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   OLG München, 11.12.1969 - 1 U 1191/69   

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https://dejure.org/1969,2712
OLG München, 11.12.1969 - 1 U 1191/69 (https://dejure.org/1969,2712)
OLG München, Entscheidung vom 11.12.1969 - 1 U 1191/69 (https://dejure.org/1969,2712)
OLG München, Entscheidung vom 11. Dezember 1969 - 1 U 1191/69 (https://dejure.org/1969,2712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 663
  • VersR 1970, 435
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Düsseldorf, 10.07.2015 - 22 S 27/15

    Unwirksamkeit einer Abtretung der Schadensersatzforderung aus einem

    Der situations- und personenbezogene Missbrauchseinwand gem. § 242 BGB kann nach der überwiegenden Auffassung, der sich die Kammer anschließt, im Falle der Zession an einen unbeteiligten Dritten, in dessen Person die Voraussetzungen eines Missbrauchs nicht vorliegen, diesem Dritten nicht entgegengehalten werden (vgl. BGH, NJW 2001, S. 1859, 1862, unter IV. 2. b); OLG München, NJW 1970, S. 663; MüKo-BGB/ Roth , 6. Auflage 2012, § 404 Rn. 9 und § 242 Rn. 231; Palandt/ Grüneberg , BGB, 74. Auflage 2015, § 404 Rn. 1).
  • LAG Köln, 18.05.2000 - 10 Sa 50/00

    Arbeitgeberdarlehen: Rückzahlung - tarifliche Verfallklausel

    Nach der Rückabtretung der Forderung an die Klägerin können ihr keine Einwendungen aus § 242 BGB entgegengehalten werden, da es sich bei den diese Einwendungen begründenden Tatsachen um Umstände handelt, die den objektiven Bestand der Forderung nicht verändern (vergl. OLG München, Urteil vom 11.12.1969 - 1 U 1191/69 - NJW 1970 Seiten 663, 664).
  • LG Frankfurt/Oder, 26.06.2014 - 15 S 1/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Einrede der Schiedsgutachterklausel im Deckungsprozess;

    Wenn der Versicherer, wie hier, den Anspruch auf Versicherungsschutz dem Grunde nach abgelehnt hat, kann der Versicherungsnehmer deshalb beim ordentlichen Gericht auf Feststellung klagen, dass der Versicherer dem Grunde nach Versicherungsschutz zu gewähren hat (vgl. OLG München, NJW 1970, 663; OLG Düsseldorf, VersR 1968; 61; Stiefel/Maier/Meinecke, Kraftfahrtversicherung,  18. Aufl. AKB A Rn. 4 mit weit. Nachw.).
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