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   OLG Köln, 03.02.1970 - 1 Ws (OWi) 20/70   

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https://dejure.org/1970,1358
OLG Köln, 03.02.1970 - 1 Ws (OWi) 20/70 (https://dejure.org/1970,1358)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.02.1970 - 1 Ws (OWi) 20/70 (https://dejure.org/1970,1358)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Februar 1970 - 1 Ws (OWi) 20/70 (https://dejure.org/1970,1358)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tat im prozessualen Sinn; Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 46; StPO § 264 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 961
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 14.07.2009 - SsBs 15/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Schwierigkeit der Rechtslage im

    Dadurch wird der Gegenstand der Verhandlung umgrenzt (Rebmann/Roth/Herrmann aaO.), denn nach der Übersendung der Akten durch die Staatsanwaltschaft an das Gericht übernimmt der Bußgeldbescheid im Bußgeldverfahren die Funktion der Anklageschrift im Strafprozess; er grenzt das Verfahren in persönlicher und sachlicher Hinsicht gegenüber anderen Personen und Taten ab (OLG Köln NJW 1970, 961).
  • OLG Koblenz, 06.02.2001 - 2 Ss 316/00

    Bußgeldbescheid, Fehler, Verfahrenshindernis, Unwirksamkeit, Mängel,

    Die von dem Verteidiger für seine Rechtsauffassung angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (abgedruckt in NJW 1970, 961) gibt zu anderer Bewertung keinen Anlass, da ihr nicht zu entnehmen ist, ob und gegebenenfalls welche der Abgrenzbarkeit des Tatvorwurfs dienenden Bezugnahmen oder Verweisungen der jenem Verfahren zugrunde liegende Bußgeldbescheid enthielt.
  • OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
    Dadurch wird der Gegenstand der Verhandlung umgrenzt (Rebmann/Roth/Herrmann a. a. O.), denn nach der Übersendung der Akten durch die Staatsanwaltschaft an das Gericht übernimmt der Bußgeldbescheid im Bußgeldverfahren die Funktion der Anklageschrift im Strafprozess; er grenzt das Verfahren in persönlicher und sachlicher Hinsicht gegenüber anderen Personen und Taten ab (OLG Köln NJW 1970, 961).
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