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   BGH, 18.02.1970 - IV ZR 1005/68   

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https://dejure.org/1970,843
BGH, 18.02.1970 - IV ZR 1005/68 (https://dejure.org/1970,843)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1970 - IV ZR 1005/68 (https://dejure.org/1970,843)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1970 - IV ZR 1005/68 (https://dejure.org/1970,843)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1082
  • MDR 1970, 575
  • VersR 1970, 458
  • DB 1970, 927
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.1970 - IV ZR 645/68

    Verwirkung des Versicherungsschutzes

    Auszug aus BGH, 18.02.1970 - IV ZR 1005/68
    Das Verschulden des Klägers war weder gering, noch war sein Verhalten ungeeignet, die Interessen des Versicherers in ernster Weise zu gefährden (vgl, Urteil des erkennenden Senats vom 160 Januar 1970 - IV ZR 645/68 - VersR 1970, 241), Von einem nur leichten Versagen des Klägers, der unter dem Eindruck des angerichteten Schadens sofort die Unfallstolle verlassen hat, kann auch bei Berücksichtigung seines an getrunkenen Zustands nicht gesprochen werden.
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Daß er mit ihrer Verletzung auch den Leistungsanspruch gegen seinen Versicherer gefährden kann, drängt sich ihm schon deshalb auf, weil der Kraftfahrer weiß, daß sein Versicherer bei einem Schadensfall stets ein Interesse an der vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs und der Unfallursachen hat, das er mit dem Verlassen des Unfallorts nachhaltig beeinträchtigt (vgl. auch BGH, Urteile vom 15. Dezember 1982 - IVa ZR 33/81 - aaO unter II 3; vom 18. Februar 1970 - IV ZR 1005/68 - VersR 1970, 458 f. und vom 8. Mai 1958 - II ZR 1/57 - aaO unter 2 b).
  • OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04

    Zur zusätzlichen Aufklärungspflichtverletzung wegen Verschweigens von

    Daher wird im Zivilrecht zwar angenommen, dass der Irrtum über grundlegende Anforderungen des Rechts (Rechtsblindheit) den Vorsatz unberührt lässt (BGH NJW 1970, 1082).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 6 U 8/06

    Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Beteiligung an einem

    Damit beruhte die Änderung der Vertriebskostenzahlung entgegen den Spekulationen verschiedener Mitarbeiter der W. also nicht darauf, dass die Vertriebsschädlichkeit der Höhe der Provisionen gezielt "versteckt" werden sollte, was es nahe gelegt hätte, dass der Mitinitiator N. weiterhin davon ausgegangen wäre, dass es sich wie bis Fonds XX um - sicher nicht ohne Grund offengelegte - Provisionen gehandelt hat oder dass zumindest Rechtsblindheit (vgl. hierzu Westermann in Erman BGB 12. Auflage § 276 Rdnr. 8) über grundlegende Anforderungen des Rechts vorgelegen hätte, also dass sich der Irrtum auf elementare, allgemein bestehende und bekannte Pflichten, die schlechthin verbindlich sind (BGH NJW 1970, 1082), bezogen hätte.
  • OLG München, 08.07.2008 - 18 U 2280/08

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit: Voraussetzungen eines

    Es reicht, dass dem Handelnden ein allgemeines Verbot bewusst ist (BGH NJW 1970, 1082).
  • LG Berlin, 28.02.2013 - 41 O 95/12

    Zur Leistungsfreiheit des Kfz-Kaskoversicherers nach Verlassen des Unfallortes

    Die in § 142 StGB normierten Aufklärungs- und Wartepflichten stellen allgemeine und jedem Versicherungsnehmer bekannte Pflichten dar (vgl. BGH, VersR 1983, 258; NJW 1970, 1082).

    Der erforderliche Vorsatz liegt angesichts der allgemeinen Kenntnis bezüglich der Verhaltenspflichten des § 142 StGB vor (vgl. BGH, VersR 1983, 258; NJW 1970, 1082), jedenfalls als bedingter Vorsatz (vgl. Stiefel/Maier, AkB, E Rn. 142).

  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 61/71

    Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort

    Im wesentlichen liegt es hier wie in der auch vom Berufungsgericht gesehenen Entscheidung des erkennenden Senats vom 18. Februar 1970 (VersR 1970, 458).
  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 210/69

    Gewährung von Versicherungsschutz wegen eines Verkehrsunfallschadens -

    Das Berufungsgericht hat damit im Ergebnis in dieser Frage, die ihm Anlaß zur Zulassung der Revision gegeben hat, ebenso entschieden wie der erkennende Senat in seinem späteren Urteil vom 18. Februar 1970 (IV ZR 1005/68 = VersR 1970, 458).

    Insbesondere für Verletzungen der Aufklärungspflicht durch Infallflucht ist entschieden worden, daß der Versicherer Leistungsfreiheit nur beanspruchen darf, wenn der Verstoß geeignet war, seine berechtigten Interessen ernsthaft zu gefährden, und den Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden trifft (BGH NJW 1970, 861 = VersR 1970, 410; VersR 1970, 458; 561; 801; 997; VersR 1971, 659).

  • BGH, 15.12.1982 - IVa ZR 33/81

    Anspruch auf Versicherungsschutz aus einer Haftpflichtversicherung - Ersatz von

    Für den Fall des Verstoßes gegen elementare, allgemein bestehende und bekannte Pflichten, die schlechthin verbindlich sind, solle allerdings nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. Urteil vom 18. Februar 1970 - IV ZR 1089/68 = VersR 1970, 410, 411; Urteil vom 18. Februar 1970 - IV ZR 1005/68 = VersR 1970, 458; Urteil vom 9. Februar 1972 - IV ZR 210/69 = VersR 1972, 339, 340) dieses allgemeine Unrechtsbewußtsein den Vorsatz der Verletzung einer Pflicht gegenüber dem Versicherer mitumfassen.
  • LG Karlsruhe, 07.07.2021 - 21 O 510/17
    Dass man nach einem solchen Unfall die Unfallstelle nicht verlassen darf, ist jedem Kraftfahrer und Versicherungsnehmer bekannt, ebenso wie auch der Umstand, dass er die Aufklärung behindert, wenn er den Unfallort verlässt (vgl. bereits BGH, Urteil vom 18. Februar 1970 - IV ZR 1005/68 --, Rn. 14 f., juris).
  • LG Düsseldorf, 20.05.2008 - 10 O 206/06
    Der vorsätzliche Verstoß gegen eine grundlegende allgemeine Rechtspflicht stellt auch dann eine vorsätzliche Vertragsverletzung dar, wenn der Täter sich zwar des Verstoßes gegen eine allgemeine Rechtspflicht bewusst ist, aber nicht weiß, dass sein Verhalten zugleich eine Vertragsverletzung bedeutet (BGH NJW 1970, 1082 betr Gebot, nach einem Verkehrsunfall die Unfallaufnahme durch die Polizei an Ort und Stelle abzuwarten).
  • AG Köln, 19.11.2008 - 269 C 339/08

    Verletzung dert Aufklärungsobliegenheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung durch

  • BGH, 29.05.1970 - IV ZR 30/69

    Klagefrist - Klage - Pfändungspfandgläubiger

  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 7/71

    Leistungsbefreiung eines Versicherers auf Grund von Obliegenheitsverletzungen -

  • LG Duisburg, 14.02.1990 - 19 O 144/89

    Haftung des Frachtführers für Nässeschäden an unabgedeckter Ladung

  • BGH, 13.05.1970 - IV ZR 95/69

    Umfang der Haftung des Halters eines PKW - Feststellung des Vorliegens einer

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