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   BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69   

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https://dejure.org/1970,110
BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69 (https://dejure.org/1970,110)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1970 - 4 StR 505/69 (https://dejure.org/1970,110)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1970 - 4 StR 505/69 (https://dejure.org/1970,110)
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§ 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung, Rücktrittsrecht

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensschaden bei Erwerb einer speziellen Zeitschrift wegen Wertlosigkeit - Berücksichtigung der Anfechtbarkeit eines Vertrages beim Eingehungsbetrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 300
  • NJW 1970, 1932
  • NJW 1970, 2221 (Ls.)
  • MDR 1970, 857
  • afp 1971, 28
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69
    Deswegen könne der Eintritt eines Vermögensschadens der Eheleute nicht schon nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 16, 321 verneint werden.

    Die Frage ist daher in einem Falle der hier zu erörternden Art die, ob trotz dieser Besonderheit durch den Abschluß des Bestellungsvertrages das Vermögen des Bestellers bereits in einer Weise gefährdet worden ist, daß dies bei einer lebensnahen und daher nicht einseitig dogmatisch-zivilrechtlichen, sondern weitgehend wirtschaftlichen Betrachtungsweise (BGHSt 15, 83, 86 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; 16, 321, 329) [BGH 16.08.1961 - 4 StR 166/61]einer Wertminderung und damit einer Schädigung des Vermögens gleichkommt.

  • BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60

    Moped - § 263 StGB, Vermögensgefährdung, § 932 BGB, wirtschaftliche

    Auszug aus BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69
    Die Frage ist daher in einem Falle der hier zu erörternden Art die, ob trotz dieser Besonderheit durch den Abschluß des Bestellungsvertrages das Vermögen des Bestellers bereits in einer Weise gefährdet worden ist, daß dies bei einer lebensnahen und daher nicht einseitig dogmatisch-zivilrechtlichen, sondern weitgehend wirtschaftlichen Betrachtungsweise (BGHSt 15, 83, 86 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; 16, 321, 329) [BGH 16.08.1961 - 4 StR 166/61]einer Wertminderung und damit einer Schädigung des Vermögens gleichkommt.
  • BGH, 28.11.1967 - 5 StR 556/67

    Provisionsvertreter - § 263 StGB, Vermögensschaden, persönlicher

    Auszug aus BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69
    Bei der Prüfung, ob dies der Fall ist, muß grundsätzlich die Anfechtbarkeit des Vertrages außer Betracht bleiben (BGHSt 21, 384, 386 [BGH 28.11.1967 - 5 StR 556/67]; 22, 88, 89) [BGH 20.02.1968 - 5 StR 694/67].
  • BGH, 30.08.1961 - 2 StR 353/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69
    Hieran sieht es sich durch das in GA 1962, 213 veröffentlichte Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. August 1961 - 2 StR 353/61 - gehindert.
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69
    Bei ihm ist eine Vermögensbeschädigung gegeben, wenn der vertragliche Anspruch auf die Leistung des Täuschenden (oder des von diesem Vertretenen) - hier auf die Lieferung der Zeitschrift - in seinem Wert hinter der Verpflichtung zur Gegenleistung des Getäuschten - hier zur Zahlung des Kaufpreises - zurückbleibt (vgl. u.a. BGHSt 16, 220, 221) [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60].
  • BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
    Auszug aus BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69
    Bei der Prüfung, ob dies der Fall ist, muß grundsätzlich die Anfechtbarkeit des Vertrages außer Betracht bleiben (BGHSt 21, 384, 386 [BGH 28.11.1967 - 5 StR 556/67]; 22, 88, 89) [BGH 20.02.1968 - 5 StR 694/67].
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    (a) Als Eingehungsbetrug werden Fallgestaltungen bezeichnet, in denen bereits der Abschluss eines gegenseitigen Vertrags und nicht erst die auf Grundlage des Vertrags erfolgende Leistungserbringung zu einem Vermögensschaden führt (vgl. BGHSt 16, 220 ; 23, 300 ; 30, 388 ; 32, 211 ; 45, 1 ; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 176).

    Dabei wird der Vermögensschaden teilweise als schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung beschrieben (vgl. BGHSt 23, 300 ; 32, 211 ; Dannecker, in: Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2011, § 263 StGB Rn. 99, 101; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 164, 176; Cramer/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 263 Rn. 127, 131 f.).

  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Wer durch Täuschung zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages veranlasst wird, erleidet einen Vermögensschaden jedenfalls dann, wenn - wie hier - die vertragliche Gegenleistung unter Beachtung der persönlichen Bedürfnisse für ihn praktisch und damit auch wirtschaftlich wertlos ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 1970 - 4 StR 505/69, BGHSt 23, 300, 304; Urteil vom 26. April 2001 - 4 StR 439/00, BGHSt 47, 1, 8; Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 457/00, wistra 2001, 386, 387; Senatsbeschluss vom 24. August 2011 - 2 StR 109/11, ZWH 2012, 191, 192).
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Dies reicht unter den gegebenen Umständen für die Annahme eines Vermögensschadens aus (vgl. BGHSt 23, 300, 301).
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