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   BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69   

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BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69 (https://dejure.org/1970,1652)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1970 - 1 StR 487/69 (https://dejure.org/1970,1652)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1970 - 1 StR 487/69 (https://dejure.org/1970,1652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die revisionsrechtlichen Rügen der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Uneidliche Vernehmung von Zeugen - Straftaten militärischer Vorgesetzter gegen ihren Untergebenen als Sondertatbestand gegenüber den allgemeinen Vorschriften über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1332
  • MDR 1970, 603
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Dies folgt schon daraus, dass das allgemeine Strafrecht gerade in den schwereren Fällen der Untergebenenmisshandlung nicht durch das WStG gemildert werden darf (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 67 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.); vgl. auch BGH NJW 1970, 1332 zu § 226 StGB aF; Schölz/Lingens, Wehrstrafgesetz 4. Aufl. § 30 Rdn. 28; Dau in Erbs/Kohlhaas 176. Lfg.
  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    Dies folgt schon daraus, dass das allgemeine Strafrecht gerade in den schwereren Fällen der Untergebenenmisshandlung nicht durch das WStG gemildert werden darf (vgl. BGH NJW 1970, 1332 (zu § 226 StGB aF); Schölz/Lingens, Wehrstrafgesetz 4. Aufl. § 30 Rdn. 28; a.A. Dau in Erbs/Kohlhaas 172. Lfg.
  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    § 30 WStG geht nur § 223 StGB vor, enthält aber keine alle Körperverletzungsdelikte ausschließende Sonderregelung (vgl. BGH NJW 1970, 1332 zu § 226 StGB aF).

    Dies folgt schon daraus, dass das allgemeine Strafrecht gerade in den schwereren Fällen der Untergebenenmisshandlung nicht durch das WStG gemildert werden darf (vgl. BGH NJW 1970, 1332 zu § 226 StGB aF; Schölz/Lingens, Wehrstrafgesetz 4. Aufl. § 30 Rdn. 28; a.A. Dau in Erbs/Kohlhaas 172. Lfg.

  • BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21

    Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin

    Nicht hingegen hat sich der frühere Soldat nach § 30 Abs. 1 WStG strafbar gemacht, der den erhöhten Schutz des Untergebenen gegen die missbräuchliche Ausnutzung der dem Vorgesetzten anvertrauten Gewalt bezweckt (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 1970 - 1 StR 487/69 - NJW 1970, 1332).
  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77

    Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit

    Es genügt, daß er es sich in den wesentlichen Zügen allgemein hätte vorstellen können (vgl. BGHSt 12, 75, 77; 17, 223, 226; BGH MDR 1970, 603, 604).
  • OVG Saarland, 10.06.2020 - 1 A 353/18

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit

    Soweit die Beklagte offenbar meint, das Verhalten des Klägers erschöpfe sich nicht in einer Körperverletzung im Sinn des § 223 StGB, sondern der Kläger habe sich wegen der Misshandlung Untergebener nach § 30 Abs. 1 WStG, einem - vorrangigen - Sondertatbestand im Verhältnis zu den allgemeinen Vorschriften über die Körperverletzung [BGH, Urteil vom 7.4.1970 - 1 StR 487/69 -, juris Rdnr. 8], strafbar gemacht, ist zunächst festzustellen, dass die Abgabe an die Staatsanwaltschaft gerade wegen des Verdachts der Misshandlung Untergebener im Sinn des § 30 WStG erfolgt ist (Bl. 15 der Entlassungsakte).

    [BGH, Urteil vom 7.4.1970, a.a.O., Rdnr. 15] Von daher liegt nicht besonders nahe, dass diese Strafvorschrift überhaupt einschlägig ist.

  • BGH, 19.05.1970 - 1 StR 604/69

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung im Dienst - Zulässigkeit des

    Zwar genügt es für die Voraussehbarkeit, daß der Täter den rechtswidrigen Erfolg als Ergebnis seines Handelns oder Unterlassens hätte voraussehen müssen, ohne daß es auf die mögliche Kenntnis der einzelnen Zwischenglieder der Ursachenkette ankommt (RGSt 35, 131; 73, 370, 372; BGHSt 12, 75, 77 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58]; BGH GA 1969, 246, 247; BGH Urteil vom 7. April 1970 - 1 StR 487/69 - zur Veröffentlichung bestimmt), wobei alle erst nachträglich gewonnenen Erkenntnisse für die Beurteilung ausscheiden müssen (BGH VRS 5, 368).
  • BGH, 13.11.1975 - 4 StR 450/75

    Objektive und subjektive Vorhersehbarkeit der schweren Folge bei schwerer

    Es ist anerkannten Rechts, daß der schließliche Kausalverlauf nicht in allen Einzelheiten voraussehbar sein muß (vgl. BGHSt 12, 75, 77; 17, 223, 226; BGH MDR 70, 603, 604).
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