Rechtsprechung
BGH, 13.02.1970 - V ZR 27/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des bürgerlich-rechtlichen Aufopferungsanspruchs und Entschädigungsanspruchs (Immissionen eines lebenswichtigen Betriebes: Umspannwerk) - Anspruch auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit hinsichtlich den § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) überschreitende ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 856
- MDR 1970, 577
- DB 1970, 681
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.12.1967 - V ZR 11/67
Ausgleichsanspruch des Eigentümers wegen von einer Straße ausgehenden Lärms; …
Auszug aus BGH, 13.02.1970 - V ZR 27/67
Als Rechtsgrundlage des Klagebegehrens hat der Berufungsrichter nicht, wie das Landgericht, die Vorschrift des § 906 Abs. 2 BGB in ihrer neuen, seit 1. Juni 1960 geltenden Fassung angesehen, sondern stützt seine Entscheidung auf eine entsprechende Anwendung des § 26 GewO und des § 75 EinlALR; ihnen entnimmt er - in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 167, 14, 25 f) - einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach dem Grundstückseigentümer, der die von einem lebenswichtigen Betrieb ausgehenden Beeinträchtigungen auch über den Rahmen des § 906 BGB a.F. hinaus dulden muß und keine Abwehrklage aus § 1004 BGB erhoben kann, ein Anspruch auf Entschädigung zusteht (bürgerlich-rechtlicher Entschädigungs- oder Aufopferungsanspruch; vgl. BGHZ 16.366, 370 48, 98, 101; 49, 148, 150). - BGH, 08.10.1958 - V ZR 54/56
Schäden durch Sprengungen im Steinbruch
Auszug aus BGH, 13.02.1970 - V ZR 27/67
Denn er richtet sich auf "Schadloshaltung", kommt also jedenfalls was die Wertminderung anlangt, einem Anspruch auf Ersatz des vollen Schadens gleich (BGHZ 28, 225, 232) [BGH 08.10.1958 - V ZR 54/56]. - RG, 21.04.1941 - V 103/40
1. Ist die Vorschrift des § 909 BGB. anwendbar auf den Fall, daß infolge von …
Auszug aus BGH, 13.02.1970 - V ZR 27/67
Als Rechtsgrundlage des Klagebegehrens hat der Berufungsrichter nicht, wie das Landgericht, die Vorschrift des § 906 Abs. 2 BGB in ihrer neuen, seit 1. Juni 1960 geltenden Fassung angesehen, sondern stützt seine Entscheidung auf eine entsprechende Anwendung des § 26 GewO und des § 75 EinlALR; ihnen entnimmt er - in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 167, 14, 25 f) - einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach dem Grundstückseigentümer, der die von einem lebenswichtigen Betrieb ausgehenden Beeinträchtigungen auch über den Rahmen des § 906 BGB a.F. hinaus dulden muß und keine Abwehrklage aus § 1004 BGB erhoben kann, ein Anspruch auf Entschädigung zusteht (bürgerlich-rechtlicher Entschädigungs- oder Aufopferungsanspruch; vgl. BGHZ 16.366, 370 48, 98, 101; 49, 148, 150). - RG, 25.11.1930 - V B 16/30
Ist die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers …
Auszug aus BGH, 13.02.1970 - V ZR 27/67
Daß ein Grundstückseigentümer sich vertraglich verpflichten kann, die vom Nachbargrundstück ausgehenden Geräusch- oder sonstigen Belästigungen entschädigungslos zu dulden, und daß es zulässig ist, die genannte Verpflichtung zum Gegenstand einer zugunsten des Nachbareigentümers einzutragenden Grunddienstbarkeit zu machen, ergibt sich unmittelbar aus § 1018 BGB (…Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 4. Aufl. § 30, II 39 S. 527); nur dies und nichts anderes besagt auch die von der Revision angeführte Entscheidung RGZ 130, 350, 356 (vgl. auch KG JW 1926, 1016).
- BGH, 07.11.2014 - V ZR 305/13
Grundstücksnutzung zum Betrieb von Telekommunikationslinien: Inhaltskontrolle …
Ebenso kann sich ein Grundstückseigentümer vertraglich verpflichten, die von dem Nachbargrundstück ausgehenden Geräusch- oder sonstigen Belästigungen gegen ein Entgelt oder aber auch entschädigungslos zu dulden (vgl. Senat, Urteil vom 13. Februar 1970 - V ZR 27/67, NJW 1970, 856, 857). - BayObLG, 24.10.1989 - BReg. 2 Z 85/89
Zulässigkeit einer "Baumwurf"-Dienstbarkeit
Damit haben aber die Dienstbarkeiten einen Inhalt, der seit langem allgemein anerkannt ist (BGH NJW 1970, 856 /857; BayObLGZ 10, 439/442; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 59 [= MittBayNot 1975, 95 ]; LG Augsburg MittBayNot 1978, 215 ;… BGB-RGRKIRothe 12. Aufl. § 1018 Rdnr. 16;… Staudinger/Ring § 1018 Rdnr. 61;… Meisner/Ring/ Götz § 27 Rdnr. 29).Derartige Ansprüche ergeben sich auch dann aus dem Eigentum, wenn die Duldungspflicht nicht auf Gesetz, sondern auf Rechtsgeschäft beruht ( RGZ 130, 350 /356 f.; BGH NJW 1970, 856/857; BGB-RGRK/Rothe, Staudinger/Ring, Meisner/Ring/ Götz, jeweils a. a. 0.).
- BayObLG, 24.10.1989 - BReg. 2 Z 115/89
Zuordnung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung der dinglich Berechtigten an …
Damit haben aber die Dienstbarkeiten einen Inhalt, der seit langem allgemein anerkannt ist (BGH NJW 1970, 856 /857; BayObLGZ 10, 439/442; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 59 [= MittBayNot 1975, 95 ]; LG Augsburg MittBayNot 1978, 215 ;… BGB-RGRKIRothe 12. Aufl. § 1018 Rdnr. 16;… Staudinger/Ring § 1018 Rdnr. 61;… Meisner/Ring/ Götz § 27 Rdnr. 29).Derartige Ansprüche ergeben sich auch dann aus dem Eigentum, wenn die Duldungspflicht nicht auf Gesetz, sondern auf Rechtsgeschäft beruht ( RGZ 130, 350 /356 f.; BGH NJW 1970, 856/857; BGB-RGRK/Rothe, Staudinger/Ring, Meisner/Ring/ Götz, jeweils a. a. 0.).