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   OLG Hamm, 14.01.1971 - 5 Ss 1090/70   

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OLG Hamm, 14.01.1971 - 5 Ss 1090/70 (https://dejure.org/1971,2632)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.01.1971 - 5 Ss 1090/70 (https://dejure.org/1971,2632)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Januar 1971 - 5 Ss 1090/70 (https://dejure.org/1971,2632)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1190
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Wuppertal, 28.01.1988 - 25 Ks 130 Js 7/83

    KZ Auschwitz

    Grausam ist eine Tötung dann, wenn der Täter seinen Opfern aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinngung körperliche oder seelische Leiden von einer Stärke und Dauer bereitet, die zur Herbeiführung des Todes nicht erforderlich sind (BGHSt 3, 181, 264; BGH NJW 1971, 1190).
  • BGH, 18.05.1972 - 4 StR 86/72

    Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbots nach § 37 des

    Hieran sieht es sich jedoch durch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Januar 1971 (NJW 1971, 1190) gehindert, das davon ausgeht, auch im Strafverfahren könne ebenso wie im Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 25 StVG ein Fahrverbot erst bei wiederholter hartnäckiger Mißachtung von Verkehrsvorschriften oder - im Falle einer einmaligen Zuwiderhandlung - bei einem besonders verantwortungslosen Verhalten des Täters ausgesprochen werden.
  • LG Düsseldorf, 30.06.1981 - 8 Ks 1/75

    Tötung von 200-400 seuchenkranken Häftlingen ('Fleckfieberaktion'). Selektion und

    b) Grausam ist eine Tötung, wenn der Täter seinem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung körperliche oder seelische Leiden von einer Stärke und Dauer bereitet, die zur Herbeiführung des Todes nicht erforderlich sind (vgl. BGHSt 3/181, 264; BGH in NJW 1951/666 und 1971/1190).
  • LG Siegen, 24.01.1991 - Ks 130 Js 2/84

    Tötung von Zigeunern durch Erschlagen, Erschiessen, Tottreten oder indem der

    Grausam tötet, wer seinem Opfer in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Mass hinausgehen (BGHSt 3, 180, 264; BGH in NJW 1971, 1190).
  • BGH, 25.07.1978 - 5 StR 331/78

    Voraussetzungen an das innere Erfordernis des Handelns aus niedrigen Beweggründen

    Die Grausamkeit muß nicht notwendig in der eigentlichen Ausführungshandlung der Tötung liegen; sie kann sich auch aus den Umständen ergeben, unter denen die Tötung eingeleitet und vollzogen wird (BGH NJW 1951, 666; BGH NJW 1971, 1190 - insoweit in BGHSt 24, 106 nicht abgedruckt).
  • LG Wiesbaden, 15.12.1975 - 8 Ks 1/70

    Deportation von mehreren tausend Juden des Ghettos Lublin ins KL Belzec sowie

    Auch aus den Umständen, mit denen die Tötung eingeleitet wird, die ihr also vorausgehen, kann sich die Grausamkeit ergeben (BGH, NJW 1951, 666; 1971, 1190).
  • LG Traunstein, 13.03.1974 - Ks 9/73

    Vernichtung des Dorfes Tupice und Erschiessung sämtlicher Einwohner des Ortes im

    Jeckeln oder Kummer haben mit ihrer Anordnung aus gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung den Opfern diese Qualen zugefügt, ihr Verhalten ist deshalb als grausam anzusehen (BGH Urteil vom 8.November 1956 - 4 StR 359/56 - ; Urteil vom 28.März 1972 - 5 StR 60/72 - ; BGH NJW 1971, 1190).
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