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   BSG, 10.11.1970 - 3 RK 67/67   

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BSG, 10.11.1970 - 3 RK 67/67 (https://dejure.org/1970,2761)
BSG, Entscheidung vom 10.11.1970 - 3 RK 67/67 (https://dejure.org/1970,2761)
BSG, Entscheidung vom 10. November 1970 - 3 RK 67/67 (https://dejure.org/1970,2761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 32, 52
  • NJW 1971, 1102
  • DVBl 1971, 921
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.11.1966 - 3 RK 86/63
    Auszug aus BSG, 10.11.1970 - 3 RK 67/67
    Gegenüber dem - inner« halb der kurzen zweijährigen Verjährungsfrist erhobenen - Rückforderungsanspruch einer Krankenkasse sei die Berufung auf Treu und Glauben ausgeschlossen; die Leistungsgenährung "am Schalter" schaffe keinen Vertrauenststbestanä, sie erfolgeunter dem Vorbehalt späterer genauerer Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen (BSG 25, 280, 282).

    "éntéegensteht, hat das LSG im Anschluß an ein früheres Urteil des ßenets (BSG 25, 280) zutreffend ausgeführt.

    sein° Der Senat-hatte die Frage seinerzeit in dem genannten Urteil 1 offen gelassen (BSG 25, 280, 283}" weil der Fall nicht zu ihrer Entscheidungnötigte.

    Wie der Senat in BSG 25, 280, 282 dargelegt hat, schließt die Gewährung von Kassenleistungen" die in der Regel "am Schalter" erfolgt" eine erschöpfende Aufklärung des Sechver alte im allgemeinen wenn der für die Krankenversicherung unsbdinghärén aus".

  • BSG, 09.12.1964 - 2 RU 147/61
    Auszug aus BSG, 10.11.1970 - 3 RK 67/67
    Auch hin$ichtlich der empfangenen Sachleistungen (Krankenhausbehendlung) wäre sie noch bereichert gewesen, wenn sie Eigenaufwendungen erspart hätte, die ihr andernfalls, d.h. ohne Eintreten der Beklagten, notwendig erwachsen wäre (vgl. zur Erstattungspflicht des Wertes von zu Unrecht bezogenen Sachleistungen in der Unfallvereichernng BSG 22, 136}.
  • BSG, 24.06.1982 - 4 RJ 165/80

    Weiterzahlung des Facharbeiterlohnes; Berufsunfähigkeit; Kulanz des Arbeitgebers

    Auszug aus BSG, 10.11.1970 - 3 RK 67/67
    1uszugehen ist deshalb von dem allgemeinen- Grundsatz des öffent- :1chen Rechts, daß zu Unrecht geleistete Zahlungen der öffentlichen Hand zu erstatten sind (vgl" BSG 29, 6, 7, und BSG 54, 25, 29". weiteren Nachweisen)° Daß einem.
  • BSG, 14.11.1968 - 7 RAr 15/68

    Schlechtwettergeld - Rückforderungsrecht - Verwaltungsaktsbefugnis

    Auszug aus BSG, 10.11.1970 - 3 RK 67/67
    1uszugehen ist deshalb von dem allgemeinen- Grundsatz des öffent- :1chen Rechts, daß zu Unrecht geleistete Zahlungen der öffentlichen Hand zu erstatten sind (vgl" BSG 29, 6, 7, und BSG 54, 25, 29". weiteren Nachweisen)° Daß einem.
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78

    Rückforderung fehlgeleiteter Renten

    Darin unterscheiden sich die fehlgegangenen Zahlungen an einen Dritten von den Leistungen eines Versicherungsträgers, die aufgrund eines in Wahrheit zwar nicht bestehenden, von ihm aber als bestehend angenommenen versicherungsrechtlichen Verhältnisses erbracht werden, etwa wenn ein Nichtversicherungspflichtiger von einem Versicherungsträger Zahlungen erhalten hat (BSGE 32, 52).
  • BGH, 30.03.1978 - VII ZR 244/76

    Rückforderung von irrtümlichen Rentenzahlungen

    So würde ein Erstattungsanspruch öffentlich-rechtlicher Natur sein, wenn die Leistung auf Grund eines in Wahrheit zwar nicht bestehenden, vom Leistenden aber als bestehend angesehenen öffentlich-rechtlichen Verhältnisses erbracht worden ist, etwa wenn ein Nichtversicherungspflichtiger von einem Versicherungsträger Zahlungen erhalten hat (BSGE 32, 52).
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 10/10 R

    Anspruch auf Sozialhilfe; Erstattung der Aufwendungen zwischen örtlichem und

    Außerhalb vertraglicher Beziehungen verbleibt es demgegenüber bei der ständigen Rechtsprechung des BSG, wonach die Regelungen des BGB über Prozesszinsen auf öffentlich-rechtliche Forderungen aus dem Bereich des Sozialrechts nicht entsprechend anwendbar sind (vgl: BSGE 32, 52 ff = SozR Nr. 4 zu § 223 RVO; BSGE 49, 227 ff = SozR 1200 § 44 Nr. 2; BSGE 55, 45 ff = SozR 2100 § 27 Nr. 2; BSGE 71, 72 ff = SozR 3-7610 § 291 Nr. 1; BSG SozR 1300 § 61 Nr. 1; SozR 4100 § 56 Nr. 21; SozR 3-5595 § 2 Nr. 1; BSG, Urteil vom 13.11.1996 - 6 RKa 78/95).
  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 22/95

    Vergütungsanspruch einer Hebamme

    Insoweit besteht keine gesetzgeberische Lücke, sondern eine bewußte Entscheidung des Gesetzgebers (vgl. BSGE 71, 72 ff = SozR 3-7610 § 291 Nr. 1; BSG SozR 4100 § 56 Nr. 21; BSG SozR 1300 § 61 Nr. 1; BSGE 55, 45 = SozR 2200 § 27 Nr. 2; BSGE 49, 227 = SozR 1200 § 44 Nr. 2; BSGE 32, 52 = SozR Nr. 34 zu § 223 RVO).
  • BSG, 13.02.1975 - 7 RKg 14/73
    Sein Verhalten sei zum großen Teil durch die Behörde selbst verursacht werden° Eine grobe Fahrlässigkeit des Klägers könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn die Beklagte sich völlig fehlerfrei verhalten hätte° Das fehlerhafte Verhalten der Beklagten sei nicht nur ursächlich für das Handeln des Klägers gewesen, sondern auch schuldhaft" Rechtstheoretisch stelle der Rückforderungsanspruch einen Anspruch auf Schadensersatz und keinen Bereicherungs- oder Gewährleistungsanspruch dar, denn es werde ein Verschulden vorausgesetzt° Daher müsse % 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend angewendet werden° Zu Unrecht habe sich das LSG auf das BSG-Urteil vom 10" November 1970 - 3 RK 67/67 - gestützt° Der Kläger beantragt sinngemäß,.

    Die von dem 3. Senat in seinem Urteil vom 10° November (BSG 32, 52 ff) 1970 in dieser Richtung zu 5 223 RVO ange$tellten Erwägungen sind im Kindergeldrecht nicht maßgebend, weil hier, wie auch auf anderen Rechtsgebieten, im Gegensatz zu dem Recht der Krankenversicherung die Voraussetzungen der Rückzahlungspflicht ausdrücklich geregelt sind° Ein Verschulden der Beklagten kann daher nur insoweit von Bedeutung sein, als dadurch ggf. das Maß der Fahrlässigkeit des Empfängers unrechtmäßigen Kindergeldes beeinflußt wird.

  • BSG, 31.08.1972 - 9 RV 248/72
    Nach Auffassung des Beklagten ist der allein umstrittene Rückforderungsanspruch in Höhe von 960"-- DM nach 5 47 Abs" 1 VeerG iVm dem im allgemeinen Verwaltungsrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben zu beurteilen° Danach könne eine - wie hier nach @ 25 VeerG später berichtigte - Leistung, die ohne einen Bescheid mit materieller Bindungswirkung gewährt worden sei, zurückgefordert werden, wenn der Empfänger gewußt habe oder habe wissen müssen, daß ihm die Leistung nicht oder nicht in der gewährten Höhe zustehe (BSG 32, 52)" Der Kläger habe aber nach den Feststellungen des LSG den Fehler in den berichtigten Bescheiden erkennen können".

    Diese Entscheidung ist auf dem Gebiet der gesetzlichen Kranken» versicherung ergangen, in dem - anders als für die Rentenversicherung und für die Kriegsopferversorgung - der Rückerstattungsanspruch überhaupt nicht gesetzlich geregelt ist" Gerade wegen dieses Unterschiedes sollen nach diesem Urteil die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts eine Rückerstattungspflicht gebieten, die nicht mit den für die Rentenversicherung ausdrücklich vorgeschriebenen Einschränkungen (@ 80 des Angestelltenversicherungsgesetzes -AVG-" @ 1301 der Reichsversicherungsordnung -RVO-) verbunden ist} Der gleiche Unterschied besteht im Verhältnis zur Kriegsopferversorgung, für die 5 47 VeerG abschließend und erschöpfend die Rückerstattung regelt, In den Fällen einer Berichtigung nach $ 25 VeerG war die Leistung durch einen förmlichen schriftlichen Verwaltungs« akt gewährt worden, während die Leistungen der Krankenversicherung, auf die sich das Urteil BSG 32, 52 bezieht, im allgemeinen "schlicht", d.h. ohne einen solchen "am Schalter" ausbezahlt werden°.

  • LSG Bayern, 18.01.2011 - L 8 SO 7/08

    Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Pauschalierung von Betriebsausgaben - Absetzung

    Diese Bezugnahme auf §§ 45 und 48 bewirkt, dass bei zu Unrecht ohne Verwaltungsakt erbrachten Leistungen derselbe Vertrauensschutz gilt, wie bei einer Leistung auf Grund eines Verwaltungsaktes (so schon BSGE 32, 54 = SozR Nr. 4 zu § 223 RVO = NJW 1971, 1102; BSGE 32, 156 = SozR Nr. 27 zu § 47 VwVfG = Breith 1951, 745).
  • BSG, 17.07.1980 - 7 RAr 55/79

    Leistungen nach dem AFG

    Wo nicht besondere Vorschriften gelten, wird auf den allgemeinen Grundsatz, daß zu Unrecht geleistete Zahlungen der öffentlichen Hand zu erstatten sind, zurückgegriffen (BSGE 32, 52, 5A; BSG SozR 2200 5 1501 Nr. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 5 R 1270/13
    Zum Argument der alleinigen Branchenkenntnis habe das BSG lediglich in seiner älteren Rechtsprechung bezogen auf die Familien-GmbH entschieden, dass dies indiziell gegen eine abhängige Beschäftigung sprechen könne, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer als einziger Gesellschafter über die zur Führung des Betriebes notwendigen Branchenkenntnisse verfüge (unter Verweis auf BSG Urt. v. 15.12.1971 - 3 RK 67/67).
  • LSG Hessen, 28.04.1982 - L 8 KR 249/79

    Rückforderungsanspruch; hoheitliches Verwaltungshandeln; Heimdialyse;

    Das bedeutet, daß der Empfänger einer zu Unrecht gewährten Leistung, auch wenn er z.B. in Folge Verbrauchs des ihm zugeflossenen Betrages nicht mehr bereichert ist, diesen Betrag oder den sonstigen Vermögensvorteil zurückerstatten muß, wenn er den dem Leistenden bei der Leistung unterlaufenen Rechts- oder Tatsachenirrtum zwar nicht verursacht, jedoch erkannt und damit bewußt ausgenutzt hat oder ihn wegen seiner Offensichtlichkeit hätte erkennen müssen (vgl. BSGE 32, 52, 55; Urteil vom 19. Dezember 1979, 3 RK 39/77, in SozR 2200 § 1301 Nr. 9).
  • LSG Hessen, 25.03.1981 - L 8 KR 1380/79

    Krankenversicherung; Krankengeld; Ruhen des Anspruchs bei Erhalt von

  • BSG, 27.02.1985 - 12 RK 41/83
  • LSG Hessen, 15.04.1981 - L 8 KR 1141/80

    Krankengeld; Verwaltungsakt; Pflichtversicherung; Rücknahme; freiwillig

  • LSG Bayern, 13.05.1981 - L 4/Kr 65/79

    Teilnahme am Ausgleichsverfahren nach Lohnfortzahlungsgesetz; Mitzählung von

  • BSG, 26.07.1978 - 3 RK 4/77
  • BSG, 11.10.1979 - 3 RK 1/78
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