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   BGH, 29.04.1970 - I ZR 30/68   

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https://dejure.org/1970,760
BGH, 29.04.1970 - I ZR 30/68 (https://dejure.org/1970,760)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1970 - I ZR 30/68 (https://dejure.org/1970,760)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1970 - I ZR 30/68 (https://dejure.org/1970,760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausstrahlung von Filmmaterial als Eingriff in den Gewerbebetrieb - Genehmigungslose Ausstrahlung, wenn der Film jedoch mit Genehmigung des Gewerbebetriebsinhabers aufgenommen wurde - Wettbewerbsverhältnis zwischen Gewerbebetreiber und ausstrahlender Sendeanstalt

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Bubi Scholz / Boxkämpfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 2060
  • MDR 1971, 26
  • GRUR 1971, 46
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.1962 - VI ZR 220/61

    Maris

    Auszug aus BGH, 29.04.1970 - I ZR 30/68
    Voraussetzung für eine Schutzgewährung ist jedoch das Vorliegen eines unmittelbaren Eingriffs in den Bereich des Gewerbebetriebes in dem Sinne, daß der Eingriff sich gegen den Betrieb als solchen richtet, daß er also betriebsbezogen ist und nicht Rechte oder Rechtsgüter betrifft, die vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbar sind (BGHZ 29, 65 - Stromunterbrechung; BGH GRUR 1963, 277 - Maris).
  • BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62

    Schutz eines gewerblichen Veranstalters gegen Tonbandaufnahmen

    Auszug aus BGH, 29.04.1970 - I ZR 30/68
    Denn ebenso, wie zwischen einem gewerblichen Veranstalter künstlerischer Darbietungen und einer Rundfunkanstalt (BGHZ 39, 352, 356 [BGH 24.05.1963 - Ib ZR 62/62] - Vortragsabend), kann auch zwischen dem Kläger als gewerblichem Veranstalter von Boxkämpfen und der beklagten Sendeanstalt ein Wettbewerbsverhältnis bestehen.
  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

    Auszug aus BGH, 29.04.1970 - I ZR 30/68
    Das wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Sendung zur aktuellen Berichterstattung erfolgt (vgl. betr. die gewerbsmäßige Wiedergabe von "Fernsehsendungen mit Sportreportagen in Lichtspieltheatern: BGHZ 37, 1, 17 f [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - AK I).
  • BGH, 22.04.1958 - I ZR 67/57

    Programmhefte zu Berufsboxkämpfen

    Auszug aus BGH, 29.04.1970 - I ZR 30/68
    Zwar ist der Kläger als gewerblicher Veranstalter von Berufsboxkämpfen Inhaber eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes, der die Durchführung von Berufsboxkämpfen zum Zwecke der Gewinnerzielung zum Gegenstand hat (BGHZ 27, 264, 265 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] - Box-Programmheft).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus BGH, 29.04.1970 - I ZR 30/68
    Voraussetzung für eine Schutzgewährung ist jedoch das Vorliegen eines unmittelbaren Eingriffs in den Bereich des Gewerbebetriebes in dem Sinne, daß der Eingriff sich gegen den Betrieb als solchen richtet, daß er also betriebsbezogen ist und nicht Rechte oder Rechtsgüter betrifft, die vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbar sind (BGHZ 29, 65 - Stromunterbrechung; BGH GRUR 1963, 277 - Maris).
  • OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17

    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 -

    Wesentliches Merkmal der Veranstaltereigenschaft im Profisportbereich ist die für das Zustandekommen der Veranstaltung und deren Abwicklung erforderliche organisatorische Arbeit, zu der insbesondere der Abschluss von Verträgen mit den Sportlern bzw. Sportvereinen, die Organisation des Austragungsorts, die Werbung für die Veranstaltung und die wirtschaftliche Auswertung der einzelnen Veranstaltungen beispielsweise durch Verkauf von Eintrittskarten, Programmheften und die Vermarktung von Übertragungs- und Aufzeichnungsrechten gehören (grundlegend zur Veranstaltereigenschaft bei Berufsboxkämpfen: BGH, Urteil vom 29.4.1970 - I ZR 30/68 -, juris Rn. 19 - Bubi Scholz - vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 19.3.2009 - 2 U 47/08 -, juris Rn. 119).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09

    hartplatzhelden.de - Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für

    Die Erteilung von Erlaubnissen, die in Rede stehenden Verbandsspiele zu filmen, gehört nicht zu dem typischen Tätigkeitsbereich der Veranstalter solcher Spiele und damit nicht zum wesenseigenen gewerblichen Tätigkeitsbereich des Klägers als deren Mitveranstalter (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. April 1970 - I ZR 30/68, GRUR 1971, 46, 47 - Bubi Scholz, dort bezogen auf die Fernsehausstrahlung).
  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 204/13

    Passivlegitimation des Mitveranstalters gegenüber einer Verwertungsgesellschaft -

    In die erforderliche Gesamtbetrachtung einzubeziehen sein können die Beauftragung des ausübenden Künstlers, die Überlassung eines Veranstaltungsraums und technischer Vorrichtungen, die Einlass- und Auslasskontrolle der Besucher, die Aufbewahrung der Garderobe, die Bewerbung der Veranstaltung, der Kartenverkauf sowie die Übernahme begleitender Dienstleistungen wie der Bewirtung der Veranstaltungsgäste (vgl. für die Veranstaltung von Boxkämpfen BGH, Urteil vom 29. April 1970 - I ZR 30/68, GRUR 1971, 46, 47 - Bubi Scholz; ferner die Zusammenstellung bei Dünnwald/Gerlach, Schutz des ausübenden Künstlers, 2008, § 81 Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08

    Übertragungsrechte an Amateurfußballspielen - Hartplatzhelden.de

    Nichts anderes ergibt sich aus dem Urteil des BGH vom 29. April 1970 - I ZR 30/68 - NJW 1970, 2060 = GRUR 1970, 46 - [Bubi Scholz]), in dem die Aktualität der Berichterstattung und ihr Charakter als Unterhaltungssendung diskutiert wird.

    Mit dieser zweckorientiert weiten Auslegung des Begriffes in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (enger Erdmann GRUR 2007, 130, 131, unter Rückgriff auf § 3 UWG) wäre es unvereinbar, sportliche Darbietungen aus dem Kreis der geschützten Leistungen herauszunehmen (vgl. schon BGHZ 37, 1, 17 f. - [AKI 2]; BGH, Urteil vom 29. April 1970 - I ZR 30/68 - GRUR 1970, 46 - [Bubi Scholz]).

    Wiederholt hatte sich der BGH mit dem Begriff des Veranstalters zu befassen (vgl. BGHZ 27, 264, 266 = NJW 1958, 1486 - [Boxprogrammheft]; BGHZ 39, 352, 354 = NJW 1963, 1742 - [Vortragsabend]; BGH, NJW 1956, 1553 = GRUR 1956, 515, 516 - [Tanzkurse]; BGH, GRUR 1960, 253, 254 - [Auto-Skooter]; BGH, NJW 1960, 1902 = GRUR 1960, 606 - [Eisrevue II]; BGH, NJW 1962, 629 = GRUR 1962, 254 - [Fußball-Programmheft]; BGH, NJW 1970, 2060 - [Bubi Scholz]; v.Westerholt, ZIP 1996, 264, 265; Hausmann, BB 1994, 1089, 1091; Stopper, Ligasport und Kartellrecht, 1997, S. 79 ff., 86 f.).

  • BGH, 11.12.1997 - KVR 7/96

    Europapokalheimspiel

    Ohne daß der Senat auf die unterschiedliche von den Verfahrensbeteiligten vorgetragene Interpretation der verschiedenen zum "Veranstalter"-Begriff ergangenen Entscheidungen des I. und des Ib. Zivilsenats (vgl. BGHZ 27, 264, 266 - Boxprogrammheft; BGHZ 39, 352, 354 - Vortragsabend; Urt. v. 19.6.1956 - I ZR 104/54, GRUR 1956, 515, 516 - Tanzkurse; Urt. v. 18.12.1959 - I ZR 61/58, GRUR 1960, 253, 254 - Auto-Skooter; Urt. v. 18.3.1960 - I ZR 75/58, GRUR 1960, 606 f. - Eisrevue II; Urt. v. 19.12.1961 - I ZR 117/60, GRUR 1962, 254 f. - Fußball-Programmheft; Urt. v. 29.4.1970 - I ZR 30/68, NJW 1970, 2060 - Bubi Scholz; vgl. auch v. Westerholt, ZIP 1996, 264, 265; Hausmann, BB 1994, 1089, 1091; Stopper, Ligasport und Kartellrecht, 1997, S. 79 ff., 86 f.) eingehen müßte, steht damit aus kartellrechtlicher Sicht fest, daß die Heimvereine zumindest originäre Mitinhaber der Vermarktungsrechte sind.
  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

    Als Besitzer oder Eigentümer des Veranstaltungsorts kann er ferner sein Hausrecht (§§ 858, 1004 BGB) gegenüber einem Dritten geltend machen, der ohne seine Genehmigung versucht, die Veranstaltung aufzuzeichnen und durch Rundfunk zu übertragen (vgl. zur Rechtsstellung des Veranstalters BGHZ 27, 264 - Box-Programmheft; BGHZ 39, 352 - Vortragsabend (zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 81 UrhG); BGH, Urt. v. 29.4.1970 - I ZR 30/68, GRUR 1971, 46 = NJW 1970, 2060 - Bubi Scholz; vgl. weiter Kübler, ZUM 1989, 326, 327f.; Ladeur, GRUR 1989, 885, 886; Roth, AfP 1989, 515, 516ff.; Lerche/Ulmer, Kurzberichterstattung im Fernsehen, S. 74ff., 96ff.; Schricker/Vogel, Urheberrecht § 81 Rdn. 2, 3 und 16, m.w.N.).
  • OLG München, 20.03.1997 - 29 U 4573/96

    Sittenwidriges Eindringen in fremde Vertragsbeziehungen; Auftraggeber für die

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  • OLG Hamburg, 12.06.2003 - 5 U 67/02

    Radio Hamburg verliert gegen DFL, HSV und FC St. Pauli

    Die dort anerkannte entgeltliche Verwertung von Berufsboxkämpfen in Lichtspieltheatern oder im Fernsehen ist ersichtlich nur beispielhaft angeführt, schließt also die Radioverwertung nicht aus (BGH NJW 70, 2060).
  • LG Hamburg, 26.04.2002 - 308 O 415/01

    Interesse eines Hörfunkveranstalters an Feststellung des Nichtbestehens von

    Entsprechendes gilt für das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (vgl. dazu auch BGH NJW 1970, 2060 ).
  • LG Berlin, 29.03.2011 - 16 O 270/10

    Klage des Bulgarischen Schachverbandes wegen der Übertragung eines

    Die von den genannten Entscheidungen in Bezug genommene ältere Rechtsprechung hält es für einen Verstoß gegen die Grundsätze eines lauteren Wettbewerbs, wenn das Ergebnis des organisatorischen und finanziellen Einsatzes für die Durchführung einer Veranstaltung unmittelbar für eigene Zwecke ausgenutzt wird, ohne dass der Nutzer hierzu vom Veranstalter ermächtigt ist: Wird eine Wettbewerbsposition errungen, die in gleicher Weise ohne Auswertung einer Leistung nicht - oder doch jedenfalls nicht ohne Aufwand zusätzlicher Kosten und Mühen - erreichbar gewesen wäre, erfüllt dies den Tatbestand eines sog. "Schmarotzens" an fremder Leistung und verstößt auch ohne das Hinzutreten besonderer Umstände gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs, weil es sich um die unmittelbare Ausnutzung und nicht etwa nur um die Nachahmung der Leistung eines Mitbewerbers zur Förderung eigener Wettbewerbsinteressen handelt (BGH GRUR 1960, 614, 617 - Figaros Hochzeit; GRUR 1962, 470, 475 - AKI; GRUR 1963, 575, 576 - Vortragsabend; vgl. auch BGH GRUR 1958, 549, 551 - Box-Programmheft; GRUR 1971, 46 f. - Bubi Scholz).
  • FG München, 13.05.2004 - 14 K 586/04

    Leistungen aus der Einräumung von Nachverwertungsrechten an Fußballspielen an

  • OLG Frankfurt, 15.12.1998 - 11 U (Kart) 16/98

    Fernsehproduktionsunternehmen hat keine Ansprüche gegen den internationalen

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