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   BGH, 06.10.1970 - VI ZR 56/69   

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https://dejure.org/1970,1655
BGH, 06.10.1970 - VI ZR 56/69 (https://dejure.org/1970,1655)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1970 - VI ZR 56/69 (https://dejure.org/1970,1655)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1970 - VI ZR 56/69 (https://dejure.org/1970,1655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Weisungswidriges Verhalten

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 31
  • MDR 1971, 121
  • VersR 1970, 1157
  • DB 1970, 2314
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 20.09.1966 - VI ZR 258/64

    Entlastung des Arbeitgebers für Fahrer ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 06.10.1970 - VI ZR 56/69
    Somit stand dies und vor allem die Fahrt, in deren Verlauf es zum Unfall kam, nicht nur in adäquat kausalem, sondern, worauf es entscheidend ankommt, auch in innerem Zusammenhang mit seinem Auftrag, die 10 to Kohlen zu holen (vgl. Senatsurteil vom 20. September 1966 - VI ZR 258/64 - VersR 1966, 1074).

    Schon dieser Umstand, daß der Bruder des Beklagten das Verbot, den Lastkraftwagen mit Anhänger zu fahren, nicht gebilligt hat, hätte dem Beklagten, wie das Berufungsgericht zutreffend erwägt, Anlaß geben müssen, die Einhaltung des Verbots zu sichern und zu überwachen und sich nicht mit einer allgemeinen Weisung zu begnügen (vgl. Senatsurteil vom 20. September 1966 - VI ZR 258/64 - VersR 1966, 1074).

  • BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56

    Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld,

    Auszug aus BGH, 06.10.1970 - VI ZR 56/69
    Die Revision bezweifelt jedoch, ob der Bruder des Beklagten sich rechtswidrig i.S. des § 831 BGB (vgl. BGHZ 24, 21, 24) [BGH 04.03.1957 - GSZ - 1/56] verhalten haue, und nacht geltend, es habe sich um eine "Schwarzfahrt" gehandelt, für welche der Beklagte nicht einzustehen brauche.

    Zu der Frage, ob der Beklagte den ihm obliegenden Beweis, seinen Bruder gut ausgewählt und anschließend sorgfältig überwacht zu haben, geführt hat, beruft sich die Revision auf die Rechtsprechung, nach der es auf diesen Entlastungsbeweis dann nicht ankommt, wenn der Kraftfahrer sich so vorhalten hat, wie jede andere mit Sorgfalt außgewählte Person sich verhalten hätte (BGHZ 12, 96; 24, 21, 29) [BGH 04.03.1957 - GSZ - 1/56] .

  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 63/69

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden, ins Schleudern

    Auszug aus BGH, 06.10.1970 - VI ZR 56/69
    Bei Beurteilung der Frage, in welcher Art und in welchem Umfang die Überwachung durchzuführen ist, kann nicht von starren Regeln ausgegangen werden; vielmehr kommt es auf die besonderen Verhältnisse des Einzelfalles an (Senatsurteil vom 19. Dezember 1969 - VI ZR 63/69 - VersR 1970, 284).

    Nicht zu beanstanden ist jedenfalls der Standpunkt des Berufungsgerichts, hier trete die allgemeine Betriebsgefahr des Personenwagens des Klägers, der mit geringer Geschwindigkeit auf seiner rechten Straßenseite gefahren war, gegenüber der außergewöhnlich erhöhten Betriebsgefahr des schweren Lastzuges, der ihm in der Kurve entgegenkam und dessen Anhänger schleuderte und sich querstellte, völlig zurück (vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 1969 - VI ZR 63/69 - VersR 1970, 284 und vom 17. Februar 1970 - VI ZR 135/68 - VersR 1970, 423).

  • BGH, 21.06.1963 - VI ZR 250/62
    Auszug aus BGH, 06.10.1970 - VI ZR 56/69
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt aber auch bewußtes und eigenmächtiges Zuwiderhandeln gegen vom Geschäftsherrn erteilte Weisungen das Handeln des Verrichtungsgehilfen noch nicht außerhalb des Kreises der ihm aufgetragenen Verrichtung (BGHZ 49, 19, 23 [BGH 30.10.1967 - VII ZR 82/65] ; Senatsurteile vom 21. Juni 1963 - VI ZR 250/62 - VersR 1963, 1076 m.w.N. und vom 24. Januar 1967 - VI ZR 284/64 - VersR 1967, 353).
  • BGH, 27.11.1963 - VI ZR 148/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1970 - VI ZR 56/69
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß mit Rücksicht auf die Sicherheit des Straßenverkehrs sowohl an die technischen Wertigkeiten wie an die charakterliche Zuverlässigkeit von Kraftfahrern strenge Anforderungen gestellt werden müssen (Senatsurteil vom 24. Mai 1963 - VI ZR 148/62 - VersR 1963, 955).
  • BGH, 04.11.1953 - VI ZR 64/52

    Diebstahl durch Arbeiter. Unternehmerhaftung

    Auszug aus BGH, 06.10.1970 - VI ZR 56/69
    Es muß ein unmittelbarer innerer Zusammenhang zwischen der ihm aufgetragenen Verrichtung nach ihrer Art und ihrem Zweck einerseits und der schädigenden Handlung andererseits vorliegen (RGZ 104, 141, 144; BGHZ 11, 152, 153 [BGH 04.11.1953 - VI ZR 64/52] ; Senatsurteil vom 24. Juni 1958 - VI ZR 153/57 - LM § 831 BGB [D] Nr. 4 = VersR 1958, 549).
  • BGH, 14.01.1954 - III ZR 334/52

    Fehlerhafte Zustellung durch die Post

    Auszug aus BGH, 06.10.1970 - VI ZR 56/69
    Zu der Frage, ob der Beklagte den ihm obliegenden Beweis, seinen Bruder gut ausgewählt und anschließend sorgfältig überwacht zu haben, geführt hat, beruft sich die Revision auf die Rechtsprechung, nach der es auf diesen Entlastungsbeweis dann nicht ankommt, wenn der Kraftfahrer sich so vorhalten hat, wie jede andere mit Sorgfalt außgewählte Person sich verhalten hätte (BGHZ 12, 96; 24, 21, 29) [BGH 04.03.1957 - GSZ - 1/56] .
  • BGH, 20.01.1954 - VI ZR 118/52

    Pflichten des Kraftfahrers bei Verschmutzung durch an den Rädern anhaftenden Lehm

    Auszug aus BGH, 06.10.1970 - VI ZR 56/69
    Auch wenn es damit nicht hat sagen wollen, daß dieser nachgewiesenermaßen sogar schuldhaft falsch gefahren wäre (vgl. dazu BU S. 11), so kann die tatrichterliche Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden (vgl. BGHZ 12, 124, 128 [BGH 20.01.1954 - VI ZR 118/52] /129).
  • BGH, 24.06.1958 - VI ZR 153/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1970 - VI ZR 56/69
    Es muß ein unmittelbarer innerer Zusammenhang zwischen der ihm aufgetragenen Verrichtung nach ihrer Art und ihrem Zweck einerseits und der schädigenden Handlung andererseits vorliegen (RGZ 104, 141, 144; BGHZ 11, 152, 153 [BGH 04.11.1953 - VI ZR 64/52] ; Senatsurteil vom 24. Juni 1958 - VI ZR 153/57 - LM § 831 BGB [D] Nr. 4 = VersR 1958, 549).
  • BGH, 28.04.1964 - VI ZR 40/63

    Unabwendbarkeit eines Unfalls

    Auszug aus BGH, 06.10.1970 - VI ZR 56/69
    Es kann schon zweifelhaft sein, ob nicht das vom Berufungsgericht festgestellte Unfallgeschehen den Schluß rechtfertigt, daß der Zusammenstoß für den Kläger unvermeidlich war (§ 7 Abs. 2 StVG - vgl. Senatsurteil vom 28. April 1964 - VI ZR 40/63 - VersR 1964, 753), so daß die Betriebsgefahr seines Personenwagens schon deshalb bei der Abwägung auszuscheiden hätte.
  • BGH, 03.11.1964 - VI ZR 82/64
  • BGH, 24.01.1967 - VI ZR 284/64

    Schadensersatz infolge eines übergreifenden Brandes auf eine Imbissstube -

  • BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65

    Teilzahlungsverkäufer

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 45/67

    "Luftfrachtführer" beim Chartervertrag

  • BGH, 17.02.1970 - VI ZR 135/68

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden mit einem Fahrzeug des

  • RG, 03.03.1922 - VII 704/21

    Haftung der Post gegenüber dem Postscheckkontoinhaber

  • RG, 04.04.1932 - VI 14/32

    1. Wann haftet der Kraftfahrzeughalter nach allgemeinen Vorschriften für einen

  • RG, 10.03.1932 - VI 9/32

    Zur Frage der Haftung des Kraftfahrzeughalters für Schäden, die auf einer sog.

  • OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05

    Haftung des Tierhalters und -hüters bei nächtlichem Verkehrsunfall mit einem

    Während bei einer Haftungseinheit ein einziger Verursachungsbeitrag vorliegt, für den mehrere Personen haften, werden bei der Rechtsfigur der Zurechnungseinheit unterschiedliche selbständige Verursachungsbeiträge mehrerer Personen wie eine einheitliche Verursachung behandelt, wenn durch die verschiedenen Beiträge eine Gefahrenlage geschaffen worden ist, die durch das durch das Hinzutreten des Schadensbeitrages eines weiteren Beteiligten zum Schaden geführt hat (BGH a.a.O.; BGH NJW 1971, 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2003 - 15 A 4115/01

    Schadensersatz im Kanalbenutzungsverhältnis

    vgl. zur Abgrenzung eines Delikts "in Ausführung" und "bei Gelegenheit" der Verrichtung BGH, Urteil vom 6. Oktober 1979 - VI ZR 56/69 -, NJW 1971, 31 (32).
  • ArbG Stuttgart, 30.11.2005 - 2 Ca 8178/04

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des

    Ein Schaden wird in Ausübung einer übertragenen Verrichtung zugefügt, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der aufgetragenen Verrichtung nach ihrer Art und ihrem Zweck und der schädigenden Handlung besteht (BGH, NJW 71, 31).
  • BGH, 04.05.1971 - VI ZR 126/69

    Haftung des Vertretenen aufgrund Duldungsvollmacht

    Richtig ist zwar, wie die Revision geltend macht, daß nicht ohne weiteres das bewußte Zuwiderhandeln des Verrichtungsgehilfen gegen eine vom Geschäftsherrn erteilte Weisung außerhalb des Kreises der ihm aufgetragenen Verrichtung fällt (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1970 - VI ZR 56/69 - VersR 1970, 1157).
  • BGH, 17.01.1973 - IV ZR 146/71

    Betriebshaftpflichtversicherung - Deckungsbereich - Mitversicherte

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt selbst bewußtes und eigenmächtiges Zuwiderhandeln gegen Weisungen des Geschäftsherrn das Handeln des Gehilfen noch nicht außerhalb des Kreises der ihm aufgetragenen Verrichtung (vgl. die Nachweise in BGH LM Nr, 7 zu § 831 (D) BGB - VersR 1970, 1157 = NJW 1971, 31).
  • OLG Frankfurt, 15.12.1992 - 27 U 30/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Exkulpation des Geschäftsherrn, Haftung für

    Insoweit muss ein unmittelbarer innerer Zusammenhang zwischen der dem Gehilfen aufgetragenen Verrichtung nach ihrer Art und ihrem Zweck und der schädigenden Handlung bestehen (BGH, NJW 1971, 31).
  • LG Stuttgart, 10.12.2021 - 23 O 56/21

    Haftung einer Rohrreinigungsfirma für einen durch Rohrreinigungsarbeiten

    Der Schaden wurde den Geschädigten zugefügt, indem die Verrichtungsgehilfen innerhalb des von diesen übernommenen Pflichtenkreises (hier: Rohrreinigungsarbeiten) handelten, somit besteht nach Art und Zweck der ihnen vom Geschäftsherrn, der Beklagten, aufgetragenen Verrichtung ein unmittelbarer innerer Zusammenhang zwischen dieser und der schädigenden Handlung (BGH NJW 1971, 31; BGH NJW-RR 1989, 723).
  • LG Bonn, 19.11.1981 - 8 O 539/80
    Der Haftungstatbestand des BGB § 831 setzt einen unmittelbaren inneren Zusammenhang zwischen der dem Verrichtungsgehilfen aufgetragenen Besorgung und der schädigenden Handlung voraus (Vergleiche BGH, 1970-10-06, VI ZR 56/69, LM Nr. 7 zu § 831 (D) BGB = NJW 1971, 31), dh das zum Unfall führende Verhalten des Verrichtungsgehilfen muß Gegenstand oder notwendige Folge der vom Geschäftsherrn gegebenen Anweisung sein.
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