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   BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 137/70   

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BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 137/70 (https://dejure.org/1971,985)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1971 - VIII ZR 137/70 (https://dejure.org/1971,985)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1971 - VIII ZR 137/70 (https://dejure.org/1971,985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen eines Viehbetreibers - Anforderungen an die Aufrechnung mit einer Konkursforderung - Wirkungen eines stillschweigendes Aufrechnungsverbot der Parteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1563
  • MDR 1971, 922
  • WM 1971, 859
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 01.07.1890 - II 116/90

    1. Nach welchem örtlichen Rechte ist die Kompensationseinrede zu beurteilen? 2.

    Auszug aus BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 137/70
    Diese Rechtsansicht ist indes mit der herrschenden Lehre abzulehnen (RGZ 26, 66; Mentzel/Kuhn KO, 7. Aufl. § 14 Anm. 1 und 4; Jaeger KO, 8. Aufl. § 14 Anm. 17; Böhle-Stamschräder KO, 8. Aufl. § 14 Anm. 1; vgl. auch Hellmann, Lehrbuch des Deutschen Konkursrechts 1907 S. 192 ff und Seufert, Deutsches Konkursrecht 1899, § 38 Nr. 9).

    Wenn daher auch der eine Grund des Gesetzes, dem Gemeinschuldner schon während des Konkursverfahrens die Erwerbs- und Kreditfähigkeit wieder zu eröffnen, für die Anwendung des § 14 KO auf die Befriedigung mittels Aufrechnung zu sprechen scheint, so rechtfertigt das doch nicht eine ausdehnende Auslegung der Bestimmung über dessen bestimmten Wortlaut hinaus (RGZ 26, 66).

  • RG, 05.04.1905 - I 535/04

    Verzicht auf Aufrechnung; Konkurs des Gegners

    Auszug aus BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 137/70
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß auch der stillschweigende Ausschluß einer Aufrechnung zulässig ist (RGZ 60, 356; 124, 12).
  • BGH, 19.01.1966 - VIII ZR 250/63

    Barzahlungsabrede als Vereinbarung eines Aufrechnungsverbots - Ermittlung der

    Auszug aus BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 137/70
    Treffen z.B. die Vertragsparteien die ausdrückliche Abrede, daß bar gezahlt werden müsse, so kann darin der Verzicht auf eine Aufrechnung mit Gegenforderungen liegen (Senatsurteil vom 29. Januar 1966 - VIII ZR 250/63 - = BB 1966, 180).
  • RG, 28.06.1943 - III 5/43

    1. Kann der Dienstherr mit einer Forderung an den Beamten auch gegen die erst

    Auszug aus BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 137/70
    Die Aufrechnung stellt sich zwar als ein der Zwangsvollstreckung ähnlicher, aber immerhin außergerichtlicher Zugriff auf die Forderung des Gläubigers dar, sozusagen als eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe, also eine dem Gläubiger aufgezwungene Befriedigung (vgl. RGZ 171, 215; 80, 394).
  • RG, 13.03.1929 - V 54/28

    Kann im Ausgleichsverfahren nach dem Versailler Vertrag das Gläubigeramt auch

    Auszug aus BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 137/70
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß auch der stillschweigende Ausschluß einer Aufrechnung zulässig ist (RGZ 60, 356; 124, 12).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    bb) Auch unter der Geltung der Konkursordnung war die Aufrechnung eines Konkursgläubigers gegen eine zum konkursfreien Vermögen des Gemeinschuldners gehörende Forderung trotz des gemäß § 14 KO geltenden Zwangsvollstreckungsverbotes nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht unzulässig; denn die Aufrechnung hat zwar als Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe Ähnlichkeiten mit der Zwangsvollstreckung, unterscheidet sich von ihr jedoch zum einen in der außergerichtlichen Durchsetzung und zum anderen darin, daß der Zugriff nur unter Aufopferung der eigenen Forderung des Gläubigers möglich ist (BGH, Urt. v. 26. Juni 1971 - VIII ZR 137/70, NJW 1971, 1563; Staudinger/Gursky, BGB 13. Bearb. § 387 Rn. 45).
  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    Die Verrechnung ist aber - ebenso wie die Aufrechnung - keine Maßnahme der "Vollstreckung" iS der Vorschriften der ZPO oder anderer Verfahrensgesetze über die Zwangsvollstreckung (vgl BGH vom 26.5.1971 - NJW 1971, 1563; BVerwG vom 13.10.1971 - DÖV 1972, 573, 574; BFH vom 3.11.1983 - BFHE 140, 9 f; LSG Berlin-Brandenburg vom 4.10.2007 - L 8 B 1205/07 ER - juris RdNr 22, 28; FG Düsseldorf vom 10.11.2004 - 18 K 321/04 AO - juris RdNr 21; Martini in juris PR-InsR 19/2009 vom 24.9.2009, Anm 1 unter C) .

    Zwar ist die Verrechnung - ebenso wie die Aufrechnung - ein der Zwangsvollstreckung ähnlicher, außergerichtlicher Zugriff auf die Gegenforderung, eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe (vgl BGH vom 26.5.1971, aaO; BGH vom 13.6.1995 - BGHZ 130, 76, 80 mwN) .

  • LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17

    Verrechnung mit einer Beitragsforderung nach erteilter Restschuldbefreiung

    Bei einer Verrechnung nach §§ 51, 52 SGB I handelt es sich nicht um eine Maßnahme der "Vollstreckung" i.S. der Vorschriften der ZPO oder anderer Verfahrensgesetze über die Zwangsvollstreckung, sondern um einen der Zwangsvollstreckung ähnlichen, außergerichtlichen Zugriff auf die Gegenforderung, eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe (BGH, Urteil vom 26.05.1971 - VIII ZR 137/70 -, juris).
  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 55/15

    Insolvenzmasse: Verzinsung einer wegen unzulässiger Aufrechnung der Masse

    Zugleich stellt sich die Aufrechnung als ein der Zwangsvollstreckung ähnlicher, außergerichtlicher Zugriff auf die Forderung des Gläubigers dar, als eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe, also eine dem Gläubiger aufgezwungene Befriedigung (BGH, Urteil vom 13. Juni 1995 - IX ZR 137/94, BGHZ 130, 76, 80; vom 26. Mai 1971 - VIII ZR 137/70, NJW 1971, 1563; vom 21. Juli 2005 - IX ZR 115/04, WM 2005, 1714, 1715 f; vom 16. August 2007, aaO; RGZ 80, 393, 394; vgl. Motive zu dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich, Band II, Recht der Schuldverhältnisse, 1888, S. 108).
  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 137/94

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung

    Denn die Aufrechnung ist auch ein der Zwangsvollstreckung ähnlicher, außergerichtlicher Zugriff auf die Gegenforderung, eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe (RGZ 80, 30, 34 m.w.N.; 80, 393, 394; 171, 215, 223 f.; BGH Urteil vom 26. Mai 1971 - VIII ZR 137/70 -, WM 1971, 859 unter I; BGB-RGRK/Weber, 12. Aufl. Rn. 1 vor § 387; Bötticher in Festschrift für Schima S. 95, 96 f.).

    Wegen jenes Zwecks des § 2 Abs. 4 GesO ist hier zugleich nicht die Rechtsprechung einschlägig, daß § 14 KO - der in nur eingeschränktem Maße eine vergleichbare Funktion erfüllt wie § 7 Abs. 3 S. 1 GesO - kein Pfändungsverbot im Sinne von § 394 BGB hinsichtlich des konkursfreien Vermögens des Gemeinschuldners darstellt (BGH, Urteil vom 26. Mai 1971 - VIII ZR 137/70, aaO.; BFH BStBl. 1977 II 393, 395 - in beiden genannten Fällen wurde die Aufrechnung letztlich mit anderer Begründung für unwirksam erklärt); erst recht kommt es nicht darauf an, daß der Gemeinschuldner ungeachtet des § 14 KO und § 400 BGB auch eine Forderung aus seinem konkursfreien Vermögen während eines laufenden Konkursverfahrens abtreten kann (BGHZ 125, 116, 117 f.).

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 177/09

    Anwendbarkeit des versicherungsrechtlichen Vollstreckungsverbots auf die zwischen

    Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass die Aufrechnung keine gerichtliche Zwangsmaßnahme darstellt und sich von einer echten Vollstreckungsmaßnahme dadurch unterscheidet, dass der Zugriff auf das Schuldnervermögen nur unter Aufopferung der eigenen Forderung möglich ist (ebenso BGH, Urteil vom 26. Mai 1971 - VIII ZR 137/70, WM 1971, 859 unter I zur Ablehnung einer analogen Anwendung des § 14 KO im Anschluss an RGZ 26, 66).

    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof nicht nur die analoge Anwendung des § 14 KO auf die Aufrechnung abgelehnt (Urteil vom 26. Mai 1971, aaO), sondern auch die Anwendbarkeit des § 400 BGB auf nach Konkurseröffnung begründete, gemäß § 14 Abs. 1 KO unpfändbare Forderungen des Gemeinschuldners verneint und dies mit der Entstehungsgeschichte der Norm begründet.

  • LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Rente wegen voller

    § 89 Abs. 1 InsO bedingt ebenfalls kein Verbot der Aufrechnung bzw. Verrechnung, da es sich bei der Aufrechnung bzw. Verrechnung nicht um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung handelt und eine analoge Anwendung der Norm über deren Wortlaut hinaus ausscheidet (vgl. BSG, Beschluss vom 19. April 2012, B 5 R 36/11 BH unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 26. Mai 1971, VIII ZR 137/70, NJW 1971, 1563).
  • LSG Hessen, 18.12.2023 - L 5 R 240/21

    Rentenversicherung

    Denn die Aufrechnung stellt keine Maßnahme der Vollstreckung im Sinne der Vorschriften der ZPO oder anderer Verfahrensgesetze über die Zwangsvollstreckung dar, sondern es handelt sich um einen der Zwangsvollstreckung ähnlichen, außergerichtlichen Zugriff auf die Gegenforderung, eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe (BGH, Urteil vom 26. Mai 1971, VIII ZR 137/70, juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. März 2018, L 13 R 25/17, juris Rdnr. 27).
  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 55/93

    Rechtsfolgen des Vollstreckungsverbots; Abtretung von Gehaltsansprüchen

    Damit stimmt im Ergebnis überein, daß trotz der mit § 400 BGB verwandten Vorschrift des § 394 BGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 26. Mai 1971 - VIII ZR 137/70, WM 1971, 859; a.A. Jaeger/Henckel aaO § 14 Rdn. 12) gegen nach Konkurseröffnung begründete Forderungen des Gemeinschuldners grundsätzlich mit Konkursforderungen aufgerechnet werden kann.
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

    Im Konkurs des Schuldners ist sie durch § 14 KO nicht ausgeschlossen (RGZ 26, 66; BGH NJW 1971, 1563 mwN).
  • SG München, 25.02.2014 - S 33 EG 54/12

    Anspruch auf Rückerstattung überzahlten Elterngeldes während eines laufenden

  • OLG Köln, 07.07.2009 - 9 U 151/08

    Wirksamkeit der Aufrechnung mit Prämienforderungen des Rückversicherers gegen

  • BFH, 03.11.1983 - VII R 38/83

    Lohnsteuererstattungsanspruch - Aufrechnung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2012 - L 12 R 69/12
  • SG Gießen, 20.09.2021 - S 6 R 34/18
  • FG Hamburg, 15.06.2006 - 2 K 5/05

    Insolvenzrecht: Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen im

  • BSG, 19.04.2012 - B 5 R 36/11 BH
  • FG Düsseldorf, 10.11.2004 - 18 K 321/04

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe in finanzgerichtlichen

  • LG Saarbrücken, 17.01.2012 - 5 O 28/12

    Insolvenzrecht: Aufrechnungsbefugnis der Insolvenzgläubiger in der sog.

  • BFH, 21.01.1977 - III R 107/73

    Gemeinschuldner - Konkurseröffnung - Konkursverwalter - Auftrag zur Weiterführung

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