Rechtsprechung
BGH, 22.10.1969 - 3 StR 118/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zwangsweise Verabreichung eines Beruhigungsmittels zur Abwendung einer Gefahr auf Grund ärztlicher Anordnung nach Einzelfallprüfung - Rechtfertigung einer Körperverletzung durch allgemeine Anweisungen von Ärzten zur Verabreichung eines bestimmten Medikaments - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 519
- MDR 1970, 156
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03
Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln; …
Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie zu Rauschzuständen, körperlichem Unwohlsein - insbesondere nach Abklingen der Rauschwirkungen - oder zur Suchtbildung bzw. zu Entzugserscheinungen führen (BGH NJW 1970, 519;… vgl. auch Lilie in LK 11. Aufl. § 223 Rdn. 14 m. w. N.). - BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17
Totschlag durch das Verabreichen von Betäubungsmitteln (indirekte Sterbehilfe; …
Dies gilt etwa dann, wenn sie zu Rauschzuständen mit weiteren körperlichen Nebenwirkungen, zur Suchtbildung oder zu Entzugserscheinungen führen (BGH, Urteil vom 22. Oktober 1969 - 3 StR 118/69, NJW 1970, 519). - BGH, 22.09.1992 - 1 StR 456/92
Körperverletzung bei Verabreichung bewusstseinstrübender Mittel
Diese Erwägungen halten rechtlicher Überprüfung nicht stand, weil der Körperverletzungserfolg nicht (erst) in dem langen Schlaf oder den von der Strafkammer weiter genannten Verletzungen liegt; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das Verabfolgen bewußtseinstrübender Mittel schon dann eine Körperverletzung dar, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verloren geht (vgl. BGH NJW 1970, 519; BGH bei Dallinger MDR 1972, 386; BGH bei Holtz MDR 1981, 631;… Urt. vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82; Beschl. vom 24. Juni 1992 - 2 StR 195/92).
- OLG Zweibrücken, 11.02.2016 - 1 OLG 1 Ss 2/16
Körperverletzung mittels Verabreichung von Betäubungsmitteln; Abgabe von …
Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie zu Rauschzuständen, körperlichem Unwohlsein - insbesondere nach Abklingen der Rauschwirkungen - oder zur Suchtbildung bzw. zu Entzugserscheinungen führen (BGH NJW 1970, 519). - BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82
Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen …
Das Verabfolgen von bewußtseinstrübenden Mitteln erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verloren geht oder gegenüber dem gesunden Zustand verändert wird, oder wenn es nach dem Abklingen der Wirkung Übelkeit verursacht (RGSt 77, 17; RG DR 1942, 333; BGH NJW 1970, 519; BGH bei Dallinger MDR 1972, 386; BGH bei Holtz MDR 1981, 631). - BayObLG, 30.12.1992 - 4St RR 170/92
Erkennen; Erfolg; Inkaufnahme; Verschreiben; Suchtmittel; Suchtkranke; …
3) Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird zu beachten sein, daß das nicht ärztlich begründete Verschreiben von Suchtmitteln an Suchtkranke den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann (RGSt 77, 17 [18]; BGH NJW 1970, 519 ; OLG Frankfurt/Main NJW 1988, 2965 ). - BGH, 27.09.1988 - 1 StR 436/88
Deliktstypische Ausgestaltung und Durchführung ohne Abweichung des Tatgeschehens …
Bei dieser Beurteilung wird jedoch nicht klar, ob dem Landgericht bewußt war, daß bereits das Verabfolgen eines bewußtseinstrübenden, zu einer Intoxikation führenden Mittels eine Schädigung der Gesundheit im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB darstellte (BGH…, Urt. vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82; vgl. auch BGH NJW 1970, 519). - BayObLG, 17.11.1994 - 4St RR 118/94 Es entspricht zwar ständiger Rechtsprechung, daß das Aufrechterhalten einer Sucht durch das ärztlich unbegründete Verschreiben von Arznei- oder Betäubungsmitteln den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann, weil dadurch eine Perpetuierung der Sucht eintreten und Therapiemöglichkeiten zerstört oder erschwert werden können (RGSt 77, 17/18;… Körner § 29 Rn. 659, Anhang C 44 Rn. l a.E.; BGH NJW 1970, 519 ; OLG Frankfurt NStZ 1988, 25/26; BayObLG StV 1993, 641 ).