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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,503
BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69 (https://dejure.org/1970,503)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1970 - IV ZR 83/69 (https://dejure.org/1970,503)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1970 - IV ZR 83/69 (https://dejure.org/1970,503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im Ehescheidungsverfahren - Beginn der Rechtsmittelfrist durch die Zustellung an einen Prozessunfähigen - Existenz einer auf besonders schwierige Geschäfte beschränkten partiellen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im Ehescheidungsverfahren; Beginn der Rechtsmittelfrist durch die Zustellung an einen Prozessunfähigen; Existenz einer auf besonders schwierige Geschäfte beschränkten partiellen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Geschäfts- und Prozeßunfähigkeit von schwachsinnigen Personen, partielle Geschäftsunfähigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1680
  • MDR 1970, 915
  • DNotZ 1970, 656
  • DB 1970, 1730
  • JR 1971, 19
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
    Das Berufungsgericht ist damit von der NJW 1953, 1342 veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs abgewichen, nach der es keine auf besonders schwierige Geschäfte beschränkte partielle Geschäftsunfähigkeit gibt.

    Das hat der Bundesgerichtshof bisher verneint (BGH NJW 1953, 1342 und 1961, 261; vgl. auch BGHZ 30, 112, 117 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58] und Anmerkungen LM ZPO § 52 Nr. 4 und BGB § 104 Nr. 2).

  • BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58

    Prozeßunfähigkeit des Anwalts

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
    Das ist der Fall, wenn es der betreffenden Person infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht möglich ist, in diesem Lebensbereich ihren Willen frei und unbeeinflußt von der vorliegenden Störung zu bilden oder nach einer zutreffend gewonnenen Einsicht zu handeln, während das für andere Lebensbereiche nicht zutrifft (RGZ 162, 223, 229; BGHZ 18, 184, 186 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54]; 30, 112) [BGH 11.05.1959 - II ZR 176/58].

    Das hat der Bundesgerichtshof bisher verneint (BGH NJW 1953, 1342 und 1961, 261; vgl. auch BGHZ 30, 112, 117 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58] und Anmerkungen LM ZPO § 52 Nr. 4 und BGB § 104 Nr. 2).

  • RG, 15.12.1939 - IV 361/39

    1. Geltendmachung der Ehenichtigkeit nach bisherigem Recht und nach dem

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
    Das ist der Fall, wenn es der betreffenden Person infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht möglich ist, in diesem Lebensbereich ihren Willen frei und unbeeinflußt von der vorliegenden Störung zu bilden oder nach einer zutreffend gewonnenen Einsicht zu handeln, während das für andere Lebensbereiche nicht zutrifft (RGZ 162, 223, 229; BGHZ 18, 184, 186 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54]; 30, 112) [BGH 11.05.1959 - II ZR 176/58].
  • BGH, 11.05.1959 - II ZR 176/58

    Einreden des Wechselbürgen

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
    Das ist der Fall, wenn es der betreffenden Person infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht möglich ist, in diesem Lebensbereich ihren Willen frei und unbeeinflußt von der vorliegenden Störung zu bilden oder nach einer zutreffend gewonnenen Einsicht zu handeln, während das für andere Lebensbereiche nicht zutrifft (RGZ 162, 223, 229; BGHZ 18, 184, 186 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54]; 30, 112) [BGH 11.05.1959 - II ZR 176/58].
  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54

    Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
    Das ist der Fall, wenn es der betreffenden Person infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht möglich ist, in diesem Lebensbereich ihren Willen frei und unbeeinflußt von der vorliegenden Störung zu bilden oder nach einer zutreffend gewonnenen Einsicht zu handeln, während das für andere Lebensbereiche nicht zutrifft (RGZ 162, 223, 229; BGHZ 18, 184, 186 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54]; 30, 112) [BGH 11.05.1959 - II ZR 176/58].
  • RG, 06.10.1930 - IV 583/29

    Menzel-Bilder - § 937 BGB, Ersitzung ist nicht kondiktionsfest (Anspruch nach §

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
    Es kommt darauf an, ob eine freie Entscheidung auf Grund einer Abwägung des Für und Wider eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil der Betroffene fremden Willenseinflüssen unterliegt oder die Willensbildung durch unkontrollierte Triebe und Vorstellungen ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung ausgelöst wird (RGZ 103, 399; 130, 69).
  • RG, 18.04.1928 - I 309/27

    Prozessunfähigkeit; Rechtskraft

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
    Das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof (RGZ 121, 63; BGH LM ZPO § 52 Nr. 3) haben entschieden, daß die Rechtsmittelfrist auch durch die Zustellung an einen Prozeßunfähigen in Lauf gesetzt wird (ebenso Pohle in Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. § 50 I 2; a.A. Rosenberg, FamRZ 1958, 95).
  • RG, 19.01.1922 - VI 585/21

    Willenserklärung eines Geistesgestörten

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
    Es kommt darauf an, ob eine freie Entscheidung auf Grund einer Abwägung des Für und Wider eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil der Betroffene fremden Willenseinflüssen unterliegt oder die Willensbildung durch unkontrollierte Triebe und Vorstellungen ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung ausgelöst wird (RGZ 103, 399; 130, 69).
  • BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59
    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
    Das hat der Bundesgerichtshof bisher verneint (BGH NJW 1953, 1342 und 1961, 261; vgl. auch BGHZ 30, 112, 117 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58] und Anmerkungen LM ZPO § 52 Nr. 4 und BGB § 104 Nr. 2).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Abzustellen ist dabei darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BGH; Urteile vom 14. Juli 1953 - V ZR 97/52, NJW 1953, 1342, vom 19. Juni 1970 - IV ZR 83/69, NJW 1970, 1680, 1681 und vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82, WM 1984, 1063, 1064).
  • OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04

    Zur Frage der fehlende Geschäftsfähigkeit wegen Alkoholerkrankung; Ärztliche

    Damit wird die Geschäftsfähigkeit nicht nach den Fähigkeiten des Verstandes bzw. nach den intellektuellen Fähigkeiten beurteilt, sondern nach der Freiheit der Willensentschlüsse ( RGZ 103, 399 [ 401 ]; 130, 69 [ 71 ]; BGH NJW 1996, 918 [ 919 ]; BGH NJW 1970, 1680 [ 1681 ]; BayObLGZ 2002, 189 [ 201 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9; Staudinger - Dilcher, BGB, 12. Auflage, § 104 RdNr. 22 ).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12

    Auftrag: Rückzahlung von aufgrund einer Kontovollmacht abgehobenen Geldbeträgen

    Vielmehr ist eine klare Grenze zwischen Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit zu ziehen (vgl. BGH, NJW 1970, 1680, 1681; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 104 Rn. 6).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,118
BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67 (https://dejure.org/1970,118)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.1970 - 1 BvL 10/67 (https://dejure.org/1970,118)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 1970 - 1 BvL 10/67 (https://dejure.org/1970,118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 71
  • NJW 1970, 1680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65

    Verfassungmäßigkeit des Ausschlusses vom Kindergeld nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BKGG

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Nach der Kindergeldgesetzgebung (vgl. hierzu BVerfGE 11, 105 (106 ff.); 22, 28 (29, 34)) erhalten Familien mit mehreren Kindern Kindergeld, sofern ihnen nicht bereits aus anderem Rechtsgrund eine vergleichbare Kinderbeihilfe aus öffentlichen Mitteln zusteht.

    a) Das Kindergeld dient dem "Familienlastenausgleich"; es ist eine staatliche Sozialleistung, welche die erhöhten wirtschaftlichen Belastungen, die den Familien mit mehreren Kindern erwachsen, teilweise ausgleichen soll (vgl. BVerfGE 11, 105 (106, 115, 117); 22, 28 (34, 36)).

  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Nach der Kindergeldgesetzgebung (vgl. hierzu BVerfGE 11, 105 (106 ff.); 22, 28 (29, 34)) erhalten Familien mit mehreren Kindern Kindergeld, sofern ihnen nicht bereits aus anderem Rechtsgrund eine vergleichbare Kinderbeihilfe aus öffentlichen Mitteln zusteht.

    a) Das Kindergeld dient dem "Familienlastenausgleich"; es ist eine staatliche Sozialleistung, welche die erhöhten wirtschaftlichen Belastungen, die den Familien mit mehreren Kindern erwachsen, teilweise ausgleichen soll (vgl. BVerfGE 11, 105 (106, 115, 117); 22, 28 (34, 36)).

  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Das Sozialgericht wird demgemäß das Verfahren aussetzen müssen, bis der Gesetzgeber die verfassungswidrige Vorschrift durch eine mit der Verfassung vereinbare Regelung ersetzt hat (vgl. BVerfGE 22, 349 (361 ff.); 24, 220 (224)).
  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvL 4/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 20a Abs. 2 Wohngeldgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Allerdings erschöpft sich die Funktion des Kindergeldes nicht in einer bloßen Unterhaltshilfe; anders als etwa der Kinderzuschlag des Besoldungsrechts steht bei dieser Sozialleistung im Vordergrund nicht die Entlastung eines bestimmten Unterhaltspflichtigen, sondern die Entlastung der Familie, die das Kind tatsächlich betreut und hierfür sowohl finanzielle wie persönliche Opfer bringt (vgl. BVerfGE 22, 163 (169 f., 173); 23, 258 (263); Beschluß vom 28. April 1970 - 1 BvL 4/68 - B II 2 b, Umdruck S. 9).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Das Sozialgericht wird demgemäß das Verfahren aussetzen müssen, bis der Gesetzgeber die verfassungswidrige Vorschrift durch eine mit der Verfassung vereinbare Regelung ersetzt hat (vgl. BVerfGE 22, 349 (361 ff.); 24, 220 (224)).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Allerdings erschöpft sich die Funktion des Kindergeldes nicht in einer bloßen Unterhaltshilfe; anders als etwa der Kinderzuschlag des Besoldungsrechts steht bei dieser Sozialleistung im Vordergrund nicht die Entlastung eines bestimmten Unterhaltspflichtigen, sondern die Entlastung der Familie, die das Kind tatsächlich betreut und hierfür sowohl finanzielle wie persönliche Opfer bringt (vgl. BVerfGE 22, 163 (169 f., 173); 23, 258 (263); Beschluß vom 28. April 1970 - 1 BvL 4/68 - B II 2 b, Umdruck S. 9).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64

    Teilnichtigkeit des Kindergeldkassengesetzes

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Allerdings erschöpft sich die Funktion des Kindergeldes nicht in einer bloßen Unterhaltshilfe; anders als etwa der Kinderzuschlag des Besoldungsrechts steht bei dieser Sozialleistung im Vordergrund nicht die Entlastung eines bestimmten Unterhaltspflichtigen, sondern die Entlastung der Familie, die das Kind tatsächlich betreut und hierfür sowohl finanzielle wie persönliche Opfer bringt (vgl. BVerfGE 22, 163 (169 f., 173); 23, 258 (263); Beschluß vom 28. April 1970 - 1 BvL 4/68 - B II 2 b, Umdruck S. 9).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Das Gericht legt dar, daß die zur Prüfung gestellte Vorschrift gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG verstoße, und begründet dies weitgehend mit den gleichen Erwägungen, wie sie in dem Vorlagebeschluß desselben Gerichts zur Heiratsklausel in der Angestelltenversicherung enthalten sind, welcher der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1970 - 1 BvL 22/63 und 27/64 - zugrunde liegt (vgl. dort A II 2 b, Umdruck S. 13 ff.).
  • BSG, 24.02.1960 - 9 RV 710/56
    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Das Bundessozialgericht hat auf seine Ausführungen zu den Heiratsklauseln im Bundesversorgungsgesetz und im Angestelltenversicherungsgesetz verwiesen (BSGE 12, 27; 25, 205) und weiter ausgeführt: Das Kindergeld gehöre in den Bereich der darreichenden Staatstätigkeit, in dem die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besonders groß sei.
  • BSG, 21.09.1966 - 11 RA 50/64

    Verlängerte Waisenrente - Unverheiratetes Kind - Geschiedene Volljährige

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Das Bundessozialgericht hat auf seine Ausführungen zu den Heiratsklauseln im Bundesversorgungsgesetz und im Angestelltenversicherungsgesetz verwiesen (BSGE 12, 27; 25, 205) und weiter ausgeführt: Das Kindergeld gehöre in den Bereich der darreichenden Staatstätigkeit, in dem die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besonders groß sei.
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Renten- und Versorgungsrecht

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Es war dazu bestimmt, den Aufwand, insbesondere die wirtschaftliche Belastung, die Eltern durch die Sorge für ihre Kinder entsteht, teilweise auszugleichen (vgl. BVerfGE 22, 28 (36); 29, 71 (79) zum Bundeskindergeldgesetz vom 14. April 1964 (BGBl I S. 265); ebenso BVerfGE 11, 105 (115) und 23, 258 (263) zum Kindergeldgesetz vom 13. November 1954 (BGBl I S. 333) sowie BVerfGE 22, 163 (168) zum Kindergeldkassengesetz vom 18. Juli 1961 (BGBl I S. 1001)).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Dem Gesetzgeber ist aber, auch soweit etwa das Kindergeld als Sozialleistung zu den Maßnahmen der darreichenden Verwaltung gehört, nicht gestattet, bei der Abgrenzung der Leistungsberechtigten sachwidrig zu differenzieren (vgl. BVerfGE 29, 71 ; vgl. auch BVerfGE 99, 165 ).

    Gewährt er aus bestimmten Gründen eine staatliche Sozialleistung, so hat deren Zweckbestimmung wesentliche Bedeutung dafür, unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen sachlich hinreichend gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 29, 71 ; 110, 412 ).

  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Die gesetzgeberische Zweckbestimmung ist ein hinreichend gewichtiges Unterscheidungskriterium (vgl. auch BVerfGE 29, 71 ; 110, 412 ; 112, 164 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,374
BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67 (https://dejure.org/1970,374)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.1970 - 1 BvR 191/67 (https://dejure.org/1970,374)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 1970 - 1 BvR 191/67 (https://dejure.org/1970,374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Renten- und Versorgungsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 57
  • NJW 1970, 1680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
    Zur Begründung verweist er auf seine Stellungnahme in den dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1970 - 1 BvL 22/63 und 1 BvL 27/64 - zugrunde liegenden Normenkontrollverfahren (vgl. a.a.O., A III 1, Umdruck S. 16 ff.) und führt ergänzend aus:.

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 27. Mai 1970 - 1 BvL 22/63 und 27/64 - entschieden, daß die Heiratsklauseln bei den Waisenrenten aus der Angestelltenversicherung und der Arbeiterrentenversicherung verfassungswidrig sind, weil sich ein absoluter Ausschluß der verheirateten Waisen von der verlängerten Waisenrente im Hinblick auf den Gegenstand und Zweck der gesetzlichen Regelung sachlich nicht rechtfertigen läßt.

    Im Hinblick auf diese Unterhaltsersatzfunktion der Waisenrente ist die Heiratsklausel in § 45 Abs. 3 Satz 1 a ) BVG aus den gleichen Gründen und in gleichem Umfang verfassungswidrig wie die entsprechenden Regelungen in der Angestelltenversicherung und Arbeiterrentenversicherung (BVERFG, Beschluß vom 27. Mai 1970, a.a.O., C II, Umdruck S. 31 ff.).

    Eine Nichtigerklärung der Vorschrift scheidet jedoch aus den gleichen Gründen aus, wie im Beschluß vom 27. Mai 1970 (a.a.O., C III 2, Umdruck S. 50 ff.) zu den dort zur Prüfung stehenden Heiratsklauseln ausgeführt; das Bundesverfassungsgericht muß sich vielmehr auf die Feststellung des Verfassungsverstoßes beschränken.

  • BSG, 25.07.1967 - 9 RV 310/66

    Nachschaden - Härteausgleich - Verlust des Sehvermögens

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
    Diese Sonderregelung bildet nach der Entstehungsgeschichte und ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung einen wesentlichen Bestandteil der gesetzlichen Regelung (vgl. BSGE 27, 75 (76 ff.)).

    Danach können zwar unter Einzelfällen im Sinne der Vorschrift auch Gruppen von Einzelfällen verstanden werden (vgl. BSGE 27, 75 (76 f.); s. a. 27, 286 (290 f.)); jedoch muß die Frage, ob eine "besondere Härte" vorliegt, immer im Hinblick auf den Einzelfall entschieden werden und nicht nach generellen Regeln.

    Es kommt daher darauf an, ob wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls die Anwendung der gesetzlichen Vorschrift zu einer besonderen, d. h. unbilligen, dem Sinn der Versorgung widersprechenden Härte führen würde; die Ablehnung der betreffenden Einzelleistung wegen Fehlens einer Anspruchsvoraussetzung muß den Antragsteller besonders hart treffen (vgl. BSGE 27, 75 (77 f.)).

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58

    Witwerrente

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
    Diese vereinzelt vorkommenden Fälle habe der Gesetzgeber jedoch schon im Hinblick auf die elastische Sonderregelung des § 89 BVG unberücksichtigt lassen dürfen (vgl. BVerfGE 17, 38 (57)).

    Wie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 24. Juli 1963 (BVerfGE 17, 38 (40, 45 ff.)) näher ausgeführt hat, hat die versorgungsrechtliche Hinterbliebenenrente in ihren beiden Bestandteilen - Grundrente und Ausgleichsrente - Unterhaltsersatzcharakter.

    Auch der Gedanke der Subsidiarität der Versorgung gegenüber einer möglichen und zumutbaren Selbsthilfe (vgl. BVerfGE 17, 38 (56 f.)) kann zu keiner anderen Beurteilung führen.

  • BSG, 24.02.1960 - 9 RV 710/56
    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
    In den Gründen legt es unter Bezug auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. Februar 1960 (BSGE 12, 27) dar, daß die Beschränkung der Waisenrente auf unverheiratete Waisen in § 45 Abs. 3 BVG nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoße, und führt weiter aus:.

    Die Erwägungen, mit denen das Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 24. Februar 1960 (BSGE 12, 27 (29 ff.)) die Verfassungsmäßigkeit der Heiratsklausel begründet hat, sind in dem genannten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts bereits erörtert worden (a.a.O., C II 5, 6, 8, Umdruck S. 37 ff., 42 ff., 48).

  • BSG, 01.02.1968 - 10 RV 333/66

    Hinterbliebenenversorgung im Wege des Härteausgleiches - Auslegung des

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
    Darüber hinaus ist der Begriff "besondere Härte" in § 89 Abs. 1 BVG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein unbestimmter Rechtsbegriff, so daß das Vorliegen dieser Voraussetzung der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. BSGE 27, 286 (287) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
    Das Sozialgericht wird demgemäß das Verfahren aussetzen müssen, bis der Gesetzgeber die verfassungswidrige Vorschrift durch eine mit der Verfassung vereinbare Regelung ersetzt hat (vgl. BVerfGE 22, 349 (361 ff.); 23, 1 (11 f.)).
  • BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64

    Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
    Das Sozialgericht wird demgemäß das Verfahren aussetzen müssen, bis der Gesetzgeber die verfassungswidrige Vorschrift durch eine mit der Verfassung vereinbare Regelung ersetzt hat (vgl. BVerfGE 22, 349 (361 ff.); 23, 1 (11 f.)).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auch die versorgungsrechtliche Hinterbliebenenrente hat in ihren beiden Bestandteilen -- Grundrente und Ausgleichsrente -- Unterhaltsersatzcharakter (vgl. BVerfGE 17, 38 [45 ff.]; 29, 57 [66]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in den genannten Entscheidungen die verschiedene Ausgestaltung und Bemessung von Waisenrenten im Versorgungs- und Sozialversicherungsrecht ungeachtet ihrer Funktionsgleichheit nicht beanstandet und ist von der Eigenständigkeit beider Rechtsbereiche ausgegangen (vgl. BVerfGE 17, 38 [50, 58 f.]; 29, 57 [66]).

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74

    Verfassungsmäßigkeit des Kumulierungsverbots bei Vollwaisen rentenversicherter

    Die nach der Rentenversicherung und der Unfallversicherung geleisteten Waisenrenten, aber auch die entsprechenden Renten der Kriegsopferversorgung (vgl BVerfGE 17, 38 (45f); 29, 57 (66); 40, 121 (139)) haben als Ersatz von Unterhalt für die bezugsberechtigten Waisen jeweils die gleiche Funktion.
  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht

    Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, daß die Heiratsklauseln bei den Waisenrenten aus der Angestelltenversicherung und Arbeiterrentenversicherung sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz verfassungswidrig sind (Beschluß vom 27. Mai 1970, a.a.O., und Beschluß vom 14. Juli 1970 - 1 BvR 191/67 -), weil sich ein absoluter Ausschluß verheirateter Waisen vom Bezug der während einer Ausbildung an sich zu gewährenden Sozialleistung verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen läßt.
  • BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 289/91

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2a BKKG

    a) Die angegriffenen Entscheidungen und die gesetzliche Regelung des § 2 Abs. 2 a BKGG verstoßen nicht gegen die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen aus dem Jahre 1970 zur sogenannten Heiratsklausel aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 28, 324 ; 29, 1; 29, 57; 29, 71).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1997 - 8 E 830/96

    Kein Verstoß gegen Gleichheitssatz

    Verheiratete dürfen keinesfalls allein deshalb, weil sie verheiratet sind, schlechter gestellt werden als unverheiratete Personen in gleicher Lage, vgl. BVerfG, Beschluß vom 27. Mai 1970 - 1 BvL 22/63 - und 27/64 -, BVerfGE 28, 324 ff (347); Beschluß vom 14. Juli 1970 - 1 BvR 191/67 -, BVerfGE 29, 57 ff. (67); Beschluß vom 12. März 1985 - 1 BvR 571/81 u.a. -, BVerfGE 69, 188 (205) m.w.N.; Beschluß vom 30. Juni 1987 - 1 BvR 1187/86 -, BVerfGE 76, 126 (128).
  • BSG, 25.03.1971 - 9 RV 206/70
    1970 gelten, wenn der Anspruch auf die Leistung vor diesem Zeitpunkt geltend gemacht und darüber nicht auf Grund des damals geltenden Rechts bereits eine nicht mehr anfechtbare Entscheidung getroffen worden ist" Damit hat der Gesetzgeber die in dem Beschluß des Bundesverfassungs-' gerichts vom 14, Juli 1970 - 1 BvR 191/67 (BVBl 1970 -.
  • BVerwG, 13.11.1970 - VI C 2.65

    Rechtsmittel

    Nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1970 - 1 BvL 22/63, 27/64 - (NJW 1970, 1675), vom 14. Juli 1970 - 1 BvR 191/67 und 1 BvL 10/67 - (NJW 1970, 1680) sowievom 9. Juni 1970 - 2 BvL 14/66 - (NJW 1970, 1679) muß davon ausgegangen werden, daß § 153 des Bremischen Beamtengesetzes mindestens insoweit für grundgesetzwidrig erklärt werden würde, als durch die Vorschrift in der Ausbildung stehende Waisen mit der Heirat auch dann vom Bezug des Waisengeldes ausgeschlossen werden, wenn ihr Ehegatte zur Unterhaltsleistung außerstande ist.
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