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   BGH, 13.02.1970 - V ZR 27/67   

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https://dejure.org/1970,2141
BGH, 13.02.1970 - V ZR 27/67 (https://dejure.org/1970,2141)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1970 - V ZR 27/67 (https://dejure.org/1970,2141)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1970 - V ZR 27/67 (https://dejure.org/1970,2141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des bürgerlich-rechtlichen Aufopferungsanspruchs und Entschädigungsanspruchs (Immissionen eines lebenswichtigen Betriebes: Umspannwerk) - Anspruch auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit hinsichtlich den § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) überschreitende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 856
  • MDR 1970, 577
  • DB 1970, 681
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 11/67

    Ausgleichsanspruch des Eigentümers wegen von einer Straße ausgehenden Lärms;

    Auszug aus BGH, 13.02.1970 - V ZR 27/67
    Als Rechtsgrundlage des Klagebegehrens hat der Berufungsrichter nicht, wie das Landgericht, die Vorschrift des § 906 Abs. 2 BGB in ihrer neuen, seit 1. Juni 1960 geltenden Fassung angesehen, sondern stützt seine Entscheidung auf eine entsprechende Anwendung des § 26 GewO und des § 75 EinlALR; ihnen entnimmt er - in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 167, 14, 25 f) - einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach dem Grundstückseigentümer, der die von einem lebenswichtigen Betrieb ausgehenden Beeinträchtigungen auch über den Rahmen des § 906 BGB a.F. hinaus dulden muß und keine Abwehrklage aus § 1004 BGB erhoben kann, ein Anspruch auf Entschädigung zusteht (bürgerlich-rechtlicher Entschädigungs- oder Aufopferungsanspruch; vgl. BGHZ 16.366, 370 48, 98, 101; 49, 148, 150).
  • BGH, 08.10.1958 - V ZR 54/56

    Schäden durch Sprengungen im Steinbruch

    Auszug aus BGH, 13.02.1970 - V ZR 27/67
    Denn er richtet sich auf "Schadloshaltung", kommt also jedenfalls was die Wertminderung anlangt, einem Anspruch auf Ersatz des vollen Schadens gleich (BGHZ 28, 225, 232) [BGH 08.10.1958 - V ZR 54/56].
  • RG, 21.04.1941 - V 103/40

    1. Ist die Vorschrift des § 909 BGB. anwendbar auf den Fall, daß infolge von

    Auszug aus BGH, 13.02.1970 - V ZR 27/67
    Als Rechtsgrundlage des Klagebegehrens hat der Berufungsrichter nicht, wie das Landgericht, die Vorschrift des § 906 Abs. 2 BGB in ihrer neuen, seit 1. Juni 1960 geltenden Fassung angesehen, sondern stützt seine Entscheidung auf eine entsprechende Anwendung des § 26 GewO und des § 75 EinlALR; ihnen entnimmt er - in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 167, 14, 25 f) - einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach dem Grundstückseigentümer, der die von einem lebenswichtigen Betrieb ausgehenden Beeinträchtigungen auch über den Rahmen des § 906 BGB a.F. hinaus dulden muß und keine Abwehrklage aus § 1004 BGB erhoben kann, ein Anspruch auf Entschädigung zusteht (bürgerlich-rechtlicher Entschädigungs- oder Aufopferungsanspruch; vgl. BGHZ 16.366, 370 48, 98, 101; 49, 148, 150).
  • RG, 25.11.1930 - V B 16/30

    Ist die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers

    Auszug aus BGH, 13.02.1970 - V ZR 27/67
    Daß ein Grundstückseigentümer sich vertraglich verpflichten kann, die vom Nachbargrundstück ausgehenden Geräusch- oder sonstigen Belästigungen entschädigungslos zu dulden, und daß es zulässig ist, die genannte Verpflichtung zum Gegenstand einer zugunsten des Nachbareigentümers einzutragenden Grunddienstbarkeit zu machen, ergibt sich unmittelbar aus § 1018 BGB (Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 4. Aufl. § 30, II 39 S. 527); nur dies und nichts anderes besagt auch die von der Revision angeführte Entscheidung RGZ 130, 350, 356 (vgl. auch KG JW 1926, 1016).
  • BGH, 07.11.2014 - V ZR 305/13

    Grundstücksnutzung zum Betrieb von Telekommunikationslinien: Inhaltskontrolle

    Ebenso kann sich ein Grundstückseigentümer vertraglich verpflichten, die von dem Nachbargrundstück ausgehenden Geräusch- oder sonstigen Belästigungen gegen ein Entgelt oder aber auch entschädigungslos zu dulden (vgl. Senat, Urteil vom 13. Februar 1970 - V ZR 27/67, NJW 1970, 856, 857).
  • BayObLG, 24.10.1989 - BReg. 2 Z 85/89

    Zulässigkeit einer "Baumwurf"-Dienstbarkeit

    Damit haben aber die Dienstbarkeiten einen Inhalt, der seit langem allgemein anerkannt ist (BGH NJW 1970, 856 /857; BayObLGZ 10, 439/442; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 59 [= MittBayNot 1975, 95 ]; LG Augsburg MittBayNot 1978, 215 ; BGB-RGRKIRothe 12. Aufl. § 1018 Rdnr. 16; Staudinger/Ring § 1018 Rdnr. 61; Meisner/Ring/ Götz § 27 Rdnr. 29).

    Derartige Ansprüche ergeben sich auch dann aus dem Eigentum, wenn die Duldungspflicht nicht auf Gesetz, sondern auf Rechtsgeschäft beruht ( RGZ 130, 350 /356 f.; BGH NJW 1970, 856/857; BGB-RGRK/Rothe, Staudinger/Ring, Meisner/Ring/ Götz, jeweils a. a. 0.).

  • BayObLG, 24.10.1989 - BReg. 2 Z 115/89

    Zuordnung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung der dinglich Berechtigten an

    Damit haben aber die Dienstbarkeiten einen Inhalt, der seit langem allgemein anerkannt ist (BGH NJW 1970, 856 /857; BayObLGZ 10, 439/442; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 59 [= MittBayNot 1975, 95 ]; LG Augsburg MittBayNot 1978, 215 ; BGB-RGRKIRothe 12. Aufl. § 1018 Rdnr. 16; Staudinger/Ring § 1018 Rdnr. 61; Meisner/Ring/ Götz § 27 Rdnr. 29).

    Derartige Ansprüche ergeben sich auch dann aus dem Eigentum, wenn die Duldungspflicht nicht auf Gesetz, sondern auf Rechtsgeschäft beruht ( RGZ 130, 350 /356 f.; BGH NJW 1970, 856/857; BGB-RGRK/Rothe, Staudinger/Ring, Meisner/Ring/ Götz, jeweils a. a. 0.).

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