie § 169 SGG darstellt, allein zuließe (vgl. BAG, NJW 1969, S. 74 f.), keine Rede sein.
  • BGH, 07.07.2004 - V ZB 61/03

    Verjährung von Ansprüchen eines Gebührennotars nach Zustellung eiern

    Eine analoge Anwendung ist vielmehr selbst in einem solchen Fall möglich, wenn dem Ausnahmesatz seinerseits ein engeres Prinzip zugrunde liegt (vgl. BGHZ 26, 78, 83; BAG, NJW 1969, 74; BayObLG, NJW 2000, 1875, 1876).
  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 159/91

    Zahlungsansprüche - Kündigungsschutzklage - Verjährung

    Eine derartige Lücke besteht dort, wo das Recht "planwidrig unvollständig" ist (vgl. BAGE 21, 106, 109 f. = AP Nr. 1 zu § 5 RechtsstellungsG, zu 2 der Gründe; BGHZ 65, 300, 302, jeweils m.w.N.).

    Der Siebte Senat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 8. Juni 1978 - VII ZR 54/76 - NJW 1978, 1975 ), auf dessen Urteil wohl die Revision abhebt, sowie das Bundesarbeitsgericht (BAGE 21, 106 = AP, a.a.O.) haben die Analogiefähigkeit einer Ausnahmeregelung unter der Voraussetzung bejaht, daß den fraglichen Vorschriften ein gemeinsames, engeres Prinzip zugrunde liegt.

  • BGH, 08.06.1978 - VII ZR 54/76

    Unterbrechung der Verjährung durch Verteidigung gegen eine negative

    Eine derartige Lücke besteht dort, wo das Recht "planwidrig unvollständig" ist (vgl. BGHZ 65, 300, 302; BAG NJW 1969, 74, 75; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 2. Aufl., S. 358; Canaris, Die Feststellung von Lücken im Gesetz, S. 19 ff, 23).
  • LAG Düsseldorf, 25.11.1997 - 8 Sa 1358/97

    Betriebsübergang: Widerspruch des Betriebsratsmitglieds - sachlicher Grund für

    Ausnahmebestimmungen in Gesetzen können jedenfalls dann auf vergleichbare Fälle analog angewandt werden, wenn ihnen erkennbar ein bestimmtes System zugrunde liegt und die vergleichbaren Fälle entgegen diesem System nicht ausdrücklich in die Regelung mit einbezogen worden sind (so BAG - Urteil vom 11.07.1968 - 5 AZR 395/67 - NJW 1969, 74 f).
  • LAG München, 16.12.2019 - 3 Sa 462/19

    Überleitung in neue Entgeltordnung, Stufenordnung, Benachteiligung bereits vor

    Ob ein solcher Schluss gezogen werden kann, beurteilt sich aufgrund des durch Auslegung zu ermittelnden Zwecks der Norm (vgl. allgemein zum Erst-Recht-Schluss Grüneberg in Palandt, BGB, 78. Aufl. 2019, Einleitung Rn. 53; zur Analogie von Ausnahmebestimmungen BAG, Urteil vom 11.07.1968 - 5 AZR 395/67 - unter II. der Gründe).
  • BGH, 12.12.1980 - V ZR 115/79

    Vereinbarung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Hypothekenbestellung

    Der Revision ist zwar einzuräumen, daß auch in Bezug auf Ausnahmevorschriften eine Analogie nicht schlechthin unzulässig ist (vgl. etwa BGHZ 26, 78, 83 [BGH 19.11.1957 - VIII ZR 409/56]; BAG NJW 1969, 74, 75); im vorliegenden Fall ist hierfür jedoch kein rechtfertigender Grund gegeben:.
  • BGH, 25.01.1971 - AnwZ (B) 10/70

    Zulassung eines hessischen Landtagsabgeordneten als Rechtsanwalt

  • LAG Hamm, 24.01.1997 - 10 Sa 1318/96

    Ergänzende Vertragsauslegung bei bewußter Regelungslücke durch das

  • LAG Hamm, 22.10.1999 - 10 Sa 878/99

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung eines anteiligen tariflichen dreizehnten

  • OLG Köln, 23.03.1983 - 21 WF 198/82

    Stufenklage; Abänderungsklage; Abänderungsklage in Form einer Stufenklage

  • OLG Zweibrücken, 03.10.1980 - 3 W 100/80

    Zur Verjährung von Notargebühren

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