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   BGH, 22.10.1969 - 3 StR 118/69   

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https://dejure.org/1969,606
BGH, 22.10.1969 - 3 StR 118/69 (https://dejure.org/1969,606)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1969 - 3 StR 118/69 (https://dejure.org/1969,606)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1969 - 3 StR 118/69 (https://dejure.org/1969,606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zwangsweise Verabreichung eines Beruhigungsmittels zur Abwendung einer Gefahr auf Grund ärztlicher Anordnung nach Einzelfallprüfung - Rechtfertigung einer Körperverletzung durch allgemeine Anweisungen von Ärzten zur Verabreichung eines bestimmten Medikaments - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 6a; StGB § 230

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 519
  • MDR 1970, 156
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1957 - 5 StR 317/57
    Auszug aus BGH, 22.10.1969 - 3 StR 118/69
    Gegen seine Einbeziehung in das Urteil bestehen aber keine Bedenken, weil es sich um dieselbe Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO handelt; denn der Vorfall bildet zusammen mit den in der Anklageschrift geschilderten Begebenheiten einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang und ist zugleich geeignet, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten V. unter einem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen (RGSt 72, 339, 340 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; BGHSt 10, 396, 397) [BGH 22.10.1957 - 5 StR 317/57].
  • RG, 15.04.1943 - 3 D 14/43

    Das nicht ärztlich begründete Verschreiben von Arzneien, die Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 22.10.1969 - 3 StR 118/69
    Das nicht ärztlich begründete Verabfolgen von Arzneien, die, wie hier, Betäubungsmittel enthalten, kann den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen (RGSt 77, 17, 18).
  • RG, 22.09.1938 - 2 D 467/38

    1. Zum Begriffe der "Tat" i. S. des § 264 Abs. 1 StPO. 2. Ist eine wahlweise

    Auszug aus BGH, 22.10.1969 - 3 StR 118/69
    Gegen seine Einbeziehung in das Urteil bestehen aber keine Bedenken, weil es sich um dieselbe Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO handelt; denn der Vorfall bildet zusammen mit den in der Anklageschrift geschilderten Begebenheiten einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang und ist zugleich geeignet, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten V. unter einem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen (RGSt 72, 339, 340 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; BGHSt 10, 396, 397) [BGH 22.10.1957 - 5 StR 317/57].
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie zu Rauschzuständen, körperlichem Unwohlsein - insbesondere nach Abklingen der Rauschwirkungen - oder zur Suchtbildung bzw. zu Entzugserscheinungen führen (BGH NJW 1970, 519; vgl. auch Lilie in LK 11. Aufl. § 223 Rdn. 14 m. w. N.).
  • BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17

    Totschlag durch das Verabreichen von Betäubungsmitteln (indirekte Sterbehilfe;

    Dies gilt etwa dann, wenn sie zu Rauschzuständen mit weiteren körperlichen Nebenwirkungen, zur Suchtbildung oder zu Entzugserscheinungen führen (BGH, Urteil vom 22. Oktober 1969 - 3 StR 118/69, NJW 1970, 519).
  • BGH, 22.09.1992 - 1 StR 456/92

    Körperverletzung bei Verabreichung bewusstseinstrübender Mittel

    Diese Erwägungen halten rechtlicher Überprüfung nicht stand, weil der Körperverletzungserfolg nicht (erst) in dem langen Schlaf oder den von der Strafkammer weiter genannten Verletzungen liegt; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das Verabfolgen bewußtseinstrübender Mittel schon dann eine Körperverletzung dar, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verloren geht (vgl. BGH NJW 1970, 519; BGH bei Dallinger MDR 1972, 386; BGH bei Holtz MDR 1981, 631; Urt. vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82; Beschl. vom 24. Juni 1992 - 2 StR 195/92).
  • OLG Zweibrücken, 11.02.2016 - 1 OLG 1 Ss 2/16

    Körperverletzung mittels Verabreichung von Betäubungsmitteln; Abgabe von

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie zu Rauschzuständen, körperlichem Unwohlsein - insbesondere nach Abklingen der Rauschwirkungen - oder zur Suchtbildung bzw. zu Entzugserscheinungen führen (BGH NJW 1970, 519).
  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen

    Das Verabfolgen von bewußtseinstrübenden Mitteln erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verloren geht oder gegenüber dem gesunden Zustand verändert wird, oder wenn es nach dem Abklingen der Wirkung Übelkeit verursacht (RGSt 77, 17; RG DR 1942, 333; BGH NJW 1970, 519; BGH bei Dallinger MDR 1972, 386; BGH bei Holtz MDR 1981, 631).
  • BayObLG, 30.12.1992 - 4St RR 170/92

    Erkennen; Erfolg; Inkaufnahme; Verschreiben; Suchtmittel; Suchtkranke;

    3) Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird zu beachten sein, daß das nicht ärztlich begründete Verschreiben von Suchtmitteln an Suchtkranke den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann (RGSt 77, 17 [18]; BGH NJW 1970, 519 ; OLG Frankfurt/Main NJW 1988, 2965 ).
  • BayObLG, 17.11.1994 - 4St RR 118/94
    Es entspricht zwar ständiger Rechtsprechung, daß das Aufrechterhalten einer Sucht durch das ärztlich unbegründete Verschreiben von Arznei- oder Betäubungsmitteln den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann, weil dadurch eine Perpetuierung der Sucht eintreten und Therapiemöglichkeiten zerstört oder erschwert werden können (RGSt 77, 17/18; Körner § 29 Rn. 659, Anhang C 44 Rn. l a.E.; BGH NJW 1970, 519 ; OLG Frankfurt NStZ 1988, 25/26; BayObLG StV 1993, 641 ).
  • BGH, 27.09.1988 - 1 StR 436/88

    Deliktstypische Ausgestaltung und Durchführung ohne Abweichung des Tatgeschehens

    Bei dieser Beurteilung wird jedoch nicht klar, ob dem Landgericht bewußt war, daß bereits das Verabfolgen eines bewußtseinstrübenden, zu einer Intoxikation führenden Mittels eine Schädigung der Gesundheit im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB darstellte (BGH, Urt. vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82; vgl. auch BGH NJW 1970, 519).
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