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   BayObLG, 03.05.1972 - BReg. 2 Z 7/72   

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BayObLG, 03.05.1972 - BReg. 2 Z 7/72 (https://dejure.org/1972,1320)
BayObLG, Entscheidung vom 03.05.1972 - BReg. 2 Z 7/72 (https://dejure.org/1972,1320)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Mai 1972 - BReg. 2 Z 7/72 (https://dejure.org/1972,1320)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1377
  • BayObLGZ 1972, 161
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Eine allgemeine Überwachungspflicht oder eine Weisungsbefugnis gegenüber dem Verwalter sieht § 29 Abs. 2 WEG nicht vor (Hogenschurz in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 29 Rn. 18; Staudinger/Lehmann-Richter, BGB [Neubearbeitung 2018], § 29 WEG Rn. 61; Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 29 Rn. 11; Schmid, ZWE 2010, 8, 9; vgl. auch BayObLG, NJW 1972, 1377, 1378; OLG München, NJOZ 2008, 463, 466).
  • BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09

    Wohnungseigentum: Gesetzwidrige Besetzung des Verwaltungsbeirats als Maßnahme

    Als Hilfs- und Kontrollorgan nimmt er lediglich ergänzende Funktionen war (dazu näher etwa BayObLG NJW 1972, 1377, 1378; Merle, aaO, § 29 Rdn. 51 ff.).
  • BayObLG, 15.10.1991 - BReg. 2 Z 136/91

    Mitgliedschaft im Verwaltungsbeirat, ohne Wohnungseigentümer zu sein

    "Wer nicht Wohnungseigentümer ist, kann nur dann durch Mehrheitsbeschluß zum Verwaltungsbeirat gewählt werden, wenn dies die Gemeinschaftsordnung vorsieht (Aufgabe von BayObLGZ 1972, 161).«.

    Hieraus hat der Senat abgeleitet, daß auch durch Mehrheitsbeschluß Personen zum Verwaltungsbeirat gewählt werden können, die nicht Wohnungseigentümer sind (BayObLGZ 1972, 161/163 f.; s. auch BayObLG …

  • OLG Frankfurt, 12.06.2003 - 20 W 558/00

    Wohnungseigentumsverfahren: Beteiligtenfähigkeit des Verwalters;

    Zwar sind im Wohnungseigentumsverfahren Sachanträge grundsätzlich ohne Bindung an deren Wortlaut so auszulegen, dass sie nach Möglichkeit zu dem erkennbar erstrebten Ergebnis führen (vgl. Senat, Beschluss vom 27.3.2003, 20 W 308/00; BayObLG MDR 1981, 499; NJW 1972, 1377; Weitnauer/Hauger WEG, 8. Aufl., Anh. § 43 Anm. 3).
  • BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 27/94

    Auskunftspflicht des Verwaltungsbeirats über seine Tätigkeit

    Daraus ergibt sich die Verpflichtung des Verwaltungsbeirats, den Wohnungseigentümern in ihrer Gesamtheit als den Auftraggebern Auskunft über seine Tätigkeit zu geben (§ 666 BGB ; BayObLGZ 1972, 161/165).

    (2) Allerdings ist anerkannt, daß neben dem Auskunftsanspruch der Wohnungseigentümer insgesamt auch ein individueller Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Auskunft nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) bestehen kann, sofern im Einzelfall ein besonderes berechtigtes und akutes Bedürfnis dafür besteht (BayObLGZ 1972, 161/166; vgl. im Verhältnis zum Verwalter BayObLG WuM 1990, 369 ).

  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 222/90

    Zuständigkeit der Gerichte im FGG -(Wohnungseigentums-)Verfahren bei Ansprüchen

    a) Die Zuständigkeitszuweisung des § 43 WEG ist nach dem vom Gesetzgeber mit ihr verfolgten Zweck weit auszulegen (BayObLG NJW 1964, 47; BayObLGZ 1972, 161, 163; Bärmann/Pic Merle, WEG 6. Aufl., § 43 Rdn. 6; Augustin = aaO Rdn. 13).
  • OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87

    Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen; Eigentümer; Ausschluss durch

    Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage hat die Abrechnungsbelege dabei grundsätzlich nicht nur der Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern jedem einzelnen Wohnungseigentümer zur Einsichtnahme zugänglich zu machen (BayObLGZ 1972, 161, 166 u. 246; 1978, 231, 233; KG a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 1969, 1968; MDR 1976, 758; OLG Frankfurt NJW 1972, 1376).
  • BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Zustimmung; Beruf;

    Allerdings ist § 43 WEG hinsichtlich des Personenkreises der Verfahrensbeteiligten nicht engherzig auszulegen, wenn nur eine rechtlich bedeutsame Beziehung des Antragstellers zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bereits oder noch besteht (BayObLGZ 1972, 161/163).

    So sind als Beteiligte anzuerkennen der noch nicht im Grundbuch eingetragene Käufer einer Eigentumswohnung (BayObLG NJW 1969, 191; KG NJW 1970, 330), der zum Mitglied des Verwaltungsbeirats ernannte Nichteigentümer (BayObLGZ 1972, 161), der bereits abberufene Verwalter hinsichtlich seiner Verwaltertätigkeit (BayObLG Rpfleger 1970, 65) und der Mieter einer Eigentumswohnung nach Streitverkündung durch den Vermieter-Eigentümer (BayObLGZ 1970, 65/74).

  • BayObLG, 22.06.1995 - 2Z BR 48/95

    Aufgaben des Verwaltungsbeirats

    Zu einer Überwachung der laufenden Verwaltungstätigkeit.des Verwalters ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er hierzu besonders beauftragt ist (vgl. BayObLGZ 1972, 161/165).
  • KG, 21.12.1988 - 24 W 1435/88

    Wahl eines Nichteigentümers in den Verwaltungsbeirat; Erforderlichkeit einer

    Die Wohnungseigentümer können nur dann einen Außenstehenden zum Mitglied des Verwaltungsbeirates wählen, wenn dies die Teilungserklärung oder eine sonstige Vereinbarung der Wohnungseigentümer ausdrücklich gestattet (Abweichung von BayObLGZ 1972, 161 ff. = NJW 1972, 1377).

    In der Rechtsprechung hat sich mit dieser Frage - soweit ersichtlich - bisher nur das Bayerische Oberste Landesgericht befaßt (BayObLGZ 1972, 161 ff. = NJW 1972, 1377; NJW-RR 1988, 270) und die Wahl eines Außenstehenden zum Beiratsmitglied durch bloßen Mehrheitsbeschluß ohne eine entsprechende Regelung durch eine vorangegangene Vereinbarung der Wohnungseigentümer für zulässig erachtet.

  • OLG Naumburg, 06.03.2014 - 1 W 2/14

    Treuhandstiftung: Auskunftsanspruch eines einzelnen Stifters gegenüber der

  • OLG Köln, 29.03.1995 - 16 Wx 36/95

    Zur ordnungsgemäßen Abrechnung einer Wohnungseigentumsanlage - Wohnungseigentum,

  • LG Karlsruhe, 13.03.2009 - 11 S 22/09
  • OLG Köln, 08.08.1997 - 16 Wx 144/97

    Nutzung fremden Sondereigentums durch Installation eines Heiztanks

  • BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen

  • BayObLG, 06.02.1991 - BReg. 2 Z 148/90

    Vertragliche Verpflichtung zur Begründung von Wohnungseigentum

  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 42/99

    Verwirkung

  • BayObLG, 11.02.1988 - BReg. 2 Z 88/87

    Anfechtung der Entscheidung über den Kostenpunkt

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