Rechtsprechung
BGH, 11.05.1971 - VI ZR 11/70 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Rücksichtnahme auf Nachzügler bei Einfahrt in Kreuzung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zusammenstoß zweier PKWs - Anspruch auf Ersatz eines Unfallschadens - Verschuldensbeurteilung der unfallbeteiligten Fahrer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 2 Abs. 3 § 1
Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung einfahrenden PKW mit einem Kreuzungsräumer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 56, 146
- NJW 1971, 1407
- MDR 1971, 742
- VersR 1971, 822
- DB 1971, 1303
Wird zitiert von ... (25)
- OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16
Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat
Er darf dann nicht an- oder weiterfahren, wenn er sich nicht vergewissert hat, dass eine Kollision mit einfahrenden Fahrzeugen ausgeschlossen ist (vgl. BGH, NJW 1971, 1407; KG Berlin, ZfSch 2009, 77;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVG Rn. 19).Allerdings befreit das ihm zustehende Vorfahrtsrecht grundsätzlich nicht von der Verpflichtung, auf Nachzügler, also auf Teilnehmer des Querverkehrs, Rücksicht zu nehmen, die, als für sie noch grün galt, berechtigt in die Kreuzung eingefahren waren, sie aber nicht mehr rechtzeitig verlassen konnten (vgl. BGH, NJW 1971, 1407; NJW 1977, 1394).
Diesen Nachzüglern ist, um Stauungen zu vermeiden, zunächst die Möglichkeit zu geben, die Kreuzung zu räumen (sog. "Nachzüglervorrang") (vgl. BGH, NJW 1971, 1407; NJW 1977, 1394; OLG Köln, NZV 2012, 276;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVO Rn. 17).
- OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zweier Kraftfahrzeuge nach dem …
Die aus §§ 11 Abs. 1 und 3 StVO abzuleitenden besonderen Sorgfaltsanforderungen bei Stauungen im Kreuzungsbereich können zu einer deutlich überwiegenden Haftung eines PKW-Halters und -Fahrers führen, der in eine staubedingt blockierte ampelgeregelte Kreuzung bei eigenem Grünlicht einfährt, sich vor ein hängengebliebenes Fahrzeug hineindrückt und von dessen Fahrer beim Anfahren übersehen wird (vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146; VerkMitt 1993, Nr. 27; NZV 2004, 547).Mit anderen Worten: Nachzüglern muss, um Stauungen zu vermeiden, die Möglichkeit gegeben werden, die Kreuzung alsbald zu verlassen (so gen. Vorrecht des Kreuzungsräumers; st. Rspr., vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146).
Musste ihm hingegen das weitere Verhalten des Beklagten Ziff. 1 zumindest noch ungewiss erscheinen, so hätte er sich bei seiner Fahrweise darauf einrichten müssen (vgl. BGHZ 56, 146 - juris 21), hier mithin nicht in die unzureichende Lücke vor dem unübersichtlichen Lkw schräg einfahren dürfen.
- OLG Hamm, 30.05.2016 - 6 U 13/16
Ampel von Grün auf Gelb - Anhalten vor der Ampel ist Pflicht
Zum einen treffen auch Kreuzungsräumer besondere Sorgfaltsanforderungen im Hinblick auf die Beachtung des Querverkehrs, insbesondere dann, wenn sie damit rechnen müssen, dass der Querverkehr inzwischen durch Grünlicht freigegeben worden ist (vgl. BGH NJW 1971, 1407, 1409).
- BGH, 09.11.1976 - VI ZR 264/75
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem bei …
Es wird an der Regel festgehalten, dass ein Kraftfahrer, der bei Grünlicht in eine Kreuzung einfahren will, auch dann dem in der Kreuzung hängengebliebenen Querverkehr ermöglichen muss, die Kreuzung zu räumen, wenn Fahrbahnen einer der sich kreuzenden Straßen durch Mittelstreifen getrennt sind; dass zuweilen Linksabbieger des Gegenverkehrs dieses Vorrecht missbrauchen, ändert an dieser Regel nichts (Bestätigung von BGHZ 56, 146).«.Das Berufungsgericht ist sich bewusst, dass seine Entscheidung nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH steht, die zur Straßenverkehrsordnung a.F. ergangen ist (s. BGHZ 56, 146; Senatsurteil vom 14. April 1961 - VI ZR 152/60, VersR 1961, 524 ).
Auch die Straßenverkehrsordnung 1970 gibt keine Veranlassung, von ihr abzuweichen Verkehrsteilnehmer, für die durch grünes Licht der Verkehr freigegeben ist (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Abs. 1 StVO 1970), brauchen zwar im Allgemeinen nicht damit zu rechnen, dass Fahrzeuge von der Seite her unerlaubterweise in die Kreuzung einfahren (wie bisher BGHZ 56, 146, 150 m.w.N.).
Es führt hierzu aus: Da in diesem Kreuzungsbereich nicht nur Nachzügler, sondern auch neu ankommende, gemäß § 9 Abs. 3 StVO wartepflichtige Linksabbieger des freigegebenen Gegenverkehrs stehen könnten, führe die Entscheidung BGHZ 56, 146 zu einer unterschiedlichen Vorfahrtregelung dieser beiden Gruppen, damit aber für den an sich Vorfahrtberechtigten zu einer unklaren Verkehrslage, die es im Interesse eines zügigen Verkehrs zu vermeiden gelte.
Denn der an sich Vorfahrtberechtigte könne bei im Kreuzungsbereich haltenden Verkehrsteilnehmern nicht unterscheiden, ob es sich um bevorrechtigte Nachzügler(BGHZ 56, 146)oder um wartepflichtige Neuankömmlinge (§ 9 Abs. 3 StVO )handele.
Diese Überlegungen rechtfertigen es nicht, von den Grundsätzen des Urteils BGHZ 56, 146 abzugehen.
Der Senat hat schon in seinem Urteil BGHZ 56, 146 darauf hingewiesen, dass es sich bei den Nachzüglern auch um mehrere, hintereinander stehende Fahrzeuge handeln kann, die dann jedenfalls den Verkehr auf einer der beiden Fahrbahnen hindern würden.
Wie der Senat schon in BGHZ 56, 146, 152 ausgeführt hat, kann es nicht darauf ankommen, ob die im Kreuzungsbereich hängen gebliebenen Fahrzeuge im Einzelfall den mit grün einsetzenden Verkehr tatsächlich behindern oder in einem mehr oder weniger abgeschirmten Raum stehen.
Es ist ein allgemeiner, sich jetzt aus § 1 Abs. 2 StVO 1970 ergebender Grundsatz, dass derjenige, der im Kreuzungsbereich aufgehalten worden ist, auf den möglicherweise nach "grün" wieder einsetzenden Verkehr achten muss (so schon BGHZ 56, 146, 154 m.w.N.).
- OLG Koblenz, 08.09.1997 - 12 U 1355/96
Zum Vorrang des Kreuzungsräumers und zum Ersatz von fiktiven Verbringungskosten
Nachzügler in diesem Sinne sind Fahrzeugführer, die ihrerseits bei Grün in die Kreuzung eingefahren waren und dort aufgehalten wurden (BGH NJW 1971, 1407). - KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08
Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung in einem atypischen Kreuzungsräumerfall
Je länger ein Kreuzungsräumer auf der Kreuzung verharrt, wird dieser beachten müssen, dass der übrige Verkehr daraus schließen kann, er werde nicht weiterfahren Ein solcher Kreuzungsräumer darf nicht an- oder weiterfahren, ohne sich vergewissert zu haben, dass ein Zusammenstoß mit einfahrenden Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 56, 146 = NJW 1971, 1407, 1409).Ein solcher Kreuzungsräumer darf nicht an- oder weiterfahren, ohne sich vergewissert zu haben, dass ein Zusammenstoß mit einfahrenden Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 56, 146 = NJW 1971, 1407, 1409).
- KG, 19.02.2009 - 12 U 183/08
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision an einer Einmündung bei durch …
Aufgrund dieser Vorschriften "braucht ein Kraftfahrer, der bei Grün in eine Kreuzung einfährt, im allgemeinen nicht damit zu rechnen, dass Fahrzeuge von der Seite her unerlaubterweise vor ihm in die Kreuzung einfahren"; nach dem Vertrauensgrundsatz kann er sich dagegen in der Regel darauf verlassen, dass er bei Grünlicht gegen seitlichen Verkehr abgeschirmt ist (BGH, Urteil vom 11. Mai 1971 - VI ZR 11/70 - Z 56, 146 = VersR 1971, 822 = NJW 1971, 1407 = DAR 1971, 742;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, StVO § 37 Rn 45 m. w. N.).Das von den Beklagten auf S. 5 der Anschlussberufungsbegründung für ihre Ansicht zusätzlich angeführte Beispiel des "Kreuzungsräumers" paßt nicht auf den Streitfall; denn "Kreuzungsräumerfälle" sind dadurch gekennzeichnet, dass ein beim Umschalten auf Grün in die Kreuzung einfahrendes Fahrzeug (aus dem Stand oder im "fliegenden Start") mit einem aus der vorherigen Ampelphase auf der Kreuzung hängengebliebenen Fahrzeug ("Kreuzungsräumer") kollidiert (vgl. BGHZ 56, 148 = NJW 1971, 1407; Senat, VM 1993, 35 Nr. 50).
- BGH, 19.05.1981 - VI ZR 8/80
Schutzzweck des Rotlichts
Dennoch gibt auch ihm die Vorschrift des § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 StVO ein Gebot, nämlich - möglichst noch bei gelbem Lichtzeichen, notfalls auch bei "rot" - die Kreuzung zu räumen und zwar vorrangig vor dem etwa schon einfahrenden Gegenverkehr (BGHZ 56, 146 und Senatsurt.v. 9. November 1976 - VI ZR 264/75 = VersR 1977, 154 m.w.Nachw.), dies allerdings unter Einhalten besonderer Sorgfalt (vgl. dazu auch BGH-Beschluß vom 4. Juli 1978 - 4 StR 133/78 - VRS 55, 226). - KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17
Kreuzungsunfall, Nachzügler, Kreuzungsräumer
Er darf dann nicht an- oder weiterfahren, wenn er sich nicht vergewissert hat, dass eine Kollision mit einfahrenden Fahrzeugen ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 11. Mai 1971 - VI ZR 11/70 -, juris Rnd. 23; KG…, Beschluss vom 08. September 2008 - 12 U 194/08 -, juris Rdn. 24). - OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 10 U 50/11
Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Unfall auf beampelter Kreuzung
Zu Recht hat das Landgericht in die Abwägung nach § 17 Abs. 2 StVG den Umstand eingestellt, dass der Zeuge Z1 aus § 11 Abs. 3 StVO verpflichtet war, dem auf der Kreuzung mit dem von ihm geführten Fahrzeug "hängen gebliebenen" Beklagten zu 1) die Räumung der Kreuzung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 11.5.1971, VI ZR 11/70; Urteil vom 9.11.1976, VI ZR 264/86). - LG Düsseldorf, 13.12.2016 - 14e O 139/14
Verkehrsunfall - Grünlicht - Kollision mit Nachzügler
- OLG Köln, 26.10.1995 - 7 U 52/95
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug
- LG Aachen, 30.07.2014 - 8 O 42/13
Unvermeidbarkeit; Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehr; "echter und unechter …
- LG Dortmund, 04.05.2011 - 21 O 302/10
Unfallverursachung durch Passieren einer grünen Ampel hinter einem Rettungswagen …
- KG, 28.06.2004 - 12 U 94/03
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision mit einem Kreuzungsräumer im Bereich einer …
- OLG Köln, 16.09.1996 - 8 U 17/96
- OLG Dresden, 09.11.2005 - 7 U 993/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif; Anwaltsgebühren …
- LG Essen, 24.11.2022 - 16 O 116/21
Kreuzungsräumer
- KG, 10.02.2003 - 22 U 49/02
Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision mit einem …
- KG, 26.10.1992 - 12 U 5056/91
Haftungsverteilung bei Kollision mit Kreuzungsräumer
- OLG Zweibrücken, 03.05.2021 - 1 U 18/20
Haftungsverteilung nach Kreuzungsunfall: Kollision zwischen Grünlichtfahrer und …
- KG, 06.12.1990 - 3 Ws (B) 283/90
In Straßen mit zwei Richtungsfahrbahnen ist das Parken in …
- AG Essen, 30.03.2022 - 135 C 24/21
- AG Düsseldorf, 06.12.2005 - 23 C 3576/05
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung im Kreuzungsbereich
- LG Heidelberg, 15.12.1972 - 2 O 230/72
Obliegenheit der Überwachung der Verkehrssicherheit als Amtspflicht; Obliegenheit …