Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.04.1971 - 6 W 188/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 1571
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.02.2014 - XII ZB 180/12
Personenstandssache: Beschwerdebefugnis der Aufsichtsbehörde; Weiterführung des …
Indessen müssen solche Schwierigkeiten bei der Registerdarstellung seit jeher überwunden werden, wenn es um die Eintragung von Zwischennamen geht, die nach dem maßgeblichen Heimatrecht Bestandteil des vollen bürgerlichen Namens eines ausländischen Staatsbürgers sind (BGH Beschluss vom 26. Mai 1971 - IV ZB 22/70 - NJW 1971, 1571, 1572; vgl. zur Eintragung von Vatersnamen bulgarischer Staatsangehöriger OLG Hamm StAZ 1981, 190, 193). - OLG Hamm, 20.09.1971 - 15b W 109/71
Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr
Fraglich könnte sein, ob in dem Beschluß der Kammer, durch den neuer Termin auf den 11. Januar 1971 anberaumt und die Ladung des Zeugen angeordnet waren, eine Beweisanordnung liegt, oder ob es sich lediglich um eine vorsorgliche Maßnahme handelt, wie sie der Vorsitzende nach § 272 b ZPO treffen kann und die nach der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 6.7.1970 - 15 164/70 -) und der herrschenden Meinung noch keine Beweisanordnung darstellt (vgl. OLG Frankfurt/M., NJW 1971, 1571; OLG Bamberg, NJW 1971, 1045 = Büro 1971, 150; OLG Schleswig, SchlHA 1971, 94; OLG Braunschweig, NdsRpfl. 1971, 158, die alle die abweichende Ansicht des OLG Saarbrücken, NJW 1970, 1931 = Büro 1971, 59, aus überzeugenden Gründen ablehnen).