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   BGH, 27.10.1970 - VI ZR 62/69   

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https://dejure.org/1970,933
BGH, 27.10.1970 - VI ZR 62/69 (https://dejure.org/1970,933)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1970 - VI ZR 62/69 (https://dejure.org/1970,933)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 62/69 (https://dejure.org/1970,933)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 134
  • MDR 1971, 121
  • VersR 1971, 173
  • DB 1970, 2435
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.02.1969 - II ZR 174/67

    Kollision eines Schiffs mit einem auf dem Rheinboden ruhenden Klippanker -

    Auszug aus BGH, 27.10.1970 - VI ZR 62/69
    Er hat aus Anlaß von Schiffsunfällen mehrmals entschieden, daß die Kosten eines Vorprozesses, in dem der Kläger ein anderes, am Unfall beteiligtes Schiff erfolglos in Anspruch genommen hat, regelmäßig in adäquatem Ursachenzusammenhang mit dem Unfall stehen (Urteile vom 15. Februar 1962 - II ZR 87/60 - VersR 1962, 409, 410 [BGH 15.02.1962 - II ZR 87/60] und vom 28. Februar 1969 - II ZR 174/67 - VersR 1969, 441) Das Gleiche muß gelten, wenn der Eigentümer eines Kraftfahrzeugs die Ursache eines aufgetretenen Getriebeschadens nicht kennt und deshalb zunächst die falsche Partei verklagt.

    Das Interesse des Schädigers daran, nicht mit den Kosten unveranlaßter Vorprozesse belastet zu werden, ist, wie unter IV noch darzulegen sein wird, im Rahmen des § 254 BGB zu berücksichtigen (Urteil des BGH vom 28. Februar 1969 - II ZR 174/67 - VersR 1969, 441, 442).

    Etwas anderes kann jedoch, wie der II. Zivilsenat in seinem Urteil vom 28. Februar 1969 (a.a.O.) mit Recht ausgeführt hat, besonders dann gelten, wenn mehrere Schadensursachen in Frage kommen, für die jeweils verschiedene Schädiger verantwortlich sind, der Geschädigte selbst keine Möglichkeit zur Aufklärung der Schadensursache hat, der Schädiger aber durch unrichtige Angaben über den Verletzungstatbestand dazu beiträgt, den Geschädigten zunächst auf eine falsche Fährte zu setzen.

  • BGH, 17.05.1957 - VI ZR 63/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1970 - VI ZR 62/69
    Der adäquate Kausalzusammenhang wird durch den sich zwischen die Handlung des Schädigers (fehlerhafter Oelwechsel) und den Schaden (Kostendes Vorprozesses) einschiebenden eigenen Entschluß des Geschädigten dann nicht in Frage gestellt, wenn dieser Entschluß durch das Verhalten des Schädigers (unrichtige Auskunft) veranlaßt und nicht ungewöhnlich war (vgl. die Senatsurteile vom 3. Februar 1967 - VI ZR 115/65 und - VI ZR 117/65 - VersR 1967, 580 sowie BGHZ 24, 263 [266]).
  • BGH, 01.12.1960 - III ZR 188/59

    Klagegegner bei Klage wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus BGH, 27.10.1970 - VI ZR 62/69
    Allerdings hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 1. Dezember 1960 (III ZR 188/59 - VersR 1961, 162, 164) angenommen, die dort vorausgegangenen Prozesse gegen unrichtige Beklagte seien keine adäquate Folge der in jenem Rechtsstreit geltend gemachten Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gewesen.
  • BGH, 15.02.1962 - II ZR 87/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 27.10.1970 - VI ZR 62/69
    Er hat aus Anlaß von Schiffsunfällen mehrmals entschieden, daß die Kosten eines Vorprozesses, in dem der Kläger ein anderes, am Unfall beteiligtes Schiff erfolglos in Anspruch genommen hat, regelmäßig in adäquatem Ursachenzusammenhang mit dem Unfall stehen (Urteile vom 15. Februar 1962 - II ZR 87/60 - VersR 1962, 409, 410 [BGH 15.02.1962 - II ZR 87/60] und vom 28. Februar 1969 - II ZR 174/67 - VersR 1969, 441) Das Gleiche muß gelten, wenn der Eigentümer eines Kraftfahrzeugs die Ursache eines aufgetretenen Getriebeschadens nicht kennt und deshalb zunächst die falsche Partei verklagt.
  • BGH, 03.02.1967 - VI ZR 115/65

    Ersatz des Schadens aus einem Verkehrsunfall - Flucht bei allgemeiner

    Auszug aus BGH, 27.10.1970 - VI ZR 62/69
    Der adäquate Kausalzusammenhang wird durch den sich zwischen die Handlung des Schädigers (fehlerhafter Oelwechsel) und den Schaden (Kostendes Vorprozesses) einschiebenden eigenen Entschluß des Geschädigten dann nicht in Frage gestellt, wenn dieser Entschluß durch das Verhalten des Schädigers (unrichtige Auskunft) veranlaßt und nicht ungewöhnlich war (vgl. die Senatsurteile vom 3. Februar 1967 - VI ZR 115/65 und - VI ZR 117/65 - VersR 1967, 580 sowie BGHZ 24, 263 [266]).
  • BGH, 03.02.1967 - VI ZR 117/65

    Klage auf Ersatz des Schadens aus einem Verkehrsunfall - Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 27.10.1970 - VI ZR 62/69
    Der adäquate Kausalzusammenhang wird durch den sich zwischen die Handlung des Schädigers (fehlerhafter Oelwechsel) und den Schaden (Kostendes Vorprozesses) einschiebenden eigenen Entschluß des Geschädigten dann nicht in Frage gestellt, wenn dieser Entschluß durch das Verhalten des Schädigers (unrichtige Auskunft) veranlaßt und nicht ungewöhnlich war (vgl. die Senatsurteile vom 3. Februar 1967 - VI ZR 115/65 und - VI ZR 117/65 - VersR 1967, 580 sowie BGHZ 24, 263 [266]).
  • BGH, 18.12.2014 - VII ZR 102/14

    Selbständiges Beweisverfahren: Wirkung einer Streitverkündung gegenüber einem

    Hierzu können auch Kosten eines erfolglosen Vorprozesses gegen einen vermeintlichen Schädiger gehören (Palandt/Grüneberg, aaO, § 249 Rn. 58; BGH, Urteil vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 62/69, NJW 1971, 134, 135; BGH, Urteil vom 28. Februar 1969 - II ZR 174/67, NJW 1969, 1109 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11

    Versicherungsmaklerhaftung: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei empfohlenem

    Hierdurch wird der Zurechnungszusammenhang nicht unterbrochen, da die Verteidigung gegen Anspruch durch das Verhalten der Beklagten veranlasst und nicht ungewöhnlich war (vgl. BGH NJW 1971, 134 [juris Tz. 24]; Palandt - Grüneberg , BGB, 70. Aufl. 2011, vor § 249 Rn. 41 und 48).
  • BGH, 23.03.2000 - III ZR 152/99

    Amtspflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Festsetzung des geringsten

    Vor diesem Hintergrund erscheint der gegen den Ersteigerer K. angestrengte Rechtsstreit durch die Amtspflichtverletzungen der Rechtspflegerin bei der Zwangsversteigerung und die nachfolgende, zumindest unvollständige und insgesamt irreführende Auskunft des Vollstreckungsgerichts überdies nicht nur im Sinne äquivalenter Kausalität veranlaßt, sondern gewissermaßen "herausgefordert" und aus diesem Grunde ebenso zurechenbar verursacht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 62/69 - NJW 1971, 134, 135).
  • KG, 09.01.2015 - 7 U 227/03

    Werklohnprozess: Interventionswirkung der Streitverkündung bei einem Vergleich;

    Der adäquate Kausalzusammenhang wird durch den sich zwischen die Handlung des Schädigers und den Schaden (Kosten des Vorprozesses) einschiebenden eigenen Entschluss des Geschädigten nur dann nicht in Frage gestellt, wenn dieser Entschluss durch das Verhalten des Schädigers (unrichtige Auskunft) veranlasst und nicht ungewöhnlich war (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 62/69 -, juris Rn. 24).
  • OLG Koblenz, 16.12.2004 - 5 U 772/04

    Rückgriffsprozess des Generalunternehmers gegen den Subunternehmer: Ausschluss

    Deshalb beruhten die Klageerhebung und die Entstehung der damit zusammenhängenden Kosten auf einer freien eigenen Entscheidung, deren Risiko die Klägerin allein zu tragen hat, ohne die Beklagte haftbar machen zu können (BGH NJW 1969, 1109 f.; BGH NJW 1971, 134, 135; OLG Nürnberg NJW-RR 1996, 1369).
  • BGH, 24.02.1976 - VI ZR 118/74

    Anspruch auf Schadensersatz - Unsachgemäße Beratung und Belehrung bei der

    Wie in sonstigen Fällen, in denen der Ursachenzusammenhang zwischen einem früheren Ereignis und dem weiteren Schaden in Frage steht, der aus einem auf freier Entschließung beruhenden Verhalten eines anderen oder des Geschädigten selbst entsteht, ist hierfür lediglich Voraussetzung, daß für die Zweithandlung, also die Klageerhebung, ein rechtfertigender Anlaß bestand (BGHZ 24, 266) oder daß diese durch das haftungsbegründende Ereignis "herausgefordert" wurde und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses darstellt (BGHZ 57, 25, 30; Senatsurteile vom 24. März 1964 - VI ZR 33/63 = LM BGB § 823 [C] Nr. 32 = VersR 1964, 684, 685 = NJW 1964, 1363 und vor allem vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 62/69 = VersR 1971, 173, 174 = NJW 1971, 134, 135; vgl. auch Larenz, Festschrift für Honig, S. 79, 87).
  • OLG Hamm, 05.06.2000 - 13 U 222/99

    Haftungsverzicht; Gestörter Gesamtschuldnerausgleich; Angestellter Fahrer;

    Der wegen Eigentumsverletzung zu ersetzende Schaden umfaßt jedenfalls dann auch die Kosten eines Vorprozesses des Geschädigten gegen einen Dritten, wenn der Schädiger den Geschädigten bei einer für diesen nicht aufklärbaren Sachlage durch unrichtige Angaben über den Verletzungshergang zu dem Vorgehen gegen den unbeteiligten Dritten veranlaßt hat (BGH NJW 1971, 134).
  • OLG Nürnberg, 04.12.1995 - 5 U 2480/95

    Umfang des Schadensersatzanspruchs aus deliktischer Eigentumsverletzung

    Der Ausgang dieses Prozesses fiel vielmehr in das allgemeine Prozeßrisiko, das jeder Kläger grundsätzlich selbst zu tragen hat (BGH VersR 1961, 162, 164; NJW 1971, 134, 135).
  • BGH, 11.03.1980 - VI ZR 91/79

    Übersehen einer bestehenden Dienstbarkeit zu Gunsten eines Überlandwerks durch

    Der Schaden liegt auf jeden Fall im Schutzbereich des § 19 BNotO (vgl. auch Senatsurteil vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 62/69 - VersR 1971, 173).
  • LG München I, 06.06.2011 - 24 O 25456/10

    Schadenersatzanspruch eines Bauträgers gegen Subunternehmer: Erstattung von

    Kosten eines Vorprozesses und somit auch eines selbstständigen Beweisverfahrens sind dann als Folgeschaden von dem Schädiger zu ersetzen, wenn dieser den Geschädigten durch unrichtige Angaben über die Schadensursache, die an Richtigkeit der Geschädigten nicht zu überprüfen vermag, auf die falsche Fährte gesetzt hat (vgl. BGH NJW 1969, 1109 f., BGH NJW 1971, 134, 135, OLG Koblenz VersR 2006, 549).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 196/09

    Pflichten des Rechtsanwalts im Rahmen der Rechtsbesorgung

  • BGH, 20.01.1972 - II ZR 115/70

    Verlustregelung - Schadensregelung - Fremde Streitkräfte - Bundesgebiet -

  • BGH, 19.10.1971 - VI ZR 47/70

    Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung des Eigentums -

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